Ehrenamt im Rettungsdienst - Probleme für das Hauptamt

  • Zitat

    Am 03.11.2010 traf sich die Expertengruppe ein weiteres Mal im Bundesministerium für Gesundheit in Bonn, um die Ausbildungsinhalte abzuschließen. Der DBRD wurde durch die Vorstandsmitglieder Marco K. König und Ingo Kolmorgen vertreten.
    Offenen Punkte waren noch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Anforderungen für Schulen und Lehrkräfte. Man ist sich einig, dass die zukünftig Verantwortlichen für die praktische Ausbildung eine fundierte Weiterbildung sowie eine geschützte Berufsbezeichnung benötigen. Da sich die Bezeichnung "Praxisanleiter"?? in der Krankenpflege bewährt hat, möchte man diese auch im Rettungsdienst etablieren.
    ...


    Quelle: http://www.dbrd.de/content/cms…nt.php?idcat=73&idart=444




    Es dürfte völlig klar sein, dass ein Großteil des derzeit zur Ausbildung eingesetzten Personals künftig nicht mehr ohne weitere Ausbildung geeignet sein wird, als Ausbilder tätig zu sein. Dies betrifft sowohl Dozenten in den Rettungsdienstschulen, als auch Lehrrettungsassistenten. Auch dieser Punkt macht deutlich, welcher Aufwand und welche Probleme mit der Überarbeitung der Ausbildung einher gehen und dass dies nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann.


    Zum Thema Überleitung: ich hatte es ja hin und wieder schon erwähnt, dass es nach dem Willen des BMG zur neuen Ausbildung auch eine neue Berufsbezeichnung geben soll. Eine generelle Möglichkeit zu Überleitung, wie man sie zur Einführung des RettAssG 1989 hatte, soll es nicht geben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • @ Daniel Greim nur damit hat man ein Problem, wie will man Kücken ohne Hennen haben.
    Zusätzlich werden die Rettungsdienstlehranstalten ihrerseits auch den gesamten juridischen Weg ausschöpfen, wenn ihnen nicht entgegen gekommen wird. Denn die sehen schon die $ Zeichen in den Augen, dass sie irgendwie geartete Aufschulungen konzipieren Slogan "Vom RettAss zum ... nutzen die Möglichkeit des Gesetzes zur Erlangung der Berufsbezeichnung ... vom ... zum Preis von 4.999 â?? berufsbegleitend und durch die Arbeitsagentur gefördert."
    Leider ist es ja im Gesundheitswesen generell so, dass jeder versucht eigene Bezeichnungen und Fort / Weiterbildungen zu implementieren um Geld zu scheffeln. Selbst wenn man das unberücksichtigt ließe, müßte man vor der Durchführung des ersten regulären Ausbildungsganges die "Hennen" ziehen, weil es sonst nicht geht.
    Im Prinzip sehe ich da aber nicht das große Problem, vorausgesetzt der politische Wille wäre vorhanden und da zweifele ich etwas daran.
    Denn man könnte die Ausbilder der Ausbilder binnen 1 Jahres so qualifizieren, dass sie danach die Ausbildung als ... haben und gleichzeitig ausbilden können und der erste Jahrgang des neuen Curriculums könnte parallel laufen, da im ersten Jahr ja eher theoretische Grundlagen und Klinikpraktika wären. Einzig bei den Stunden im RD wäre es etwas problematisch, aber da könnte man bei diesem ersten Jahrgang zur Not zwischen 1 und 2 Jahr schieben und im dritten Jahr hat man nicht das Problem.
    Aber eine Verkürzungsmöglichkeit für derzeitige RettAss wird es geben, denn selbst beim GuK kann der GKPH verkürzen nach Rücksprache mit dem zuständigen Stellen.

