Praktische RettAss Prüfung

  • In Berlin ist das eine Grundlage die vom LaGeSo an die Schulen für die Prüfungsmodalitäten herumgeschickt wurde. Ich kann mal nachschauen, ob ich da noch etwas schriftliches finde. Aber auch in Niedersachsen kann ich mich erinnern, war das vom Prüfungsamt die ausgearbeitete Prüfungsverordnung.


  • § 4 Abs. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) zu finden hier http://www.gesetze-im-internet…ht/rettassaprv/gesamt.pdf


    Die gesamte Prüfung ist bestanden, wenn jeder einzelne Teil bestanden ist, § 12 Abs. 1 RettAssAPrV. D. h., der Kandidat ist tatsächlich durchgefallen, wenn er einen der Teile nicht besteht.

  • LaGeSo - Landesamt für Gesundheit und Sport:


    Es gibt Bundesland spezifische Informationen des zuständigen Amtes, wie ich oben genannt habe. Bei den Schulen an denen ich das Staatsexamen abgenommen habe, wurden diese Grundlagen vom LaGeSon, für Berlin, mitgeschickt.

  • Du magst Recht haben, doch passiert das meistens unbeabsichtigt, ohne das ich darüber nachdenke. ;) Ich werde in Zukunft versuchen es zu vermeiden, wenn es nicht bekannte Abkürzungen sein sollten. Können wir uns darauf einigen ^^

  • § 4 Abs. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) zu finden hier http://www.gesetze-im-internet…ht/rettassaprv/gesamt.pdf


    Die gesamte Prüfung ist bestanden, wenn jeder einzelne Teil bestanden ist, § 12 Abs. 1 RettAssAPrV. D. h., der Kandidat ist tatsächlich durchgefallen, wenn er einen der Teile nicht besteht.


    Das ist nicht die hier diskutierte Frage. Die Frage war, ob der praktische Teil auch dann nicht bestanden ist, wenn der Prüfling in einem der Fallbeispiele (hier: Reanimation) versagt, oder ob die Note 5 in einem Fallbeispiel z.B. durch eine 1 im zweiten Fallbeispiel ausgeglichen werden kann. Dies wird durch die RettAssAPrV eben nicht beantwortet. Dort heißt es eben nur, dass die Prüfung insgesamt nicht bestanden ist, wenn in einem der Teile (also: in der mündlichen, schriftlichen oder praktischen Prüfung) nicht bestanden wurde. Dass die praktische Prüfung durch das Nichtbestehen einer Teilprüfung gleich insgesamt als nicht bestanden bewertet werden soll, steht da nicht. Zur praktischen Prüfung heißt es lediglich lapidar:


    Zitat

    § 9 Praktischer Teil der Prüfung
    (1) Im praktischen Teil der Prüfung hat der Prüfling am Beispiel von drei ausgewählten Fällen zu demonstrieren,
    daß er die in § 3 des Gesetzes beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten beherrscht. Auf Verlangen der Prüfer
    hat er seine Maßnahmen zu erläutern. Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen zu zweit geprüft. Die
    Demonstration soll nicht länger als 15 Minuten je Fall dauern.


    Da § 4 I RettAssAPrV die praktische Prüfung ausdrücklich als einen (einzigen) Prüfungsteil definiert, scheint mir auch nur eine Gesamtnote möglich. Diese wäre als Mittel der praktischen Prüfungsteile zu vergeben, also ohne k.o. durch einen misslungenen Prüfungsteil. Andererseits spricht § 9 I 1 RettAssAPrV dafür, dass alle drei praktischen Prüfungsfälle bestanden werden müssen, da ja in drei Fällen der Nachweis der Kenntnisse/Fertigkeiten erfolgen soll - wer es also in nur zwei Fällen schafft, hat den dreifachen Nachweis eben nicht geschafft. Dass die Verwaltungen hier durch entsprechende Erlasse Klarheit für ihre Prüfer zu schaffen versuchen, verwundert angesichts der uneindeutigen Regelung der RettAssAPrV daher nicht.

  • also um es mal zusammenzufassen:


    1. Man muss alles 3 praktischen Teile bestehen um die gesamte Praktische Prüfung zu bestehen


    2. Wenn man einen Teil des Examens nicht besteht kann man nachgeprüft werden ohne den gesamten Kurs zu wieder holen auch wenn meine Schule was anderes sagt


    Richtig?


