Wer darf was in welchem Bundesland?

  • Hallo zusammen,


    ich meine mal gehört zu haben, dass RAs in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich viel dürfen.


    Mich würde mal interessieren, wo das geregelt ist. Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz gibt dazu z.B. nichts her.


    Gruß und Dank vom
    Frittenverkäufer

  • Die frage ist eigentlcih eher wer darf was in welchem RD Bereich.


    Versuch doch mal in München für jede Invasive maßnahme wie zB nen Zugang nen NA anzufordern. Nach 3 Stunden wird Dich die Ilst vermutlich irgendo in den Wald schicken. Meisten wird man im KH schon merkrürdig angeschaut wenn man einen Patienten ohne bringt.


    Anderseits versuch das nur paar Kilometer auswärts in den Nachbarbereichen und Du bist spätesten beim ersten mal einen Kopf kürzer. teilweise sollte man es nicht mal wagen daran zu denken und man riskiert schon Kopf und Kragen!


    So in etwa wird auch um restlichen Bundesgebiet sein...


    mfg SanSold

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Erstmal Danke,


    dass es unterschiedlich gehandhabt wird ist also schon mal richtig. Aber es muss ja irgenwo ne Reglung geben.

  • In Bayern ist da der ÄLRD (ärtzliche Leiter Rettungsdienst) für jeden RD-Bereich zuständig, welche Kompetenz er den Rettass erteilt.
    So sollte es in der Theorie sein.....

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Bei uns ist der Notarzt Froh wenn die Viggo´s liegen. es soll heissen das dir bei uns kein Doc auf die Finger haut wenn du Pat. mit Zugang in die Ambulanz bringst, ganz im Gegenteil... und wenn du dann noch Blut abgenommen hast, bist du der "CHAMP" :D

  • Also es ist schon recht unterschiedlich, denn bei uns ist es nicht anders.


    Fährste bei uns im Kreis nen Einsatz, lässt durch die Leitstelle anmelden und kommst dann mit dem Patient ins Krankenhaus schaut Dich der Arzt im KH an und fragt wo denn der Zugang liegen würde.


    Aber kommste über die Kreisgrenze drüber und hast dem Patienten einen Zugang gelegt, schaut Dich da der Arzt an und fragt Dich wer den Zugang gelegt hat und welche Indikation es gegeben hat dafür.


    Pauschalisieren kann man es nicht!

  • Zitat

    Original von stefferl
    Aber kommste über die Kreisgrenze drüber und hast dem Patienten einen Zugang gelegt, schaut Dich da der Arzt an und fragt Dich wer den Zugang gelegt hat und welche Indikation es gegeben hat dafür.


    höhrt sich nach Kreis Bergstraße an ?!


    wir sind i.d.R gut mit allen Ärzten, d.h. vigo legen super, intubiert ok, wenn sie kommen, defi ist drann und läuft und tubi ist schon fixiert hat man ruhiges arbeiten...


    wir haben nen Kollegen der 2 Jahre in München arbeitete, der ist noch etwas "großgroßstadt" traumatisiert, da gings rund wenn der Patient noch nicht intubiert war....


    über der Landesgrenze (Hessen-Bergstraße) als mein Opa gestorben ist, hatten die sanis die anweißung nicht zu intubieren, das dauerte auch über 15 min. bis das Nef vorort war. Ich hab bei der Rea damals zugesehen, wurde bis eintreffen des NA durchgebeutelt und dann erst intubiert.



    es ist aber überall annähernd gleich, wo kein kläger da kein richter. wenn man etwas anständig macht gibts auch kein arger. ob mans darf oder nicht, viele NA sind froh-zuvorkommend und geben diese aufgaben gerne ab. manche eben genau andersrum...


    Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie was man bekommt.

  • Also, mit der Leistung der Malti`s aus Heppenheim und Viernheim bin ich aus eigener Erfahrung eigentlich zufrieden, das Rote Plus aus Heppenheim und Bensheim ist allerdings ein weniglich fragwürdig ! ?(
    Und wenn dann noch die "Rettungsarztgemeinschaft Süd" mit dem Anästhesisten Dr. W. in`s Spiel kommt, hast schon verloren ! :(


    lg
    Sven

  • Ich find die Diskussion ja immer wieder interessant...


    Fällen bei Euch allen die Ärzte/Notärzte Urteile?
    Ich meine, mir ist es völlig egal, was ein Arzt davon hält, dass ich einen Zugang lege oder nicht. Vor dem Arzt muss ich mich nämlich nicht verantworten, ergo bin ich ihm auch keine Rechenschaft schuldig.
    Zunächst einmal muss ich das mit dem Patienten klären -wie der Doc übrigens auch- wenn es dann Probleme geben sollte, muss ich mich vielleicht vor nem Staatsanwalt oder schlechtestenfalls vor nem Richter rechtfertigen, aber sich nicht vor dem Assistenzarzt der ortsansässigen Notambulanz.


