Dumb ways to die: Völlig bescheuerter Unfallhergang

  • Öffnung eines blockierten Notausgangs...


    Ja, ein Notausgang gehört definitiv freigehalten, vollkommen unstrittig. Aber hier lag keine Notsituation vor (ja, der Notausgang darf auch in Friedenszeiten nicht blockiert werden :-D ), dann geht man zum Qualmen eben runter vor die Tür. Aber das wäre vermutlich eine unzumutbare Belastung gewesen... :eyeroll:

    Zitat

    Es bedarf m.E. keiner Kenntnis über die konkreten Sicherheitsvorschriften für Industriekletterer, um zu beurteilen, dass die vorgenommene Art der Seilsicherung diesen nicht genügen kann, eben weil damit eine Tür (und ein Notausgang) blockiert wurde und damit zu rechnen ist, dass jemand ohne Kenntnis der vollen Sachlage diese Blockierung beseitigt.


    Ja, ist denkbar. Aber genau so gut ist es denkbar, dass die einzige (vorgesehene?) stabile Vorrichtung auf diesem Dach so lag, dass das Seil einfach an dieser dämlichen Tür vorbeigehen musste. Dann steht der gute Mann da auf dem Dach und muss die Abwägung treffen, ob er unverrichteter Dinge wieder geht, oder ob er das "mal eben" irgendwie löst. Natürlich ist es auch aus Sicht des Kletterers dort ungeschickt, diese Tür zu blockieren. Denn sollte irgendwas bei der Arbeit schieflaufen, ist das vermutlich genau die Tür, durch die man gehen können müsste, um Hilfe zu leisten.

    Zitat

    Man kann den Fall mit dem Aufstellen einer Leiter hinter einer Tür vergleichen: auch dort muss man damit rechnen, dass jemand einfach stärker drückt, wenn die Tür sich nicht öffnen lässt, und damit die Leiter zum Kippen und den Nutzer zum Absturz bringt.


    Leiter hinter Tür ist wahrscheinlich nicht sichtbar, da kann man demjenigen, der sich über eine schwerer als sonst zu öffnende Tür wundert, wohl kaum einen Vorwurf machen. Ich weiß jetzt ja nicht, wie das Seil vor der Tür verlief, aber ich finde immer noch, dass ein auf einem Dach straff gespanntes Seil zunächst mal nicht als illegale Möglichkeit zum Trocknen der von zuhause mitgebrachten Wäsche zu interpretieren ist.

    Zitat

    Klares Eigenverschulden.

    Ich wär da eher für Teilschuld, aber ich muss sowas ja auch nur aus der Ferne und bei dürftiger Faktenlage ohne jede Konsequenz bewerten. :)

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • ich persönlich finde wie ein paar andere weiter oben, dass die wahrheit in der mitte liegt. einerseits hätte dem kletterer die gefahr bewusst sein können, die er eingeht. andererseits weiß man nichts über mögliche alternativen der sicherung. dass die öffnung eines blockierten notausganges bei der motivation, das seil zu kappen, eine rolle gespielt hat, wage ich zu bezweifeln. es dürfte sich eher um die kurpfälzische dickschädeligkeit gehandelt haben, reine spekulation natürlich, aber wer schneidet schon einfach ein seil durch, ohne dessen zweck zu kennen? immerhin dürfte dem kappenden auch klar gewesen sein, dass er eine sache von erheblichem wert zerstört.


  • Ich auch nicht. Das man kann dann tun, wenn man Kenntnis über die für solche Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen hat. Hab ich nicht. Der GMV sagt mir zweierlei: Einerseits wär's mir nicht wohl dabei, an einem Seil an der Fassade rumzubaumeln und ich keine Gewähr dafür habe, was mit dem anderen Ende des Seils gerade passiert. Andererseits muss das Rauchen auch wirklich einen gehörigen Einfluss auf das nasse Brötchen zwischen den Ohren haben, wenn man auf'm Dach ein straff gespanntes (!!!!) Seil, von dem man nicht weiß, wofür es da ist, einfach mal durchschneidet.