    Was mache ich aber wenn meine Schule bei Ihrem Standpunkt bleibt? das ich nochmal 3000 Euro bezahlen und die 14Monate wiederholen muss


    Also ich war bei der Feuerwehrprüfung nicht dabei. Aber hatte 3 Gespräche mit welchen die dabei wahren. Also aus erster Hand sozusagen

  • In Berlin existiert, wie schon erwähnt die Grundlage bei der Prüfung (ich finde leider in der Kürze nicht das Schreiben des Prüfungsamtes, in dem das definiert - Rückfragen aber über die Sachbearbeiterin im Prüfungsamt möglich), das die praktische Prüfung nicht bestanden ist, wenn die Reanimation eine 5 ergibt. Eine 5 kann hingegen mit einem der Fallsimulationen ausgeglichen werden.
    Ein erneuter Lehrgang ist nur dann notwendig, wenn 2 malig die Prüfung nicht bestanden wurde.
    Alle diese Unterlagen und Prüfungsregularien werden aber vom Prüfungsvorsitzenden dem Prüfling bei Verkündung der Ergebnisse (sollte bestenfalls so sein) erklärt.

  • Wenn man einen Teil des Examens nicht besteht kann man nachgeprüft werden ohne den gesamten Kurs zu wieder holen auch wenn meine Schule was anderes sagt


    Je nach Gesamtbild, wird ein Wiederholen des Kurses beim erstmaligen Nichtbestehen empfohlen.

  • Hallo,


    CP: Eine kleine und nebensächliche Korrektur deiner Erläuterung von "LaGeSo"= Landesamt für Gesundheit und Soziales


    Gründsätzlich sind vom LaGeSo sogenannte Ausführungsbestimmungen herausgegeben worden. Dies betrifft alle Prüfungsteile (schriftlich, praktisch, mündlich) und gilt für alle Schulen die RA ausbilden. Hier wird der Rea ein sehr sehr hoher Stellenwert eingeräumt! Dies hat seinen Ursprung auch in der Rettungsdienstlandschaft Berlin. Eine Benotung mit 5 in der Rea führt zum Durchfall in der praktischen Prüfung und kann nicht ausgeglichen werden. Lediglich in den 2 praktischen Fallbeispielen kann eine 5 noch ausgeglichen werden.


    Das LaGeSo ist jederzeit berechtigt an einzelnen oder auch allen Prüfungsteilen teilzunehmen und zu beobachten. In der mündlichen Prüfung wird der Prüfungsvorsitzende vom LaGeSo gestellt. Die Schulen sind gehalten die praktische Prüfung zu dokumentieren um Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Viele Schulen fotografieren und/oder filmen die praktische Prüfung incl. der Rea. Natürlich wird auch hier das Rea-Protokoll ausgedruckt und aufbewahrt.


    Der Prüfungsvorsitzende(LaGeSo) schickt bei Durchfall ein Bescheid an den Prüfling, wie er seine Defizite auszugleichen hat: z.B. schriftlich und/oder mündlich Gesamtnote mangelhaft 3 Monate zusätzlicher theoretischer Unterricht auf der RA-Schule, praktisch mangelhaft 3 Monate Klinikpraktikum mit dem Schwerpunkt Rettungsstelle, OP usw..


    Nun zur eigentlichen Rea in der Prüfung: Natürlich ist es nicht gerade optimal eine andere Puppe in der Prüfung zu haben als beim trainieren. Aber, wir hatten auch 3 baugleiche Puppen, die man alle unterschiedlich gut bzw. schlecht drücken konnte und wussten nicht welche wir in der Prüfung haben. Letzendlich muss ich aber von mir und allen anderen RA`s verlangen können, eine Puppe mit halbwegs durchschnittlichen Ergebnissen "bedrücken" zu können. Die Prüfungskomission wird hier nur ein mangelhaft verhängen, wenn kontinuierlich zu flach gedrückt wird und der Prüfling es nicht merkt bzw. reagiert.


    Vielleicht wurde bei 2mm zu flach gedrückt, noch nach den alten Richtlinien gearbeitet oder das Gesamtbild des Prüflings stimmte nicht???!!!


