Abschlussgespräch während des Anerkennungsjahres

  • Ich habe da eine Frage zu meinem Anerkennungsjahr, welches noch bis zum 01.07.2006 geht. Rein stundenmäßig hätte ich die geforderten 1600 Stunden schon Ende dieses Jahres zusammen, da ich vorher in einem anderen Kreis bereits ehrenamtlich gefahren bin.
    Meine Frage ist nun, ob ich nun das Abschlussgespräch vorzeitig durchführen kann, sei es auch in dem Kreis, wo ich die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt hatte, oder ist es nicht möglich, da ich nicht als fertiger Rettungsassistent auf einer Azubi-Stelle sitzen kann.

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  • Fertiger RA bist Du erst, wenn Du die Urkunde in der Hand hat.
    Du sagst, das Du innerhalb von nur 5 Monaten Deine 1600 Stunden geschafft hast? Das wären 320 Stunden im Monat, wobei der Monat ja nur 720 Stunden hat.
    Ich vermute mal, das Du den verkürzten Lehrgang gemacht hast und da braucht man eigentlich kein Abschussgespräch. Wende Dich am besten damit mal an Deine Schule

  • Zitat

    Original von Klaus


    Ich vermute mal, das Du den verkürzten Lehrgang gemacht hast und da braucht man eigentlich kein Abschussgespräch. Wende Dich am besten damit mal an Deine Schule


    Wo steht das denn???


    Diese Information ist mir nicht nur neu, sondern auch falsch...

  • Lieber Klaus, wenn Du meinen Beitrag gelesen hättest, würdest Du wissen, dass ich bereits vor dem Anerkennungsjahr ehrenamtlich tätig war. Diese Stunden habe ich mir bescheinigen lassen, da sie ja für den Rettungsassistenten anerkannt werden können.

  • 320 Stunden im Monat? Geht doch nicht.
    Ich sagte, das ich VERMUTE, das er den Verkürtzten gemacht hat, also RS --> RA und das Stunden fehlten.



    Edit:
    Muss mal nachforschen betreffend des Abschlussgespräches. Finde gerade die Widersprüchslisten Infos im Net

    Liebe Dein Leben, denn Du hast nur das eine.

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  • @klaus
    Das wäre mir auch neu. RettAss wird man nach dem bestandenen Abschlußgespräch. Egal ob man ne verkürzte oder ne Vollausbildung durchlaufen hat.

  • ...und so isses auch.


    RettAssAPrVO §2, Abs.2 Satz 2:
    "Die erfolgrieche Ableistung der praktischen Tätigkeit wird erteilt, wenn (...) dim Rahmen eines Abschlussgespräches festgestellt worden sit, dass der Praktikant die in in Abs. 1 genannten Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat"

  • Komisch...
    Erhalte und finde gerade ganz unterschiedliche Aussagen. Muss mal die Schule fragen. Wäre dumm, wenn ich Mist geschrieben hätte

  • Klaus hat recht.. muss nur mal eben suchen..es gibt ein rechtskräftiges gerichtsurteil dazu!! stand auch mal in der Rettungs Magazin..

  • Die Vorgehensweise zum Abschlussgespräch ist -je nach Bundesland- unterschiedlich. Am Besten wendest du dich an das Regierungspräsidium, oder wer sonst für die Urkunde zuständig ist.
    Ein Abschlussgespräch muss aber in jedem Fall geführt werden, trotz eines Gerichtsurteils aus Berlin im letzten Jahr. Hier ging es lediglich um das Führen eines Berichtsheft in der verkürzten Ausbildung - für die bereits anerkannten Stunden vor dem Praktikum muss kein Berichtsheft geführt werden (gilt glaube ich aber nur für Berlin)

  • Ich zweifle auch nicht an der Notwendigkeit des Abschlussgespräches, die steht hier außer Frage. Mein eigentliches Anliegen war die Frage, ob ich das Abschlussgespräch bei nachgewiesenen 1600 Stunden bereits WÄHREND DES ANERKENNUNGSJAHRES durchführen kann.

  • 1. Natürlich endet die Ausbildung in jedem Falle mit einem Abschlussgespräch.


    2. Für Stunden, die man sich aus einer früheren Tätigkeit als RettSan anerkennen lässt, muss man natürlich KEIN Berichtsheft führen - wie soll das auch gehen?


    3. @Hossa: Wenn Du die 1600 Stunden voll hast, kannst du jederzeit die Zulassung zum Abschlussgespräch beantragen und dieses durchführen. Allerdings endet mit dem bestandenen Abschlussgespräch deine Ausbildung und somit i.d.R. auch die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages. Da steht ne Klausel drin, dass der Vertrag mit dem Ende der Ausbildung endet - also überleg dir gut, ob du lieber schnell die Urkund willst oder lieber noch ein paar Monate eine Stelle -wenn auch nur als Azubi- hast...


    LG,
    Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg ()

  • Zitat

    Original von Jörg
    Allerdings endet mit dem bestandenen Abschlussgespräch deine Ausbildung und somit i.d.R. auch die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages. Da steht ne Klausel drin, dass der Vertrag mit dem Ende der Ausbildung endet - also überleg dir gut, ob du lieber schnell die Urkund willst oder lieber noch ein paar Monate eine Stelle -wenn auch nur als Azubi- hast...


    LG,
    Jörg


    Es gibt Lehrrettungswachen, die lassen RA-Azubis auch nach Erhalt ihrer Urkunde noch mit Azubi-Vertrag fahren...

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

  • Das Urteil zum Abschlußgespräch bezieht sich nur auf Personen die sich Zeiten als RS vollständig anerkennen lassen und demnach kein Anerkennungsjahr mehr machen. Fehlen noch Stunden, und man macht das Anerkennungsjahr, hat man auch ein Abschlußgespräch zu führen.


    Gibt es eigentlich noch irgendwo die Möglichkeit komplett ums Anerkennungsjahr rum zu kommen??

  • Zitat

    Es gibt Lehrrettungswachen, die lassen RA-Azubis auch nach Erhalt ihrer Urkunde noch mit Azubi-Vertrag fahren...


    Das heißt, dass dies rein rechtlich möglich wäre. In dem Fall bin ich dann auf das Wohlwollen meiner Lehrrettungswache angewiesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Hossa ()

  • Möglich wäre es schon, das du als fertiger RA zum Praktikantengehalt weiter arbeitest. Aber, dein Arbeitgeber hat zu entscheiden ob er sich darauf einlässt.
    Da wäre es doch sinnvoller das Jahr durch zu arbeiten und dann das Abschlußgespräch zu machen.