Pinneberg: Kommissar Zufall führt zu kleiner Cannabisplantage im Keller

  • Spricht ja doch irgendwie dafür, daß die Idee mit der Polizei doch nicht sooo schlecht war. Wenn sie nichts zu verbergen gehabt hätten, hätten sie nicht zu schweigen brauchen. Und zu Eurer Beruhigung: so schlimm schien es denen ja nicht gegangen zu sein. Wenn der Drang zu Schweigen über dem Leidensdruck steht, ist nach oben noch viel Luft... ;)


    Das ist ja Quatsch, Ani. Dass sie etwas zu verbergen haben (z.B. den Konsum illegaler Rauschmittel), hat ja nichts mit der Indikation des Polizeirufs durch die Rettungsleitstelle zu tun. Die Schweigepflicht hat (neben anderen Zwecken) ja gerade den Sinn (Normzweck), dass Patienten, die etwas zu verbergen haben, sich dennoch einem Arzt (oder hier dem Rettungsdienst) anvertrauen können, um (medizinische) Hilfe zu erhalten, ohne dass ihr Rechtsbruch sanktioniert wird. Wird dieses Vertrauen enttäuscht (was in Daniels Fallbeispiel zumindest im Raum steht), riskiert man eben, dass solche Patienten aus Angst vor dem "Gesetz" zukünftig keine professionelle Hilfe mehr in Anspruch nehmen. Gerade das ist vom Gesetzgeber nicht gewünscht.


    J.

  • Jörg


    Wir verzetteln uns und drehen uns wieder mal im Kreis. Vielleicht sollten wir es einfach mal nur von der juristischen Seite sehen, anstelle unsere persönlichen Empfindungen als Maßstab für den ganzen Fall zu sehen. Selbst dann bliebe noch viel Spielraum für persönliche Auslegung.



    @DG


    Ich würde an Deiner Stelle in einer solchen Situation zukünftig so verfahren, daß ich die Polizei bei der Untersuchung der Patienten hinausschicke und den Patienten versichere, daß alle Informationen vertraulich behandelt werden. Bezüglich der Anwesenheit der Polizei weise ich darauf hin, daß ich darauf keinen Einfluss habe, aber ihre Anwesenheit auch keinen Einfluss auf die medizinische Versorgung hat. Damit hat man aus einem vermeintlichen Elephanten wieder eine Mücke gemacht.


  • Jörg


    Wir verzetteln uns und drehen uns wieder mal im Kreis. Vielleicht sollten wir es einfach mal nur von der juristischen Seite sehen, anstelle unsere persönlichen Empfindungen als Maßstab für den ganzen Fall zu sehen. Selbst dann bliebe noch viel Spielraum für persönliche Auslegung.


    ICH verzettel mich gar nicht. Gerade habe ich doch auf die juristische Seite verwiesen, nämlich den Normzweck des §203. Wenn es nach meinem persönlichen Empfinden ginge, würde ich beispielswese jeden besoffenen Autofahrer frei Haus mit dem RTW auf der Polizeiwache abliefern, aber das ist ja gerade NICHT der Maßstab. Der Maßstab ist die Verhätnismäßigkeit zwischen meinem objektiven Schutzbedürfnis als Rettungsdienstmitarbeiter und dem Schutz der rechtlich garantierten Privatsphäre des Patienten, die wir als Rettungsdienst (und dazu gehört auch die Leitstelle) zu respektieren haben.


    DU drehst dich vielleicht im Kreis, denn DU bist es, der die Argumente vermischt.


    Aber da du das nicht zugeben kannst, weil es deiner Persönlichkeit widerspricht, auch mal zurückzurudern, war das mein abschließendes Statement zum Thema.
    Trotzdem viele Grüße,
    J. :prost:

  • Ich beharre auf meiner Meinung nicht, weil meine Persönlichkeit daran hindert, zurückzurudern, sondern weil mich Deine Meinung nicht überzeugt. Würde sie mir gefallen würden wir problemlos gemeinsam dem romantischen Sonnenuntergang entgegenrudern. Aber sie gefällt mir nicht und deshalb ruder ich alleine weiter. Und Du trinkst Deinen Schirlingsbecher selber aus... :)