    Nach den Ausführungsbestimmungen ist die Prüfungskomission nicht berechtigt einzelne Aufgaben, Fallbeispiele oder Fehler des Prüflings an ihn oder andere dritte weiterzugeben, schon gar nicht während der Prüfung! Es erfolgt nach dem letzten Prüfungteil (mündlich) nur die Mitteilung der Gesamtbenotung in den 3 Prüfungsteilen (schriftlich, mündlich, praktisch). Woher soll dann die Aussage herkommen 2mm zu flach gedrückt?


    SaHa: Deine Beiträge sind für mich etwas verwirrend. Bist du nun selbst von einer negativen Entscheidung betroffen oder hast du Freunde an der BF-Schule Berlin, die bei der Prüfung durchgefallen sind?


    Wenn du selbst Betroffener bist hast du Pech gehabt, denn bei der BF-Berlin gelten gewisse "eigene" verschärfte Regeln. Schließlich stellt man an die dortigen Beamten hohe Anforderungen. Schließlich müssen alle Beamten die irgendwann mal befördert werden wollen die Qualifikation RA besitzen! Mit der angeblichen Abmahnung des ÄL wäre ich vorsichtig, das ist "Flurfunk" und entbehrt somit der Grundlage.


    Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben. 8)

  • CP: Eine kleine und nebensächliche Korrektur deiner Erläuterung von "LaGeSo"= Landesamt für Gesundheit und Soziales


    Danke nochmal für die Ausführungen. Wenn man mit dem zuständigen Amt nicht mehr viel zu tun hat, verblasst die Erinnerung ;).


    Vielleicht wurde bei 2mm zu flach gedrückt,


    Ich weiß nicht, ob 2mm den Unterschied zwischen suffizient und insuffizient ausmachen. Ich vermute mal, das vielen Kollegen und auch mir eine kontinuierliche HDM mit immer gleicher mm Zahl nicht gelingen wird. Dazu kann man sich selbst eben nicht einfach auf eine Tiefe im mm-Bereich "einstellen" ;) - Ich glaube hier ist Kollege "Lukas" deutlich genauer.


    Schließlich stellt man an die dortigen Beamten hohe Anforderungen.


    Wird bei der BF Berlin die Reanimtionsprüfung immer noch nur mit Beutel und AED ohne Airwaymanagement, Zugang und Medikamente abgenommen?

  • Nur mal spekulativ: Gibt es einen Toleranz-Bereich, innerhalb dessen gedrückt werden muss? Übertrieben dargestellt z.B. 4-7 cm? Wurde somit ein Bereich um 2mm über-/unterschritten?

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Ich muss mich jetzt erstmal entschuldigen ;( , es wurde ja nicht zu flach gedrckt sondern, lt. HaSa, zu tief-mein Fehler!


    Auch hierfr gibt es wahrscheinlich eine einfache Erklrung. Die momentan verwendeten Puppen haben beim Drcken den Anschlag bei ca. 5-6 cm (AmbuMan)-bitte korregiert mich falls ihr andere Werte habt!. Man kann also gar nicht zu tief drcken. So wie ich es herausgelesen habe, wurde eine neue Puppe verwendet. Diese wird einen tieferen Anschlag haben, so dass man tatschlich zu tief drcken kann. Wenn man dies nicht beachtet und einfach wie bisher (vllt. lt. Ausbilder) immer bis zum Anschlag drckt, versaut man sich die Rea. Man ist bei Teilen der BF-Berlin bestrebt das Leistungsniveau der RA`s der Berliner Feuerwehr anzuheben. Das ist hier vllt. versucht worden, in dem man einen strengeren Leistungsmastab als bisher (wie hoch der auch im Moment induviduell immer sein mag !?) an die Beamten angelegt hat.


    Die Berliner BF bildet seit ca. 3 Jahren keine Externen mehr aus. Ein Beamter wird seine Aus- und Fortbildung aber nicht selber bezahlen mssen, sondern wird fr so etwas eigentlich freigestellt. Vielleicht kann HaSa nochmal Licht ins Dunkel bringen!


    Ich mchte darauf hinweisen, dass es einen Unterschied zwischen den staatl. anerkannten RA-Schulen und der Rettungsdienstschule der BF-Berlin gibt. In Berlin ist die Feuerwehr eine nachgeordnete Ordnungsbehrde der Senatsverwaltung fr Inneres. Somit kann diese, angelehnt an die Ausfhrungsbestimmungen zur RA-Prfung in Berlin, Prfungen selbst durchfhren und berwachen. Auch den Prfungsvorsitz kann sie stellen und Prfungsbescheide dem Prfling erteilen.


