Entwurf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung NotSan

  • Daniel, wenn im NotSanG nur steht das die Überleitungsprüfung sich von der vollen Abschlussprüfung unterscheiden soll, warum denn dann nicht eine gemischte Klausur so 2h mit dem Wichtigsten zusätzlich zur praktischen und mündlichen?
    Es kommt mir so vor als ob eine vage Formulierung im Gesetz benutzt wird um die Übergangsprüfung so leicht wie möglich zu machen. Warum will der DBRD dies denn? Dachte das höchste Ziel sei hohe Qualität im RD?


    Ich hatte es bereits geschrieben: es geht nicht darum, keine schriftliche Ergänzungsrüfung zu implementieren, sondern darum, nicht die komplette schriftliche Abschlussprüfung zu implementieren.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Daniel, wieso redest du imer wieder von einem 'kompletten Teil'? Davon redet hier niemand. Ich wollte wissen warum der DBRD gegen einen schriftlichen Teil in der Übergangsprüfung ist, wie umfangreich auch immer. Darauf habe ich dank der Anmerkung von Schmunzel noch immer keine Antwort.

  • Das copy-paste des internen Beitrages des DBRD wurde ja nun gelöscht, ich erinnere mich aber das dort von einem 'veto' gegen einen schriftlichen Anteil die Rede war, nichts von gegen eine volle schriftliche Prüfung.

  • Daniel, wieso redest du imer wieder von einem 'kompletten Teil'? Davon redet hier niemand. Ich wollte wissen warum der DBRD gegen einen schriftlichen Teil in der Übergangsprüfung ist, wie umfangreich auch immer. Darauf habe ich dank der Anmerkung von Schmunzel noch immer keine Antwort.



    Weil du dich auf die ursprüngliche Berichterstattung zur Anhörung bezogen hattest:


    Zitat

    BAND wollte, dass bei der Ergänzungsprüfung auch eine schriftl. Prüfung (analog Staatsexamen) stattfindet. Haben veto eingelegt. verdi ebenso.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Selbstverständlich kann ich das erklären. Der DBRD ist nicht generell gegen eine schriftliche Prüfung, sondern - wie im Bericht zu lesen - gegen die angesprochene schriftliche Prüfung analog der staatlichen Abschlussprüfung. Würde dies in der APvO stehen, würde diese nicht dem NotSanG und den dort durch den Gesetzgeber festgelegten Regelungen zur Ergänzungsprüfung folgen. Die APvO hat sich jedoch nach dem NotSanG zu richten und nicht dieses zu konterkarieren.
    Wäre ein schriftlicher Teil in der Ergänzungsprüfung im NotSanG festgelegt worden, hätte man in der Anhörung über diesen Punkt erst gar nicht diskutieren müssen. Die Vorstellungen des DBRD bezüglich der Ergänzungsprüfung wurden im NotSanG leider nicht gänzlich umgesetzt.



    Korrigiere mich bitte, wenn ich mich falsch erinnere, aber das Gesetz schreibt für die erganzungsprufung keine Prüfungstermin vor.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Ich wollte wissen warum der DBRD gegen einen schriftlichen Teil in der Übergangsprüfung ist, wie umfangreich auch immer. Darauf habe ich dank der Anmerkung von Schmunzel noch immer keine Antwort.


    Ich weiß ja nicht, wie oft ich es noch schreiben soll:


    Selbstverständlich kann ich das erklären. Der DBRD ist nicht generell gegen eine schriftliche Prüfung,

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Daniel, das kann man aber auch so verstehen das die BAND einfach nur einen umfangreichen schriftlichen Anteil fordert. Sollte der DBRD doch voll dafür sein. Analog heist nicht exact gleich.

  • Korrigiere mich bitte, wenn ich mich falsch erinnere, aber das Gesetz schreibt für die erganzungsprufung keine Prüfungstermin vor.


