WAZ: Privatfirma übernimmt Krankentransport in Herne

  • WAZ: Privatfirma übernimmt Krankentransport in Herne



    Endlich mal Vertragdetails.

  • Im TVÖD fängt man in der Entgeltgruppe 3 bei 1875 Euro an. Auch hier kann die Arbeitszeit im Rettungsdienst bis auf 48 Stunden ausgedehnt werden.


    Ich hatte in der Vergangenheit bereits Jobangebote für 1600/ 1700 Euro brutto. Von Hilfsorganisationen. :popcorn:

    NEU: Jetzt auch mit elektrohydraulischer Trage sowie Beladesystem!

  • Ich muss zugeben, dass bei meiner letzten Jobsuche auch mehrmals Angeboten wurde mich nur als RettSan einzustellen für unter 1850 und da war das Rote Plus oft dabei..
    Dazu natürlich noch Bereitschatfszeiten und Ehrenamtliche San Dienste, Spitzenabdeckung usw.

    Einmal editiert, zuletzt von Andrechen ()

  • Ich kenne KTP nur als Vollarbeitszeit mit Auslastung >90%.


    Und das als 48h-Woche plus unbezahlte Überstunden?


    Herzlichen Glückwunsch. Da verdient man ungelernt in den meisten Produktionsbetrieben mit 40h-Woche mehr.

  • Ich frag mich gerade ob unbezahlte Überstunden vertragsrechtlich überhaupt zulässig sind. Kann da einer was zu sagen?


    P.S.: Mein "Spitzenangebot" lag bei 1.500€ brutto bei einer 48h-Woche. :help:

  • Ich frag mich gerade ob unbezahlte Überstunden vertragsrechtlich überhaupt zulässig sind. Kann da einer was zu sagen?


    P.S.: Mein "Spitzenangebot" lag bei 1.500€ brutto bei einer 48h-Woche. :help:

    Meines Wissens nach leider ja. Solange irgendwer unterschreibt kann man viel in einen Arbeitsvertrag schreiben. Gerade bei Controllern (da kenne ich ein paar) ist eine Klausel wie "Mehrarbeit von bis zu x Stunden gilt mit dem monatlichen Arbeitslohn als abgegolten" doch sehr üblich. Vlt. spielt da auch die Tatsache ein Rolle, dass man als (hier notwendiger "ungelernter" Rettungssanitäter) Hilfskraft angestellt ist.



    Edit: Mich würde auch interessieren wie denn die befristet Angestellten der Feuerwehr in diesem Zeitraum bezahlt wurden.
    Beginn Ende 2011 riecht stark nach 2 x befristeter Arbeitsvertrag. Und da normalerweise nach 2 befristeten eine unbefristete Stelle folgen muss, ist jetzt wohl hier diese Nachricht präsent. (Nur so'n Bauchgefühl)

    Die Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart.
    Noël Coward

    2 Mal editiert, zuletzt von luki ()

  • Wozu die Aufregung? Immerhin entsprechen die 1900 Euro/Monat etwa 9,10 Euro/Std. (bei 10 ÜStd. = ca. 8,70 Euro/Std.) und liegen somit z.B. höher als die Mindestforderung in Münster >> Münster: Falk rein, MHD raus
    Und ja, Angebote von 1500 Euro für RS und 1600 Euro für RA kenne ich von einer HiOrg südlich von Herne.


    So lange das RFP sich nicht ordentlich organisiert, und für seine Arbeitsbedingungen, Gehälter und anderen Rechte gemeinsam kämpft, so lange wird es bei den aktuellen Verhältnissen bleiben.
    Andererseits muss man sagen, dass der RS als angelernter Hilfsarbeiter mit einfachstem Schulabschluss mit 1900 Euro nicht schlecht verdient. Da bekommen andere, gelernte Fachkräfte mit einer dreijährigen Berufsausbildung bei häufig vergleichbarer Arbeitsstundenzahl bedeutend weniger Gehalt.


    Der Urlaubsanspruch entspricht dem Bundesurlaubsgesetz und EU-Recht:
    "Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Weitere bundesgesetzliche Bestimmungen zur Dauer des Urlaubs finden sich in §§ 56 und 57 SeemG (ab 1. August 2013 SeeArbG), § 125 SGB IX, § 19 JArbSchG und in § 17 BErzGG.
    In einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann ein höherer als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart werden (häufig), jedoch kein ungünstigerer (§ 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG).

    Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen" (>> http://de.wikipedia.org/wiki/B…esetzlicher_Mindesturlaub )


    Niemand wird gezwungen eine Arbeit anzunehmen, deren Bedingungen man nicht akzeptieren mag. Und außerhalb eines TV ist der Arbeitsvertrag und dessen Konditionen immer eine Verhandlungssache zwischen AG und AN.
    Wer sich gut verkauft und gute Argumente hat, kann dann auch für sich mehr herausholen (höheres Gehalt, mehr Urlaub, Sonderzahlungen, Übernahme von Fortbildungskosten,...).

    Einmal editiert, zuletzt von Medic5754 ()

  • Ich kenne KTP nur als Vollarbeitszeit mit Auslastung >90%.


    Und das als 48h-Woche plus unbezahlte Überstunden?


    Herzlichen Glückwunsch. Da verdient man ungelernt in den meisten Produktionsbetrieben mit 40h-Woche mehr.

    Der RettSan gilt bei der Rentenkasse als angelernte Hilfskraft.

  • Da habt ihr es dann auch mal schriftlich, aber wehe dem, der es wagt den heiligen Falken in irgendeinerweise mal nicht toll zu finden wie die breite Masse.
    Wer so einen Vertrag unterschreibt, ist dann auch selbst schuld. Soetwas überhaupt auch nur anzubieten ist eine bodenlose Frechheit.. :negativ:

  • Da habt ihr es dann auch mal schriftlich, aber wehe dem, der es wagt den heiligen Falken in irgendeinerweise mal nicht toll zu finden wie die breite Masse.
    Wer so einen Vertrag unterschreibt, ist dann auch selbst schuld. Soetwas überhaupt auch nur anzubieten ist eine bodenlose Frechheit.. :negativ:


    Diese emotionale Darstellung ist alles andere als zielführend. Es gibt keine breite Masse die "den heiligen Falken" in irgendeiner Weise glorifiziert. Es wurde und wird immer noch mit unglaublich kritischem Blick von der Öffentlichkeit auf die Aktivitäten der Privaten Anbieter geschaut. Ich weiß nicht wieso du das in deinen Darstellungen andauernd außer Acht lässt.
    Und was ich mich noch frage ist, warum du die Missstände bei den HiOrgs völlig ausblendest und mit deinem mahnenden und aufrüttelnden Finger der Gerechtigkeit nur auf die Privaten zeigst. Persönlich schlechte Erfahrungen? Das ist lächerlich und zerstört jede sachliche und konstruktive Diskussion.
    :stop:


  • Da habt ihr es dann auch mal schriftlich, aber wehe dem, der es wagt den heiligen Falken in irgendeinerweise mal nicht toll zu finden wie die breite Masse.
    Wer so einen Vertrag unterschreibt, ist dann auch selbst schuld. Soetwas überhaupt auch nur anzubieten ist eine bodenlose Frechheit.. :negativ:

    Es ist sehr interessant, dass es im Vorfeld der Vergabe bzw. kurz vor Antritt von Falck immer wieder diese Angriffe von Ver.di gibt und danach - sprich: wenn der Dienst gestartet ist - alles still wird. Liegt es vielleicht an dem Umstand, dass die Arbeitsverhältnisse tatsächlich doch nicht so schlecht sind, wie Ver.di pressewirksam behauptet. Ich habe in NRW von Ver.di jedenfalls nicht gehört, dass man mit Falck streitet. Nur mal so als Anregung zum Nachdenken.


  • Diese emotionale Darstellung ist alles andere als zielführend. Es gibt keine breite Masse die "den heiligen Falken" in irgendeiner Weise glorifiziert. Es wurde und wird immer noch mit unglaublich kritischem Blick von der Öffentlichkeit auf die Aktivitäten der Privaten Anbieter geschaut. Ich weiß nicht wieso du das in deinen Darstellungen andauernd außer Acht lässt.
    Und was ich mich noch frage ist, warum du die Missstände bei den HiOrgs völlig ausblendest und mit deinem mahnenden und aufrüttelnden Finger der Gerechtigkeit nur auf die Privaten zeigst. Persönlich schlechte Erfahrungen? Das ist lächerlich und zerstört jede sachliche und konstruktive Diskussion.
    :stop:


    Du darfst es mir glauben, es gibt eine Menge Leute, die den Falken aus dem Urlaub in Skandinavien kennen und diesen als Heilbringer des deutschen Rettungsdienstes ansehen.
    Wenn du dich fragst warum aber im Gegensatz dazu die Öffentlichkeit kritisch auf die aktivitäten der privaten Anbieter schaut, dann schau dir doch mal die Vertragsgrundlagen im ersten Post an.