  • Welche anderen Berufe (mit welchem Bezug zum RD?) sollten dann den Ausbildungspart übernehmen


    Sicher ist es sinnvoll, zunächst die "Ausbildung der Ausbilder" zu verbessern, quasi hier so etwas wie den Meisterabschluss im Handwerk.
    Das bedeutet für mich, nicht nur fachlich-sachlich gute Lehr-RA's, sondern auch noch welche, die eine pädagogisch-didaktische Ausbildung durchlaufen haben und über den Tellerrand der präklinischen Notfallmedizin sehen, um wirklich eine disziplinübergreifende Zusammenarbeit zu schaffen.


    :positiv:


    Es dürfte völlig klar sein, dass ein Großteil des derzeit zur Ausbildung eingesetzten Personals künftig nicht mehr ohne weitere Ausbildung geeignet sein wird, als Ausbilder tätig zu sein. Dies betrifft sowohl Dozenten in den Rettungsdienstschulen, als auch Lehrrettungsassistenten.


    Auch richtig. Diejenigen welche eine 1000 stündige Weiterbildung im Bereich Pädagogik und Didaktik erlangt haben, dürften daraus wohl entfallen, doch kann es zukünftig nicht der Sinn sein, Ausbildungen durch LRA und RA sowie Ärzte zu betreiben, die keine pädagogischen und didaktischen Grundlagen besitzen. Auch hier muss eine Qualifizierung stattfinden, bevor unterrichtet werden darf. Es gilt zu überlegen die Ausbildung nur durch "hauptamtlich" angestellte Lehrkräfte durchführen zu lassen - federführend - und für gewisse praktische Themen auf LRA mit Zusatzqualifikation zurück zu greifen. Wir müssen uns von dem Gedanken des Honorardozenten trennen, wenn wir eine Qualitätssteigerung in Bezug auf die Ausbildung erlangen wollen.


    Auf der anderen Seite verstehe ich nicht, was Krankenpflegepersonal mit der RettAss Ausbildung zu tun hat. - Nichts!
    Damit entfallen diese auch als mögliches Lehrergut.


    Natürlich muss eine Qualifizierung des ausbildenden Personals erfolgen, bevor diese dann die Ausbildung ja federführend an einem Bildungsinstitut an die entsprechende nächste Generation dann durchführen kann. Dieses halte ich jedoch für kurzfristig. Personal das an einem Bildungsinstitut arbeitet sollte prinzipiell im theoretischen Fachwissen überdurchschnittlich hohe Fertigkeiten besitzen, so dass hier über eine kurze Weiterbildung und Prüfung der Abschluss erlangt werden könnte.

  • @ CP sehr wohl haben Personen des Krankenpflegedienstes was in der Ausbildung von ich weiss nicht wie sie dann heißen zu suchen. Oder wer leitet die ... in ihren klinischen Praktika an: Die Ärzte oder vielleicht die Pflegeassistenten?
    Zusätzlich kann man sich bei Grundlagenfächern auch fragen, wer das zu Unterrichten hat wie z.B. Hygiene usw. weil da ist der Unterschied nur marginal, weil die gesetzlichen Grundlagen ja identisch sind und da kann die Mikrobio der / die RettAss mit Zusatzausbildung genauso wie der / die GuKP mit Zusatzausbildung durchführen. Bei den Eigenarten des Bereiches braucht man dann schon jemanden aus dem Fachbereich, da es da unterschiede dann doch gibt.
    Das die GuKP nicht ausbilden wird die Anwendung technischer Rettungsmittel sollte klar sein. Aber als Beispiel bin ich in die Geräte der Intensivstation durch GuKP als auch durch LRA mit den notwendigen Berechtigungen eingewiesen worden und umgekehrt weise ich in die Geräte auf welche ich die Berechtigung habe sowohl GuKP's als auch RettAss ein.
    Des weiteren spreche ich auch nicht von der 19 jährigen GuKP sondern schon von einer zur Ausbildung befähigten Kraft. Das es da genauso wie bei den LRA und Dozenten im RD ist, dass jeder sich so nennen darf ist eine andere Geschichte und Erwachsenenbildung würde auch einigen Ärzten und Profs gut zu Gesicht stehen.

