Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen können nun auch in Brandenbrug einen sogenannten "Feuerwehrführerschein" für Einsatzfahrzgeuge bis 7,5 Tonnen bekommen. Das Kabinett stimmte einer entsprechenden Rechtsverordnung heute zu. Der Feuerwehrführerschein gilt ausschließlich für Einsatzzwecke und kann sowohl über eine interne Schulungen und Prüfung als auch über einen Fahrlehrer erlangt werden.
Zuvor hatte der brandenburgische Fahrlehrerverband die Landesregierung dazu aufgefordert, den Führerschein nur einzuführen, wenn die Fahrer zuvor ausreichend geschult wurden. "Eine vierstündige Einweisung und Handauflegen reichen nicht", so damals der Chef des Fahrlehrerverbands.
Quellen:
http://www.maerkischeallgemein…ung-fuer-Brandenburg.html
http://www.maerkischeallgemein…t-Wieder-Zoff-um-den.html
Zum Thema siehe auch
Führerscheinsondderregelung für Angehörige von HiOrgs
Feuerwehrführerschein: Rechtlich zulässig? EU-Kommission prüft deutsche Ausnahmeregelung