Bayern ohne Notarzt?

  • Max:
    Das ist so nicht richtig. Seit einiger Zeit werden vom RTW nur noch die Einsätze gemeldet, bei denen transportiert wird. Behandlungen vor Ort zählen nicht (mehr), egal wer was vor Ort gemacht hat

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Es gibt die Einsatzart 1/67 nicht mehr?


    Nachtrag:


    Gerade mit der BRK-Wache meines Vertrauens telefoniert. Die Einsatzarzt 1/67 (NA-Versorgung ohne Transport) gibt es immer noch und wird auch wie eh und jeh mit den Konstenträgern abgerechnet.

  • Zum Beispiel wäre professionell dass.....
    .... der NA tatsächlich einen NEF-Fahrer hat


    Zum Zurückfahren des NEF, während der Rettungsassistent im RTW bleiben kann, sicher ein gutes Argument. Allerdings sind die selbstfahrenden Notärzte in Bayern inzwischen doch nicht mehr so häufig wie vor einigen Jahren.


    Zitat

    ... der NEF Fahrer (ja, ab und an gibt es ihn ja doch schon) nicht von der Wache zum NA nach Hause kurven muss um diesen erst aufzunehmen


    Sehe ich genauso, zudem steht im Gesetz "Fahrer und Notarzt starten vom gleichen Standort". Ist daher aber meiner Meinung nach in Bayern klar geregelt.


    Zitat

    ... der NA vernünftige Schutzkleidung zur Verfügung gestellt bekommt und diese dann auch trägt


    Die Diskussion geht ja letztlich um die selbstständig tätigen Notärzte in Bayern. Die BG schreibt das Tragen von Schutzkleidung vor. Der Notarzt kann, muss sich aber nicht als Selbstständiger BG'lich versichern. Zudem muss er seine Schutzkleidung selbst beschaffen. Das Ganze also auch finanzieren. Daher muss der Notarzt auch so entlohnt werden, dass für Ihn seine Tätigkeit nach Abzug der Kosten rechnet.


    Zitat

    ... der NA auch sein (mittlerweile bayernweit einheitliches) Beatmungsgerät beherrscht und auch sonst auf alle Medizingeräe eingewiesen ist


    Das ist richtig, ist aber sicher kein bayerisches Problem. Und auch kein Systemproblem. Zudem für alle Rettungsdienstler gültig.


    Zitat

    ... der NA-Indikationskatalog praxistauglich angepasst und dann auch konsequent umgesetzt wird


    Das mag richtig sein, wo finde ich den Indikationskatalog? Man müsste dann ggf. disklutieren, was praxistauglich ist.

  • Hallo,


    was an diesen ganzen Diskussionen vergessen wird, ob der Einsatz 100 oder 50 oder 5 Euro kostet, ist die Tatsache, dass die Notärzte in Bayern Privatpatienten selber abrechnen dürfen. Alle ergriffenen Maßnahmen können u. U. mit dem 3,x fachen Satz berechnet werden!! der 2,x fache Satz ist Standard! Das sollte nicht vergessen werden. Wenn draußen eine zwei Klassen Medizin statt findet, dann mit so einem Abrechnungssystem! Denn bei dieser Abrechnung kann man auch die Begleitung des Patienten in die Klink abrechnen und setzt sich dann gerne in den RTW und fährt mal mit. Sonst muss man ja gleich wieder frei sein für den nächsten Einsatz. Das ist die gängige Praxis. Leider. Und eines ist auch klar, die Bezahlung erfolgt ja für einen ganzen Einsatz und nicht für einen halben!

  • Stimmt deren Anteil beträgt in der Gesamtbevölkerung ca. 10 %. Und wir wissen alle, dass Patienten im Rettungdienst einen absolut repräenstativen Querschnitt der Bevölkerung darstellen. Deswegen fährt man auch so selten in Hochhaussiedlungen oder andere soziale Brennpunkte...
    :eyeroll:

  • Stimmt deren Anteil beträgt in der Gesamtbevölkerung ca. 10 %. Und wir wissen alle, dass Patienten im Rettungdienst einen absolut repräenstativen Querschnitt der Bevölkerung darstellen. Deswegen fährt man auch so selten in Hochhaussiedlungen oder andere soziale Brennpunkte...
    :eyeroll:

    Stimmt. Es ist ziemlich schwer von 9 Mio Privatpatienten einen Abzubekommen als NA. Besonders in den Städten.


    Aber Spaß beiseite. Entweder nenne ich alle Fakten oder ich lasse es sein! Halbwahrheiten gibt es genug im RD.

