Erste-Hilfe Ausbilder

  • Hallo liebe Leute,


    ich bin auf der Suche nach einem Erste-Hilfe-Ausbilder-Ausbilder ist für eine Frage die ich gerne via PN klären würde.


    Weiter bin ich aktuell etwas verwirrt was die "BG Zulassung" eines EH-Ausbilders angeht. Wenn ich es richtig verstanden habe darf jeder der eine von der BG gem. BGG 948 zertifizierten Ausbildungsstelle ausgebildet wurde auch BG-EH Kurse für eine BG zertifizierte Einrichtung abhalten. Allerdings wurde mir dies von einigen Vertretern von HiOrgs verneint. Diese meinten wenn man zB an einer DRk Schule seine AUsbildung macht dann kann man nicht an einer privaten BG-EK Firma unterrichten. Das nun evtl. die eine HiOrg die Ausbildung der anderen bzw. die einer privaten Schule nicht anerkennt glaub ich ja noch - aber eher aus idiologischen denn als aus rechtlichen Gründen. Oder?


    Schon jetzt Danke für eure Hilfe!


    Viele Grüße
    Maverick83

  • Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus, weiß ab er von einigen Ex-Zivis, die bei einer HiOrg als EH-Ausbilder gedient haben und danach während Studium/Ausbildung bei privaten Firmen gejobbt haben. Scheint also zumindest irgednwie möglich zu sein.

  • ich bin auf der Suche nach einem Erste-Hilfe-Ausbilder-Ausbilder ist für eine Frage die ich gerne via PN klären würde.

    nur zu...

    Weiter bin ich aktuell etwas verwirrt was die "BG Zulassung" eines EH-Ausbilders angeht. Wenn ich es richtig verstanden habe darf jeder der eine von der BG gem. BGG 948 zertifizierten Ausbildungsstelle ausgebildet wurde auch BG-EH Kurse für eine BG zertifizierte Einrichtung abhalten. Allerdings wurde mir dies von einigen Vertretern von HiOrgs verneint. Diese meinten wenn man zB an einer DRk Schule seine AUsbildung macht dann kann man nicht an einer privaten BG-EK Firma unterrichten. Das nun evtl. die eine HiOrg die Ausbildung der anderen bzw. die einer privaten Schule nicht anerkennt glaub ich ja noch - aber eher aus idiologischen denn als aus rechtlichen Gründen. Oder?

    Den EH-Ausbilder habe ich bei einer Malteser-Gliederung in Stuttgart gemacht. Jede Hilfsorganisation kann seine Ausbilder-Kurse so gestallten, wie gewollt. Die einzigen zwei Richtlinien/Regelungen die es gibt ist zu einen, eine Arbeitsgemeinschaft die festlegt, welche Themen in einem EH-Kurs unterrichtet werden
    (diese sollten organisationsübergreifend sein). Zum anderen hat die BG Richtlinien für einen EH-Kurs der von der BG aus gemacht werden muss. In diesen Regelungen steht u.a. auch die Fortbildung/Weiterbildung der EH-Ausbilder. Die Organisationen sind dazu nicht im Stande. Hat man also keine Fortbildungsstunden darf man keinen EH-Kurs von der BG aus mehr durchführen, die organisationseigenen Kurse aber schon. Weiter muss eine andere Organisation wie die Malteser diesen, bei den Malteser durchgeführte Ausbildung nicht anerkennen. Wollte für den DLRG-Ortsverein einen kostenlosen Kurs für die Kollegen organisieren und durchführen. Die DLRG aber lehnte ab mit der Begründung man wisse nicht, wie man diesen Kurs der Malteser auf einen DLRG-Ausbilderschein umschreiben lassen könne. Der wahllose, bürokratische und schwachsinnige Hilfsorganisationsdschungel macht auch hier keinen halt vor guter Arbeit.

  • Es gibt zwei Organisationen, die die Regeln aufstellen.
    BG-QSEH
    BAGEH
    Erstere ist für alle verpflichtend, zweite stellt grobe Vorgaben für die jeweiligen HiOrgs zur Verfügung.
    Bei allen gibt es die Fortbildungspflicht analog zu den vorgaben der BG.
    Bei allen gibt es die Absprache, auf Antrag die Ausbilderlizenzen der anderen HiOrgs anzuerkennen.
    Allerdings dauert die Anerkennung in der Regel, da alle Unterlagen geprüft werden müssen.
    Man kann immer nur dort Kurse halten, wo man eine Lizenz hat.
    Wer also beim MHD eine Lizenz hat, kann nur dort Kurse halten es so denn, er lässt sich irgendwo anders anerkennen.
    Ich habe im letzten Jahr so viele Anerkennungen herantragen müssen, dass ich mittlerweile auswendig weiß, was man alles braucht.


