dass ich einem beliebigen Städtereisenden eine rote Jacke anziehen kann und ihn auf einen Unfallwagen setzen kann
Und genau das kann ich nämlich nicht. Im Rettungsdienst, z.B. in NRW darf nur derjenige einen RTW besetzen (im übrigen auch auf Sanitätsdiensten), der mindestens die gesetzliche Qualifikation (RettSan/RetAss) sowie die notwendige 30h Fortbildung jährlich nachweisen kann. Das bedeutet, ein ehrenamtlicher RettAss auf dem RTW hat mindestens 2 Jahre Ausbildungsberuf sowie jährliche Qualifikationsnachweise und Fortbildungen hinter sich, der gleiche Maßstab wie an HA Personal ist hier angelegt. Ich kenne übrigens keinen RettAss, der die Ausbildung gemacht hat, der nicht mindestens 1,5-2 Jahre "hauptamtlich" gefahren ist. Ansonsten ist das Zusammenbekommen der Stunden für die Anerkennung recht schwierig.
In meinen Augen ist das für eine anständige Arbeit auf dem RTW an Qualifikation genug, völlig egal, ob derjenige hauptamtlich oder ehrenamtlich beschäftigt ist. Der weitere Rest an Qualifikation hängt eher im persönlichen Bereich, da hat kaum jemand Einfluss drauf.
Und der Vergleich mit dem Kaffeekochen kam nicht von mir. Ich habe ihn nur weitergeführt.