Spiegel: Verantwortung der Kassenärzte: Was ein Arzthelfer nicht tun darf

  • http://www.spiegel.de/gesundhe…igen-lassen-a-923895.html


    Zitat

    Was ein niedergelassener Arzt an seine Mitarbeiter abgeben darf, darüber gibt es jetzt eine eindeutige Vereinbarung. Bestimmte Aufgaben sind den Medizinern heilig: Nur sie selbst können Diagnosen stellen und über Behandlungen entscheiden.



    Und die Vereinbarung im Wortlaut:


    http://www.kbv.de/media/sp/24_Delegation.pdf


    Sie betrifft zwar "nur" die niedergelassenen Kassenärzte, ist aber trotzdem interessant.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Etwas ähnliches ist auch für den stationären Bereich in der Pipeline, wird allerdings wohl noch 1-2 Jahre dauern die beteiligten Berufsgruppen entsprechend austariert zu haben.

  • Ich habe mir die Erklärungen zu den einzelnen Punkten durchgelesen und stelle fest, recht gut geschrieben.


    Letztendlich ist doch recht viel delegierbar, wenn der Arzt sich davon überzeugt hat, dass die nötigen Fähigkeiten vorhanden sind.



  • Warum ist "Die intraveno?se Erstapplikation von Medikamenten ist nicht delegierbar." dies so definiert?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Matthias Wenzel
    Nicht selten hört man von Pflegekräften, insbesondere bei der intravenösen Gabe von Antibiotika, die Aussage:
    Das ist eine Erstgabe. Das darf nur ein Arzt machen.
    Man mag davon halten, was man will. Es ist in Krankenhäusern aber durchaus Realität.

  • Macht ja auch Sinn. Man muss immer die allergische Reaktion bis hin zum Schock, aber auch andere UAWs als Komplikation in Bewacht ziehen und diese daher auch adäquat behandeln können. Das die Wahrscheinlichkeit bei guter Verdaulichkeit von vorhergehenden Gaben deutlich Sicht dürfte logisch sein.


    Aus den gleichen Gründen muss bei i.v. Gabe von Kontrastmitteln ein Arzt anwesend sein und ist die Gäbe von Konserven dem Arzt vorbehalten.


    Zumindest bei nicht ärztlichem Personal, das diese Komplikationen nicht erkennen und behandeln kann halte ich eine solche Regelung/Vorgabe daher für durchaus sinnvoll.

  • Es wäre sinnvoll, wenn der applizerende Arzt dann die ggf. eintretende Unererwünschte Wirkung auch abwarten würde. Alles andere, zum Beispiel auch das gleichzeitige Anhängen zweier Blutkonserven über einen Dreiwegehahn, denn die Pflegekraft ja dann umstellen kann, ist lediglich eine Farce.


    Gruß, Christian

  • Transfusionen sind ein schlechtes Beispiel, weil Reaktionen auch später im Verlauf oder sogar nach der Transfusion auftreten können. Hier geht es vor allem darum, daß die richtige Konserve an den richtigen Patienten gehängt wird. Darum ist die Transfusion durch einen Arzt einzuleiten. Mit der "Dreiwegehahnmethode" kann man durchaus die Prozessabläufe optimieren. Allerdings ist die Methode umstritten.


    Grundsätzlich hast Du aber recht. Anhängen alleine reicht nicht aus, man müßte theoretisch schon etwas abwarten. Im Gegensatz zu Infusionen sieht man bei i.v.-Injektionen UAW ja recht schnell.

  • Transfusionen sind ein schlechtes Beispiel, weil Reaktionen auch später im Verlauf oder sogar nach der Transfusion auftreten können. Hier geht es vor allem darum, daß die richtige Konserve an den richtigen Patienten gehängt wird. Darum ist die Transfusion durch einen Arzt einzuleiten. Mit der "Dreiwegehahnmethode" kann man durchaus die Prozessabläufe optimieren. l.


    Das sehe ich anders, da es im Falle einer Massivtransfusion unter bestimmten Umständen auch Pflegepersonal erlaubt ist, Blutkonserven anzuhängen - natürlich in der Gegenwart eines Arztes, der dann ja logischerweise den Patienten und dessen Zustand überwacht.
    Aber ich glaube, dass sind Detailansichten, über die wir uns nicht auseinander setzten müssen. :prost:

  • Es geht nicht um Sichtweisen, sondern was richtig ist und was der Gesetzgeber vorgibt. Und die Einleitung einer Transfusion hat durch einen verantwortlichen Arzt zu erfolgen. Das bedeutet nicht, daß er sie selber anschließen muß. Er muß sich lediglich von der Richtigkeit der Durchführung überzeugen. Dafür ist seine Anwesenheit notwendig. Ob das letztendlich ein Famulant oder eine Pflegekraft macht, ist egal. Eine Transfusion ist nicht delegierbar.

  • Müsste er bei jeder Transfusion anwesend sein, oder würde genügen, dass er bei der ersten anwesend ist, nicht aber bei der darauf folgenden ?

  • Das bedeutet, er kontrolliert die Blugruppen, ordnet mehrere Transfusionen an, ist zu Beginn jeder einzelnen Verabreichung anwesend, auch wenn sie praktisch auf einander folgen ?

  • Jede Blutkonserve muß vor der Transfusion überprüft und mit dem Empfänger abgeglichen werden. Er muß sich vergewissern, daß auch die richtige Konserve dem richtigen Patienten angehängt wird. Das wiederholt sich bei jeder Blutkonserve, auch wenn sie in Folge transfundiert wird.

  • Mal unabhängig davon das ein Arzt sicher die möglichen Komplikationen einer Transfusion sicherer beherschen kann als andere Berufsgruppen, was macht ihn kompetenter beim Abgleichen und Zuordnen?

  • Der Arzt kann höhere Tagessätze bezahlen... ;-)


    Nein, im Ernst, der gesamte Transfusionsvorgang wird in den Richtlinien verantwortlich auf eine einzige Person übertragen, um Fehler zu vermeiden. Sie darf noch nicht mal auf zwei Ärzte aufgeteilt werden, auch wenn das gelegentlich vorkommt.