Spricht ja doch irgendwie dafür, daß die Idee mit der Polizei doch nicht sooo schlecht war. Wenn sie nichts zu verbergen gehabt hätten, hätten sie nicht zu schweigen brauchen. Und zu Eurer Beruhigung: so schlimm schien es denen ja nicht gegangen zu sein. Wenn der Drang zu Schweigen über dem Leidensdruck steht, ist nach oben noch viel Luft...
Das ist ja Quatsch, Ani. Dass sie etwas zu verbergen haben (z.B. den Konsum illegaler Rauschmittel), hat ja nichts mit der Indikation des Polizeirufs durch die Rettungsleitstelle zu tun. Die Schweigepflicht hat (neben anderen Zwecken) ja gerade den Sinn (Normzweck), dass Patienten, die etwas zu verbergen haben, sich dennoch einem Arzt (oder hier dem Rettungsdienst) anvertrauen können, um (medizinische) Hilfe zu erhalten, ohne dass ihr Rechtsbruch sanktioniert wird. Wird dieses Vertrauen enttäuscht (was in Daniels Fallbeispiel zumindest im Raum steht), riskiert man eben, dass solche Patienten aus Angst vor dem "Gesetz" zukünftig keine professionelle Hilfe mehr in Anspruch nehmen. Gerade das ist vom Gesetzgeber nicht gewünscht.
J.