Verbot für ehrenamtliche Rettungsdienstverstärkungen in BaWü

  • Ja, das mag stimmen. Nur hat diese Statistik wohl keinen Einfluss auf den Bedarfsplan.

    Wieso hat die (Nicht-)Einhaltung von Hilfsfristen (mittel- bis langfristig) keinen Einfluss auf die Bedarfspläne? Ich denke schon, dass das so ist.


    J.

  • Ich denke sogar, dass das DER entscheidende Faktor überhaupt ist.


    Wieso sollten die Kostenträger auch, wenn ein RTW mit hoher Auslastung die Vorgaben erfüllt, dort einen zweiten parken?


    Wenn es dagegen über den Tag verteilt "nur" 15 Fahrten in einem Bereich gibt, sich aber 5 überschneiden, wird es wohl eher 2 RTW geben - zumindest zur Kernzeit.

  • Soweit ich das weiß fällt in die Berechnung hinein, wie viele Doppeleinsätze es in einem Wachgebiet gibt. Sobald in weniger als jeder 15. Schicht eine Doppelbelegung auftritt, muss ein weiterer RTW zu dieser Zeit eingesetzt werden. Dies zur Berechnung, wie viele RTW wann benötigt werden. Hier spielt keine Rolle, wer die Einsätze tatsächlich fährt.


    Zur Errechnung wo eine neue Wache entstehen muss ist natürlich wichtig, ob die Hilfsfrist gehalten werden kann. Hierbei werden aber die 3 SEG-Einsätze im Jahr den Braten nicht mehr fett machen, zumal diese ja auch nur an einer Wache stehen. Demnach haben sie ja die gleiche Anfahrtszeit wie ein dort stationierter RTW. Und das unter der Bedingung, dass das Personal schon umgezogen an der Wache ist und nicht erst alarmiert werden muss...

  • Ach wirklich? Also wir machen das im Rahmen unserer SEG-Einsätze, da werden unsere KatS-Zug-RTW nach HRDG besetzt und unterstützen so den Regel-RD. Die Abrechnung erfolgt gleich wie die der Einsätze des Regel-RD, wobei angegeben wird, dass das Fahrzeug nachbesetzt wurde. Demnach geht das Geld an den e.V..


    Im übrigen widerspricht das der Statistik nicht. Die Statistik wird nach Einsatzaufkommen in einem Wachgebiet gebildet und nicht nach dem, was der dortige RTW tatsächlich fährt. Das heißt es wird für den Bedarfsplan geschaut, wie oft es Einsätze in dem Primärbereich einer Rettungswache gibt. Wie viele davon jetzt der RTW dieser Wache, der der Nachbarwache, der der SEG oder der aus einem anderen Bundesland gefahren ist, hat darauf keine Auswirkung.


    In meinem ehemaligen LK durfte man es nicht. Da wurde sehr strickt darauf geschaut.

  • Als KK würde ich diese Kosten auch nicht übernehmen wollen.


    Warum eigentlich nicht? Wenn der Leistungserbringer derjenige ist, der vom Träger dafür unter Vertrag genommen wurde, fühlt sich das organisatorisch und kostenmäßig für die Kostenträger genau gleich an.

    Zitat

    In Hessen darf kein SEG oder Hintergrund RTW einen Patient transportieren,(...)


    Steht wo?

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Es gibt eine einfache Lösung für die meisten der entstehenden Probleme: Eine unterschiedliche Vergütung der mit "Ehrenamtsfahrzeugen" durchgeführten Einsätze. In RLP beispielsweise gibt es für Transporte von Sanitätsdiensten keine Nacht- bzw. Wochenendzuschläge - da jedoch die meisten Einsätze genau zu diesen Zeiten durchgeführt werden, ist die durchschnittliche Vergütung für einen "Ehrenamtseinsatz" ca. 40% niedriger als die Vergütung im Falle eines Einsatzes des öffentl.-rechtlichen Rettungsdienstes. Die Kostenträger können damit natürlich gut leben & im Falle von Versorgungsengpässen - die es wohl in jedem RD-Bereich hin und wieder gibt, ohne dass dadurch gleich ein zusätzlicher RTW zu rechtfertigen wäre - können diese i.d.R. abgefangen werden, weil eben noch ehrenamtliche Kräfte und Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Wenn das natürlich dreimal in der Woche passiert, sollte man sich schon einmal mit dem Bedarfsplan auseinandersetzen...


  • Warum eigentlich nicht? Wenn der Leistungserbringer derjenige ist, der vom Träger dafür unter Vertrag genommen wurde, fühlt sich das organisatorisch und kostenmäßig für die Kostenträger genau gleich an.


    Steht wo?


    wo es steht, kann ich dir nicht sagen. Wäre mir aber sehr neu, wenn das bezahlt wird und das Fahrzeug in keinem Bereichsplan steht.Ich kann doch nicht X RTW abrechnen, die nirgends auftauchen. Ja das sind aber keine Regel Retter. Wenn ein gesteigerter Bedarf da ist, muss dieser durch hauptamtliche Fahrzeuge gedeckt werden und nicht durch irgendwelche Ehrenamtlichen Fahrzeuge. Wenn das System immer so benutzt wird, dass die Ehrenamtlichen es ausbügeln, wird sich nichts verändern. Sprich es gibt keine zusätzlichen RTW/Wachen etc.

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  • Ich stimm Dir da ja zu: Wenn der Bedarf offensichtlich regelmäßig nicht gedeckt werden kann, müssen Wachen gebaut oder zumindest Vorhaltungen erhöht werden, ganz klare Sache.