  • Oder wer leitet die ... in ihren klinischen Praktika an: Die Ärzte oder vielleicht die Pflegeassistenten?


    Die klinische Ausbildung MUSS von Ärzten geführt werden. Was hat das Pflegepersonal mit eigenverantwortlicher Medikamentengabe, Airwaymanagement uvm. im eigentlichen Sinn zu tun. Dieses sind innerklinisch Komponenten die dort in die Kernkompetenz der Ärzteschaft fallen, daher muss dieser Personalstamm auch an der RettAss Ausbildung beteiligt sein. Es macht wenig Sinn wie es derzeitig leider der Fall ist, ein "Pflegepraktikum" (und darunter fällt diese Art der klinischen Ausbildung) durchzuführen, da Rettungsdienst nur sehr geringe Schnittmengen mit der Pflege hat.
    Das ist auch ein Grund, warum die Pflege keinen sehr hohen Stellenwert in der Ausbildung des RettAss hat. Daher eignet sich Pflegepersonal auch nur sehr bedingt für die Ausbildung.


    Weiterbildungen im Bereich Intensivmedizin für den Intensivtransport und Interhospitaltransfer ausgenommen. Hier sollte darüber nachgedacht werden eine mindestens einjährige Weiterbildung für den RettAss zu etablieren, die ihn letztendlich auch für diese Aufgabe vollumfassend qualifiziert. Dieses ist ja derzeit nicht der Fall. Angebotene Weiterbildungen entsprechend nicht bzw. nur sehr bedingt den grundsätzlich theoretischen und praktischen Anforderungen, die an das Personal gestellt wird. Dort kann ich mir durchaus Fachpflegepersonal A+I mit methodisch und didaktischer Weiterbildung vorstellen.


    Zusätzlich kann man sich bei Grundlagenfächern auch fragen, wer das zu Unterrichten hat wie z.B. Hygiene usw. weil da ist der Unterschied nur marginal, weil die gesetzlichen Grundlagen ja identisch sind und da kann die Mikrobio der / die RettAss mit Zusatzausbildung genauso wie der / die GuKP mit Zusatzausbildung durchführen. Bei den Eigenarten des Bereiches braucht man dann schon jemanden aus dem Fachbereich, da es da unterschiede dann doch gibt.



    Die Grundlagenfächer (Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Notfallmedizin, usw.) werden wie gehabt von Rettungsassistenten mit Zusatzausbildung unterrichtet (1000 Stunden und mehr, wie ich beschrieben habe) sowie einigen Spezialisten, die wiederum auch eine weiterführende methodische und didaktische sowie pädagogische Weiterbildung besitzen müssen. Ob dann für Hygiene eine entsprechend weitergebildete Pflegefachkraft steht, ist dann zu diskutieren.


    Die notfallmedizinische Ausbildung geht weit über die Erklärung von Einsatztaktik und Krankenwagen hinaus und MUSS in der Hand von fachkundigem RettAss-Personal bleiben.


    Eine qualifizierte Ausbildung kann auch nur durch eine qualifizierte Lehre erfolgen. Da wir uns ja nun nicht in der universitären Lehre befinden, muss das Personal methodisch und didaktisch deutlich umfangreicher qualifiziert sein, als es in der akademischen Lehre wohl notwendig ist.

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  • @ cp

    Zitat

    Die klinische Ausbildung MUSS von Ärzten geführt werden.

    Nun dem stimme ich zu. Doch sollte uns beiden bewußt sein, dass dies leider nicht so ist und es eigentlich eher ein Pflegepraktikum darstellt. Wobei ich schon auch dafür wäre, dass der RettAss???Schüler nicht nur auf NFA und ICU rumhüpft sondern schon noch einige andere Bereiche dazu bekommt.
    Aber da kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber Geronto und Psych halte ich schon für zielführend und geboten man betrachte allein mal das Patientenaufkommen im Rettungsdienst und zu einem akut suizidalen Patienten wird ja hoffentlich niemand den KTW schicken. Doch vermute ich, dass dies nicht kommen wird. Zum Thema Intensivtransport kann ich nur sagen die Fortbildungen variieren derzeit von Hilfe rettet mich bis i.O. da kann man drauf aufbauen.