    Was meinst du damit?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Weil du dich auf die ursprüngliche Berichterstattung zur Anhörung bezogen hattest:


    Analog heißt nicht gleich...

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Danke für die deutliche Aussage. Bin mal gespannt ob der DBRD dann einen schriftlichen Teil vorschlägt oder unterstüzt. Man kann ja wohl von einem RA der dann plötzlich analgosedieren und cardiovertieren soll verlangen das er trotz RA Urkunde und 5 Jahre MZF eine kleine Klausur schreibt...... fühlt sich nach #Realitätsverlust an.

  • Weil du dich auf die ursprüngliche Berichterstattung zur Anhörung bezogen hattest:


    Scheiß Worterkennung.... Prufungsform sollt es heißen.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Der Gesetzgeber beabsichtigt also meines Erachtens (wie bereits in den ersten Erklärungen zum Gesetzentwurf zu lesen war), die Ergänzungsprüfung auf wesentliche Kerninhalte zu beschränken. Mit der Regelung, den kompletten schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung in die Ergänzungsprüfung zu implementieren, würde er diesem Willen zuwider laufen.


    Das stimmt, wegfallen sollten wohl die Teile aus dem Bereich der Abschlussprüfung, die schon Gegenstand der Rettungsassistentenprüfung waren. Und was "schriftlich oder nicht schriftlich" angeht, sind wir dann anscheinend einer Meinung.

  • Analog heißt nicht gleich...


    Analog dürfte in diesem Fall bedeuten, mindestens den zeitlichen Umfang der schriftlichen Prüfung zu übernehmen. Ich werde mich aber noch einmal erkundigen, wie die Forderung der BAND gemeint war.
    Und ganz nebenbei angemerkt: ich finde es schon beachtlich, dass ausgerechnet die BAND dies fordert. Gegen die teils großzügigen Übergangsbestimmungen bezüglich der Fachkunde Rettunsgdienst in ihren eigenen Reihen hatte sie nämlich augenscheinlich nichts einzuwenden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Mich hat dieser Punkt auch sehr erschreckt, da ich auch verstanden hatte, dass der DBRD sich grundsätzlich gegen eine schriftliche Prüfung ausspricht. Persönlich bin ich aber klar für so eine Prüfung, da sie schlichtweg eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Geprüften bietet.

  • Eine schriftliche Prüfung, die den RettAss-Teil ausklammert, steht aber auch dem Interesse des Gesetzgebers nicht entgegen und ist meiner Ansicht nach zu begrüßen. Allerdings halte ich es auch für mindestens diskutabel, ob die vollständige schriftliche Prüfung dem entgegenstehen würde. Es ist durchaus zu argumentieren, dass der Gesetzgeber scheinbar großen Wert auf die Einsatzerfahrung legt und die Verkürzung der Ergänzungsprüfung im Verhältnis zur staatlichen Prüfung daher überwiegend im praktischen Teil stattfindet. Fragwürdig wäre es, wenn sich staatliche und Ergänzungsprüfung am Ende völlig gleichen. Bei einzelnen Teilen sähe ich da kein Problem. Ich hätte diese umfangreiche Prüfung sehr begrüßt.


    Ob die BAND nun interne Überleitungen gut heißt oder nicht ist kein Argument dafür, dass wir auch eine schlechte Regelung treffen sollten. Ich bin äußerst erfreut, wenn diese Prüfungen ernstzunehmend stattfinden werden und auch Kandidaten durchfallen. Andernfalls könnte man genauso gut den Bestandsschutz ausweiten und sagen, wir adeln wieder. Und das kann sich doch wirklich niemand wünschen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Johannes, genau meine Gedanken. Warum prüft man praktisch erfahrene RA praktisch und mündlich wo ihre Stärken liegen und nicht in der Theorie? Es geht nur darum so viele mie möglich durch zu schleusen... schlimm das der DBRD dort federführend mit macht.