    Was ich als RA wann und wo "darf" oder nicht, steht leider nicht im "Rechte- und Pflichtenheft für Rettungsdienstler", sondern ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen der BRD. Da kommen in Frage das StGB, das BGB, etc.
    Leider wird da nichts stehen in der Art von "Der Rettungsassistent darf Zugänge legen!" oder "Der Rettungsasssitent darf niemals nicht Medizin geben!"... da ist leider etwas mehr Interpretationstalent gefragt!


    Es ist wie mit der Menstruation: "Die Geschichte der Notkompetenz ist eine Geschichte voller Missverständnisse...!"


    Jaja, das Leben ist kompliziert!
    Liebe Grüße aus dem Süden,
    Jörg :P

  • Vielleicht ist es dir egal, was der Notarzt darübre denkt. Wenn dann aber einer der Stein ins Rollen bringt, dass die Sache untersucht wird, dann der Notarzt.

  • Ich kann eigentlich über das DRK in der südlichen Ecke der Bergstrasse nicht klagen. Beim Schlaganfall meiner Mutter haben die einen guten Job gemacht, auch die Hausnotrufzentrale der JUH Viernheim machte einen guten Job. :love: :positiv:
    Wogegen das Krankenhaus Weinheim den zweiten Schlaganfall nicht bemerkte :mauer:

  • Danke für eure Antworten.


    Ich habe neben dem Jurastudium nen Nebenjob und daher recht viel mit RAs zu tun, die mal alle unterschiedliche Sachen berichtet haben.


    Erstaunlich waren vor allem die Diskussionen auf dem Kirchentag in Hannover, wo Leute aus dem ganzen Bundesgebiet waren.


    In meiner grenzenlosen Naivität dachte ich, sowas müsste in nem durch und durch reglementierten Staat doch irgenwo in nem Gesetz oder einer Verordnung stehen.

  • Zitat

    Michi1981 schrieb:
    Vielleicht ist es dir egal, was der Notarzt darübre denkt. Wenn dann aber einer der Stein ins Rollen bringt, dass die Sache untersucht wird, dann der Notarzt.


    Das kann er von mir aus gerne tun! Denn ich habe ja ein gutes Gewissen, da ich die Maßnahme, die ich durchführe, beherrsche, sie indiziert war, ich sie kunstgerecht durchgeführt habe und - jetzt kommt's: DER PATIENT damit einverstanden war! Ob der ARZT damit einverstanden ist, ist letztlich nicht wirklich relevant für die strafrechtliche Beurteilung meines Vorgehens, von daher kann er von mir aus so viele Steine ins Rollen bringen, wie er mag, denn ich habe ja (s.o.) ein gutes Gewissen!


    Und umgekehrt: Wenn der Patient NICHT mit der Maßnahme einverstanden war, was hilft's mir dann, wenn der Notarzt begeistert von mir ist? Dann bringt nämlich der Patient Steine ins Rollen, die dann auf mich zukommen, und die der Doc sicher nicht von mir abwenden kann...


    Fazit: Die Meinung des Arztes ist in Bezug auf die Rechtmäßigkeit / Rechtswidrigkeit meiner Maßnahmen irrelevant!


    Liebe Grüße,
    Jörg

  • @michi1981


    Vielleicht ist es dir egal, was der Notarzt darübre denkt. Wenn dann aber einer der Stein ins Rollen bringt, dass die Sache untersucht wird, dann der Notarzt.



    Aber auch nur wenn der Pat. das will!
    Der Pat. wird da wohl kein Interesse haben wenn ich alles richtig gemacht habe.


    Und was soll der NA den machen? Mit mir schimpfen? Mir Fernsehverbot erteilen?

  • Zitat

    Original von Sven
    das Rote Plus aus Heppenheim und Bensheim ist allerdings ein weniglich fragwürdig ! ?(
    Und wenn dann noch die "Rettungsarztgemeinschaft Süd" mit dem Anästhesisten Dr. W. in`s Spiel kommt, hast schon verloren ! :(


    genau um die gings ;)
    dann gibts da noch dieses Familienbetriebene Nef :D

  • Nun ja, wenn der Pat. mit der Behandlung durch den RA zu frieden ist kann auch kein Arzt was sagen.


    Die Frage "Wer darf was, in welchem Bundesland?" sollte wohl auch eher
    geändert werden in: Wer macht was im Rahmen der "Notkompetenz"?
    oder Wer holt sich für was den NA dazu? oder Wer bestellt bei was den NA ab? oder oder oder...........

  • Wenn der Arzt meint, er muss jemanden gegen den Karren fahren, dann findet er ne Möglichkeit. Und wenn er bei der RD Geschäftsleitung über einen Mitarbeiter beschwert, wird der Sache sicherlich nachgegangen. Inwieweit dies sinnvoll ist, ist ne andere Frage, aber ich glaube, dass der Arzt das schon anstoßen kann, wenn er unbedingt will.

  • (Mein Beitrag ist Allgemein gemeint und nicht auf jemanden bestimmten bezogen, obwohl ich das Zitat von Jörg verwende)


    Zitat

    Das kann er von mir aus gerne tun! Denn ich habe ja ein gutes Gewissen, da ich die Maßnahme, die ich durchführe, beherrsche, sie indiziert war, ich sie kunstgerecht durchgeführt habe und - jetzt kommt's: DER PATIENT damit einverstanden war!


    Das ist ja alles schön und gut... Interessant wird es aber dann wenn die Maßnahme mal nicht auf Anhieb klappt... Oder wenn es mal zu Komplikationen kommt... Da kann man sich als RettAss leider sehr schwer darauf berufen, daß man die Maßnahme beherrscht und sie gelernt hat... Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, muß man Nachweise beibringen, die das Erlernen der Maßnahme beweisen... Und da kann man sich als RettAss mitunter schwer tun...


    Achja... 30 erfolgreich durchgeführte Intubationen sind noch kein Garant für das Beherrschen der Maßnahme... (Ich persönlich hab schon deutlich mehr Intubationen durchgeführt und würde nicht von mir behaupten die Intubation sicher zu beherrschen...)


    Was auch immer gern wieder vergessen wird, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist der Gutachter der euere Maßnahmen beurteilt kein RettAss sondern gewöhnlich ein Arzt (Rechtsmedizinier). Und da sind die Maßstäbe schon ganz andere...


    Übrigens Strafantrag kann in der BRD jeder stellen, die Behörden sind dann verpflichtet zu ermitteln...


    Zitat

    Und was soll der NA den machen? Mit mir schimpfen? Mir Fernsehverbot erteilen?


    Und wenn der NA der Meinung ist die Maßnahme war überzogen kann er jemanden sehr wohl bei der Polizei anzeigen, ganz egal ob der Patient mit der Maßnahme einverstanden war oder nicht... Ob es dann zur Eröffnung eines Gerichtsverfahrens kommt, entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft... Also so einfach ist das Ganze nicht...


    Zitat

    Nun ja, wenn der Pat. mit der Behandlung durch den RA zu frieden ist kann auch kein Arzt was sagen.


    Naja... Da kann man dann ja in Zukunft alles machen, hauptsache der Patient ist zufrieden... Da spritzt man mal schnell ein potentes Opiat, das man zufällig dabei hat bei Bauchschmerzen, der Patient ist voll zufrieden da die Schmerzen jetzt weg sind.... Was soll einem da noch passieren???


    Also ehrlich, denkt doch bitte mal kurz über die Aussagen anch bevor ihr sie postet...


    Grüße, 007

  • Hallo 007,
    da hast Du meine posts möglicherweise etwas missinterpretiert! Ich habe nirgends geschrieben, und es entspricht auch nicht meiner Meinung, dass ich alles tun und lassen kann, solange es mir und dem Patienten gefällt - um Gottes Willen!
    Meine These war lediglich - und glaube mir, darüber habe ich vor dem posten auch nachgedacht - dass ich mich für meine ergriffenen und nicht ergriffenen Maßnahmen im Zweifel vor einem Gericht verantworten muss, nicht aber vor einem Arzt / Notarzt!
    Dies habe ich möglicherweise etwas überspitzt dargestellt, vor allem vor dem Hintergrund, dass im oberen Bereich dieses threads teilweise der Eindruck entsteht / erweckt werden könnte, dass für die Auswahl und die Legitimation meiner Maßnahmen das zu erwartende Urteil des übernehmenden Mediziners entscheidend sei! Und dem ist nunmal (wie oben erläutert) nicht so! Ich kann meine Entscheidungen nicht davon abhängig machen, welcher Notarzt kommt oder in welche Aufnahme ich meinen Patienten bringe, sondern einzig aufgrund einer zu stellenden Indikation und auf einer juristischen Grundlage!
    Zu diesem Themenkomplex kursieren leider im Rettungsdienst - und teilweise sogar in der Rettungsdienst-Ausbildung - jede Menge Gerüchte, Halbwahrheiten und schlicht falsche Aussagen. Auf diese Fehlerquelle wollte und will ich aufmerksam machen, falls das missverständlich war, tut es mir leid!


    Hoffe, das geklärt zu haben,
    Jörg :kaffee:

  • Hallo Jörg!


    Ich hab auch ein wenig den Fehler gemacht neben deinen Zitaten auch die eines anderen Users zu verwenden... Bei deinem Beitrag ist um Gotes Willen nciht der Eindruck entstanden du wärst der Meinung alles tun und lassen zu können...


    Von daher :prost:


    Grüße,
    007