Pinneberg: Kommissar Zufall führt zu kleiner Cannabisplantage im Keller

  • Was ist in Zusammenhang mit Daniel21 seiner Aussage kritisch? Und wo soll dabei eine Strafvereitelung entstehen?


    Ich sehe das als Schweigepflichtsverletzung.

    War auf den Satz mit der Polizei gemünzt: "Ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass kleinere Mengen Marihuana die beispielsweise auf dem Tisch liegen, die Polizei bei einer Zwangseinweisung nichteinmal intressiert"
    Hätte ich hervorheben sollen. Das war nicht auf das RD Personal bezogen. Sorry!

  • Okay, das war zu offensichtlich. Wie sieht es mit einer vermeintlichen Straftat aus, die sich in einem Haus abspielt, in dem sich auch der Einsatzort befindet, die aber nix mit dem Einsatz zu tun hat, aus?


    Wenn du während deinem Einsatz beobachtest, dass die Nachbarin des Patienten ihren Ehemann ersticht, unterliegst du sicher nicht der Schweigepflicht.

  • Allerdings stellt sich für den Fall, dass die Pflanzen mit dem Patienten nichts zu tun hatten dennoch die Frage, ob die Information an die Polizei hätte weitergegeben werden dürfen.


    Dann wäre diese Frage ja beantwortet.

  • Vorausgesetzt natürlich, dass sie nicht zum Patienten gehört...


    Wie kommst du darauf?


    Ich kann die Frage zwar nicht beantworten, aber wenn ich mir die Intention des § 203 I Nr. 1 StGB anschaue, dann könnte die Möglichkeit, dass ich meinen netten Nachbarn nicht in die Pfanne hauen möchte, weil ich das Hanfanbauverbot eigentlich total doof und meinen Nachbarn voll cool finde, mich durchaus davon abhalten, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn ich Angst haben müsste, so meinen Nachbarn zu gefährden. Genau um (u.a.) solche Verzögerungen zu vermeiden ist aber der § 203 I Nr. 1 StGB vom Gesetzgeber entwickelt worden.


    Dies nur als einen möglichen teleologischen Auslegungsansatz, ohne auch nur einen einzigen Blick in die Kommentare geworfen zu haben. Ich fände es aber ganz schlüssig, im oben skizzierten Hanffall auch dann von der Schweigepflicht Gebrauch zu machen, wenn es einen augenscheinlich unbeteiligten Nachbarn geht.

  • Ist denn die "zufällige Kenntnisnahme", gerade im Hinblick auf eine Notfallsituation gleichzusetzen mit dem "Anvertrauen eines Geheimnisses"?
    Zumal Du hier in erster Linie "nur" der Nachbar bist und kein beruflich agierender Helfer, egal ob medizinisch oder jurisisch.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ist denn die "zufällige Kenntnisnahme", gerade im Hinblick auf eine Notfallsituation gleichzusetzen mit dem "Anvertrauen eines Geheimnisses"?


    Woher soll dieses Tatbestandsmerkmal kommen? Es heißt "anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist"


    Zumal Du hier in erster Linie "nur" der Nachbar bist und kein beruflich agierender Helfer, egal ob medizinisch oder jurisisch.


    Hä?


  • Wenn du während deinem Einsatz beobachtest, dass die Nachbarin des Patienten ihren Ehemann ersticht, unterliegst du sicher nicht der Schweigepflicht.


    Das geht in eine richtige Richtung, aber ich will es in dieser Allgemeinheit auch nicht unkommentiert stehen lassen.


    Rechtlich geht es bei dieser Frage darum, ob dem Rettungsdienstpersonal ein fremdes Geheimnis "als" RettAss etc. bekanntgeworden ist. Das setzt einen Zusammenhang mit der Berufsausübung voraus. Der muss gegenüber den Nachbarn nicht bestehen, man kann aber sicher in manchen Fällen auch argumentieren, dass ein solcher Zusammenhang besteht.


    Der Rat kann daher nur sein, keine Schnellschussaktionen zu unternehmen. Bei der Beobachtung von Straftaten im Dienst muss die erste Frage sein, ob die Tat (noch) begangen wird. Dann liegt eine Notstandslage vor, die in der Regel einen Bruch der Schweigepflicht rechtfertigt, so dass die Polizei zugezogen werden darf. Wenn die Straftat schon abgeschlossen ist, kommt es nicht auf Eile an, und ihr könnt in Ruhe Rechtsrat einholen. Sinnvoll ist dann, sich zunächst einmal ein kurzes Protokoll anzufertigen, damit man später noch alles präsent hat.

  • Macht es einen Unterschied, wenn die Plantage nicht dem Patienten gehört?


    Das kann man nicht so ohne weiteres sagen. Es fällt mir jedenfalls nicht leicht, ein Geschehen zu konstruieren, bei dem der Rettungsdienst zufällig - also nicht in seiner Eigenschaft als Rettungsdienst - eine kleine Plantage entdeckt.

  • Eigentlich hätte ich mir so was denken können, die Presseberichte der Polizeidirektion Bad Segeberg sind nach eigener Erfahrung öfter mal... merkwürdig.


    Da kann ich Dir nur Recht geben!


    Kurzer Nachtrag zu dem Thema:


    Auf drängen unserer Geschäftsführung hat sich die Pressestelle der Polizei ins Ruderboot gesetzt und den Rückwärtskurs eingeschlagen. Es wurde klargestellt das den Rettungsdienstmitarbeitern hier kein Vorwurf bezüglich einer Schweigepflichtverletzung gemacht werden kann.

  • Aber als Pressemitteilung hat die Polizei das nicht veröffentlicht. Oder bin ich blind? Finde ich aber gut, dass die Geschäftsführung sich dahinter klemmt.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Es wurde klargestellt das den Rettungsdienstmitarbeitern hier kein Vorwurf bezüglich einer Schweigepflichtverletzung gemacht werden kann.


    Seit wann beurteilt das denn die Polizei? Manchmal kann man echt nur den Kopf schütteln...

  • Dann lies dir bloß keine Polizei-Pressemitteilungen durch, oft kann man da nur mit dem Kopf schütteln. Vorverurteilungen und seltsame rechtliche Einordnungen am laufenden Band. Nicht immer und überall, aber die ein oder andere Pressestelle neigt dazu.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Offiziell wurde es (noch) nicht verkündet. Man munkelt jedoch das da noch einige Gespräche und Schriftwechsel laufen werden...

  • Seit wann beurteilt das denn die Polizei? Manchmal kann man echt nur den Kopf schütteln...


    Diese Feststellung kommt auch nicht von der Polizei. Die scheint ja in solchen Fällen nicht mal die Schweigepflicht zu kennen...