    Zitat

    Die Grundlagenfächer (Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Notfallmedizin, usw.) werden wie gehabt von Rettungsassistenten mit Zusatzausbildung unterrichtet (1000 Stunden und mehr, wie ich beschrieben habe) sowie einigen Spezialisten, die wiederum auch eine weiterführende methodische und didaktische sowie pädagogische Weiterbildung besitzen müssen.


    Sorry ich kenne die Ausbildungen sowohl in Krankenpflegeschulen, als auch in Rettungsdienstschulen und muss zugeben, dass man die Lehrer redundant einsetzen könnte. Was bedeutet den RettAss mit Zusatzquali an der Krankenpflegeschule und den GuKP mit Zusatzquali an der Rettungsdienstschule. Einzig bei der Notfallmedizin passt es nicht, aber das sollte klar sein.

  • Zum Thema Intensivtransport kann ich nur sagen die Fortbildungen variieren derzeit von Hilfe rettet mich bis i.O. da kann man drauf aufbauen.


    Kannst Du diese mal benennen?

  • Jetzt mal nachgefragt (und zwar aus purem Interesse an Bildung und Pädagogik:-))

    Zitat

    Auch richtig. Diejenigen welche eine 1000 stündige Weiterbildung im Bereich Pädagogik und Didaktik erlangt haben, dürften daraus wohl entfallen, doch kann es zukünftig nicht der Sinn sein, Ausbildungen durch LRA und RA sowie Ärzte zu betreiben, die keine pädagogischen und didaktischen Grundlagen besitzen. Auch hier muss eine Qualifizierung stattfinden, bevor unterrichtet werden darf. Es gilt zu überlegen die Ausbildung nur durch "hauptamtlich" angestellte Lehrkräfte durchführen zu lassen - federführend - und für gewisse praktische Themen auf LRA mit Zusatzqualifikation zurück zu greifen. Wir müssen uns von dem Gedanken des Honorardozenten trennen, wenn wir eine Qualitätssteigerung in Bezug auf die Ausbildung erlangen wollen.


    Zitat

    Eine qualifizierte Ausbildung kann auch nur durch eine qualifizierte Lehre erfolgen. Da wir uns ja nun nicht in der universitären Lehre befinden, muss das Personal methodisch und didaktisch deutlich umfangreicher qualifiziert sein, als es in der akademischen Lehre wohl notwendig ist.


    Wo kommen dir her? Wer bildet die aus? Oder anders: sed quis custodiet ipsos custodes?

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Nun dem stimme ich zu. Doch sollte uns beiden bewußt sein, dass dies leider nicht so ist und es eigentlich eher ein Pflegepraktikum darstellt


    Dieses ist aber eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen um den Erfolg der zukünftigen Ausbildung zu sichern. Daher müssen Rahmenverträge mit Kliniken geschlossen werden, in der die Klinik auch versichert die notwendige Ausbildung dem RettAss Schüler zukommen zu lassen und dementsprechend notwendige Maßnahmen trainiert. So wie es derzeit ist, kann und darf diese Ausbildung dann nicht mehr aussehen. Dieses muss natürlich monetär ausgeglichen werden. Daher wird die zukünftige Ausbildung um einiges teurer werden, als sie es derzeit ist.


    Ob es zielführend ist, eine Durchmischung dieses Lehrpersonals durchzuführen, halte ich noch fraglich da ich keinen wirklichen Nutzen davon sehe.
    Kannst Du diesen mal beschreiben? Welchen Nutzen hat das RettAss Personal durch Pflegepersonal (mit Zusatzausbildung Pädagogik und Didaktik) ausgebildet zu werden?

  • Wo kommen dir her? Wer bildet die aus? Oder anders: sed quis custodiet ipsos custodes?


