Hallo zusammen, ich mache derzeit mein Anerkennungsjahr in NRW.
Meine Frage vorweg: Habe ich ein Recht auf Zahlung von Wochenend- und Nachtzuschlägen ?
In meinem Praktikantenvertrag steht nicht dass ich auf solche Zahlungen verzichte bzw. sie mir nicht zustehen.
Von einigen aus meiner RA Schule habe ich gehört, dass sie eben solche Zuschläge bekommen. Das macht auch bei einem Praktikantengehalt von 950€ schon einiges aus.
Wer hat da Erfahrungen und kann mir behilflich sein?
Vielen Dank schon mal im Vorraus!