    Ganz so einfach mit Bedarfsplan oder Hilfsfrist ist es aber nicht, weil es viele Teilaspekte zu beachten gilt:

    • Wird eine Art "Hintergrunddienst" alarmiert, weil die Leitstelle rechtzeitig erkennt, dass zu viele Wachenbereiche entblößt sind, werden z.B. Ersatzfahrzeuge besetzt. Fällt ein Einsatz an, wird die Hilfsfrist genau so eingehalten (oder eben auch nicht) wie in der Regelvorhaltung. Kein Unterschied bei der Hilfsfrist, kein Unterschied bei der Abrechnung.
    • Wird aus vollkommener Ruhe heraus direkt auf einen konkreten Einsatz alarmiert, läuft die Hilfsfrist natürlich komplett aus dem Ruder, weil ja die Zeit bis zur Besetzung des Rettungsmittels mit einfließt. Also ist die Hilfsfrist beeinträchtigt, die Abrechnungsmodalitäten sind wie immer.
    • Habe ich ein vollkommen außerhalb der normalen Regelvorhaltung stehendes Rettunsmittel und bringe ich das in den Einsatz (vielleicht sogar noch durch einen anderen Leistungserbringer), kann sowohl Hilfsfrist als auch Abrechnung "anders" sein.
    • Usw.

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  • Ich stimm Dir da ja zu: Wenn der Bedarf offensichtlich regelmäßig nicht gedeckt werden kann, müssen Wachen gebaut oder zumindest Vorhaltungen erhöht werden, ganz klare Sache.


    Ganz so einfach mit Bedarfsplan oder Hilfsfrist ist es aber nicht, weil es viele Teilaspekte zu beachten gilt:

    • Wird eine Art "Hintergrunddienst" alarmiert, weil die Leitstelle rechtzeitig erkennt, dass zu viele Wachenbereiche entblößt sind, werden z.B. Ersatzfahrzeuge besetzt. Fällt ein Einsatz an, wird die Hilfsfrist genau so eingehalten (oder eben auch nicht) wie in der Regelvorhaltung. Kein Unterschied bei der Hilfsfrist, kein Unterschied bei der Abrechnung.
    • Wird aus vollkommener Ruhe heraus direkt auf einen konkreten Einsatz alarmiert, läuft die Hilfsfrist natürlich komplett aus dem Ruder, weil ja die Zeit bis zur Besetzung des Rettungsmittels mit einfließt. Also ist die Hilfsfrist beeinträchtigt, die Abrechnungsmodalitäten sind wie immer.
    • Habe ich ein vollkommen außerhalb der normalen Regelvorhaltung stehendes Rettunsmittel und bringe ich das in den Einsatz (vielleicht sogar noch durch einen anderen Leistungserbringer), kann sowohl Hilfsfrist als auch Abrechnung "anders" sein.
    • Usw.


    Natürlich läuft das Alles nicht so einfach, das ist mir ja auch klar. Aber es gibt andere Methoden, wie das" MobileStellplatzStrategieSystem" die eine Verschiebung von Fahrzeugen auf andere Wachen ermöglicht, wenn diese Wache nicht innerhalb 10 Minuten erreicht werden kann. Aber auch dieses System hat Grenzen.

  • Zitat

    Aber es gibt andere Methoden, wie das" MobileStellplatzStrategieSystem" die eine Verschiebung von Fahrzeugen auf andere Wachen ermöglicht, wenn diese Wache nicht innerhalb 10 Minuten erreicht werden kann. Aber auch dieses System hat Grenzen.


    Dieses System ist nicht gerade Arbeitnehmerfreundlich, wenn auch mit Sicherheit zweckmäßig. Ich persönlich wollte aber nicht die halbe Nacht in irgendeiner freiwilligen Feuerwache stehen um den Bereich abzudecken und bin schon allein deshalb kein Freund dieses Systems.

  • Sei froh, wenn Du eine Feuerwache hast. Ich kenne (einige) Systeme bei denen die Mitarbeiter nicht auf einer warmen Wache sitzen, sondern mit ihrem Fahrzeug an der nächstbesten Straßencke stehen.

  • Sei froh, wenn Du eine Feuerwache hast. Ich kenne (einige) Systeme bei denen die Mitarbeiter nicht auf einer warmen Wache sitzen, sondern mit ihrem Fahrzeug an der nächstbesten Straßencke stehen.


    Haben die Mitarbeiter Vollarbeitszeit?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich kann nur fuer meinen ehemaligen Rettungsdienstbereich in BW antworten, in dem wir oft genug mitten in der Nacht irgendwo in ein Kaff in der Pampa geschickt wurden, wo im ganzen Dorf die Strassenlaternen ausgeschaltet waren, um dort "Gebietsabdeckung" zu machen. Und nein, das war definitiv keine Vollarbeitszeit (24h-Schichten).

  • Daniel wollte wissen ob die Arbeitszeit über das tarifvertraglich vereinbarte Niveau hinaus verlängert wurde und nicht wie die Auslastung in der Schicht ist.


  • Dieses System ist nicht gerade Arbeitnehmerfreundlich, wenn auch mit Sicherheit zweckmäßig. Ich persönlich wollte aber nicht die halbe Nacht in irgendeiner freiwilligen Feuerwache stehen um den Bereich abzudecken und bin schon allein deshalb kein Freund dieses Systems.


    Natürlich ist das nicht arbeitnehmerfreundlich. Ist Schichtarbeit auch nicht. Geht es dann eher darum, ob ich die Nacht über pennen kann, oder eher darum meinen Mitmenschen eher helfen zu können. Und du scheinst das System nicht wirklich zu kennen, denn dort sitzt niemand auf einer FW Wache, sondern meistens im warmen auf der Wache. Außer man muss eine Wache einer anderen Organisation abdecken, dann sitzt man im RTW und wechselt meist nach 3 Std. wieder.