  • Diese meinten wenn man zB an einer DRk Schule seine AUsbildung macht dann kann man nicht an einer privaten BG-EK Firma unterrichten.


    Das nun evtl. die eine HiOrg die Ausbildung der anderen bzw. die einer privaten Schule nicht anerkennt glaub ich ja noch - aber eher aus idiologischen denn als aus rechtlichen Gründen. Oder?


    Zu Satz 1:


    Eine EH-Ausbilder Ausbildung gemäß BG-Richtlinien ist bei jedem Anbieter für die Ausbildung von BG-Kursen gültig. Das ist unabhängig davon wo die Ausbildung gemacht wurde (HiOrg, Privater, etc.) und wo letztendlich ausgebildet wird. Denn die BG hat mit den Ideologien der einzelnen Anbieter nichts zu tun. Die Ausbilder-Schulungen beruhen auf den für Alle gleichen Bedingungen (BGG 948), und sind entsprechend von der BG zertifiziert worden. Auch wenn später der Stempel von XY-Schule darunter gesetzt wird, so ist wie gesagt der Ausbilder-Schein überall gültig.



    Zu Satz 2:


    Das dürfte wohl lediglich für die HiOrg-eigenen Ausbilderberechtigungen gelten. Traurig genug wenn man bedenkt, dass die HiOrgs sich in der BAGEH zusammen getan haben um EH-Ausbildungen einheitlich auszubilden.

  • Eine EH-Ausbilder Ausbildung gemäß BG-Richtlinien ist bei jedem Anbieter für die Ausbildung von BG-Kursen gültig. Das ist unabhängig davon wo die Ausbildung gemacht wurde (HiOrg, Privater, etc.) und wo letztendlich ausgebildet wird. Denn die BG hat mit den Ideologien der einzelnen Anbieter nichts zu tun. Die Ausbilder-Schulungen beruhen auf den für Alle gleichen Bedingungen (BGG 948), und sind entsprechend von der BG zertifiziert worden. Auch wenn später der Stempel von XY-Schule darunter gesetzt wird, so ist wie gesagt der Ausbilder-Schein überall gültig.


    Das ist so nur im Hinblick auf die BG richtig. Niemand kann eine Organisation zwingen einen woanders nach BG-Recht qualifizierten Ausbilder einzusetzen, zumal sich die einzelnen Ausbildungen inhaltlich durchaus unterscheiden können, denn lediglich die von der BG geforderten Mindestinhalte müssen gleich sein.


    In der Regel wird von einem, woanders nach BG-Recht qualifizierten, Ausbilder eine Art Nachschulung gefordert, wobei meist die wesentlichen Teile der BG-Ausbildung anerkannt werden. Die Begründung hierfür ist, daß sich die einzelnen Ausbildungsvorschriften unterscheiden und zumindest hierauf eine gesonderte Einweisung erfolgen muß.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Welche Unterschiede gibt es denn?
    Damit meine ich medizinische Lehraussagen usw.


    Ist das der jeweilige Werbeblock der Hiorg :bad: .
    Ich durfte immer EH-AusbilderInnen in den unterschiedlichsten Vereinsfarben kennen, die Wert auf die "reine Lehre" legten und nicht auf den Vereinsfirlefanz - für den die TeilnehmerInnen bestimmt nicht zahlen wollen.
    Dafür gibt es bunte Broschüren, die grosszügig abgegeben werden können.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @ Sargnagel:


    Wenn Du richtig gelesen hast, siehst Du das ich es alleine auf die BG-Kurse bezog. So, wie auch Mavericks Ausgangsfrage war. Um mehr ging es ihm ja auch wohl nicht.
    Die BG-Kurse sind alle inhaltlich entsprechend der BG-Vorgaben gleich. Da bedarf es keiner Nachschulung.