    Entschuldige, ich hatte nie Latein in meinem Leben, daher vielleicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch.


    Die existieren zu einem großen Teil schon, da die hauptamtlichen Stellen in der RettAss Ausbildung auch schon derzeit nur durch solches Fachpersonal in vielen Bundesländern durchgeführt werden darf. (Auflage der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder)


    Wer bildet die aus? Entsprechende Bildungsinstitute die sich auf die Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal spezialisiert haben, um die notwendigen Fertigkeiten für eine qualifizierte Lehre zu schaffen. Da gibt es einige staatlich anerkannte Bildungsinstitute in Deutschland.

  • An der fachlichen Qualität von Pflegekräften in den "üblichen" Bereichen wie Notaufnahmen/Ambulanzen, OP, Intensiv...
    gibt es m.E. erst einmal keine Zweifel.
    Auch in der WB von exam. Pflegekräften im Bereich OP/Anästhesie ist es ja nicht so, daß jeder praktische Handgriff und jede theoretische Erklärung auf FA-Niveau mit Unterschriftsberechtigung stattfindet.
    Es gibt letztendlich einen verantwortlich zeichnenden Mediziner, der u.a. dafür zuständig ist, daß die Praktikanten auch wirklich vom Mitarbeiterstab der Abteilung auch wirklich den Erfordernissen entsprechend angeleitet wurden.


    Im Breich der "normalen" Pflege sind PraxisanleiterInnen (exam. Pflegekräfte mit zusätzl. Qualifikation) seit Jahren Standard.
    Die Ausbildungskräfte seitens der Klinik bzw. der Krankenpflegeschule kommen i.d.R. nur zur Qualitätskontrolle bzw. ggf. Prüfungsabnahme.
    Auch hier ist es oft noch so, daß diese Ausbildungseinrichtungen ja einen ärztlichen Leiter haben.
    Die Politik will das halt so.
    Ich kann damit leben, wenn irgend ein ltd. Mediziner hier den Unterschriftenonkel abgibt und die eigentliche Ausbildungsarbeit dann von denen gemacht wird, die das auch können und wollen.


    Anmerkung:
    Natürlich hat sich die praktische Ausbildung von MedizinstudentInnen in den letzten zwanzig Jahren erheblich verbessert.
    Dennoch kann ich mich noch sehr gut an die Zeiten erinnern, wo es u.a. zu meinen dienstlichen Aufgaben gehörte, medizinisch-akademischem Nachwuchs einschl. des PJ darzustellen, daß eine "Weissnüle" eine höhere Durchflußgeschwindigkeit hat wie eine "Rosanüle".
    Die hieraus hervorgegangenen Fachärzte in Kliniken und Praxen sind mir heute bei zufälligen Begegnungen durchaus freundlich gesinnt; anscheinend waren meine damaligen Erklärungen positiv aufgefasst worden.


    Edit:
    Bereich Anmerkung

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

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  • Zitat

    Wer bildet die aus? Entsprechende Bildungsinstitute die sich auf die Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal spezialisiert haben, um die notwendigen Fertigkeiten für eine qualifizierte Lehre zu schaffen. Da gibt es einige staatlich anerkannte Bildungsinstitute in Deutschland.


    Nämlich? Was sind das für Institute? Nach welchem Plan bilden die aus? Was für einen Abschluss hat man als Absolvent? Und wer kontrolliert das? Erklär's mir bitte :-)


    Edit: Damit wir vom gleichen reden: Ich würde gerne wissen, wer die Ausbilder ausbilden soll. Und woher diese didaktische Konzepte kommen. Und wer diese kontrolliert. Und wo es das heute schon gibt. Und wie diese Ausbilderausbildung aussehen soll. Fragen über Fragen :-)

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

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  • Und wenn ich Schulrecht richtig verstanden habe, dann heißt das auch nur, dass sie Prüfungen abhalten dürfen und Zeugnisse ausgeben. Oder täusche ich mich jetzt? Jörg?


