Die BAND stellt mit Bedauern fest, dass die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes scheinbar ins Stocken geraten ist, da seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) noch immer kein Referentenentwurf vorgelegt wurde. Demzufolge gehen wir davon aus, dass es zunächst bei der unbefriedigenden Lösung bleibt, wonach Rettungsassistenten nicht nach einem Bildungsgang ausgebildet werden, wie dies in anderen medizinischen Assistenzberufen der Fall ist. Somit scheint es nur konsequent zu sein, dass sich Rettungsassistenten an anderen Qualifizierungs-möglichkeiten orientieren. Dabei begrüßt die BAND ausdrücklich, wenn die Rettungsdienstmitarbeiter sogenannte "Rescue Engineering"-Studiengänge belegen, in denen spezielles Wissen über Rettungstechnik und Rettungstaktik, sowie betriebswirtschaftliches Denken und Handeln vermittelt wird.
Die BAND kritisiert jedoch nachdrücklich Studiengänge, die auch von Hochschulen mit dem Ziel angeboten werden, notfallmedizinische vertiefende Inhalte zu lehren, wobei wir bereits die Bezeichnung solcher Studiengänge als "prehospital management" für höchst problematisch ansehen. Wir lehnen entschieden Studiengänge ab, die spezielle medizinische Kenntnisse vermitteln, die noch nicht einmal zu den Bildungsinhalten des Humanmedizinstudiums gehören. Wir weisen darauf hin, dass bei einer unveränderten Rechtslage die Notkompetenzregelung uneingeschränkt gilt und dass eine Erweiterung von Grund- und Regelkompetenz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur Debatte steht.
Wir sind - völlig im Gegensatz zu den Studienanbietern - eben nicht der Meinung, dass "...schneller eintreffende Rettungsassistenten mehr therapeutische Maßnahmen übernehmen können, um das therapiefreie Intervall zu verringern." (Werbung der Mathias Hochschule Rheine)
Die BAND sieht als Lösung des momentanen Bildungsdilemmas bei Rettungsassistenten letztlich nur die Umsetzung eigener Vorschläge bei der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes, die darin bestehen, eine Kompatibilität zu anderen medizinischen Assistenzberufen (dualer Ausbildungsgang, Dreijahresausbildung, etc.) herzustellen.
Die in den kritisierten Bachelor- und Masterstudiengängen den Rettungsassistenten versprochene eigenmächtige heilkundliche Tätigkeit ohne ärztliche Approbation wird von der BAND abgelehnt, weil sie den Heilberufsgesetzen der Länder widerspricht.
Quelle: Pressemitteilung der BAND