Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen nun auch für Brandenburgs Einsatzkräfte

  • Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen können nun auch in Brandenbrug einen sogenannten "Feuerwehrführerschein" für Einsatzfahrzgeuge bis 7,5 Tonnen bekommen. Das Kabinett stimmte einer entsprechenden Rechtsverordnung heute zu. Der Feuerwehrführerschein gilt ausschließlich für Einsatzzwecke und kann sowohl über eine interne Schulungen und Prüfung als auch über einen Fahrlehrer erlangt werden.
    Zuvor hatte der brandenburgische Fahrlehrerverband die Landesregierung dazu aufgefordert, den Führerschein nur einzuführen, wenn die Fahrer zuvor ausreichend geschult wurden. "Eine vierstündige Einweisung und Handauflegen reichen nicht", so damals der Chef des Fahrlehrerverbands.


    Quellen:

    http://www.maerkischeallgemein…ung-fuer-Brandenburg.html
    http://www.maerkischeallgemein…t-Wieder-Zoff-um-den.html


    Zum Thema siehe auch
    Führerscheinsondderregelung für Angehörige von HiOrgs
    Feuerwehrführerschein: Rechtlich zulässig? EU-Kommission prüft deutsche Ausnahmeregelung

  • "Eine vierstündige Einweisung und Handauflegen reichen nicht", so damals der Chef des Fahrlehrerverbands.

    Endlich mal eine neutrale und uneigennützige Stellungnahme zum Thema. :ironie:
    In NRW gab es neulich stattdessen einen Kostenzuschuss vom Land für den Erwerb "richtiger" Führerscheine. Allerdings einmalig und begrenzt, so dass es gerade mal für die FFW's reichen dürfte.

  • Ganz uneigennützig ist diese Meinung eines Fahrlehrers / der Fahrlehrer sicher nicht, jedoch würde ich sagen, dass sie trotzdem Recht haben. Einen richtigen Führerschein würde ich für besser halten!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich komme von der Grenze und bei uns ist es normal, dass Feuerwehr und Rettungsdienst auch über die Grenze fahren um dort zu helfen.


    Was ist da mit dem neuen Feuerwehrführerschein gilt der auch im Ausland oder ist an der Grenze Schluss?

    Grüße schno

  • In NRW gab es neulich stattdessen einen Kostenzuschuss vom Land für den Erwerb "richtiger" Führerscheine. Allerdings einmalig und begrenzt, so dass es gerade mal für die FFW's reichen dürfte.


    Soweit ich weiß, gibt es für LKW pro Jahr und Fahrzeug zwei Führerscheine, die vom Amt für Katastrophenschutz (das zuständige für das Fahrzeug) übernommen werden müssen.


    Nicht, dass das bei uns umgesetzt wird, aber prinzipiell verstehe ich die Aufregung nicht.


    Gruß, Christian


  • Gilt nur für Bundesfahrzeuge und auch nur alle 5 Jahre


    Richtig ist, das der Bund im Jahr 2011 pro Bundesfahrzeug die Kosten für zwei Fahrerlaubniserweiterungen übernommen hat. Nachzulesen im Bewirtschaftungsrundschreiben, Punkt 1.4. Auch in den Jahren davor war dies der Fall.


    Die Länder waren angewiesen, diese Mittel sparsam einzusetzen.
    Dies hieß in der Regel in der praktischen Umsetzung:

    • in den Ländern, in denen der Führerschein light landesrechtliche Fahrberechtigungs-Regelungen existieren, waren diese auch zu nutzen.
    • Neue Fahrerlaubniserweiterungen wurden vom Bund nur dann übernommen, wenn die Doppelbesetzung nachweislich nicht mehr gewährleistet war.


    Die genannten 5 Jahre waren der Zeitraum, in dem sich der betreffende Helfer schriftlich zu einer anteilsmäßigen Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung der KatS-Mitarbeit verpflichtete (siehe entsprechendes Formblatt).


    Leider mag die Boardsoftware offenbar nicht die Links zu den Dokumenten.
    Deshalb bitte selbst nachschlagen:
    http://www.bbk.bund.de -> Aufgaben -> Katastrophenschutz -> Kostenregelung



    Wie die Bewirtschaftung 2012 gestaltet wird, ist mir noch nicht bekannt.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Wie sieht das in den Bundesländern aus, die auch landeseigene KatS-Fahrzeuge haben? Gibt es für diese Fahrzeuge auch eigene Führerscheinförderungen, oder vertraut man hier auch auf die Light-Version eines Führerscheins? Aber alle Fahrzeuge kann man damit ja nicht abdecken...


    So, die Ente wartet...!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das rheinland-pfälzische Kabinett hat gestern eine Änderung der Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste beschlossen: http://www.rlp.de/no_cache/ein…serung-fuer-das-ehrenamt/

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.