    Edit: Was eigentlich nur heißt, dass sie Staatsexamen abnehmen dürfen. Oder?

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Nämlich? Was sind das für Institute? Nach welchem Plan bilden die aus? Was für einen Abschluss hat man als Absolvent? Und wer kontrolliert das? Erklär's mir bitte


    Zum Beispiel diese Institute.
    Wichtig ist dabei, das diese Qualifikation von den Aufsichtsbehörden der Ländern anerkannt ist. In Berlin hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegt, welche Weiterbildungen bzw. Studienabschlüsse mit B.A. hier für die Tätigkeit als hauptamtliche Lehrkraft in einer Bildungseinrichtung wie eine Rettungsdienstschule notwendig ist.



    Jede noch so dämliche Rettungsdienstschule ist "staatlich anerkannt"...


    Das ist falsch. Eine Rettungsdienstschule kann durchaus auch nur RS ausbilden etc. und ist damit noch lange nicht staatlich anerkannt. Weiterhin geht es hierbei gar nicht um die staatliche Anerkennung der Rettungsdienstschule, sondern darum das die pädagogische Weiterbildung staatlich anerkannt ist.

  • Und wenn ich Schulrecht richtig verstanden habe, dann heißt das auch nur, dass sie Prüfungen abhalten dürfen und Zeugnisse ausgeben. Oder täusche ich mich jetzt? Jörg?


    Edit: Was eigentlich nur heißt, dass sie Staatsexamen abnehmen dürfen. Oder?


    Bezogen auf die RettAss Ausbildung. Ja und nein. Das Examen wird nicht von der Schule durchgeführt bzw. abgenommen. In Berlin z.B. wird die Prüfungskommission vom Landesamt gestellt. Diese nimmt meist die Fachprüfer aus dem Unternehmen (daher müssen diese dort auch als Fachprüfer gemeldet sein und sie bekommen für die Zeit des Staatsexamen eine Prüfungsentlohnung direkt vom Landesamt und sind somit dort auch angestellt für die Zeit) und der Prüfungsvorsitzende kommt vom Landesamt als bestellter Vorsitzender. Somit hat das Bildungsinstitut (für Berlin gesprochen) nichts mit dem Staatsexamen zu tun. Es wird lediglich in den Räumlichkeiten etc. die Prüfung stattfinden.


    Eine staatliche anerkannte Rettungassistentenschule darf zu dem zugrunde gelegtem Curriculum, in den vorgeführten Räumlichkeiten und mit dem vom Amt geforderten Personal mit entsprechenden Qualifikationen, die RettAss Ausbildung durchführen. Das Staatsexamen bleibt in der Hand der Aufsichtsbehörde.
    Die Prüfung ist in Berlin (schriftliche Prüfung) von der Schule zu erstellen und zur Absegnung einzureichen. Diese wird dann auch geschrieben. Andere Bunderländer haben einen Fragenpool etc. bzw. bekommen die schriftliche Prüfung direkt vom Amt.

  • cp


    Ich bezog mich selbstverständlich nur auf die, die Rettungsassistenten ausbilden dürfen. Und den Rest des von Dir verfassten Beitrages habe ich nicht verstanden. Kannst Du das näher erläutern, inwieweit der Staat da Unterschiede zwischen "staatlicher Anerkennung" und "anerkannter pädagogischer Weiterbildung" in der Ausbildung (nicht Fortbildung) von Rettungsassistenten macht?

  • Ich bezog mich selbstverständlich nur auf die, die Rettungsassistenten ausbilden dürfen. Und den Rest des von Dir verfassten Beitrages habe ich nicht verstanden. Kannst Du das näher erläutern, inwieweit der Staat da Unterschiede zwischen "staatlicher Anerkennung" und "anerkannter pädagogischer Weiterbildung" in der Ausbildung (nicht Fortbildung) von Rettungsassistenten macht?


