Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Rettungsassistenten wegen unerlaubter Medikamentengabe

  • Zitat

    FAZIT: Erst die Grundlagen in der breiten Masse schaffen (NFS) und dann
    können wir langsam eine Entwicklung mit dem ÄLRD in Richtung gute bis
    hervorragende Versorgungs- und Ergebnisqualität schaffen. Wobei es dann
    letztendlich egal ist, wer was in den Bürger spritzt, solange die
    Qualität des Erbringers auf dem höchst machbaren medizinischem Level
    liegt.

    Dem kann ich mich nicht so anschließen. Die heutige Ausbildung des Rettungsassistenten ist bundeseinheitlich geregelt. Trotzdem kommt es zu massiven Qualitätsschwankungen beim RFP. Woran liegt es? Ganz einfach, die Ausbildung zum RA alleine ist definitiv nicht ausreichend, auch die Ausbildung zum evtl. NFS wird bei Neueinsteigern nicht ausreichend sein, denn das Erlernte muss dann auch erstmal in der Praxis umgesetzt werden. Dies ist aber tatsächlich in vielen RDB nicht möglich, weil hier die Vorgaben vom ÄLRD oder AG dies unterbinden. Kann das Erlernte aber in der Praxis nicht umgesetzt werden, dann wird das Erlernte schnell wieder verlernt. Die Qualität des RFP sinkt z. T. sogar sehr drastisch.


    Dies bedeutet m. Meinung nach, das wenn eine verbesserte Ausbildung kommt, diese auch schnellstmöglich umgesetzt werden muss. Dies wiederum hat zur Folge, das jetzt schon die RDB ihr Personal auf eine neue Verantwortung hin schulen müssen und ihrem RFP auch dementsprechend nach und nach die Kompetenzen auch zusprechen müssen.


    Mit einer möglichen Novellierung müssen auch die Rettungsdienststrukturen dementsprechend erneuert werden, ansonsten wird alles beim "Alten" bleiben.

  • zum evtl. NFS wird bei Neueinsteigern nicht ausreichend sein, denn das Erlernte muss dann auch erstmal in der Praxis umgesetzt werden. Dies ist aber tatsächlich in vielen RDB nicht möglich, weil hier die Vorgaben vom ÄLRD oder AG dies unterbinden. Kann das Erlernte aber in der Praxis nicht umgesetzt werden, dann wird das Erlernte schnell wieder verlernt.


    Ähm...
    Ich drücke mich nun etwas allgemein aus:
    Der Sinn einer Ausbildung ist es Dinge innerhalb einer Ausbildung zu erlenen, um diese dann eigenständig durchzuführen.
    Wenn ich Dinge nach einer Ausbildung noch nicht kann und diese durch "Learning by doing" erlerne, dann war meine Ausbildung zuvor mangelhaft.
    "Learning by doing" ist durchaus möglich allerdings nur im Rahmen einer Ausbildung unter direkter Supvervision eines "Kundigen".


    Alles andere läuft dann unter dem Motto "Aus Fehlern lernt man" ab und ist dann definitiv patientengefährdend.

  • Was war noch einmal das Thema? Ansonsten hat Philipp mit den Ausführungen betreffs BW recht und Mister Google hilft bei Eingabe der Begriffe Einsatzersthelfer alpha bis charlie weiter. Ansonsten gilt im Einsatz deutsches Recht ohne jede Einschränkung, da gemäß politischer Diktion die Bundeswehr in keinem regulären Kriegseinsatz steht.
    Ja ich weiss, dass AFG als Krieg bezeichnet werden darf seit 2010. Doch es wurde gleich eingeschränkt: Als ein Zustand welcher von der Allgemeinheit als Krieg gesehen werden kann ohne die formalen Anforderungen eines Krieges zu erfüllen. Gut das sind juristische Winkelzüge, doch so ist es halt.
    Ich hoffe für den Beschuldigten RettAss das es sich klärt und habe die Vermutung das in der Wache was faul ist. Zu der Diskussion Notfall / Katastrophe usw. ich hatte in Tübingen dieses Jahr eine Vorlesung und dort wurde uns gesagt: "Delegieren sie nichts, sondern berufen sie sich gegenüber dem Rettungs und medizinischen Personal auf die Notkompetenz. Denn wenn sie delegieren dann müssen sie sich vergewissern, dass seitens des Personals die Maßnahme beherrscht wird bzw. sie müssen das Personal unmittelbar beaufsichtigen. Nur in einer Katastrophe überträgt der Arzt die Maßnahme ja gerade, weil er sich um 10 oder mehr Verletzte kümmern muss und somit wäre eine Delegierung nicht zielführend. Ansonsten sind irgendwelche Zertifikate und Scheine uninteressant. Theoretisch müßte der NA bei Dienstübergabe die Funktionsfähigkeit der Geräte als auch die Expertise des RettAss zur Gabe von Medikamenten usw. überprüfen. Ausgehen kann er nur von dem was explizit in dem allgemeinen Ausbildungskanon der RettAss steht." :help: Jetzt mal als Frage an die NA möchten sie zu jeder Dienstübernahme ein Prüfungsgespräch mit ihrem RettAss führen und lieber RettAss was würden sie von einer Prüfung zu Dienstbeginn halten?

