Einstellungskriterien für NotSan Azubis

  • Ich glaube auch, dass es vor der Klärung der Frage eines Einstellungstests noch viele grundlegende Dinge gibt, die die neuen "Arbeitgeber" durchdenken müssen. Es gab ja relativ viele auch kleinere Wachen, die eine RAiP-Stelle hatten. Ob hier in Zukunft noch ein Azubi sein wird halte ich für sehr fraglich. Die bisherigen RAiP liefen ja so nebenher mit, ein LRA konnte sie ja relativ gut betreuen, ohne selbst in seinem Schichtplan stark beeinträchtigt zu werden.


    Wenn nun für die Zukunft mehr Betreuungs- und Abstimmungsbedarf besteht, wird das nicht mehr so leicht zu leisten sein. Dadurch werden sich die Ausbildungsplätze reduzieren.


    Die Frage der Finanzierung hat Vossi ja schon angesprochen, sie wird auf jeden Fall DAS limitierende Element sein. Was ich nicht habe kann ich nicht ausgeben.


    Dann muss ja auch jeder Ausbildungsbetrieb klären, mit welcher Schule er zusammenarbeiten will (oder auch darf). Hier sind gerade an den Bundeslandgrenzen noch spannende Diskussionen zu erwarten.


    Und was wir bei den RAiP auch nicht kannten: Es wird wohl ein relativ einheitliches Startdatum ein- oder höchstens zweimal pro Jahr für den Beginn der Ausbildung geben.


    Insgesamt viel Neuland für die neuen Ausbildungsbetriebe, daher glaube ich nicht an viele Azubis vor Sommer 2015.


    Eddy

  • Denke ich ehrlich gesagt auch. Ich bin ja selbst nur ein kleiner LRA und an der Entscheidung kaum beteiligt, mach mir aber gerne frühzeitig Gedanken falls mein RDL kurzfristig auf die Idee kommt doch ein paar Azubis einzustellen und die Meinung des LRA-Gremiums hören will.


    Da RAiPs ja gerne als günstige Arbeitskräfte auf der Fahrerseite eingesetzt werden, wird die zukünftige Intention der Leistungserbringer sicherlich auch sein, die NotSans Azubis als solche einzusetzen. Da dies aber wohl erst ab dem 2. Lehrjahr möglich sein wird, muss man spätestens ab 2015 einstellen, wenn man die 2016 kaum noch vorhandenen RAiPs ersetzen will.

  • Warum sollte ein Arbeitgeber nicht selbst festlegen können, daß er keine Azubis unter 18 (ggf. kurz vor Vollendung des 18. Lj.) einstellen will?


    Weil dies, zumindest nach meinem Verständnis, schlichtweg eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt und gegen die freie Bildungswahl verstößt. Es ist sehr viel weniger riskant die Gründe für die Einstellung oder eben nicht Einstellung in der Person des Bewerbers festzumachen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Es hindert den Ausbildungsträger natürlich nichts daran, den unter 18jährigen Bewerber schon vor den Vorstellungsgesprächen aus zu sortieren. Dafür muss man ja keine Begründung abgeben.

  • Diskriminiere doch einfach mittelbar und fordere einen Führerschein... Verstößt zwar auch gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters, könnte aber ein in der Berufsausübung notwendiges Merkmal darstellen, welches als Entschuldigungsgrund ausreichend durchgreift (vgl. § 8 I AGG).

  • Weil dies, zumindest nach meinem Verständnis, schlichtweg eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt und gegen die freie Bildungswahl verstößt. Es ist sehr viel weniger riskant die Gründe für die Einstellung oder eben nicht Einstellung in der Person des Bewerbers festzumachen.


    Ja, hier handelt es sich um eines Diskriminierung aufgrund des Alters. Aber eine Diskriminierung aufgrund des Alters ist gemäß AGG (Allgemeines Gleich-behandlungs-Gesetz) zulässig wenn der Grund der unterschiedlichen Behandlung wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist (siehe auch §8 AGG). Zudem ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist (§10 AGG).


    Eine unterschiedliche Behandlung ist gemäß AGG (§20) ausdrücklich zulässig wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer
    Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn
    die unterschiedliche Behandlung


    1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,


    2. dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,


    ....



    Dieser sachliche Grund ist hier der Schutz vor physischen/psychischen Belastungen aufgrund der besonderen Arbeitsbedingungen im Tätigkeitsbereich des NotSan.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Da RAiPs ja gerne als günstige Arbeitskräfte auf der Fahrerseite eingesetzt werden, wird die zukünftige Intention der Leistungserbringer sicherlich auch sein, die NotSans Azubis als solche einzusetzen. Da dies aber wohl erst ab dem 2. Lehrjahr möglich sein wird, muss man spätestens ab 2015 einstellen, wenn man die 2016 kaum noch vorhandenen RAiPs ersetzen will.

