Liebes Forum,
da es immer wieder zu Verwirrungen bezüglich der Fortbildungspflichten kommt, dachte ich mir, wir könnten hier mal einen Übersichtsthread schaffen in welchem alle Länder aufgeführt werden. Idealerweise mit einem Link auf die enstprechende Rechtsnorm und den Stundenumfang. Die Liste würde ich dann immer mal wieder anpassen:
Baden-Württemberg §9 Abs. 3 RDG 30 Stunden
Bayern Art. 44 BayRDG keine Stundenzahl festgelegt
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen §10 Abs. 1 NRettDG keine Stundenzahl festgelegt
Nordrhein-Westfalen §5 Abs. 5 RettG NRW 30 Stunden
Rheinland-Pfalz
Saarland SRettG §4 Abs. 3 keine Stunden festgeschrieben
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein § 4 RettDG keine Stundenzahl im Gesetz festgelegt, aber durch eine Vereinbarung auf 30 Stunden festgelegt
Thüringen