Staatsanwaltschaft ermittelt: Notarzt erklärte Frau irrtümlich für tot

  • Ist afaik -wie immer- kantonsabhängig. Unter dem Vorbehalt das sich das nicht geändert hat seit ich weg bin darf bei normalem (zu erwartendem) Tot im AG der Notarzt/Hausarzt schon die Todesfeststellung machen. Beim unklaren Todesfall dagegen muss der Bezirksarzt ran (was mir aber sowieso immer lieber war, der war besser/schneller da/netter). Uns wurde dafür eingebläut das wenn wir -unwahrscheinlicher Weise- in ZH oder SO zum Einsatz gekommen wären da ja alles "ganz anders" sei.
    :pfeif:

  • Nah gut in Österreich muss der Destriktsarzt ran den Totenschein auszustellen. Der Notarzt oder ein anderer Arzt kann nur einen "vorläufigen" Tod feststellen.

  • Der Notarzt oder ein anderer Arzt kann nur einen "vorläufigen" Tod feststellen.


    Etwas ungünstig formuliert. Einen vorläufigen Tod gibt es nicht. Man kann lediglich eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. Ist in NRW und anderen Bundesländern übrigens auch so. Da würde theoretisch das Notfallprotokoll reichen.

  • Etwas ungünstig formuliert. Einen vorläufigen Tod gibt es nicht. Man kann lediglich eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. Ist in NRW und anderen Bundesländern übrigens auch so. Da würde theoretisch das Notfallprotokoll reichen.

    Es sei denn, der NA ist Niedergelassener und hat Eurozeichen in den Augen ob der Leichenschaugebühr!!!
    Wir haben da ein paar Spezis mit fertigem Briefumschlag für den Bestatter in der Tasche. Da kommt dann noch schnell die GOÄ Ziffer zur NA-Pauschale.


  • Sag bitte das ihr nicht nach diesem uralt schmarrn arbeitet... für welchen Trust arbeitest du?

  • Wir haben da ein paar Spezis mit fertigem Briefumschlag für den Bestatter in der Tasche. Da kommt dann noch schnell die GOÄ Ziffer zur NA-Pauschale.


    Wenn er eine amtliche Todesbescheinigung ausfüllt, ist das sein gutes Recht. In meiner letzten Festanstellung hatten wir diese Briefumschläge auf dem NEF.

  • Wenn er eine amtliche Todesbescheinigung ausfüllt, ist das sein gutes Recht. In meiner letzten Festanstellung hatten wir diese Briefumschläge auf dem NEF.

    Dann habe ich als Angehöriger aber auch das Anrecht auf eine ordentliche Leichenschau mit Entkleidung, Inspektion aller Körperhöhlen und allem was dazu gehört und nicht eben den Zettel ausgestellt ums Abrechnen zu können. Meines Wissens nach muss man die Leichenschau doch sogar selbst zahlen oder nicht ?

  • Habe ich bei ner Wohnungsöffnung mit meinem Kollegen auch schon gemacht. Nach kurzer Rücksprache mit der Polizei, die ja sowieso vor Ort war haben wir uns auf den Polizeiarzt geeinigt. Also DIVI geschrieben und EKG angetackert und an die Polizei übergeben. Hat sich nie jemand drüber beschwert und ich finde auch alles andere ist eigentlich Blödsinn, weil die Polizei ja dann eh ermitteln muss.


    Das war in München zu meiner Zeit für den RTW das gängige Prozedere...


    Protokoll mit der Dokumentation der sicheren Todeszeichen, kurze Situationsschilderung und EKG-Nullline über 6 Ableitungen.
    Einsatzstelle an die Polizei übergeben und gut. Zig male so gemacht.....keine Problem.



    Beste Grüße aus PNG

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Dann habe ich als Angehöriger aber auch das Anrecht auf eine ordentliche Leichenschau mit Entkleidung, Inspektion aller Körperhöhlen und allem was dazu gehört und nicht eben den Zettel ausgestellt ums Abrechnen zu können. Meines Wissens nach muss man die Leichenschau doch sogar selbst zahlen oder nicht ?


    Es gibt auf der aktuellen Todesbescheinigung NRW eine Möglichkeit anzukreuzen, ob eine Leichenschau durchgeführt wurde. In manchen Situationen ist eine Leichenschau nicht möglich (z.B. Verstorbener in seinem PKW auf dem Parkplatz, Hochzeitsfeier, Hilfe für den Arzt). Endscheidend ist, daß das entsprechend vermerkt wird. Es gibt keinen Sonderposten "Leichenschau", der abgerechnet wird. Das Ausstellen einer Todesbescheinigung ist eine Pauschale, die die Angehörigen an den Bestatter entrichten. Von dem bekommt der Arzt auch sein Geld. Der Briefumschlag richtet sich an den Bestatter und nicht an die Angehörigen.

  • Dann habe ich als Angehöriger aber auch das Anrecht auf eine ordentliche Leichenschau mit Entkleidung, Inspektion aller Körperhöhlen und allem was dazu gehört und nicht eben den Zettel ausgestellt ums Abrechnen zu können. Meines Wissens nach muss man die Leichenschau doch sogar selbst zahlen oder nicht ?


    Eine Leichenschau sollte korrekt durchgeführt werden, egal wer sie durchführt. In Bayern rechnen die Ärzte die Leichenschau nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Diese wird den Hinterbliebenen/ Erben in Rechnung gestellt. Wenn der Notarzt die Todesbescheinigung ausfüllt, sollte dies eigentlich kostengünstiger sein, als wenn z.B. der Hausarzt hinzugerufen wird. Ansonsten kommen neben den Kosten für die Durchführung der Leichenschau noch die Kosten für die Anfahrt des Leichenbeschauers und die Kosten für die vorläufige Todesbescheinigung des Notarztes hinzu.