  • Meiner Meinung nach ist die ganze Überleitungsregelung so wie sie jetzt ist überaus Unbefriedigend und in meinen Augen murks. Warum schafft man nicht gleiche Bedingungen für alle ? Warum nicht ein Lehrgang von sagen wir mal 3 Monaten für alle ? Bin ich ein schlechtere RA nur weil ich 2 statt 3 bzw 4 statt 5 Jahren Berufserfahrung habe ? Ich glaube das sind wir uns größtenteils einig das dem nicht so ist. Wenn überhaupt kann man sowas nur von Person zu Person entscheiden, daher hätte ich mir eine schriftliche Prüfung in der Ergänzungsprüfung gewünscht. Den durch die mündliche und praktische Prüfung kann man sich irgendwie durchmogeln, durch eine schriftliche Prüfung nicht da bin ich auf mich alleine gestellt und muss zeigen was ich kann. Meiner meinung nach erfolgt ohne schriftliche Prüfung keine Abfrage von tiefergehenden theoretischem Wissen, dass ich für zwingend erforderlich halte um die an den künftigen Notfallsanitäter gestellten Herausvorderungen gut bewältigen zu können. Daher kann ich es nicht nachvollziehen das es bisher keine geben soll und ich glaube auch nicht das noch eine dazukommt. Von daher bleibt nur zu hoffen das die Ergänzungsprüfung auch wirklich eine Prüfung ist und nicht nur eine getarnte Adelung der bisherigen RA mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung. Daran glauben tu ich nicht.

  • Es ist durchaus zu argumentieren, dass der Gesetzgeber scheinbar großen Wert auf die Einsatzerfahrung legt und die Verkürzung der Ergänzungsprüfung im Verhältnis zur staatlichen Prüfung daher überwiegend im praktischen Teil stattfindet.


    Ich bin nicht ganz sicher, was Du meinst. Einen Hinweis aber: Den Punkt "große Einsatzerfahrung" könnte man auch gerade zum Anlass nehmen, diese nicht mehr zu prüfen, also auf einen praktischen Teil zu verzichten. Solche Aspekte lassen sich nicht selten in beide Richtungen argumentativ heranziehen.


    Deshalb sollte man sich meines Erachtens fragen, wie man die Unterschiede sinnvoll abprüft, und nicht vom Ergebnis her denken (etwa "was kann man einem altgedienten RettAss abverlangen?"). Persönlich kann ich mir gar nicht vorstellen, wie man den - von allen Gewollten - Unterschied im theoretischen Wissen des Notfallsanitäters gegenüber Rettungsassistenten sinnvoll ohne einen schriftlichen Teil abprüfen will. Es gibt aber auch andere Stimmen, denen zufolge mündliche Prüfungen sich dazu beinahe besser eignen.

  • Vielleicht sollte man die Sache auch mal aus folgender Perspektive betrachten:
    Das Ziel des Gesetzes und der Ausbldungs- und Prüfungsverordnung ist ganz klar eine Umstrukturierung der Ausbildung im Sinne der Schaffung von Handlungskompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz und Fachkompetenz.
    Die zukünftige Ausbildung wird vermehrt darauf abzielen, die Auszubildenden in berufsspezifischen Handlungsfeldern und Situationen fit zu machen.
    Es wird in der Ausbildung zum Notfallsanitäter keinen fächerbasierten Unterricht mehr geben.
    Es gibt nicht mehr Tage an denen "Anatomie" dran ist und andere Tage an denen "Physiologie" gelehrt wird.
    Die Notfallsanitäterausbildung ist eine lernfeldbasierte Ausbildungsform, in der nach Tätigkeitsfeldern unterrichtet wird.
    Anstatt den Fokus weiterhin auf Input zu legen (Wissenstransfer/Zeit, Lehrerzentriert) liegt der Fokus zukünftig outputorientiert (Handlungskompetenz, Schülerzentriert)


    Was bedeutet das für die Ausbildung und Prüfung?
    Ich versuche es an einem Beispiel zu erklären.