    Aber genau so gut ist es denkbar, dass die einzige (vorgesehene?) stabile Vorrichtung auf diesem Dach so lag, dass das Seil einfach an dieser dämlichen Tür vorbeigehen musste. Dann steht der gute Mann da auf dem Dach und muss die Abwägung treffen, ob er unverrichteter Dinge wieder geht, oder ob er das "mal eben" irgendwie löst.


    In der Industriekletterei bzw. Höhensicherung gibt es klare Regeln:
    Wenn keine Haltepunkte vorhanden sind (ausgewiesen laut Bauplan/Gebäudeplan!) oder Haltepunkte nicht wie vorgesehen nutzbar sind, dann wird von unten gearbeitet. Hebebühnen gibt es bis 112 m Höhe (Bronto Skylift) bzw. 40 m Ausladung (Ruthmann) - alternativ wird halt ein Gerüst aufgebaut und benutzt.
    Improvisiert wird nur im Notfall (Rettungseinsatz!) und dann wird dieser durch mindestens eine weitere Person gesichert.
    Gegen diese Regeln wurde hier - aus meiner Sicht - grob fahrlässig verstoßen. Hinzu kommt - so wie ich das sehe - ergänzend ein Kommunikationsproblem zwischen den für die Arbeit Verantwortlichen.


    Sprich: Murphy ... es wurden alle die Fehler gemacht, die gemacht werden konnten, um den Eintritt eines Unfalls zu begünstigen.


    Wer sich dafür näher interessiert: hier die aktuell gültige Richtlinie der FISAT (Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V.) als Stand der Technik und Unfallverhütung.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

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  • Danke 0-85-1. Die Richtlinie hab ich geesucht hatte allerdings nur die TRBS 2121-3 gefunden, welche ja nicht wirklich aussagefähig ist

  • Bitte. :)
    Gerade im Bereich Rettungsdienst gibt es noch ungeklärte Fragen in Punkto Sicherheit.


    Höhenretter / Bergwacht bergen eine (verletzte) Person: unbestritten Rettungsarbeiten.


    Was aber, wenn Höhenretter / Bergwacht rettungsdienstliches Personal oder Suchhundeführer mit Hund "abseilen"? Welche Regeln gelten dann? Speziell auch im Hinblick auf die Ausbildung dieser Personen ... ganz spannend, nur leider fehlt mir gerade die Zeit für die weitere eindeutige Klärung. Stand der Dinge: Über Gefährdungsbeurteilung abklären.

    Grüße, 0-85-1


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  • Aus dem Artikel geht nicht hervor, dass der Mann tötlich verunglückt ist, oder habe ich etwas überlesen?


    Wird aber immer noch tödlich geschrieben.


    Hatte gestern ähnliche Begebenheit: Für die Weihnachtsbeleuchtung habe ich ein Stromkabel aus dem Heizungskeller gezogen, 30 cm (!!) durch den Garten des Nachbarn gezogen, genauer gesagt an der Hausfassade entlang in den Kieselsteinen, und dann damit die Beleuchtung im Gemeindschaftsgarten angeschlossen. Nachbarin kommt, sieht das Kabel in ihrem Garten und meinte "Kabel in meinem Garten? Gehört hier nicht hin. Kappe ich mal". Ich Mann hat sie davon abgehalten und sicherheitshalber bei mir nachgefragt. Musste mir dann anhören, dass man den Garten nur im betreten darf, wenn Gefahr im Verzug ist. Habe ihr dann zwei Mal erklärt, dass man die 30 cm händisch überbrücken kann, ohne den Garten zu betreten. Wenn sie das Kabel verfolgt hätte, wäre sie auf der einen Seite im Heizungsraum und auf der anderen Seite bei der Weihnachtsbeleuchtung angekommen. Oder zwickt man sowas einfach mal mit der Zange ab?! Blödheit siegt... selten.