Verbot für ehrenamtliche Rettungsdienstverstärkungen in BaWü

  • Es scheint als hätte der DRK-Landesverband in BaWü Rettungsdienstverstärkungen und Rettungseinsätze durch nicht im RD-Plan eingeplante RTW verboten, nachdem sich die Kostenträger strikt weigern, diese Kosten zu Übernehmen?
    Weiss jemand mehr drüber?


    Edit:
    Ausdrücklich dürften diese RTW nur noch Rettung beim ManV Fahren

  • Welcher LV hat den das Verbot ausgesprochen ? Wir haben nämlich 2 in BaWü....In meinem Nachbar KV gibt es einen sogennanten Hintergrund-RTW, der bei bedarf durch Personal einer SEG besetzt wird und Einsätze fährt. Mir ist nichts bekannt das es dort Probleme bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen gekommen ist oder das diese sich geweigert hättten die Kosten zu übernehmen. Hast du irgendeine Quelle zu hand ? Gerne auch per PN würde mich intressieren.

  • Ich meine er kommt aus Nordbaden meint dann wohl den LV BaWü.


    Von dem Gerücht habe ich noch nichts gehört, dazu passen würde allerdings die Umbennennung aller RTW die nicht zur Regelrettung=Bereichsplan gehören, von 83 in 23.

  • Es scheint als hätte der DRK-Landesverband in BaWü Rettungsdienstverstärkungen und Rettungseinsätze durch nicht im RD-Plan eingeplante RTW verboten, nachdem sich die Kostenträger strikt weigern, diese Kosten zu Übernehmen?
    Weiss jemand mehr drüber?


    Edit:
    Ausdrücklich dürften diese RTW nur noch Rettung beim ManV Fahren

    Geht es hier um die Fahrzeuge die vom Land beschafft werden? Diese Bevölkerungsschutzfahrzeuge? Wenn ja dann ist das nur logisch, denn das sind von der Ausstattung her keine RTW.
    (Wobei sich unsere Regel RTW nicht viel von diesen Fahrzeugen unterscheiden!)

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Mir ist davon nichts bekannt.


    Letzte Woche wurden Abends aufgrund von vielen offenen Fahrten noch Zusatzrettungsmittel in Dienst genommen. Die Besetzung erfolgt hierbei gleichermaßen durch hauptamtliches Personal und Aushilfen - die geleisteten Stunden werden bezahlt.


    Die hierbei gefahrenen Stunden werden (genau wie alle geleisteten Überstunden) statistisch erfasst und den Kostenträgern bei den Verhandlungen unter die Nase gehalten soviel ich weiß.


    Abgerechnet werden KTW Scheine ganz normal- RTWs sind ja meines Wissens nach pauschal abgedeckt-d.h man bekommt zwar schon nen Schein, der auch Geld bringt es nutzt nur nichts weil wenn man mehr RTW-Scheine einreicht wird einfach der Betrag pro Schein im nächsten Jahr geringer... aber ich hab da noch nie so ganz durchgeblickt.

  • Die Frage ist die: Sind diese Fahrzeuge zusätzliche Fahrzeuge des Regelrettungsdienstes oder der Ortsvereine? Sollten es sich um Fahrzeuge der Ortsvereine handeln müssen diese nach Vorgabe des LV Ba.Wü. (Also nicht Baden) die Kennung x/49-x führen da regulär die Vorhaltung eines RA nicht gewährleistet werden kann. So die Auskunft meines Kollegen und stellv. Bereitschaftleiters.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Von dem Gerücht habe ich noch nichts gehört, dazu passen würde allerdings die Umbennennung aller RTW die nicht zur Regelrettung=Bereichsplan gehören, von 83 in 23.