    Okay. Ich wusste nicht, ob du das nur auf die RettAss bezogen hattest.


    staatliche Anerkennung: Diese ist bezogen auf die Ausbildung an sich. Die dort absolvierte Ausbildung entspricht den staatlichen Statuten. Die Räumlichkeiten, das Curriculum, das Personal und seine Qualifikationen sind von der Aufsichtsbehörde abgenommen und wurden "staatlich anerkannt". Nur mit dieser Anerkennung darfst du auch eine RettAss Ausbildung durchführen.


    anerkannter pädagogische Weiterbildung: Um als hauptamtlicher Dozent an einer solchen Schule angestellt zu werden und unterrichten zu dürfen, musst du eine entsprechende staatlich anerkannte pädagogische Weiterbildung haben. Diese kann, sofern vorhanden, bei der Aufsichtsbehörde eingereicht und geprüft werden, ob sie Anerkennung findet. Ansonsten ist von der Aufsichtsbehörde definiert, welchen Umfang (Stunden und Verteilung) und Abschluß der jeweilige Dozent haben muss, um unterrichten zu dürfen (1 Dozente HA für 20 Schüler)
    Vor 3 Jahren gab es noch die Möglichkeit, das neue HA Dozenten angenommen wurden, sofern sie bereits in einer Weiterbildung waren, bzw. eine Anmeldung für eine zugelassene Bildungseinrichtung besaßen. Es musste die Ausbildung in der vorgegebenen Ausbildungszeit durchgeführt werden.
    Somit ist hier die staatliche anerkannte Weiterbildung für die Dozenten gemeint. Das eine "staatliche anerkannte RettAss Schule" dieses auch ist, fasst somit auch das Personal als Grundlage mit ein, die eine "staatlich anerkannte Weiterbildung" haben müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von cerebralperfusion ()

  • Zum ersten wofür die Durchmischung des Ausbildungspersonals gut wäre, dass ist recht einfach man muss ja später auch zusammen arbeiten.
    Ich stell mal einen Link ein http://www.agn.at/index.php/kongress
    Da gibt es auch einen Vortrag Interaktion Pflege / Rettungsdienstpersonal und das ist leider in weiten Teilen suboptimal und da will ich jetzt keiner
    Seite die Schuld geben. Nur festzuhalten bleibt, dass es so ist!
    Zum Thema Schulen sind doch jedem von uns ohne großes Überlegen einige Schulen bekannt, wo man sagt oh Gott nicht von der Schule. Von daher
    solange man nicht die Curricula mit äußerster Strenge überwacht bringt das gar nichts. Ich habe bei einigen Weiterbildungen 25 RettAss von 20
    verschiedenen Schulen und leider variiert der Ausbildungsstand extrem obwohl alle die Ausbildung in einem Zeitfenster von 1 bis max. 8 Wochen
    vor dem Lehrgang abgeschlossen haben.

  • Zum Thema Schulen sind doch jedem von uns ohne großes Überlegen einige Schulen bekannt, wo man sagt oh Gott nicht von der Schule. Von daher
    solange man nicht die Curricula mit äußerster Strenge überwacht bringt das gar nichts. Ich habe bei einigen Weiterbildungen 25 RettAss von 20
    verschiedenen Schulen und leider variiert der Ausbildungsstand extrem obwohl alle die Ausbildung in einem Zeitfenster von 1 bis max. 8 Wochen
    vor dem Lehrgang abgeschlossen haben.


    Absolut d´accord. Das ist eine große Baustelle, die bearbeitet werden muss. So kann es nicht weitergehen.


    Zum ersten wofür die Durchmischung des Ausbildungspersonals gut wäre, dass ist recht einfach man muss ja später auch zusammen arbeiten.


    Da weiß ich noch nicht, ob das den gewünschten Effekt hat. Ist nicht eine gemeinsame Fortbildung bzw. Training effizienter, als das hier übergreifend unterrichtet wird? Wird dadurch das Schnittstellenproblem was es geben mag, im Alltag besser bearbeitet?