OT: Ich weiß nicht ob das Thema schon angesprochen wurde, ich habe es nicht unter der Suchfunktion gefunden. Wenn ja, dann bitte löschen oder integrieren. Danke ;).
Die ÄLRD haben in München den Rettungsassistenten die Gabe von jeglichen Medikamenten außer VEL und Sauerstoff inhalativ verboten.
Dieses geschah nach Informationen des S+K Verlag wohl anhand gehäufter Gaben von Medikamenten die hier mit: Ketanest, Dormicum und Ebrantil sowie Prednisolon, angegeben wurden. Es wurde keine Aussage dazu getätigt, ob die Medikamente indiziert und die Durchführung lege artis durchgeführt wurde, oder ob diese Entscheidung durch einen möglichen Patientenschaden begleitet wurde.
Dieses lässt interessanterweise unter der bevorstehenden Novellierung des RettAssG zum NFS, ein wenig Schatten auf die Kompetenzen von ÄLRD fallen (Meinung des Beitragsverfassers).
Auch kann man Analogietäten mit dem Fall Dr. Scherer in RLP ersehen. Frage: Anstiftung zur Verletzung der Garantenstellung?
Hier der Link zum Beitrag vom S+K Verlag.
Sollte jemand mehr Informationen haben, wäre es sicherlich interessant diese zu lesen.