    Eine ähnliche Umbenennung ist in Rheinland-Pfalz schon vor Jahren erfolgt (öffentlich-rechtl. Rd = 83 (RTW) / 85 (KTW), OV-Fahrzeuge =86 (RTW) / 87 (KTW)). Die Zahl der Primäreinsätze ehrenamtlich besetzter Rettungsmittel ist zumindestin unserem Landkreis seit dieser Zeit merklich angestiegen, insofern kann da zumindest für RLP (und vermutlich auch für BaWü) kein direkter Zusammenhang konstatiert werden.
    Da dürfte eher Manne richtig liegen: Man will vermutlich die (vermeintlich gut ausgestatteten & entsprechend RettDG besetzten) öffentlich-rechtlichen Rettungsmittel von ehrenamtlichen Fahrzeugen ("You never know what you get", zumindest aus Disponentensicht) abgrenzen können. Bei uns ist allerdings wohl eher die "86er Kennung" ein Qualitätssiegel, da die ehrenamtlich besetzten Fahrzeuge i.d.R. weitaus besser besetzt & ausgestattet sind als jene des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes...

  • Es geht um ehrenamtliche Rettungsfahrzeuge und Notfalleinsätze, ausdrücklich nicht Krankentransporte.
    Mehrere DRK-Kreisverbände mussten Erfahren das die Kostenträger es nicht Bezahlen, was man schnell in die Hunderttausende Euro gehen kann. Also wurde auf LV-Beschluss beschlossen, das in BaWü ehrenamtliche Reserve, San-Dienst oder sonstwas RTW keine Rettung mehr Fahren dürfen, aber ausdrücklich auch nicht mehr bei San-Diensten.
    ManV und Co sind davon natürlich ausgeschlossen. Schriftstücke dazu liegen mir vor, werde ich aber nicht Posten.

  • da die ehrenamtlich besetzten Fahrzeuge i.d.R. weitaus besser besetzt & ausgestattet sind als jene des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes...


    Zumindest was die Ausstattung anbelangt ist das bei uns oft auch so. Die Ortsvereine schwimmen im Geld und wissen nicht wo hin damirt und im Regel RD fährt man mit RTW jenseits der 350 000 km und im KTP der 400 000. Total gaga!
    Klar die OVs können nichts dafür, aber bei denen fehlt das Bewußtsein für diese Problematik. ?(

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ich denke das es sich um den LV BaWü handelt also ums Schwobeländle :) habe gerade durch zufall den hiesigen Kreisbereitschaftsleiter getroffen und ihn auf die Problematik angesprochen. Ihm war nichts bekannt und bis lang haben auch die Kostenträger die allermeisten Kosten ohne zu murren bezahlt. Vom Badischen LV ist nichts in der Richtung bekannt, zumindest in meiner nähren Umgebung nicht.

  • Also wurde auf LV-Beschluss beschlossen, das in BaWü ehrenamtliche Reserve, San-Dienst oder sonstwas RTW keine Rettung mehr Fahren dürfen, aber ausdrücklich auch nicht mehr bei San-Diensten.


    Wenn das stimmen sollte, düften die meisten Großveranstaltungen eine Herausforderung für den öffentlichen Rettungsdienst werden. Der letzte Heidelberger Herbst schlug innerhalb von 12h mit 25 Fahrten (inkl. NEF zu Buche). Für die regelhaften drei RTW wäre das zusätzlich nicht zu leisten gewesen.


    Gruß, Christian

  • Manne:
    Du sagst aus, daß (Deine örtlichen?) Ortsvereine in Geld schwimmen.
    Hättest Du für mich (natürlich auch für die anderen hier) EINEN Beleg für diese Aussage?


    Wenn Du diesen Beleg erbringst, wäre ich weiterhin sehr daran interessiert von Dir zu hören, inwiefern die Investition in eine neue und umfangreiche Ausstattung NICHT den satzungsgemäßen Aufgaben einer Hiorg entspricht.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Als KK würde ich diese Kosten auch nicht übernehmen wollen. Wenn so oft die Hütte brennt, dass ich Fahrzeuge aus dem Ehrenamt bzw. Hintergrund holen muss, dann stimmt an der Planung etwas nicht. Dann liegt es am RD offen zu legen, dass man mehr Fahrzeuge braucht. In Hessen darf kein SEG oder Hintergrund RTW einen Patient transportieren, es sei denn, es herrscht ein MANV.

