Wenn das doch alles so wüst und unrentabel ist, warum stellt er nicht einfach den Tod fest, füllt er dann die gelbe vorläufige Todesbescheinigung (BaWü) aus, informiert den KV-Dienst oder die Kripo und ist fertig, so ganz ohne VERANTWORTUNG???
Ich konnte leider noch keinen Blick in die Umschläge werfen um welchen Betrag es sich dabei handelt. Mal ganz abgesehen von der Zeit, in der das NEF während der verantwortungsvollen, umfassenden Leichenschau gebunden ist! :applaus:
ZitatWas ich nicht mag sind "Spezialisten", die das System zu ihren Gunsten doppelt ausnutzen.
Ich verstehe leider nicht ganz dein Problem. Du schriebst, dass noch eine Ziffer der GOÄ hinzu kommt. Das ist die Ziffer 100. Die Gebührenordnung für Ärzte findest du kostenlos online. Z.B. hier zum Nachlesen. In Baden-Württemberg gibt es, wie ich schon schrieb, soweit mir bekannt, eine Pauschale für die Leichenschau durch den Notarzt. Zumindest habe ich das so aus einem Gespräch mit einem befreundeten Kollegen in Erinnerung. Die Pauschale liegt wohl im oberen zweistelligen Bereich. Diese Aussage aber unter Vorbehalt.
Ich verstehe leider auch nicht, was du mit "das System [...] doppelt ausnutzen" meinst. Soll die Leichenschau kostenlos erbracht werden?
Der Notarzt wird im Normalfall gerufen, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Patient noch lebt. Bis zur Feststellung des Todes übernimmt daher die Krankenkasse die Kosten. Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Alle Leistungen danach trägt der Verstorbene und damit die Hinterbliebenen/Erben. Darunter fällt die Leichenschau. Und wenn es der Notarzt nicht macht, dann führt diese ein anderer Arzt durch. Die Angehörigen werden so oder so eine Rechnung bekommen. Letztlich versteh ich nicht, worauf du hinaus willst.