    Die Missstände der privaten sind hier aber schon X-Mal Thema gewesen, jeder kennt Sie.
    Persöhnlich habe ich weder mit den einen, noch mit den anderen zutun. Ich kenne aber einfach viele Mitarbeiter anderer Organisationen und man unterhält sich ja schließlich auch.


    Falls ich zu emotional reagiert haben sollte, bitte ich das zu entschuldigen. Nennen wir es einfach eine innere Genugtuung, das nun endlich mal jemand ein paar Details mehr rausgeplaudert hat.
    Ich gelobe für die Zukunft besserung und werde wieder sachlicher argumentieren.

  • Ich frag mich gerade ob unbezahlte Überstunden vertragsrechtlich überhaupt zulässig sind. Kann da einer was zu sagen?


    P.S.: Mein "Spitzenangebot" lag bei 1.500€ brutto bei einer 48h-Woche. :help:


    Wenn du den Vertrag unterschreibst... Aber ab einer gewissen Grenze greift der Verstoß " Sittenwidrigkeit" war bei Mitarbeitern der Firma KIK ganz groß in den Schlagzeilen.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Nun die 39 Std. Woche dürfte auch nach dem TVÖD auf bis zu 48 Std ausdehnbar sein im Rahmen der Arbeitsbereitschaft. Bis zu 10 Ü-Stunden im Monat ohne Bezahlung? Aber sicherlich durch Freizeitausgleich. Diese Begrenzung findet sich so selten in einem Tarifwerk. Muss ich mal in "meinem" DRK ReformTV nachschlagen. Hab ich so noch nicht gelesen. Auch da werden normale Überstunden die im Rahmen des täglichen Dienstplanes anfallen nicht bezahlt sondern nur durch Freizeit ausgeglichen. 20 Urlaubstage ist natürlich sehr wenig. Stellt sich nur noch die Frage nach der 5 Tage Woche oder eventuell 4 Tage durch 12 Std. Schichten dann wären es schon wieder 25 Tage umgerechnet aufs Jahr. Aber das geht aus dem Artikel nicht hervor. Alles in allem natürlich hart an der Grenze. Ach und der Stundenlohn liegt dann bei 9,89 €. Also da gibt es bei uns im Ländle im Ballungsraum S Private und Hiorg GmbH´s die zahlen auch nicht viel mehr. Leider... :mad_1:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Überstunden müssen von einem BR (falls vorhanden) genehmigt werden. Steht meines Wissens im BetrVG. Muss also tariflich gar nicht geregelt werden.


    Die Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit mit Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft setzt voraus, dass man gewisse festgelegte Zeiten nichts zu arbeiten hat. Fällt mir im KTP-Bereich grade schwer das zu glauben. Kenne hier im Süden keinen Bereich, in dem im KTP regelmäßig Leerlauf herrscht, da erst bei AUslastung >90-95% profitabel gefahren wird. Ansonsten werden Schichten angepasst.

    Einmal editiert, zuletzt von Taubenzüchter ()

  • Überstunden müssen von einem BR (falls vorhanden) genehmigt werden. Steht meines Wissens im BetrVG. Muss also tariflich gar nicht geregelt werden.


    Die Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit mit Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft setzt voraus, dass man gewisse festgelegte Zeiten nichts zu arbeiten hat. Fällt mir im KTP-Bereich grade schwer das zu glauben. Kenne hier im Süden keinen Bereich, in dem im KTP regelmäßig Leerlauf herrscht, da erst bei AUslastung >90-95% profitabel gefahren wird. Ansonsten werden Schichten angepasst.


    Richtig. Und mind. 4 Tage vorher bekanntgegeben werden wenn es Ü-stunden sind die an zusätzlichen Tagen zur normalen Arbeitszeit anfallen. Wenn das aber in einem Arbeitsvertrag nicht drin steht (also bei nicht Tarifgebundenen AN ohne BR) brauchst man auch keine Ü-Stunden zu leisten.


    Arbeitsbereitschaft fällt dann an wenn in einem unbestimmten Zeitraum nicht gearbeitet wird weil keine Arbeit anfällt und nicht "gewisse festgelegte Zeiten nichts zu arbeiten hat". (Diese Zeit nennt sich übrigens Pause :ironie: )


    Das ist ein Unterschied. Da reichen unter Umständen schon 10 Minuten in einer Stunde um Arbeitsbereitschaft zu begründen.



    Alles in allem muss man allerdings feststellen dass das Arbeitsrecht sehr viel zulässt. :sad:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."