"Wasserspringer" erhält Medaille

  • http://www.nnn.de/nachrichten/…enes-leben.html?tx_ttnews[backPid]=111&cHash=03d81e06ce889aa91f943b13fa0367b4
    irgendwie fehlt mir da das Verständniss bzw. das Vorstellungsvermögen...


    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

    Einmal editiert, zuletzt von DaniRA ()

  • Erstmal heißt das Dingens "Medaille" und außerdem wird jemand für außergewöhnlichen Einsatz geehrt. Ist das so unvorstellbar, daß man einen Hauptamtlichen für besonders gute Arbeit auszeichnen möchte? ?(

  • Moin!

    Erstmal heißt das Dingens "Medaille"

    ich bitte den größten Rechtschreibfehler des Forums zu entschuldigen!

    Ist das so unvorstellbar, daß man einen Hauptamtlichen für besonders gute Arbeit auszeichnen möchte? ?(

    hauptsache, man findet an allem und jedem was auszusetzen.

    ..ich habe die Aktion lediglich kritisch hinterfragen wollen...


    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Lt. dem Presseartikel war der RA in seiner Jugend nach entsprechender Ausbildung auch Rettungsschwimmer.
    Er wird damit einen Vorteil gegenüber anderen RA haben.
    Von dieser Einzelaktion kann also schon einmal nicht auf ein allgemein übliches Verhalten von RTH-Besatzungen geschlossen werden.


    Dieser Einsatz hat aber auch mehrere Folgen gehabt:
    es zeigte sich, daß die bodengebundene rettungsdienstliche Vorhaltung in diesem Landkreis wohl eher "dünn" ist.


    Dann musste der RTH (vorübergehend) ausser Dienst gehen, weil der RA ja selbst behandlungspflichtig war.
    In einem rettungsdienstlich "dünn" versorgten Landkreis eine u.U. fatale Folge.
    Der Artikel verschweigt diesen Umstand total; der zeitungslesende Laie wird selbstverständlich davon ausgehen,
    daß der nächste RA schon komplett einsatzbereit aus dem Materialschrank geholt wird.
    Wir hier wissen, daß dem wohl nicht so sein wird.


    Letztendlich hat sich gezeigt, daß die mitgeführte Ausrüstung für derartige Einsätze nicht ausreicht.
    Unter Berücksichtigung der Einsatzstatistiken, der Anzahl bzw. der Fläche an Gewässern im üblichen Aktionsradius des RTH könnte dies evtl. Konsequenzen haben.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?


  • Das ist dünn argumentiert. Es zählt immer nur der aktuell laufende Einsatz, der mit allen erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen abgearbeitet wird. Daß eventuelle Parallel- oder Folgeeinsätze anliegen, ist zu keinem Zeitpunkt handlungsbeeinflußend.
    Ich erinnere mich an zahllose Einsätze, bei denen die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft durch Auffüllen, Aufbereiten und Putzen mehrere Stunden dauerte. Der Ausfall eines Mitarbeiters ist im Schnitt deutlich kürzer kompensiert.

    Zitat

    Letztendlich hat sich gezeigt, daß die mitgeführte Ausrüstung für derartige Einsätze nicht ausreicht.
    Unter Berücksichtigung der Einsatzstatistiken, der Anzahl bzw. der Fläche an Gewässern im üblichen Aktionsradius des RTH könnte dies evtl. Konsequenzen haben.


    Da wäre ein Brainstorming mit der BF Essen zielführend. Die entwickeln ja auch Konzepte, um auf jede Eventualität vorbereitet zu sein.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Essen mit seinen Konzepten der eierlegenden Wollmilchsau ist schon eine Klasse für sich :-D


    Ich möchte jetzt nicht nach den gesetzlichen Grundlagen für NRW bzw. Mecklenburg-Vorpolen googeln, geschweige denn sie mit HE vergleichen.
    Dennoch sagt mir mein Bauchgefühl, daß es selbst in den ländlichen Strukturen von NRW eher möglich sein wird, noch etwas aus der Hinterhand hervor zu holen als in MVP.


    Das nicht jede Eventualität bzw. konkret ein Ausfall an MitarbeiterInnen oder Gerät kompensierbar ist, ist mir klar.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?