Die meisten (inklusive der eigenen) RD-Schulen, die ich kenne, werden die Ausbildung wohl auch weiterhin anbieten, da neben der Einführung des NotSanG auch Bestrebungen laufen, das RettAssG nicht zum 01.01.2014 außer Kraft zu setzen, sondern es um ein bis drei Jahre zu verlängern.
Wurde nicht sowieso vorgesehen, dass RettAssG erst zum 31.12.2014 aus o.g. Gründen außer Kraft treten zu lassen?
Edit: Quelle
ZitatMüsste ja im umkehrschluss die Überleitungsfristen verlängen.
Wieso? Das Notfallsanitätergesetz tritt zum 01. Januar 2014 unverändert in Kraft. Und auf dieses Datum bezieht sich die Überleitungsfrist, nicht auf das Aussetzen des Rettungsassistentengesetzes.