DRK Rhein-Neckar: Radikale Einschnitte beim Krankentransport

  • Ich hab so den Eindruck, dass es in Bereichen mit Konzessionsmodell stellenweise drunter und drüber geht. Da legen die Bereichsnotärzte den Dienst nieder, Verbände gehen Pleite, der betreuungspflichtige Krankentransport des öffentlichen RD fährt zu Vereins - Hausnotrufkunden, FSJler auf den KTWs des RD...


    Also ehrlich, in den letzten 10 Jahren Rettungsdienst Submissionsmodell habe ich solche Eskapaden nicht erlebt. Woran liegts? Ich meine, dagegen ist ja die Falck/VERDI Diskussion in Spree-Neiße ja regelrecht pillepalle. Und der größte Witz ist dann noch, daß man im Konzessionsmodell (also da, wo man wirklich Geld als Verein verdienen kann), keine Ausschreibung mehr machen soll. Was läuft denn hier falsch?

  • Zitat

    Ich hab so den Eindruck, dass es in Bereichen mit Konzessionsmodell stellenweise drunter und drüber geht. Da legen die Bereichsnotärzte den Dienst nieder, Verbände gehen Pleite, der betreuungspflichtige Krankentransport des öffentlichen RD fährt zu Vereins - Hausnotrufkunden, FSJler auf den KTWs des RD...


    Also ehrlich, in den letzten 10 Jahren Rettungsdienst Submissionsmodell habe ich solche Eskapaden nicht erlebt. Woran liegts? Ich meine, dagegen ist ja die Falck/VERDI Diskussion in Spree-Neiße ja regelrecht pillepalle. Und der größte Witz ist dann noch, daß man im Konzessionsmodell (also da, wo man wirklich Geld als Verein verdienen kann), keine Ausschreibung mehr machen soll. Was läuft denn hier falsch?



    Ganz ehrlich! Wenn man das richtig erklären will muss man wieder bei 1933 anfangen. Aber da das mega ätzend ist, beschränken wir uns mal wieder auf 56 Jahre Klüngelei vor dem Regierungswechsel 2011. Und da wird jetzt schon der eine oder andere mit den Augen rollen.
    Ich frage mich echt was im Ländle abgeht falls es doch noch zur Vergabenovelle für Dienstleistungskonzessionen kommen sollte. Es scheint ja diesbezüglich noch nicht das letzte Wort gesprochen worden zu sein!
    Aber hier geht es ja um den Krankentransport und da herrscht ohnehin nahezu Marktfreiheit. Daher kann man sich über diesen Aufreger seitens des DRK wieder mal nur wundern. Aber Tarnen und Täuschen ist die Spezialität von dieser Firma, nicht nur in Heidelberg ;-)! Ich sage nur Stuttgart, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall und Rems Murr. Hab ich was vergessen?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Krankentransport Nachts in Heidelberg?
    Da bin ich fast jedesmal durchgerollt quer durch den gesamten Landkreis. Bei Schichtende war der Tank immer leer.
    Dezifitär, klar. War schon seit Jahren im Gespräch es abzuklemmen Nachts.


    KBL Wiesbeck? Schwieriger Mann, aber definitiv sehr gut! Passt aber vom Benehmen her besser in einer grossen Firma, anstatt in einem Verein. Aber das ist er in normalen Leben ja auch...


    Ehrenamtliche Reserveretter in HD und Kreis? Gibst nicht mehr. Dürfen nur noch Krankentransporte machen da es die Kassen sonst nicht bezahlen.

  • Hat das DRK in Baden-Württemberg nicht einen Sicherstellungsvertrag über die Leistungen im Rettungsdienst (Notfallrettung & Krankentransport)?
    Das Ganze ist auch aus rechtlicher Sicht sicherlich interessant. Weiter gedacht könnte das auch bedeuten, dass sich aus der Niederlegung des KTP in der Nacht und an Feiertagen eine Unzuverlässigkeit ergibt, welche wiederum zum Verlust der Erlaubnis zur Durchführung des Rettungsdienstes führen könnte.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hat das DRK in Baden-Württemberg nicht einen Sicherstellungsvertrag über die Leistungen im Rettungsdienst (Notfallrettung & Krankentransport)?
    Das Ganze ist auch aus rechtlicher Sicht sicherlich interessant. Weiter gedacht könnte das auch bedeuten, dass sich aus der Niederlegung des KTP in der Nacht und an Feiertagen eine Unzuverlässigkeit ergibt, welche wiederum zum Verlust der Erlaubnis zur Durchführung des Rettungsdienstes führen könnte.



    Also in diesem Falle gibt ja das DRK den KTP nicht komplett auf sondern beschränkt ja nur seine Betriebszeiten. Diese werden ja mit bzw. von der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) beschlossen. Hier eine Unzuverlässigkeit zu vermuten halte ich nicht für relevant. Kein Unternehmen kann dazu gezwungen werden zu unwirtschaftlichen Bedingungen zu arbeiten. Das ist im RD Ba.Wü. Gesetz so Geregelt:
    Vierter Abschnitt Pflichten des Unternehmers
    § 23


    Betriebspflicht


    (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß


    einzurichten und der Genehmigung entsprechend


    aufrechtzuerhalten.


    (2) Die Genehmigungsbehörde kann dem Unternehmer


    für die Aufnahme des Betriebs eine Frist setzen.


    (3) Der Unternehmer hat die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft


    seines Betriebs während der festgesetzten


    Betriebszeiten sicherzustellen.


    Soweit ich weis kann der Unternehmer jederzeit seine Betriebszeiten mit einer gewissen Frist reduzieren. Ausweiten ist scheinbar schwieriger.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • (3) Der Unternehmer hat die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft seines Betriebs während der festgesetzten Betriebszeiten sicherzustellen.


    Wenn eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft für die Notfallrettung und den Krankentransport festgesetzt wurde, sehe ich da durchaus einen Haken. Die Aufsichtsbehörde muss ja nun dafür Sorge tragen, dass die Leistung "Krankentransport" auch in der Nacht und an den Feiertagen sichergestellt ist. Im Normalfall wird dies ja über einen entsprechenden Vertrag mit den Leistungserbringern sichergestellt.
    Dass ein Unternehmer nicht zu unwirtschaftlichen Bedingungen arbeiten muss/kann, ist klar. Dieser Umstand kommt jedoch nicht unerwartet, weshalb vermutlich auch entscheidend ist, welche Gespräche im Vorfeld zwischen Leistungsträger und -erbringer stattgefunden haben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Wenn eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft für die Notfallrettung und den Krankentransport festgesetzt wurde, sehe ich da durchaus einen Haken. Die Aufsichtsbehörde muss ja nun dafür Sorge tragen, dass die Leistung "Krankentransport" auch in der Nacht und an den Feiertagen sichergestellt ist. Im Normalfall wird dies ja über einen entsprechenden Vertrag mit den Leistungserbringern sichergestellt.
    Dass ein Unternehmer nicht zu unwirtschaftlichen Bedingungen arbeiten muss/kann, ist klar. Dieser Umstand kommt jedoch nicht unerwartet, weshalb vermutlich auch entscheidend ist, welche Gespräche im Vorfeld zwischen Leistungsträger und -erbringer stattgefunden haben.


    Daniel, ich kenne in Stgt. einen Unternehmer, der war früher bei uns im KV tätig. Dem schicke ich mal ne Mail was der dazu meint und melde mich dann nochmals hier.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Wie aus sicherer Quelle zu erfahren war ist alles mit dem IM abgeklärt ! Außerdem rudert man scheinbar schon zurück und fährt ab nächste Woche bis 22 Uhr und nicht wie geplant bis 18 Uhr.

  • Für den KTP gibt es keinen Sicherstellungsauftrag.
    Da gibt es keine Notfälle, KTPs sind zeitlich disponierbar.


    Zudem ist der KTP der freien Marktwirtschaft geöffnet und jeder, der Spass hat und ein Auto mit 2 Mann kann zu den Tarifen gerne KTPs durchführen.
    Genehmigungen zu verweigern bedarf sehr driftiger Gründe.


    Am besten den Murks endlich sauber trennen.

  • Für den KTP gibt es keinen Sicherstellungsauftrag.


    Das DRK hat einen Sicherstellungsauftrag - auch für den Krankentransport.
    Und ja - beide Bereiche gehören völlig getrennt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Das DRK hat einen Sicherstellungsauftrag - auch für den Krankentransport.
    Und ja - beide Bereiche gehören völlig getrennt.

    So wie es aussieht hat Daniel recht. Allerdings muss diese Sicherstellung im KTP nicht zwingender weis mit dem KTW erfolgen. Dieses kann/ muss dann auch mit Fahrzeugen der Notfallrettung erfolgen. Laut meinen Informationen gilt dieser Sicherstellungsauftrag auch für die anderen drei HiOrgs.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • So wie es aussieht hat Daniel recht. Allerdings muss diese Sicherstellung im KTP nicht zwingender weis mit dem KTW erfolgen. Dieses kann/ muss dann auch mit Fahrzeugen der Notfallrettung erfolgen. Laut meinen Informationen gilt dieser Sicherstellungsauftrag auch für die anderen drei HiOrgs.


    Aber dann muss doch die Anzahl der vorgehaltenen RTW erhöht werden, schließlich sind die jetzt vorgehaltenen RTW vermutlich auf der Basis des Bereichsplanes geplant, welcher KTW berücksichtigt.

  • Zitat

    Aber dann muss doch die Anzahl der vorgehaltenen RTW erhöht werden, schließlich sind die jetzt vorgehaltenen RTW vermutlich auf der Basis des Bereichsplanes geplant, welcher KTW berücksichtigt.


    So sollte man meinen. Das ist dann genau der Punkt wo sich dann die Katze in den Schwanz beißt! Aber diese Komplexität zu durchschauen ist offenbar nicht jedem möglich! Soweit ich weis muss dann der Rettungsdienst für jeden Krankentransport der mit einem RTW durchgeführt wird einen bestimmten Anteil des Budgets wieder an die Kassen abführen?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • So sollte man meinen. Das ist dann genau der Punkt wo sich dann die Katze in den Schwanz beißt! Aber diese Komplexität zu durchschauen ist offenbar nicht jedem möglich! Soweit ich weis muss dann der Rettungsdienst für jeden Krankentransport der mit einem RTW durchgeführt wird einen bestimmten Anteil des Budgets wieder an die Kassen abführen?


    Das ist auch meine Information: da die Rettungswagen für die Notfallrettung vorgehalten und budgetiert werden, sind Einnahmen durch Krankentransporte, welche durch RTW durchgeführt werden, an die Kostenträger zurückzuzahlen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Naja, die Einweisung kann man sicher etwas dramatisieren. Interklinische Transporte aber sicher nicht. Ich erinnere mich da an die Intensivverlegungs-Problematik....