    Derzeit (im fächerbasierten, Frontalunterricht) lernt der RettAss im Fach "Biologie Grundlagen" was die Zytochromoxydase in der Atmungskette macht.
    Im Fach "Physiologie Atmung" wird dies nochmal kurz angeschnitten und im Fach "Pathophysiologie Atmung" wird es bei der Zyanidvergiftung erneut aufgekocht.
    Also drei Gelegenheiten dieses FACHwissen abzuprüfen.


    Nun stellt sich die Frage "Muss der RettAss wissen, was die Zytochromoxydase in der Atmungskette macht, um einen Patienten mit Zyanidvergiftung zu therapieren?"
    Hat dieses FACHwissen irgendeine HANDLUNGSrelevanz?
    Nein?
    Stimmt!


    Also muss ich diesen theoretischen Überbau auch nicht abprüfen.


    Die Liste solcher Beispiele lässt sich beliebig erweitern.


    Die schriftlichen Prüfungen des NotSan Examens werden nicht mehr so sein, dass sie nur solches Fachwissen abprüfen.
    Fragen wie "Nennen sie vier Organellen einer Menschlichen Zelle (2 Punkte)" (Beispiel aus einem der letzten RA-Examen) wird es nicht mehr geben.


    Ohne die APrVO ist es schwierig dazu ein Gegenbeispiel aufzuzeigen, aber in etwa könnte eine Frage aus der NotSan Prüfung etwa so aussehen:


    "SIe werden zu einem Patienten gerufen, der unter einer plötzlichen Seitenschwäche rechts mit Aphasie leidet.
    Der 72-jährige Patient lebt zusammen mit seiner dementen, 75-jährigen Frau alleine in einer Dreizimmerwohnung.
    Es gibt keine Angehörigen in der Stadt.
    (Nun könnten noch einige Zusatzinformationen zum Zustand des Patienten, der Wohnsituation und der Ehefrau folgen)


    Beschreiben Sie ihre Erstuntersuchung, ihre Maßnahmen sowie ihre Klinikauswahl und begründen Sie diese.
    Betrachten Sie den Einsatz unter dem sozioökonomischen Aspekt.
    Zeigen Sie verschiedene Möglichkeiten der Krisenintervention für die Ehefrau des Patienten auf."


    Oder so ähnlich....


    Was bedeutet dies für die Ergänzungsprüfung?
    Wenn ich die Handlungs-, Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz eines RettAss, der NotSan werden will, prüfen möchte, brauche ich nicht zwingend eine schriftliche Prüfung, weil ich davon ausgehen kann, dass er in mehr als fünf Jahren Tätigkeit diese Kompetenzen (die ja in der aktuellen Ausbildung wenig bis gar nicht "gelehrt" werden) entwickelt hat.
    Um diese abzuprüfen, braucht es lediglich ein paar Fallbeispiele (da finde ich zwei übrigens zu wenig) mit anschließendem Reflexionsgespräch.
    Eine schriftliche Prüfung finde ich von daher für die Ergänzungsprüfung in der Tat lässlich.


    Noch ein Wort zu der "geschenkten" Ergänzungsprüfung:
    Wenn sich die Schulen und Einrichtungen, die diese Ergänzungsprüfung durchführen, auf einen hohen Standard bei der praktischen und mündlichen Prüfung einigen könnten, wäre diese Ergänzungsprüfung ganz sicher kein Zuckerschlecken.
    Von daher unterstütze ich alle diejenigen Stellungnahmen, die fordern, dass die Ergänzungsprüfung nur an staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen durchgeführt werden darf.
    Damit wäre dem Modell der "ALDI-Prüfung" für kleines Geld auf niedrigem Niveau ein Riegel vorgeschoben.

  • Vossi ich muss dir hier widersprechen.