    Anders ist dieses - m.E. unsinnigerweise - bei den HiOrg-eigenen Kursen. Doch selbst da brauchte ich bei den Maltesern keine Nachschulung, obwohl der EH-Ausbilder-Kurs bei einem privaten Anbieter gemacht wurde. Und durch diesen sowie dem örtlich zuständigen Amtsarzt des Gesundheitsamt geprüft und zertifiziert wurden - also 2 Ausbilder-Urkunden > private Schule und Gesundheitsamt.

  • Welche Unterschiede gibt es denn?
    Damit meine ich medizinische Lehraussagen usw.


    Die Kernaussagen, die von der BG gefordert werden sind sicherlich weitestgehend identisch.


    Den "Werbeblock", bzw. "Vereinsfirlefanz" gibt es sicherlich bei jedem Anbieter.


    Ich bin seit 1998 MHD-Ausbilder, habe aber in der Zeit auch kurzfristig für das DRK ausgebildet. Da ich mich mit der dortigen Art der EH-Ausbildung nicht anfreunden konnte habe ich mich auf San-Ausbildungen der Helfer beschränkt.


    Nach meiner Erfahrung wird in den MHD-Lehrgängen mehr Wert aufdie Betreuung der Patienten gelegt wie beim DRK, wobei natürlich von Ausbilder zu Ausbilder, bzw. von Gliederung zu Gliederung Unterschiede möglich sind. Wobei ich bei verschiedenen DRK Gliederungen größere Unterschiede gesehen habe wie beim MHD.


    Um es kurz zu fassen, hierzulande (MHD in Ba.-Wü.) wird vom Ausbilder einer HiOrg (nach BG-Recht, ggf. mit erforderlichen Fortbildungen) i.d.R. zumindest eine Einweisung ins Ausbildungsprogramm gefordert (spätestens ab 2013 16 UE) sowie überwiegend eine Lehrprobe (16 UE). In welchem Umfang die Nachschulung gefordert wird bleibt eine Einzelfallentscheidung. Ein MHD-Ausbilder hat zum Ausbilderlehrgang die sog. Helfergrundausbildung absolviert in der u.a. geschichtliche sowie pflegerische Grundlagen gelehrt werden.


    Ich persönlich erwarte von unseren Ausbildern, daß sie unsere Organisation, incl. den wichtigsten geschichtlichen Grundlagen sowie den Angeboten (Geschäftsfelder) kennen. Wer eine Ausbildung ohne den "Werbeblock" bzw. "Vereinsfirlefanz" möchte kann sich gerne einen anderen Anbieter suchen. Das gilt für Ausbilder genauso wie für Teilnehmer, wobei unsere stetig steigenden Teilnehmerzahlen nicht unbedingt davon zeugen, daß den Teilnehmer die Art des Unterrichts mißfällt.


    Bei Sätzen von (HiOrg-)Ausbildern wie "ich in meinem Kurs lasse..." bekomme ich Bluthochdruck. Von einer bundesweit tätigen Orgnisation erwarte ich auch bundeseinheitliche Kurse nach einem gewissen Mindeststandard. Für individuelle Kurse, die stark von der jeweiligen Ausbildungsvorschrift abweichen, ist in einer bundesweit tätigen HiOrg nunmal kein Platz.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Einheitliche Vorgaben sind völlig in Ordnung.
    Es wird auch nicht möglich sein, neue bzw. überarbeitete Themen innerhalb von vier Wochen bei allen AusbilderInnen aller Hiorg umzusetzen.
    Weiterhin ist mir klar, daß die individuelle Prägung auch dafür sorgen kann, daß bestimmte Themen kurz und knapp, andere hingegen ausführlicher wie es der jeweilige Leitfaden vorsieht präsentiuert werden.
    Letzteres ist natürlich auch abängig von der TN-Gruppe, denn es soll ja teilnehmerorientiert gelehrt werden.


    Es ist auch in Ordnung, wenn in einer Ausbildung eines Vereins dieser Verein und seine Angebote präsentiert werden.
    Doch dies ist mit entsprechender Raumgestaltung, d.h. Fotowände, Infomaterialständer usw. durchaus möglich.
    Mir persönlich ist eine Ausbilderpersönlichkeit in sauberer Garderobe und guten Kenntnissen in Methodik/Didaktik lieber wie eine Gestalt, die mir zwar alles über den Blutspendedienst erzählen kann, aber weder Hochdeutsch beherrscht noch saubere Fingernägel hat.


