agbn warnt: Notarztdienst in Bayern in Gefahr

  • Auch ich sehe das ähnlich: entweder ich darf einen Zugang legen ohne Ärger von Chef, aufnehmenden Arzt, ÄLRD etc. zu bekommen (abgesehen von den "lebensrettenden" im Rahmen des rechtfertigenden Notstands), oder der NA muss halt anreisen, wenn ich für den Patienten einen Zugang für notwendig erachte (ausser das KH ist gerade um die Ecke). Auch wenn der NA meint mich dafür falten zu können, sorry ;) (und wie meinte ein ehemaliger Kollege mal: "auf der Arbeit brauche ich keine Freunde" 8) ).
    Patienten mit Erkrankungen wie oben beschrieben ohne Zugang ins KH zu bringen finde ich in der heutigen Zeit nicht angebracht.
    Natürlich gibt es (zum Glück) viele RD Bereiche, in denen ein Zugang durch den RA mittlerweile als Standard erachtet wird und da wird es das Problem nicht geben. Aber OFFIZIELL ist der Zugang durch RA halt leider immer noch nur unter den Bedingungen des rechtfertigenden Notstands / der Notkompetenzempfehlung erlaubt und da schaut es bei einem augenblicklich stabilen Patienten halt schlecht aus und wenn das System dafür unbedingt einen Arzt will, dann bekommt es ihn auch. Ressourcenverschwendung - ja, aber eben, dann muss man das System halt endlich mal ändern! (meine Hoffnung beruht hier auch auf dem NFS, bei dem eine Diskussion um so eine Massnahme dann hoffentlich hinfällig wird!?)

  • Die Beurteilung, ob ein Patient adäquat versorgt ist, kann ja durchaus mal subjektiv sein.


    Ohne Frage, aber es scheint ja eine konsequente Nachfrage bei entsprechenden Indikationen zu geben, ohne die Qualität der Leistung zu bemessen sondern alleinig auf bestimmte Maßnahmen oder Situationen berufend. Das finde ich nicht nur nicht angemessen (das Pflegepersonal steht in keinerlei supervisierenden Instanz, sondern schon fast pauschal als Aburteilung dem Patienten schädigen zu wollen.

  • Ich sollte mal eines klarstellen: Ich habe zwar in verschiedenen Kreisen gearbeitet, aber Probleme mit Maßnahmen sind auf einem deutlich höheren Niveau als dem periphervenösen zugang angesiedelt. Von daher ist die Diskussion hypothetisch. Aber wann immer der Patient etwas braucht und von einem Notarzt bekommen würde, rufe ich mir einen. Auch Nachts um drei, um vier und zu sonstigen Ruhezeiten und auch wenn es im Krankenhaus ebenfalls möglich wäre. Der Patient hat aus meiner Sicht einfach einen Anspruch auf die best mögliche Therapie, ohne wenn und aber.


    Meine Aussage klingt vielleicht ziemlich radikal, aber genau auf dem Weg setzt man Änderungen durch. Und wenn sich ein Notarzt mal zu sehr aufregt, weise ich ihn auch gern darauf hin, dass er mir solange er anwesend ist am Patienten weisungsbefugt ist, aber im Gegensatz zu meinem Arbeitgeber mit seinen Dienstanweisungen keineswegs disziplinarisch vorgesetzt. Das vergisst der ein oder andere NA ja gern mal. Und ja, man verliert da mal einen Freund. Aber davon hab ich auch genug, auf der Arbeit brauche ich in erster Linie Kollegen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Blodwyn76:
    Je nach Gutachter muss ich mich für invasive Maßnahmen nicht zwangsläufig auf den rechtfertigenden Notstand berufen, sondern benötige primär die Einwilligung des Patienten.


    @cp:
    Stimme ich zu. Ist aber dennoch eher die Außnahme und auf bestimmte (große) Kliniken beschränkt. Je nach Übergabe fällt auch nicht unbedingt auf, ob da jetzt ein RettAss oder NA spricht.


    Johannes D.:
    Deiner Arbeitsweise stimme ich voll und ganz zu. Bestes Beispiel ist häufig die Nachforderung zur Analgesie (Nachts um 3 Uhr) --> NA: "Hättet Ihr nicht nur ein wenig anders lagern können, dann hätte der Patient doch weniger Schmerzen?" Antwort: "Nein. Denn diese liegen dann immer noch bei 4-5 Punkten und JA, wir hätten den Patienten so transportieren können, aber warum soll er unnötig leiden."

  • Red cap, da dachten wir gerade an genau den selben Fall, deucht es mir... :D

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!


  • Weil es sich in diesem Beispiel um einen Notfallpatienten handelt, dessen zugrunde liegendes Problem nicht bekannt ist und jederzeit ein Eingreifen notwendig machen kann. Dieser Patient wird von mir nach Möglichkeit so versorgt, wie er auch anschließend in der Notaufnahme versorgt werden würde und wie man dies vom Rettungsdienst auch erwarten kann.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Vielleicht lag der Fehler auch bei mir, aber ich habe initial keine valide Indikation für eine NA-Alarmierung gesehen.


    Naja, wenn der Patient schon so eine Hyperkaliämie hat:

    Zitat

    Im 6-Kanal EKG war zwar ein SR zu erkennen, zeitgleich zeigten sich aber auch Anzeichen einer Hyperkaliämie.


    Dann wird dir niemand böse sein, wenn du einen NA alarmierst... ;-)

  • So weit wollte ich in diese Diskussion eigentlich gar nicht einsteigen, sondern nur mal anmerken, dass es durchaus unterschiedliche Ansichten zu dem Thema gibt. Ich selber lege Zugänge nicht nur weil der Patient gerade so schöne Venen hat, der Nutzen und damit auch eine Begründbarkeit dieser Maßnahme müssen gegeben sein. Schließlich muss ich auch nicht zuletzt dem Patienten erklären, was ich da gerade mit ihm mache.


    Wenn der Schwester oder dem aufnehmenden Arzt mein Zugang nicht gefällt, kann er ja einen neuen legen... das muss er dann aber dem Patienten erklären. Kommt in meinem jetzigen RD-Bereich aber eigentlich nicht vor. Man ist meist schon total happy, wenn man das Schälchen mit den Blutröhrchen überreicht bekommt. ;)


    LG Simon

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