    (bezogen auf die, durch mich, markierten Zeilen)


    Bei uns kommt genau noch ein/e herkömmliche/r RAiP im letzten Quartal 2013-dann haben alle Abgänger einer privaten RD-Schule schlechte Perspektiven.
    Am 1. Oktober startet der nächste 3-jährige RettAss Lehrgang (genau wie 1.10.2014; 1.10.2015;...). Das wird wohl solange durchgezogen bis die Obrigkeit das irgendwann mal hinbekommt die Rahmenbedingungen zu klären-dann wird man evtl Inhalte Nachbessern, Praktikumszeiten anpassen und Zack-schreibt man NotSan Ausbildung dran (meine persönliche Ansicht !)
    Unsere dreijährigen Azubi´s bekommen ja schon eine Ausbildungsvergütung, von daher wird sich wohl nicht viel ändern. Und für die Pesimisten: Ja es werden RettAss-aber vom NotSan sind wir noch soweit entfernt...da bleibt genug Zeit einen Aufbaulehrgang zu machen. Denn auch das will ja noch geklärt werden und dann bin ich zuversichtlich das unser AG uns Fortbilden wird. :congratulate:

    "Moin" heißt verdammt nochmal nicht "Morgen..." :cool_1:

  • Diskriminiere doch einfach mittelbar und fordere einen Führerschein... Verstößt zwar auch gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters, könnte aber ein in der Berufsausübung notwendiges Merkmal darstellen, welches als Entschuldigungsgrund ausreichend durchgreift (vgl. § 8 I AGG).


    Auch, wenn der Gesetzgeber ausdrücklich vorsieht, Minderjährige zur Berufsausbildung zuzulassen...?

  • Der Gesetzgeber könnte davon ausgegangen sein, dass sich theoretische und praktische Ausbildungszeit soweit entzerren lässt, dass er eingangs minderjährige Bewerber bis zum Beginn der Praxis volljährig ist. Oder er könnte, was ich für wahrscheinlicher halte, einfach nicht nachgedacht haben. Den Einwand, dass Minderjährige in der Ausbildung psychischen Belastungen ausgesetzt werden, die der AG nicht verantworten will, halte ich jedenfalls vom pädagogischen Standpunkt für vollkommen schlüssig und bin sicher (hier kommt die Juristenfraktion wieder ins Spiel), dass kein Gericht diese Befürchtung einfach beiseite wischen kann.

  • Daran könnte sich jetzt der nächste Diskussionslooping anschließen:


    Wozu in aller Welt braucht ein Notfallsanitäter einen Führerschein? ;)


    Meiner Auffassung nach wird der eher gefahren werden, als selbst zu fahren....


  • Meiner Auffassung nach wird der eher gefahren werden, als selbst zu fahren....

    Mmh, die Ärzte wollen nicht, dass der NFS zuviele Maßnahmen ergreifen darf. Den großen Unfallrettungswagen soll er auch nicht fahren. An Schulen ausbilden wird er ohne Studium wohl auch nicht dürfen.
    Kurz: Nix darf er...
    Ich glaube, ich würde nicht NFS werden wollen.

  • Das Problem ist, ich hab überhaupt keine Ahnung, wo ich mich bewerben soll...ich weiß nicht, ob meine Wunschschule die Ausbildung anbietet, wie viele Plätze, alles ist noch unklar...und so langsam läuft mir die Zeit weg, ich will ja irgendwann auch mal Planungssicherheit haben...

  • Wie kommst du darauf? Als Betreiber einer Schule haben sie es doch in der Hand, ob sie NotSan ausbilden werden oder nicht? Die grundsätzlichen Anforderungen sind ja kein Geheimnis.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Damit möchte ich eine gewisse Reife und Lebenserfahrung sicher stellen, um einen Menschen in einer aussergewöhnlichen Situation betreuen zu können, beispielsweise während der Konfrontation mit einer palliativmedizinischen Situation. Nagel mich bitte nicht auf die 24 fest, auch wenn ich es geschrieben habe. Es ist nur so, wenn ein Auszubildender bei Beginn der Ausbildung 24 ist, dann ist er 27, wenn er die Verantwortung auf dem Rettungsmittel trägt und ich bin einfach der Meinung, dass ein junger Mensch in diesem Alter etwas erfahrener ist. Selbstverständlich kann und müssen das Ausbildungsverantwortliche individuell entscheiden, wobei ich doch eher dazu tendieren würde, den Älteren einzustellen.

  • Damit möchte ich eine gewisse Reife und Lebenserfahrung sicher stellen, um einen Menschen in einer aussergewöhnlichen Situation betreuen zu können, beispielsweise während der Konfrontation mit einer palliativmedizinischen Situation. Nagel mich bitte nicht auf die 24 fest, auch wenn ich es geschrieben habe. Es ist nur so, wenn ein Auszubildender bei Beginn der Ausbildung 24 ist, dann ist er 27, wenn er die Verantwortung auf dem Rettungsmittel trägt und ich bin einfach der Meinung, dass ein junger Mensch in diesem Alter etwas erfahrener ist. Selbstverständlich kann und müssen das Ausbildungsverantwortliche individuell entscheiden, wobei ich doch eher dazu tendieren würde, den Älteren einzustellen.

    Wieso sollte jemand für den Beruf des NFS erst eine andere Ausbildung machen sollen? Das dürfte rein beruflich gesehen eher ein Rückschritt sein, beispielsweise wenn jemand als Handwerker dann zum Rettungsdienst wechselt. Das Ehrenamt würde wohl auch darunter leiden.


    Außerdem glaube ich nicht, daß man für diesen Beruf ein Mindestalter, ausgenommen der Volljährigkeit, zwecks geistiger Reife festlegen sollte. Lebenserfahrung kann helfen, wir sind aber keine Seelsorger. Den Umgang mit Extremsituationen kann und sollte man lernen. Ob jemand diese verkraftet hängt von seiner psychischen Konstitution und seiner Ausbildung ab.
    Dazu kommen dann noch die körperlichen Anforderungen und die Tatsache, daß es auch beim RFP Leute gibt, die den Beruf wechseln - in beiden Fällen ist eine Mondestalter von Mitte 20 ungünstig.