ZitatAm 03.11.2010 traf sich die Expertengruppe ein weiteres Mal im Bundesministerium für Gesundheit in Bonn, um die Ausbildungsinhalte abzuschließen. Der DBRD wurde durch die Vorstandsmitglieder Marco K. König und Ingo Kolmorgen vertreten.
Offenen Punkte waren noch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Anforderungen für Schulen und Lehrkräfte. Man ist sich einig, dass die zukünftig Verantwortlichen für die praktische Ausbildung eine fundierte Weiterbildung sowie eine geschützte Berufsbezeichnung benötigen. Da sich die Bezeichnung "Praxisanleiter"?? in der Krankenpflege bewährt hat, möchte man diese auch im Rettungsdienst etablieren.
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Quelle: http://www.dbrd.de/content/cms…nt.php?idcat=73&idart=444
Es dürfte völlig klar sein, dass ein Großteil des derzeit zur Ausbildung eingesetzten Personals künftig nicht mehr ohne weitere Ausbildung geeignet sein wird, als Ausbilder tätig zu sein. Dies betrifft sowohl Dozenten in den Rettungsdienstschulen, als auch Lehrrettungsassistenten. Auch dieser Punkt macht deutlich, welcher Aufwand und welche Probleme mit der Überarbeitung der Ausbildung einher gehen und dass dies nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann.
Zum Thema Überleitung: ich hatte es ja hin und wieder schon erwähnt, dass es nach dem Willen des BMG zur neuen Ausbildung auch eine neue Berufsbezeichnung geben soll. Eine generelle Möglichkeit zu Überleitung, wie man sie zur Einführung des RettAssG 1989 hatte, soll es nicht geben.