Staatsanwaltschaft ermittelt: Notarzt erklärte Frau irrtümlich für tot

  • Wenn das doch alles so wüst und unrentabel ist, warum stellt er nicht einfach den Tod fest, füllt er dann die gelbe vorläufige Todesbescheinigung (BaWü) aus, informiert den KV-Dienst oder die Kripo und ist fertig, so ganz ohne VERANTWORTUNG???
    Ich konnte leider noch keinen Blick in die Umschläge werfen um welchen Betrag es sich dabei handelt. Mal ganz abgesehen von der Zeit, in der das NEF während der verantwortungsvollen, umfassenden Leichenschau gebunden ist! :applaus:


    Zitat

    Was ich nicht mag sind "Spezialisten", die das System zu ihren Gunsten doppelt ausnutzen.


    Ich verstehe leider nicht ganz dein Problem. Du schriebst, dass noch eine Ziffer der GOÄ hinzu kommt. Das ist die Ziffer 100. Die Gebührenordnung für Ärzte findest du kostenlos online. Z.B. hier zum Nachlesen. In Baden-Württemberg gibt es, wie ich schon schrieb, soweit mir bekannt, eine Pauschale für die Leichenschau durch den Notarzt. Zumindest habe ich das so aus einem Gespräch mit einem befreundeten Kollegen in Erinnerung. Die Pauschale liegt wohl im oberen zweistelligen Bereich. Diese Aussage aber unter Vorbehalt.
    Ich verstehe leider auch nicht, was du mit "das System [...] doppelt ausnutzen" meinst. Soll die Leichenschau kostenlos erbracht werden?
    Der Notarzt wird im Normalfall gerufen, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Patient noch lebt. Bis zur Feststellung des Todes übernimmt daher die Krankenkasse die Kosten. Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Alle Leistungen danach trägt der Verstorbene und damit die Hinterbliebenen/Erben. Darunter fällt die Leichenschau. Und wenn es der Notarzt nicht macht, dann führt diese ein anderer Arzt durch. Die Angehörigen werden so oder so eine Rechnung bekommen. Letztlich versteh ich nicht, worauf du hinaus willst.

  • Zum leichteren Verständnis:
    Kopf-/ Patientenpauschale für NA-Dienst. Damit sind eigentlich alle Maßnahmen am Patienten vergütet ob tot oder lebendig.
    Damit kommen rund 90% unserer NA's aus.
    Dann gibt es noch 10%, die zusätzlich noch die Leichenschaupauschale abrechnen, also doppelt kassieren.

  • Das ist schlichtweg falsch. Erklärung dazu in meinem letzten Beitrag.
    Vielleicht ergeben sich deine Schwierigkeiten daraus, dass du es zum Teil mit liquidationsberechtigten und zum Teil mit nicht selbst liquidationsberechtigten Ärzten zu tun hast. Das kann z.B. bei angestellten Klinikärzten der Fall sein. Dann wäre ggf. der Rettungsdiensträger liqudationsberechtigt.


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  • @Thema
    LAS ist der letzte Dreck. Keine Autonomie, Protokolle und Therapie wie vor 20 Jahren. Hau blos ab.


    Das kannste laut sagen. Wir verlieren tagtaeglich medics und Techs die entweder ganz aufhoeren oder aber zu benachbarten Trusts auswandern. Vor kurzem haben 4 auf einmal gekuendigt und sind nach Dubai geflogen wo es wohl besser ist (Geld, Wetter, Equiopment etc)


    Zuvor war ich bei South Central (Berkshire) da war es vernuenftig aber hier ist JRCALC die Bibel und wehe Du benutzt dein Hirn...

  • Das kannste laut sagen. Wir verlieren tagtaeglich medics und Techs die entweder ganz aufhoeren oder aber zu benachbarten Trusts auswandern. Vor kurzem haben 4 auf einmal gekuendigt und sind nach Dubai geflogen wo es wohl besser ist (Geld, Wetter, Equiopment etc)


    Zuvor war ich bei South Central (Berkshire) da war es vernuenftig aber hier ist JRCALC die Bibel und wehe Du benutzt dein Hirn...


    Ich wundere mich eh das noch jemand bei euch übrig ist... Ich hab manchmal den Eindruck die arbeiten mittlerweile alle hier :tongue:

  • Zum leichteren Verständnis:
    Kopf-/ Patientenpauschale für NA-Dienst. Damit sind eigentlich alle Maßnahmen am Patienten vergütet ob tot oder lebendig.
    Damit kommen rund 90% unserer NA's aus.
    Dann gibt es noch 10%, die zusätzlich noch die Leichenschaupauschale abrechnen, also doppelt kassieren.


    Schließe mich Benutzername an, das was Du da schreibst ist Quatsch, die Leichenschau ist keine Leistung der Krankenversicherung und beileibe nicht toll vergütet (Stichwort: Dollarzeichen, die GOÄ ist für jeden einsehbar, Ziffer 100, rechnen kann ja jeder selber)!
    Wenn man eine Leichenschau durchführt und den Totenschein ausfüllt, dann bringt man eine Mehrleistung, diese hat mit der Krankenversicherung (=Pauschale) überhaupt nichts zu tun.

  • Also ich hatte mit verschiedenen Kliniken wegen einer Anstellung in Deutschland nach dem Studium Gespräche und da wurde mir direkt gesagt: Sie können im Notarztdienst privatliquidieren (Ups das Wort sollte da nicht fallen) sie erhalten von der Klinik die Freistellung dies als Nebentätigkeit im bezahlten Dienst für Mehrleistungen zu erbringen, dafür ist das Grundgehalt geringer.

  • North East.


    Kruemel, ich finde es hier sehr gut, kannmich nicht beklagen. Wir haben viele Rueckkehrer die es nicht so dolle fanden in AUS>

  • Im Fall um die irrtümliche Todesfeststellung bei einer 71-Jährigen schaltet sich nun auch die Politik ein: http://www.ksta.de/erftstadt/f…on,15189182,20656576.html


    Zitat

    Die Frage der Erftstädter CDU-Abgeordneten, ob ein EKG bei der Frau angefertigt worden ist, kann Schmitz nicht beantworten. Er habe die Besatzung des Rettungs- und des Notarztwagens um schriftliche Stellungnahme gebeten. Vom Notarzt habe er bislang kein Schreiben erhalten.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.