  • ... Ansonsten hat Philipp mit den Ausführungen betreffs BW recht und Mister Google hilft bei Eingabe der Begriffe Einsatzersthelfer alpha bis charlie weiter. ...


    Es gibt (und gab nie) einen Einsatzersthelfer C.
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass hier die oft gemachte Verwechselung zwischen Einsatzersthelfern und Combat First Respondern vorliegt. Letztere gibt es in den Ausbildungshöhen A, B und C.

  • Es gibt (und gab nie) einen Einsatzersthelfer C.
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass hier die oft gemachte Verwechselung zwischen Einsatzersthelfern und Combat First Respondern vorliegt. Letztere gibt es in den Ausbildungshöhen A, B und C.


    Du meinst den Combat Medic A, B, C?


    Edit: Hier eine interessante Beschreibung der verschiedenen Combat Medics der US Army (68W)

    Einmal editiert, zuletzt von cerebralperfusion ()

  • @ cerebralperfusion:


    Es gibt auch keine Combat Medics innerhalb der Bundeswehr.
    Die in Pfullendorf ausgebildeten Kameraden (die sich gerne Combat Medics nennen würden) heißen Combat First Responder.


    Interessant :), Sie nannten sich wirklich immer wenn ich mal Kontakt mit den Kollegen hatte, Combat Medics. Ich kenne die "Combat Medics" nur von einer integralen Weiterbildung die meist mit verschiedenen Verbänden und Nationen zusammen durchgeführt wurde. Meist waren es Angehörige von Spezialeinheiten und nicht der Standard-Sani (Medical First Responder), die solche eine Weiterbildung genießen durften.


    Diese Aussagen beruhen auf einem Familienmitglied welcher als Major in der Ausbildungsabteilung (keine Ahnung wie das beim Bund genau heißt) diese Koordination mit anderen Verbänden übernimmt.

  • @ cerebralperfusion:


    "Combat Medic" klingt ja auch viel geiler als "Combat First Responder".
    Der Begriff "Medic" wird im militärischen Sprachgebrauch allerdings für Sanitätspersonal verwendet.
    Einsatzersthelfer und Combat First Responder sind allerdings sog. Nicht-Sanitätspersonal, schon allein deswegen dürfen sie nicht als Medics bezeichnet werden.


    Im militärischen Umfeld kommt es sehr oft auf eine genaue Terminologie an und die nimmt nunmal keine Rücksicht auf die Befindlichkeiten einzelner Soldaten.
    Auch in den pfullendorfer Ausbildungsunterlagen wird inzwischen der Begriff Combat First Responder (CFR) verwendet.


    Um Handlungssicherheit zu schaffen hat daher das Heer (wohlgemerkt, das Heer, nicht der Sanitätsdienst) bereits im Jahr 2006 die Verwendung des Begriffs "Medic" für Nicht-Sanitätspersonal verboten.

  • Nun und der ZSan hat seine Probleme mit den Bezeichnungen der letzte InspSan hat nach langem hin und her dem Combat First Responder als Terminus zugestimmt, obwohl es mit der NATO - Terminologie Probleme gibt.

  • Mag bei dir ja anders sein, aber hier gehört der Notarzt zum Rettungsdienst und wird nicht als notwendiges Übel angesehen. Außerdem habe ich die Notwenigkeit einer Analgesie nicht relativiert, sondern lediglich gesagt das ich sie im Normalfall durch jemanden durchführen lassen, der wesentlich kompetenter ist als ich und damit die Gefahr einer resultierenden Patientengefährdung deutlich geringer ausfällt.
    Für mich ist die Behandlung/Linderung von Schmerzen mit eine der Hauptaufgaben des Rettungsdienstes, nur eben aktuell nicht durch RettAss sondern, na rate mal.

    Ist es das? Tatsächlich ist vernünftig ausgebildetes RFP dazu in der Lage. Betonung auf vernünftig ausgebildet. Außerdem sollen die RAs/NFS von ihren Fähigkeiten her eben nicht den NA ersetzen, sondern erforderliche Schnittmengen aufweisen.


  • Weiß jemand, was aus dieser Kiste geworden ist? :unknown:

  • danke für den Hinweis werde ich an den Rechtsberater Führungskommando Sanitätsdienst als festgestellter Mangel weiterleiten, damit hier Rechtssicherheit herrscht.
    Denn da haben sich viele Juristen ihre Köpfe zerbrochen und das darf doch nicht umsonst gewesen sein!


    Na, Hilfssheriff, was ist denn aus deiner Meldung bezüglich des von dir festgestellten Mangels geworden? :rofl2:
    Ich war dieses Jahr bereits auf meiner RettAss-Fobi an einer Fachschule Rettungsdienst der Bundeswehr und wurde mal wieder nicht aktenkundig belehrt.
    Um Gottes willen, wie soll ich mit dieser Unvollkommenheit nur weiter ruhigen Gewissens meinen Dienst versehen?

  • Also auch ich wurde nie aktenkundig darüber belehrt das ich Maßnahmen die ich im Auslandseinsatz anwenden soll/darf in Deutschland nicht zur Anwendung bringen darf. Das wäre ja auch der größte Unsinn den man sich Vorstellen kann. Der Soldat mit Brutschuss in Kunduz bekommt seine Monaldipunktion der Polizist in Hamburg-Steilshoop nicht? ?-(

  • Die Preisfrage wäre ja auch, was eine in Akten dokumentierte Belehrung genau bringen sollte.

    Die Dokumentation dessen, daß man sich auf einen Standard verständigt hat? Denke das könnte aber eher innerhalb der Bw relevant sein.

  • Heute fand vor dem Amtsgericht Norderstedt das Verfahren gegen den Beschuldigten statt. Dieses wurde gegen eine Zahlung in Höhe von 1.200 Euro eingestellt.
    Marco K. König war für den DBRD bei Gericht anwesend; weitere Informationen folgen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Die Anklage wegen Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs (Medikamente) wurde gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro fallen gelassen. Konkret ging es um zwei Einsätze, bei welchen den Patienten diverse Medikamente (ASS, Urapidil, Dormicum, Ketanest) verabreicht wurden. Den Patienten ist daraus keinerlei Schaden entstanden, die Anwendung der verabreichten Medikamente wurde korrekt durchgeführt, wie ein Gutachten von Prof. Dr. med. Rolf Rossaint von der RWTH Aachen bestätigt. Allerdings sagt das Gutachten wohl nichts dazu aus, ob diese in der jeweils konkreten Situation auch indiziert waren.
    Als Zeugen geladen waren unter anderem die beiden Patienten, Prof. Rossaint sowie der ehemalige ÄLRD. Zu einer Vernehmung der Zeugen kam es jedoch nicht mehr. Der Richter leitete das Gerichtsverfahren mit den Worten "Sie wissen schon, dass Sie kein Arzt sind?" ein. In Bezug auf das Arbeitsgerichtsurteil aus Mayen stellte er fest, dass es sich nicht um eine begangene Körperverletzung handelt, ein Verstoß gegen HPG jedoch in Betracht zu ziehen ist.
    Nach der Vernehmung des Beschuldigten und Äußerungen seiner Verteidigung (es wurden bspw. die Fragen aufgeworfen, weshalb aufgrund der Notfallmeldung in einem Fall von der RLS nicht sofort ein Notarzt alarmiert wurde und weshalb sich der Beschuldigte nun alleine verantworten muss) wurde nach telefonischer Rücksprache mit der verantwortlichen Staatsanwältin, welche vor Gericht vertreten wurde, das Verfahren eingestellt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich bin heute auf der Land-Wache. Habe den ganzen Thread gelesen. Lohnt nicht.



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