Übersicht Fortbildungspflichten in den Rettungsdienstgesetzen der Länder

  • Liebes Forum,


    da es immer wieder zu Verwirrungen bezüglich der Fortbildungspflichten kommt, dachte ich mir, wir könnten hier mal einen Übersichtsthread schaffen in welchem alle Länder aufgeführt werden. Idealerweise mit einem Link auf die enstprechende Rechtsnorm und den Stundenumfang. Die Liste würde ich dann immer mal wieder anpassen:


    Baden-Württemberg §9 Abs. 3 RDG 30 Stunden
    Bayern Art. 44 BayRDG keine Stundenzahl festgelegt
    Berlin
    Brandenburg
    Bremen
    Hamburg
    Hessen
    Mecklenburg-Vorpommern
    Niedersachsen §10 Abs. 1 NRettDG keine Stundenzahl festgelegt
    Nordrhein-Westfalen §5 Abs. 5 RettG NRW 30 Stunden
    Rheinland-Pfalz
    Saarland SRettG §4 Abs. 3 keine Stunden festgeschrieben
    Sachsen
    Sachsen-Anhalt
    Schleswig-Holstein § 4 RettDG keine Stundenzahl im Gesetz festgelegt, aber durch eine Vereinbarung auf 30 Stunden festgelegt
    Thüringen

    5 Mal editiert, zuletzt von Maverick83 ()

  • Niedersachsen:
    Keine Fortbildungsstunden im RettDGesetz niedergeschrieben. Lediglich wurde erwähnt, das das Personal regelmäßig fortgebildet werden muss. Umfang und Qualität sind nicht definert, sollen aber über den ÄLRD supervisiert werden.

  • Nein, könnte man auch schreiben. War immer fest der Überzeugung, das es von Supversion = supervisiert heißt. Man lernt nie aus ;). Danke. LG

  • Saarland - SRettG §4 Abs. 3 - keine Stunden festgeschrieben




    (3) Wer Notfallrettung oder Krankentransport betreibt, ist verpflichtet, für eine regelmäßige Fortbildung des Personals zu sorgen. Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird. Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über Inhalt, Dauer und Durchführung der Fortbildung sowie über das Anerkennungs- und Prüfungsverfahren.




    Nichtsdestotrotz 30h Fortbildung

  • Danke für deinen Beitrag Len.


    Ein Frage:


    Nichtsdestotrotz 30h Fortbildung


    Gibt es dafür einen Grund, also das ähnlich wie in Schleswig-Hohlstein eine Vereinbarung zwischen Kostenträgern und Rettungsdienstbetreiberen geschlossen wurde, oder wir das von deinem AG halt so gemacht?

  • Maverick83:
    Die Frage stellte ich mir gestern auch. Ich höre nach, ob es eine Abmachung Kostenträger <-> Zweckverband/RD-Betreiber hier bei uns gibt.



    Ansonsten findet sich auf der HP der Rettungsdienstschule des Saarlandes (DRK) nur folgendes:




    Zitat

    Jahresfortbildung für Rettungsdienstmitarbeiter im Rettungsdienst



    Gemäss dem Beschluss des DRK-Präsidiums und des Präsidialrates im Jahre 1995 sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes im DRK verpflichtet, jährlich eine mindestens 30stündige Fortbildung zu besuchen. Durchzuführen sind diese durch den zuständigen DRK-Landesverband bzw. durch dessen Beauftragte.



    Quelle





    Auch Mitarbeiter der anderen Hilfsorganisationen absolvieren ihre Fortbildung über die RDSS. Dementsprechend wird es wohl eine passende Vereinbarung geben.

  • Ich weiß nicht wie da Stand der Dinge ist aber letztes Jahr bekam mein Chefe wohl auf Anfrage bei Ministerium die Rückmeldung, dass es sich bei den in der Novellierung genannten 30 Stunden um Zeitstunden handelt...


    Evtl. auch erwähnenswert...


    Achjo, BaWü 'türlich 8-)

  • Ich weiß nicht wie da Stand der Dinge ist aber letztes Jahr bekam mein Chefe wohl auf Anfrage bei Ministerium die Rückmeldung, dass es sich bei den in der Novellierung genannten 30 Stunden um Zeitstunden handelt...


    Evtl. auch erwähnenswert...


    Achjo, BaWü 'türlich 8-)


    Mein Wissensstand für Ba.-Wü ist allerdings, dass es sich bei den Aus-und Weiterbildungsstunden um Schulstunden a 45 Minuten, für die 1600 Stunden des praktischen Jahrs aber um Zeitstunden a 60 Minuten handelt. Leider konnte ich das Schriftstück des Soz.Ministeriums auf die Schnelle nicht finden.


    Eddy