    Ich verstehe deine Argumentation welche du mit dem Beispiel der Zytochromoxydase unterlegt hast. Doch sehe ich keine Möglichkeit hier Fächer abzuschaffen. Wie will man es sonst unterteilen und, noch interessanter, wie will ein Dozent hier verknüpfend arbeiten? Funkionieren würde dies vielleicht noch wenn es nur einen bzw. zwei Dozenten in der gesamten Ausbildung gäbe, aber das wird nicht realisierbar sein. Und selbstverständlich könnte man auch heute schon vom Frontalunterricht weg kommen (wobei mir mal jemand erklären müsste wieso eigentlich), dies wird kein neuer pädagogischer Wesenszug der NFS-Ausbildung.
    Die Fragestellung welche du als schriftliche Prüfung für zukünftige NFS vermutest habe ich mir persönlich auch schon zurecht gelegt. Wenn ich mich recht entsinne steht ja im Gesetz auch etwas von einer Prüfung in Aufsatzform oder so. Aber auch diese, für die Notfallmedizin völlig neue Art der Prüfung und auch Überprüfbarkeit, muss trainiert und erlernt werden. Dies kann folgerichtig nur an Schulen passieren und es ist fraglich in wieweit diese Prüfungsleistungen vergleichbar sind untereinander. Ich gehe daher eher davon aus, dass die schriftliche Prüfung in eine Art Pflegeleitplan analog zur Krankenpflege endet, wo diese gegeben ist.


    Noch ein Wort zu der "geschenkten" Ergänzungsprüfung:
    Wenn sich die Schulen und Einrichtungen, die diese Ergänzungsprüfung durchführen, auf einen hohen Standard bei der praktischen und mündlichen Prüfung einigen könnten, wäre diese Ergänzungsprüfung ganz sicher kein Zuckerschlecken.
    Von daher unterstütze ich alle diejenigen Stellungnahmen, die fordern, dass die Ergänzungsprüfung nur an staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen durchgeführt werden darf.
    Damit wäre dem Modell der "ALDI-Prüfung" für kleines Geld auf niedrigem Niveau ein Riegel vorgeschoben.


    Ein hoher Standard bei praktischer und mündlicher Prüfung scheitert mMn schlichtweg an der Vergleichbarkeit. Wie will ich das Vorgehen eines RA mit 8 Jahren Berufserfahrung und allen Buchstabenkursen dieser Welt objektiv vergleichen mit jemandem, der 17 Jahre fährt und nur aus seiner Erfahrung schöpft und dem Rettungsmagazin, was monatlich auf der Wache liegt? Wie will ich objektiv Festsetzungen machen ab wann bestanden ist und ab wann nicht? Das gleiche Mündlich. Ist die Frage an welchen Rezeptoren Ebrantil wirkt schon zu hoch oder reicht es wenn ich weiß, dass es den Blutdruck senkt? Wer macht hier die Vorgaben? Die Ergänzungsprüfung für die RAs mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung soll ohne vorherigen Lehrgang schaffbar sein. Bekommt also jeder Prüfling die selben Fragen? Auch der mit dem 6 Monate-Kurs vorweg? Und dann ist auch sicherlich "Das ist der Willi, die Leistung was schwach, aber der hat das Herz am rechten Fleck" nicht ohne Ausschlag in einer mündlichen Prüfung.
    In einer schriftlichen Prüfung mit einem bspw. vom BMG herausgegebenen Katalog mit 300 Fragen oder vom BMG 30 Fragen als beispielgröße herausgegebenen Fragen wäre eine objektivere Beurteilung einfach besser möglich und das bundesweit. Frankfurt mit Hamburg, Bremen mit Leipzig und Bayern mit...gut Bayern nicht :-D . Ich hätte eine objektive Stellschraube, könnte lernen und kann die Prüfung immer noch so gestalten, dass jeder eine faire Chance hat zu bestehen. Denn hier gebe ich mich keiner Illusion hin die Politik will, dass viele die überleitung ohne großen Aufwand schaffen.