    CP: Da sich die "Ausrstung" auf den Berliner Mehrzweckfahrzeugen (ugs. RTW) nicht gendert hat, wird sich auch in/an der Prfung nichts gendert haben. Wobei die NEF`s ja sehr gut bestckt sind! Aktuelles wei ich leider da nicht. Bester Ansprechpartner ist in der Sache sicherlich der Kollege von der Rettungsdienstschule der BF-Berlin. Vllt. liest er ja den Beitrag und kann etwas beisteuern zu diesem Thema.

  • CP: Da sich die "Ausrstung" auf den Berliner Mehrzweckfahrzeugen (ugs. RTW) nicht gendert hat, wird sich auch in/an der Prfung nichts gendert haben. Wobei die NEF`s ja sehr gut bestckt sind! Aktuelles wei ich leider da nicht. Bester Ansprechpartner ist in der Sache sicherlich der Kollege von der Rettungsdienstschule der BF-Berlin. Vllt. liest er ja den Beitrag und kann etwas beisteuern zu diesem Thema.


    Die Ausstattungssituation ist uns bekannt. Da würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, ob nicht die RettAss Ausbildung und Prüfung unabhängig von einer lokalen Ausstattungsstrategie erfolgen muss. Schließlich gibt es, unabhängig von lokalen Gegebenheiten, ein ERC Leitfaden bzw. gewissen Grundlagenmaßnahmen, die in der immer wieder diskutierten Notkompetenzdiskussion angeführt werden. Da eine gewisse Gleichheit in der Abnahme von Staatsexamen erfolgen sollte, wäre es meines Erachtens unfair den anderen Prüflingen (von privaten Schulen) gegenüber, eine deutlich reduzierte ACLS Prüfung abzunehmen.

  • Zitat

    Die Ausstattungssituation ist uns bekannt. Da würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, ob nicht die RettAss Ausbildung und Prüfung unabhängig von einer lokalen Ausstattungsstrategie erfolgen muss. Schließlich gibt es, unabhängig von lokalen Gegebenheiten, ein ERC Leitfaden bzw. gewissen Grundlagenmaßnahmen, die in der immer wieder diskutierten Notkompetenzdiskussion angeführt werden. Da eine gewisse Gleichheit in der Abnahme von Staatsexamen erfolgen sollte, wäre es meines Erachtens unfair den anderen Prüflingen (von privaten Schulen) gegenüber, eine deutlich reduzierte ACLS Prüfung abzunehmen.


    Vom Grundsatz her hast du und gebe ich dir Recht CP. Aber ein Gesetz kann immer nur einen groben Rahmen vorgeben. Verordnungen und Erlässe von (Landes)Ministerien sollten dann (wenn diese Regelungs- und/oder Handlungsbedarf sehen) die Details aussagen.


    Nun muss man sich aber vor Augen führen, dass bei der BF-Berlin halt Feuerwehrbeamte als RA ausgebildet werden, welche zu 95% in Berlin eingesetzt werden. Warum sollte man über das hier notwendige Maß hinaus die Mitarbeiter qualifizieren? Es steht dem Mitarbeiter weder das Material zur Verfügung, noch können 3600 Beamte nachgeschult werden. Das kostet Zeit und letztlich auch Geld. Ich möchte nicht pauschal alle BF-Beamten über einen Kamm scheren! Kenne persönlich mehrere sehr motivierte Beamte die eine, nach den ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, super Arbeit leisten (incl. der pers. Fortbildung).


    Denn seien wir auch ehrlich, das RA-Examen stellt in meinen Augen eine gute Grundqualifikation dar. Um wirklich heutzutage Kompetent im RD (selbstständig) arbeiten zu können, Bedarf es der persönlichen Fortbildung mit eigenem Engagement.


    Selbst der ÄL der BF hat da wenig Handlungsspielraum, weil das Berliner RDG eine solche Position mit entsprechenden Kompetenzen gar nicht kennt. Vielleicht ändert sich das mit dem neuen RDG? Die Frage steht im Raum-will man (hier:Landesregierung Berlin) das überhaupt.