Daniel, wenn im NotSanG nur steht das die Überleitungsprüfung sich von der vollen Abschlussprüfung unterscheiden soll, warum denn dann nicht eine gemischte Klausur so 2h mit dem Wichtigsten zusätzlich zur praktischen und mündlichen?
Es kommt mir so vor als ob eine vage Formulierung im Gesetz benutzt wird um die Übergangsprüfung so leicht wie möglich zu machen. Warum will der DBRD dies denn? Dachte das höchste Ziel sei hohe Qualität im RD?
Ich hatte es bereits geschrieben: es geht nicht darum, keine schriftliche Ergänzungsrüfung zu implementieren, sondern darum, nicht die komplette schriftliche Abschlussprüfung zu implementieren.