    Wenn ersteres selbstverständlich wäre - ist es aber leider nicht - würde ich es erst gar nicht erwähnen.
    Als weiteres Argument wäre zu sagen, daß alle Angebote einer Hiorg eben nicht an allen Standorten vorhanden sind.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @ Sargnagel:


    Wenn Du richtig gelesen hast, siehst Du das ich es alleine auf die BG-Kurse bezog. So, wie auch Mavericks Ausgangsfrage war. Um mehr ging es ihm ja auch wohl nicht.
    Die BG-Kurse sind alle inhaltlich entsprechend der BG-Vorgaben gleich. Da bedarf es keiner Nachschulung.


    Anders ist dieses - m.E. unsinnigerweise - bei den HiOrg-eigenen Kursen. Doch selbst da brauchte ich bei den Maltesern keine Nachschulung, obwohl der EH-Ausbilder-Kurs bei einem privaten Anbieter gemacht wurde. Und durch diesen sowie dem örtlich zuständigen Amtsarzt des Gesundheitsamt geprüft und zertifiziert wurden - also 2 Ausbilder-Urkunden > private Schule und Gesundheitsamt.

    Beim MHD in Ba.-Wü. gibt es bei öffentlichen EH-Kursen keine Unterscheidung zwischen BG und nicht BG. D.h. alle EH-Kurse (somit auch die Ausbilder) müssen den BG-Vorgaben entsprechen.


    Ich weiss aber auch, daß es in Ba.-Wü. Organisationen gibt, die hier unterscheiden und auch Ausbilder einsetzen, die nicht den BG-Vorgaben entsprechen. In deren Kurse dürfen dann Teilnehmer aber auch nicht mit der BG abgerechnet werden. Die Unterscheidung in BG und nicht BG Ausbilder ist meines Erachtens aber der falsche Weg. Alle Ausbilder und somit auch deren Kurse müssen m.E. gewissen einheitlichen Mindestanforderungen entsprechen.


    Ob eine Organisation einen woanders nach BG-Recht qualifizierten Ausbilder ohne Nachschulung einsetzt bleibt einzig und allein ihr überlassen. Die HiOrg ist, auch bei Ehrenamtlichen, im Prinzip nichts anderes wie eine Art Arbeitgeber. Und dieser Arbeitgeber darf sich seine Mitarbeiter selbstverständlich frei aussuchen sowie, auch bei gleichartiger Tätigkeit, Vorgaben für eine Nachschulung treffen. Überall dort wo ich bereits beim MHD tätig war (haupt- und ehrenamtlich) hättest Du eine Nachschulung sowie ggf. eine Lehrprobe benötigt.


    Unabhängig davon, wie stellt ein Amtsarzt des Gesundheitsamtes bitteschön die pädagogische Qualität sicher?

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • @ raphael-wiesbaden


    Ich beziehe Deinen letzten Post jetzt einfach mal auf mich.


    Ich kennen den geschichtlichenn Hintergrund und gehe, in Abhängigkeit von den Teilnehmern auch darauf ein. "Bewerben" tue ich nur die Angebote, die am jeweiligen Standort verfügbar sind. Wenn ich irgendwo aushelfe merken es die TN meinem Unterricht nicht an, daß ich aus der Gliederung X bin und nicht aus Y. Gibt es in der ehrenamtlichen Gliederung für die ich den Kurs halte eben "nur" RD, Sandienst und Ausbildung, dann bewerbe ich nicht Essen auf Rädern, Hausnotruf oder Jugendarbeit, auch wenn das meine Organisation im Nachbarlandkreis anbietet.


    Meinen Teilnehmern soll am Ende des Kurses, bei aller Einheitlichkeit der BG-Kurse, schon klar sein, daß sie bei den Maltesern waren und nicht beim DRK, ASB o.ä.. Dazu gehört für mich das einheitliche Auftreten in sauberer Dienstbekleidung genauso wie die weitestgehend einheitlichen Lehraussagen. Zur Raumgestaltung sagen die bundeseinheitlichen Vorgaben, daß ein Kreuz (als katholische HiOrg) sowie das Logo vorhanden sein müssen.


    I.d.R. lege ich Broschüren zu unseren EH-Lehrgängen, einen Bildband zum 50 jährigen Jubiläum der Malteser sowie Broschüren für Laien-AED aus. Wenn sich TN dafür interessieren spreche ich sie in der Pause darauf an. Mehr bewerbe ich nicht, ich bin ja auch nicht der Werbebeauftragte sondern EH-Ausbilder.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!