Als Schlaganfallbetroffener bin ich an diesem Thema ja besonders interessiert.
Deswegen eine weitere Frage, die sich besonders an unsere saarländischen UserInnen hier richtet:
jede LS hat ja ein Abfrageprotokoll, selbstgestrickt oder eingekauft, 100%-ige Vorgabe oder eher Gedächtnisstütze für den Disponenten, der ansonsten frei nach Gefühl (und Laune?) arbeitet.
Das Saarland hat nach meinem Wissen eine einzige LS in Winterberg.
Daraus folgere ich, daß es tgl. nicht nur einen Notruf geben wird, der aufgrund seines Inhalts den Verdacht auf einen Schlaganfall nahelegt.
Nach welchen Kriterien kommt es nun zur Alarmierung des Spezialfahrzeugs?
Was passiert, wenn dieses Fzg. belegt ist und ein weiterer Notruf den zwingenden Verdacht auf ein weiteres Schlaganfallereignis im RD-Bereich nahelegt - hat dann der zweite Notfall einfach "Pech" ?-( .
Gibt es spezielle Notrufanfragekriterien bei diesem Krankheitsbild; bspw. das Alter des Patienten?
Wer dies "komisch" findet: zum Beginn der Lysetherapie war das kalendarische Lebensalter von siebzig Jahren die Schallmauer.
Inwieweit gibt es einen Vergleich zwischen der Patientengruppe, die im Fahrzeug lysiert wurde und den PatientInnen, die auf herkömmliche Art und Weise in einer klinischen Stroke-Unit behandelt wurde.
Nur das ergäbe ja nach meiner Logik ja Sinn.
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, nach der "kompetenten" Antwort des saarländischen Users über den laborchem. Ausschluss bzw. der Bestätigung eines Insultes, hier weitere Informationen einzuholen.