  • Wird in Bayern (mehr oder minder) ähnlich gehandhabt wie in Hessen, auch weil es die Statistik massiv verfälscht. Allerdings ist es dort auf die geregelte Vorhaltung bezogen...Besetzt ein Leistungserbringer seine Vorhaltezeiten mit Ehrenamt...Ist es sein Gewinn..

  • In Hessen darf kein SEG oder Hintergrund RTW einen Patient transportieren, es sei denn, es herrscht ein MANV.

    Ach wirklich? Also wir machen das im Rahmen unserer SEG-Einsätze, da werden unsere KatS-Zug-RTW nach HRDG besetzt und unterstützen so den Regel-RD. Die Abrechnung erfolgt gleich wie die der Einsätze des Regel-RD, wobei angegeben wird, dass das Fahrzeug nachbesetzt wurde. Demnach geht das Geld an den e.V..


    Im übrigen widerspricht das der Statistik nicht. Die Statistik wird nach Einsatzaufkommen in einem Wachgebiet gebildet und nicht nach dem, was der dortige RTW tatsächlich fährt. Das heißt es wird für den Bedarfsplan geschaut, wie oft es Einsätze in dem Primärbereich einer Rettungswache gibt. Wie viele davon jetzt der RTW dieser Wache, der der Nachbarwache, der der SEG oder der aus einem anderen Bundesland gefahren ist, hat darauf keine Auswirkung.

  • Im übrigen widerspricht das der Statistik nicht. Die Statistik wird nach Einsatzaufkommen in einem Wachgebiet gebildet und nicht nach dem, was der dortige RTW tatsächlich fährt. Das heißt es wird für den Bedarfsplan geschaut, wie oft es Einsätze in dem Primärbereich einer Rettungswache gibt. Wie viele davon jetzt der RTW dieser Wache, der der Nachbarwache, der der SEG oder der aus einem anderen Bundesland gefahren ist, hat darauf keine Auswirkung.

    Wenn aber durch den SEG Einsatz die Hilfsfrist in diesem Bereich gehalten werden kann, die sonst nicht hätte gehalten werden können, verfälscht es zumindest die Hilfsfrist Statistik.

  • Es war in Ba-Wü schon bisher so, dass nur die RTWs Transporte abrechnen können, die im jeweiligen RD-Bedarfsplan festgelegt sind. Da sind die Kostenträger nicht zu Zugeständnissen bereit. Diese Regelung gilt meines Wissens landesweit, hat nichts mit der Bereichsabgrenzung der beiden Landesverbände zu tun.
    EA-RTW, die lt. neuem Rufnamen-Katalog (ausgearbeitet vom DRK-Landesverband Ba-Wü in Stuttgart) jetzt xx/23-x heissen, können / dürfen zwar Absicherungen übernehmen (z. B. bei Großveranstaltungen) und innerhalb des Veranstaltungsbereichs zur San-Wache transportieren, aber keine Transporte übernehmen, die in den Aufgabenbereich des öffentlichen RD fallen.
    Ganz pragmatische Abhilfe: Bei Großveranstaltungen steht an der San.Wache ein zusätzlicher Reserve-RTW des Rettungsdienstes (x/83-x) mit Besatzung gem. RDG, der den Weitertransport in die Klinik übernehmen kann - das ist dann bürokratisch korrekt abrechenbar.


    Bei uns im Rettungsdienstbereich gab es noch nie eine ehrenamtliche RD-Verstärkung mit Fahrzeugen aus den Bereitschaften. Bei Bedarf wird dienstfreies hauptamtliches Personal nachalarmiert, das an der Rettungswache die genehmigten Reserve-RTW besetzt. Einsätze dieser Fahrzeuge können somit ganz normal abgerechnet werden. Dies ist zwar eine deutlich teurere Lösung, aber es muss ja alles bürokratisch korrekt ablaufen, die Kosten sind da nebensächlich :ironie: