Schleswig-Holstein: Innenministerium sieht Rettungsdienste bei Amoklagen in der Pflicht

  • Das Innenministerium in Schleswig-Holstein sieht laut einem Radio-Bericht des NDR die Rettungsdienste in der Pflicht, auch bei Amoklagen verletzte Patienten nach Maßgabe des Rettungsdienstgesetzes zu versorgen. Während die Hilfsorganisationen unisono betonen, dass die Rettungsdienste nur in sicheren Lagen arbeiten können, scheint man dies im Innenministerium in Kiel anders zu sehen: Lücke bei Verletztenversorgung nach Amokläufen in SH

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Anders als ein Polizei Beamter kann mich mein Dienstherr nicht dazu zwingen meine Gesundheit oder mein Leben in Gefahr zu bringen. Mehr braucht man dazu glaube nicht sagen, die Lösung wäre natürlich den RD endlich als Transportkeistung aus dem SGB zu streichen, ihn als hoheitliche Aufgabe neu aufstellen und das Personal verbeamten.

  • Mehr braucht man dazu glaube nicht sagen, die Lösung wäre natürlich den RD endlich als Transportkeistung aus dem SGB zu streichen, ihn als hoheitliche Aufgabe neu aufstellen und das Personal verbeamten.

    Und das würde das oben genannte "Problem" dann lösen?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Mehr braucht man dazu glaube nicht sagen, die Lösung wäre natürlich den RD endlich als Transportkeistung aus dem SGB zu streichen, ihn als hoheitliche Aufgabe neu aufstellen und das Personal verbeamten.


    Und welche Vorteile hätte dies im konkreten Fall? Du würdest weiterhin ungeschützt den Notfallpatienten im potentiellen Gefahrengebiet versorgen. Der Eigenschutz würde m.M.n. dadurch weiterhin nicht gegeben sein.

  • Als Beamter erschossen zu werden ist natürlich viel angenehmer...

    ´ :rofl:

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich habe mit keinem Wort erwähnt das dadurch eine Versorgung, die Situation oder sonst etwas verbessert wird.

  • Als Beamter erschossen zu werden ist natürlich viel angenehmer...

    :hail:


    Anders als ein Polizei Beamter kann mich mein Dienstherr nicht dazu zwingen meine Gesundheit oder mein Leben in Gefahr zu bringen. Mehr braucht man dazu glaube nicht sagen, die Lösung wäre natürlich den RD endlich als Transportkeistung aus dem SGB zu streichen, ihn als hoheitliche Aufgabe neu aufstellen und das Personal verbeamten.


    1. Auch ein Beamter lässt sich nur ungern erschießen.
    2. Auch wenn er Polizist ist nicht
    3. Nein, damit muss er nicht rechnen.
    4. Und das verbeamten der Rettungsdienstler hilft wem?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Informier dich mal was von einem Beamten alles gefordert werden kann, je nach Art des Dienstes ist es durch aus möglich, siehe Pol und Fw Personal auch in lebensbedrohend Situationen zu schicken. Das recht auf körperliche Unversehrtheit kann ausgehebelt werden.

  • Das recht auf körperliche Unversehrtheit kann ausgehebelt werden.


    Mit welchem moralischen und juristischen Recht?


    Natürlich kann von bestimmten Berufsgruppen ein gewisses Risiko im Rahmen ihrer Berufsausbildung gefordert werden, aber das hat doch nichts mit dem Beamtenstatus zu tun.

  • Keine Ahnung... Ich meine ja auch nicht das er sich mit Absicht erschießen lassen soll /darf/ muss. Sonder das er Verpflichtet werden kann und wird auch ohne Verstärkung bei Amoklagen sein leben hinter das anderer zu stellen und das Gebäude aus einer gesicherten Position zu stürmen. Ebenso wird ein Feuerwehrmann verpflichtet seine recht auf körperliche Unversehrtheit hinter zu rettenden Personen und Sachwerten! zu stellen wenn er zum innenangriff eingesetzt wird. Das kann von einem nicht verbeamteten Angestellten, nicht mal im öffentlichen Dienst stehenden, nicht mal ebenso weil ein Minister das toll findet verlangt werden.

  • Was ein Blödsinn. Man kann sicherlich von Polizisten und Feuerwehrlern erwarten, das sie sich einer höheren Gefahr aussetzen als Otto-Normal-Bürger. Um dieser Gefahr entsprechend begegnen zu können verfügen die Genannten allerdings auch über entsprechende Ausbildung und Ausrüstung. Es wird sicher niemand erwarten das sich ein Polizist einer nicht kalkulierbaren Gefahr aussetzt.
    Ebenso wenig muss sich Niemand, nur weil er Beamter ist, in Lebensgefahr begeben.

  • Naja eine unklare Amoklage ist jetzt nicht unbedingt kalkulierbar und trotzdem werden Polizisten verpflichtet alleine zustürmen, das sie Ausbildung und Ausrüstung vorhalten steht ausserfrage. Wäre ich als Retter auch in einer solchen Lage ausgebildet und hatte Ausrüstung wie z.b. Weste würde ich das betreten eines unsicheren Bereiches trotzdem verweigern und dies hätte keine rechtlichen Konsequenzen für mich.

  • :?: ...ehrlich, ich halte dies für einen Schildbürgerstreich von einem ahnungslosen Verantwortlichen des Schleswig - Holsteinischen - Innenministeriums. Der wird sicherlich seinen Denkfehler schon bemerkt haben.....und hofft nun, das auf dieses Thema schnell wieder Gras wächst. :huh:

  • als einer der Erfurt Live mitbekommen hat würde ich mich hüten, mich in eine Lage zu bringen in der Kugeln auch nur ansatzweise in meine Richtung fliegen könnten. Ich bin weder dafür ausgebildet noch ausgestattet noch werde ich dafür bezahlt.
    Wer soll mich denn vor Ort zwingen? Der Innenminister?

  • Informier dich mal was von einem Beamten alles gefordert werden kann, je nach Art des Dienstes ist es durch aus möglich, siehe Pol und Fw Personal auch in lebensbedrohend Situationen zu schicken. Das recht auf körperliche Unversehrtheit kann ausgehebelt werden.


    Ich ahne das ich aus diversen Gründen gut über Beamte und ihre Rechte und Pflichten informiert bin.
    DAS habe ich allerdings noch nie gehört.
    Vielleicht solltest du mich aber an deinem unfassbaren Fachwissen teilhaben lassen?


    Und es ist keine gute Idee auf Fragen zu solchen Statements mit "Keine Ahnung" zu antworten.
    Dann könnte man auch sein ursprüngliches Statement mit "Ich habe am Rettungsdienstkneipenstammtisch der vereinigten BILD Leser gehört:" einleiten.


    Nur am Rande:
    Es gibt schon Gesetze die bestimmte Grundrechte (z.B. körperliche Unversehrtheit bei Soldaten etc) einschränken können.
    Ich habe aber noch nirgends gefunden das alle Beamten betroffen sind. Wäre aber gut, dann schicken wir die Schreibtischtäter aus dem Amt zur nächsten Amoklage. :ironie:

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    Einmal editiert, zuletzt von GuyFawkes ()

  • Achtet bitte darauf, bei aller Emotionalität (wieso eigentlich?) nicht zu tief unter die Gürtellinie zu schießen! Ein Beitrag wurde deshalb deaktiviert, bei Bedarf werden weitere folgen.


    J.