  • Wenn du 1 Einsatz pro Schicht hast, dann hast du jeden 10ten Dienst einen Privatpatienten.
    Das reißt es dann wirklich raus!
    :ironie:

  • Es ist für einen Außenstehenden vermutlich kaum zu glauben, was man als selbständiger Unternehmer erwirtschaften muss, damit am Ende ein Gewinn übrig bleibt.

  • Ein NA gehört in ein NEF mit einem RA an Steuer.
    Er gehört dem öffentlichen Rettungsdienst aan und wird pro Stunde bezahlt, unabhängig von der Anzahl der Einsätze.
    Er kriegt von Träger des Rettungsdienst seine Kleidung gestellt.
    NEF, RA und NA sind eine Einheit, die sich stets an gleichen Ort befindet.


    So sollte es sein, alles andere ist Hobby Rettung.

  • Hallo,


    was an diesen ganzen Diskussionen vergessen wird, ob der Einsatz 100 oder 50 oder 5 Euro kostet, ist die Tatsache, dass die Notärzte in Bayern Privatpatienten selber abrechnen dürfen. Alle ergriffenen Maßnahmen können u. U. mit dem 3,x fachen Satz berechnet werden!! der 2,x fache Satz ist Standard! Das sollte nicht vergessen werden. Wenn draußen eine zwei Klassen Medizin statt findet, dann mit so einem Abrechnungssystem! Denn bei dieser Abrechnung kann man auch die Begleitung des Patienten in die Klink abrechnen und setzt sich dann gerne in den RTW und fährt mal mit. Sonst muss man ja gleich wieder frei sein für den nächsten Einsatz. Das ist die gängige Praxis. Leider. Und eines ist auch klar, die Bezahlung erfolgt ja für einen ganzen Einsatz und nicht für einen halben!


    Alle Maßnahmen können nicht mit dem 3,x fachen Satz abgerechnet werden, aber das ist hier auch nicht Gegenstand der Diskussion. Dass ein Notarzt Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnet, sollte jetzt auch kein Skandal sein. Die Unterstellung, Notärzte verdienen sich mit Privatpatienten eine goldene Nase, ist so pauschal auch nicht richtig. Ich habe im Schnitt jedes Jahr relativ konstant 8% Privatpatienten. Davon zahlt ein unerheblicher Teil übrigens verspätet oder gar nicht. Es können nur die Leistungen abgerechnet werden, die auch erbracht werden. Für eine ambulante Versorgung gibts unter Umständen weniger als für einen Kassenpatient. Im Schnitt bringen die Privatpatienten dennoch mehr. Zwischen dem zwei bis vierfachen eines gesetzlich Versicherten. Bei einem Standort mit geringer Einsatzzahl wird dieser durch 8% Privatpatienten sicher nicht lukrativ.
    Es sei auch nochmal darauf hingewiesen, dass man in Bayern als Notarzt durchaus gut verdienen kann. Ein Standort, der im Schnitt pro Stunde einen Notarzteinsatz hat, wird keine Probleme mit einem Notarztmangel haben. Es geht aber letztlich um die Standorte abseits der Ballungszentren (und das sind die meisten) mit deutlich weniger Einsätzen.

  • Alle Maßnahmen können nicht mit dem 3,x fachen Satz abgerechnet werden, aber das ist hier auch nicht Gegenstand der Diskussion. Dass ein Notarzt Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnet, sollte jetzt auch kein Skandal sein. Die Unterstellung, Notärzte verdienen sich mit Privatpatienten eine goldene Nase, ist so pauschal auch nicht richtig. Ich habe im Schnitt jedes Jahr relativ konstant 8% Privatpatienten. Davon zahlt ein unerheblicher Teil übrigens verspätet oder gar nicht. Es können nur die Leistungen abgerechnet werden, die auch erbracht werden. Für eine ambulante Versorgung gibts unter Umständen weniger als für einen Kassenpatient. Im Schnitt bringen die Privatpatienten dennoch mehr. Zwischen dem zwei bis vierfachen eines gesetzlich Versicherten. Bei einem Standort mit geringer Einsatzzahl wird dieser durch 8% Privatpatienten sicher nicht lukrativ.
    Es sei auch nochmal darauf hingewiesen, dass man in Bayern als Notarzt durchaus gut verdienen kann. Ein Standort, der im Schnitt pro Stunde einen Notarzteinsatz hat, wird keine Probleme mit einem Notarztmangel haben. Es geht aber letztlich um die Standorte abseits der Ballungszentren (und das sind die meisten) mit deutlich weniger Einsätzen.

    Schön, dass hier mal jemand die Wahrheit sagt, wenn man nämlich sieht, wer das ganze Projekt initiiert hat, wird merken um was es eigentlich geht. Eine Handvoll Leute möchten ihre Pfründe gesichert sehen. Sehr traurig für alle anderen.


