Zuschläge im Anerkennungsjahr ?!

  • Hallo zusammen, ich mache derzeit mein Anerkennungsjahr in NRW.


    Meine Frage vorweg: Habe ich ein Recht auf Zahlung von Wochenend- und Nachtzuschlägen ?


    In meinem Praktikantenvertrag steht nicht dass ich auf solche Zahlungen verzichte bzw. sie mir nicht zustehen.
    Von einigen aus meiner RA Schule habe ich gehört, dass sie eben solche Zuschläge bekommen. Das macht auch bei einem Praktikantengehalt von 950€ schon einiges aus.


    Wer hat da Erfahrungen und kann mir behilflich sein?


    Vielen Dank schon mal im Vorraus!

  • Habe mein Anerkennungsjahr auch in NRW gemacht, und keine Zulagen bekommen.


    Aus dem Grund wurden RAIP gerne in die Nachtschicht gesteckt. Am Wochenende kam das EA dann.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Wieso sollte man keine Zulagen bekommen? Diese sind im entsprechenden Tarifvertrag gereglet und in den Fällen, die ich kenne - völlig unabhängig von der Berufseingruppierung.


    Gruß, Christian

  • Die Frage lässt sich ohne Kenntnis deines Arbeits- und Tarifvertrages nicht beantworten. Es ist eigentlich üblich Zulagen zu bekommen, günstiger sind RAiPler ja dennoch, schließlich werden Zulagen in aller Regel prozentual aus dem Grundgehalt errechnet.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Habe hier in meinem Umkreis noch nie von Azubi's gehört, die keine Zulagen bekommen. Anders ist dies allerdings bei BDF'lern und FSJ'lern.


    Gruß

  • Danke erstmal für eure schnellen Antworten.
    Ich suche nochmal meinen Vertrag raus. Aber ich bin mir sehr sicher, dass dort mit keinem Wort erwähnt wird, dass ich auf solche Zuschläge Verzichte bzw. keinen Anspruch habe.
    Von meinen Kollegen hier an der Wache hab ich zu dem Thema nur gehört:
    "Gabs noch nie, wirds nie geben"


    Grüße :)

  • Dein Arbeitgeber muss dir nicht zahlen, auf was du nicht verzichtest. Er muss dir zahlen, was er dir vertraglich zugesichert hat oder was durch den Tarifvertrag zugesichert ist, auf den eventuell verwiesen wird. Sprich, ein Anspruch auf diese Zulagen muss erwähnt sein. Ansonsten müsste man den Vertrag auf Rechtsgültigkeit prüfen... aber das möge jemand tun, der sich damit auskennt, zumeist sind das Anwälte.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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    Einmal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • Wenn du nach TVÖD Eingruppiert bist, stehen dir die Zulagen zu.
    Haustarifverträge müssen sich da nicht dran halten.