  • Also ich bin eigentlich recht dankbar, dass gerade Nachts häufig zu C2+/- Drogen die Polizei direkt mitalarmiert wird. Eine Eskalation von deren Seite, bzw durch ihre Gegenwart habe ich eigentlich noch nie bemerkt und gerade angesichts der Stimmung die schnell umschlagen kann (da reicht ja häufig die Aussage, wir müssen/sollten sie mit ins KH nehmen) ist mir die Sicherheit da lieber als ein hypothetischer Vetrauensverlust dieses Klientels in den RD. Schließlich arbeite ich da nicht um unseren Kollegen vom Bahnhof, bzw der Parkbank sympathisch zu erscheinen...


    Ich verstehe aus Laiensicht auch nicht, warum der Ruf der Polizei durch die LST per se eine Schweigepflichtverletzungs ein soll. Schließlich gibt es zu dem Zeitpunkt noch gar keine definitiven Informationen. Lediglich da könnten Drogen/Alkohol im Spiel sein kann vermeldet werden. Und wenn sie vor Ort dann genaueres wissen wollen sagen wir wie immer: "Kein Kommentar". Haben sie dich mitlerweile auch drangewöhnt auch wenn sie trotzdem fragen)

  • Ein Kommentar, der tief blicken lässt. Schon mal daran gedacht, dass es die Polizei erst mal gar nichts angeht, ob, wo und warum ein Rettungsdiensteinsatz stattfindet?

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Moin!


    Wir arbeiten hier ebenfalls sehr eng mit der Polizei zusammen. Bedrohungen durch das geschilderte Klientel sind natürlich nicht zwangsläufig der Fall, aber sie sind sehr häufig. Die Polizei spielt im städtischen Bereich ohnehin als RTH-NA Zubringer mit. Und helfende Hände werden von unserer Seite so gut wie nie abgelehnt, auch zur Identitätsfeststellung kommen uns die Blauen gern mal helfen. Sie respektieren hier aber auch immer unseren Nahbereich um den Patienten und betreten den RTW normalerweise nicht ungefragt, abgesehen von Anzeichen eines Konflikts im RTW. Wir stehen gegenüber der Polizei unter Schweigepflicht, das wissen wir und sie auch. Bisher haben sie sich auch nie beklagt, dass sie mitkommen sollten. Die haben wesentlich unangenehmere Aufgaben als diese...


    Und ansonsten muss ich VK Retter zustimmen, wir sind zwar dafür da, jedem gleichermassen zu helfen, aber wenn ich meinen Eigenschutz gegen das Vertrauen einer hochrisikanten Patientengruppe abwäge, bin ich ganz schnell auf Seiten des Eigenschutzes. Obendrein habe ich es ja in der Hand an der Einsatzstelle dem Patienten die Angst vor der Polizei zu nehmen, wie Ani schon bemerkte. Entgegen aller Gerüchte ist meine Erfahrug, dass die Coltträger sich sehr wohl zu benehmen wissen.


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Interessanter Link zu diesem Thema:


    http://www.freebase-rheine.de/html/safer_use.html#mini



    Beim Recherchieren bin ich noch auf die Information gestossen, nach die Leitstellenmitarbeiter nicht unter den Schweigepflichtparagraphen 203 StGB fallen, weil sie keine Gehilfen des Notarztes sind. Unter anderem haben sie kein Zeugnisverweigerungsrecht. Inwieweit das tatsächlich eine praxisrelevante Rolle in unserem Fall spielt, kann ich nicht beurteilen.

  • Beim Recherchieren bin ich noch auf die Information gestossen, nach die Leitstellenmitarbeiter nicht unter den Schweigepflichtparagraphen 203 StGB fallen, weil sie keine Gehilfen des Notarztes sind.


    Der 203 ist ja nicht die einzige Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Gerade im Bereich der Öffentlichen Verwaltung (und dazu gehören die meisten Leitstellen öffentlich organisierter Rettungsdienste) gibt es umfangreiche Verschwiegenheitspflichten.