    Und ich stimme den Vorrednern zu, wenn es um die Besetzung der NEFs und der Finanzierung geht. Wir brauchen draußen im Feld fähige Notärzte, die angemessen bezahlt werden. Nichts desto trotz ist es ein Hobby der meisten Ärzte, Notarztdienste zu übernehmen. Beim einen merkt man, dass es ihm Spaß macht und beim anderen halt leider nicht.

  • Hallo,


    Es ist für einen Außenstehenden vermutlich kaum zu glauben, was man als selbständiger Unternehmer erwirtschaften muss, damit am Ende ein Gewinn übrig bleibt.


    nun, für mich gibt es sehr wohl noch einen Unterschied zwischen einem Unternehmer und einem freiberuflich tätigen Arzt. Neben seiner Ausbildung, die überwiegend durch den Steuerzahler getragen wird, hat der Arzt (zumindest für den Notarztdienst) keine bis nur sehr geringe Investitionskosten.


    zum Thema:


    Ich kann das jammern auf beiden Seiten nicht mehr hören.


    Für die Nichtärzte:
    Die Notärzte tragen einen entscheidenden Teil der Verantwortung über die Patientenversorgung. Sie haben (wie jeder Freiberufler) das unternehmerische Risiko auf ihrer Seite (z.B. Verdienstausfall wegen Krankheit usw.). Es ist gerecht, dass Sie mehr verdienen als ein Rettungsassistent. Auch wenn das vielleicht am eigenen Ego kratzt.


    Für die Ärzte:
    Auch in Bayern nagt kein (Not-)Arzt am Hungertuch. Wäre man an einer neutralen Lösung interessiert, wäre sie umsetzbar. Warum schafft man z.B. keine Kooperationen zwischen einem städtischen und einem ländlichen NEF-Standort. Hier könnten durch verantwortlichen selbst eine Regelung geschaffen werden für X Dienste auf dem Land können Y Dienste in der Stadt übernommen werden. Aber scheinbar ist man nicht an einer konstruktiven Lösung interessiert. Für mich wirkt es nicht wie ein Protest auf die Änderungen sondern für eine Erhöhung der Bezüge.


    Viele Grüße,
    Thomas

  • nun, für mich gibt es sehr wohl noch einen Unterschied zwischen einem Unternehmer und einem freiberuflich tätigen Arzt. Neben seiner Ausbildung, die überwiegend durch den Steuerzahler getragen wird, hat der Arzt (zumindest für den Notarztdienst) keine bis nur sehr geringe Investitionskosten.


    Das geht zwar vom Thema ab, dennoch eine kurze Antwort:


    Das Argument "die Ausbildung ist ja steuerfinanziert" übersieht, dass ein Arzt a) bis zum Einstieg in den Beruf null Einkommen hat, b) das Risiko trägt, bei Scheitern der Ausbildung mit nichts dazustehen und c) mitnichten nach Abschluss der Ausbildung ein garantiertes Einkommen hat.


    Was die Investitionskosten angeht: Ich kenne die genaue Rechtslage in Bayern nicht, aber muss man nicht niedergelassen sein (=eine Praxis haben und finanzieren), um am Notarztdienst teilzunehmen?

  • Thomas83


    Ich bin seit zwei Jahren rein freiberuflich tätig. Die Investitionen sind nicht zu unterschätzen. Das fängt bei zusätzlichen Versicherungen und Absicherungen an, geht über Berufskleidung, Fortbildungsgebühren, Kongressgebühren, Fachliteratur, Büroausgaben, Steuerberater, Kammerbeiträge, Mitgliedschaften, Kommunikationsmittel bis hin zu Fahrt- und Reisekosten. Wenn ich meine Monate planen, muß ich genauso kalkulieren wie jeder andere Unternehmer auch. Früher habe ich mir zum Beispiel einfach so ein neues Stethoskop gekauft, heute überlege ich mir das genau.

  • Was die Investitionskosten angeht: Ich kenne die genaue Rechtslage in Bayern nicht, aber muss man nicht niedergelassen sein (=eine Praxis haben und finanzieren), um am Notarztdienst teilzunehmen?

    Man benötigt eine KV Nummer. Kann dann damit Angestellter an einer Klinik sein und nebenbei Notarzt fahren. Genau wie die Kollegen mit Praxis.

  • Genau wie die Kollegen mit Praxis.


    Nö,
    die Kollegen mit Praxis erhalten bevorzugt eine Berechtigung/Zulassung zur Teilnahme am Notarztdienst am entsprechenden Standort. (vgl. NADO-KVB)