  • Es sei denn, der NA ist Niedergelassener und hat Eurozeichen in den Augen ob der Leichenschaugebühr!!!
    Wir haben da ein paar Spezis mit fertigem Briefumschlag für den Bestatter in der Tasche. Da kommt dann noch schnell die GOÄ Ziffer zur NA-Pauschale.


    Ja, und zwar die GOÄ Ziffer 100: 14,57 Euro für die Durchführung der Leichenschau.
    Ohne Begründung kann dieser Betrag um den 2,3 fachen Satz gesteigert werden. Dann bekommt der Kollege mit den Eurozeichen in den Augen 33,51 Euro. Liegen erschwerende Umstände vor, z.B. beginnende Verwesung, Leistung in der Nacht, etc., kann der Arzt mit dieser Begründung den 3,5 fachen Satz verlangen: 51 Euro.
    Zudem kann theoretisch noch Wegegeld nach §8 der Gebührenordnung berechnet werden, dieses beläuft sich je nach Entfernung und Uhrzeit zwischen 3,58 und 25,56 Euro. Da der Notarzt in der Regel aber nicht explizit zu einer Leichenschau gerufen wird, sondern man von einem noch zu rettenden Patienten ausging, sind diese Kosten in den Gebühren, die mit der Krankenkasse verrechnet werden bereits abgegolten und können nicht nochmals berechnet werden.
    Nicht zu vergessen ist, dass der Arzt die obigen Gebühren noch zu versteuern hat.
    Als Gegenleistung für das viele Geld trägt er lediglich die Verantwortung für die Leichenschau.

  • Wieder interessant zu lesen, wie unterschiedlich das in Deutschland geregelt ist.


    Ein befreundeter Notarztkollege wohnt im Grenzgebiet Bayern/ Baden-Württemberg und rechnet, wenn ich ihn richtig verstanden habe, eine Leichenschau in BW über eine Pauschale und in Bayern nach GOÄ ab.


  • Ja, und zwar die GOÄ Ziffer 100: 14,57 Euro für die Durchführung der Leichenschau.
    Ohne Begründung kann dieser Betrag um den 2,3 fachen Satz gesteigert werden. Dann bekommt der Kollege mit den Eurozeichen in den Augen 33,51 Euro. Liegen erschwerende Umstände vor, z.B. beginnende Verwesung, Leistung in der Nacht, etc., kann der Arzt mit dieser Begründung den 3,5 fachen Satz verlangen: 51 Euro.
    Zudem kann theoretisch noch Wegegeld nach §8 der Gebührenordnung berechnet werden, dieses beläuft sich je nach Entfernung und Uhrzeit zwischen 3,58 und 25,56 Euro. Da der Notarzt in der Regel aber nicht explizit zu einer Leichenschau gerufen wird, sondern man von einem noch zu rettenden Patienten ausging, sind diese Kosten in den Gebühren, die mit der Krankenkasse verrechnet werden bereits abgegolten und können nicht nochmals berechnet werden.
    Nicht zu vergessen ist, dass der Arzt die obigen Gebühren noch zu versteuern hat.
    Als Gegenleistung für das viele Geld trägt er lediglich die Verantwortung für die Leichenschau.

    Wenn das doch alles so wüst und unrentabel ist, warum stellt er nicht einfach den Tod fest, füllt er dann die gelbe vorläufige Todesbescheinigung (BaWü) aus, informiert den KV-Dienst oder die Kripo und ist fertig, so ganz ohne VERANTWORTUNG???
    Ich konnte leider noch keinen Blick in die Umschläge werfen um welchen Betrag es sich dabei handelt. Mal ganz abgesehen von der Zeit, in der das NEF während der verantwortungsvollen, umfassenden Leichenschau gebunden ist! :applaus:

  • Ich habe mal bei einer Leichenauffindung im ländlichen Bereich als Notarzt nur eine vorläufige Todesbescheinigung auf dem DIVI-Protokoll ausstellen wollen. Die herbeigerufenen Kripo schaute mich mit großen Augen an und sagte, daß sie das ja noch nie erlebt hätten und außerdem keinen Arzt zu ihrer Verfügung hätten, der das machen könnte. Ich habe es dann gemacht, weil ich ja letztendlich mitverantwortlich für einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf war. Da auf seine Rechte zu pochen, wäre wenig zielführend und möglicherweise problematisch gewesen.

  • Ani, dass ist ja auch kein Problem. Da hilft man ja immer gerne, gerade hier auf dem Land, wo die Kripo ewig braucht bis zum Eintreffen und die Sache relativ klar ist. Ich kann auch verstehen, wenn Ärzte über die recht schmale Entlohnung für eine Leichenschau klagen. Was ich nicht mag sind "Spezialisten", die das System zu ihren Gunsten doppelt ausnutzen.

  • Sag bitte das ihr nicht nach diesem uralt schmarrn arbeitet... für welchen Trust arbeitest du?


    London - wir benutzen einen Fast aehnlichen JRCALC script. Hier wird sowieso all 5 Minuten was besseres rausgebracht und nach 4 Tagen frei darf ich versuchen in den nicht vorhandenen Zeit die 4 Tage Clincial updates zu lesen, verdauen und zu implimentieren. Drum hat es fuer mch keinen Reiz mehr hier zu arbeiten und ich gehe wieder in Richtung Osten wo Bratwurst Bratwurst ist und Backfisch nicht das Nationalgericht heisst :chinese:

  • Ach was... Du wirst Essig zu wirklich allem wirklich vermissen :D

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.