  • Worauf der Verfasser der "Anleitung" seine Aussage, die Leitstellenmitarbeiter würden nicht der Schweigepflicht unterliegen stützt, bleibt leider unbeantwortet. Hier hingegen liest sich das etwas differenzierter: http://www.recht-im-rettungsdi…4ur9tqgtfov8f1n64b5bk3577

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Auf diesen Link bezog sich u.a. meine untere Aussage. Wollte nur nicht alle Quellen verlinken, weil es sonst zu viele geworden wären. Deshalb hab' ich es einfach zusammengefasst. Das andere fand ich nur so süß, weil es Leitlinien für Junkies gibt, die unter anderem das Verhalten von Leitstellen mit einbezieht, die Polizei hinzuzuziehen. Scheint also kein Einzelfall zu sein.

  • Scheint also kein Einzelfall zu sein.


    Das scheint es in der Tat nicht. Daher würde es mich umso mehr interessieren, wie dies im Hinblick auf die Schweigepflicht zu bewerten ist. Ich habe nämlich den Eindruck, dass das sehr locker gehandhabt wird.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Leider sind die Forumsjuristen scheinbar alle ausgeflogen. Oder die Frage ist ihnen nicht komplex genug wie ein ganzes zu sezierendes Urteil und damit zu uninteressant... :(

  • Ein passendes Beispiel aus den letzten Tagen: ein junger Mann ruft auf der RLS an und erklärt, dass seine Freundin Alkohol getrunken und eine "Kräutermischung" geraucht hätte. Nun geht es ihr nicht so gut


    Bedrohungen durch das geschilderte Klientel sind natürlich nicht zwangsläufig der Fall, aber sie sind sehr häufig.


    Ihr werdet also häufig von Kiffern bedroht?


    Ich glaube immer mehr, dass wir von unterschiedlichen Patientengruppen sprechen.


    J. :popcorn:

  • Moin,


    ich bezog mich auf VK Retters Beitrag, und da war allgemein von Drogen die Rede. In der Tat, der "gewöhnliche Kiffer" ist weniger problembehaftet im Vergleich zum Amphetaminkonsumenten. Dennoch ist auch das "Kiffen" insbesondere in Verbindung mit Alkohol ein Risikofaktor auch für aggressives Verhalten. Aber du hast recht, eigentlich ging es hier um Plantagen, nicht um ein Methlabor. Doch gerade im Bereich des Anbaus ist auch immer an Handel und damit verbundene Kriminalität zu denken. Aber vielleicht habe ich ein übertriebenes Schutzbedürfnis...


    Aber sobald es bunte Leitstellen gibt, wird die Schweigepflicht in dem Bereich noch viel interessanter. Muss der Calltaker dann ggf. Dinge vor sich selbst verschweigen?


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!


  • Ihr werdet also häufig von Kiffern bedroht?


    Ich glaube immer mehr, dass wir von unterschiedlichen Patientengruppen sprechen.


    J. :popcorn:


    Nein, aber Alkohol alleine reicht schon und in Kombination mit Alkohol werden auch die freundlich-freidlichen Kiffer erfahrungsgemäß schnell mal verbal bis physisch ausfallend. Zumal man heute leider fast immer vom Polytoxomanen ausgehen muss. Der "Kiffer" an sich ist nämlich eher selten Grund für einen Rettungsdiensteinsatz. Hab ich zumindest noch nie erlebt und auch noch nie davon gehört...


    Ansonsten hast du wahrscheinlich recht. Glaube aber auch nicht, dass (zumindest unsere) LST die Polizei mitalarmiert, wenn es "nur" um THC haltige Subsatnzen geht. Bei einem Mix, bzw. Alkohol oder anderen Substanzen schon wieder etwas ganz anderes.


    Edit: Johannes war schneller...

  • Leider sind die Forumsjuristen scheinbar alle ausgeflogen. Oder die Frage ist ihnen nicht komplex genug wie ein ganzes zu sezierendes Urteil und damit zu uninteressant...


    Oder man muss die Frage mal im Rechtsboard stellen bzw. eine PN schicken, damit einer zeitnah darauf aufmerksam wird ;). Ich kümmere mich im Lauf des Tages mal darum, im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten.