Welche Notfallmedikamente und erweiterten Versorgungsmaßnahmen würdet ihr euch als NFS wünschen?


  • Aus Gründen der Effizienz. Ich bin eben Betriebswirt.


    Ich meinte mich zu erinnern, dass Effizienz auch heißen könne, mit gegebenen Mitteln das Maximum zu erreichen ;-). Aber ich bin kein Betriebswirt.

  • In meiner alten Heimat werden seit Jahren die EVM^s kontinuierlich erweitert.


    Stand 2014.


    Adrenalin: Erw. und Kinder Rea; Amiodaron: Reanimation; Midazolam: Krampfanfall; Morphin: Analgesie; Dipidolor: Analgesie; Esketamin: Analgesie; Nitro Spray: AP + Lungenödem; Adrenalin: Anaphylaxie; Salbutamol: Erw + Kinder; Glycose; Prednisolon: Krup


    Um Missverständnisse vorzubeugen, Die Nachalarmierung ist, ausser bei Gabe von Glycose, zwingend vorgschrieben.

  • Flexer, wo ist denn die alte Heimat?
    Diese Maßnahmen eigenverantwortlich ohne parallele Notarztalarmierung?
    Esketamin ohne Midazolam?
    Opiate als Analgesie, aber kein Naloxon?

  • Flexer, wo ist denn die alte Heimat?
    Diese Maßnahmen eigenverantwortlich ohne parallele Notarztalarmierung?
    Esketamin ohne Midazolam?
    Opiate als Analgesie, aber kein Naloxon?


    Irgendwo in Hessen. Nein gerade bei der Analgesie muss zwingend ein NA nach gefordert werden. Weshalb kein Naloxon und kein Midazolam, das habe ich mich auch schon gefragt.

  • Naloxon nicht freizugeben ist eine gute Überlegung. Wie soll ich als Notarzt dann noch einem Patienten helfen, den der Rettungsassistent "opiatfrei" gespritzt hat? Die Ausnahme wäre die akute Opiatintoxikation ohne Schmerzen.


    Ansonsten kann ich nur sagen: die Selbstüberschätzung in diesem Thread ist so groß wie schon lange nicht mehr. Für mich ein Zeichen, mich auch erstmal weiterhin gegen die Medikamentenfreigabe von RFP einzusetzen.


    "Man kann aus Schlamm keine Festung bauen."
    (Ungarisches Sprichwort)

  • - Schmerztherapie bei Bagatellverletzungen, wie isolierte FX kleinerer Röhrenknochen z.b. Unterarm, mit starken Schmerzen. Ausgenommen Kinder, multimorbidität bei schlechtem AZ etc. Risiko Patienten.


    Das verstehe ich nicht. Warum sollte nur eine selektive Patientengruppe ein Recht auf Schmerzfreiheit haben?


    Die Argumentation geht doch in sofern in die Richtung, dass Schmerzen eine vitale Bedrohung darstellen und schnellst möglichst, noch vor Eintreffen des Notarztes (medikamentös) behandelt werden müssen. Warum dann nicht auch bei Kindern, Riskiopatienten und Pat. mit schlechtem AZ? Gerade da sehe ich die Indikation zur frühestmöglichen Behandlung gegeben! Der junge Jogger, der sich im Wald den Arm bricht, hält das bei ordentlicher Lagerung oftmals deutlich besser aus...


    Gruß, Christian

  • Naloxon nicht freizugeben ist eine gute Überlegung. Wie soll ich als Notarzt dann noch einem Patienten helfen, den der Rettungsassistent "opiatfrei" gespritzt hat? Die Ausnahme wäre die akute Opiatintoxikation ohne Schmerzen.


    Ansonsten kann ich nur sagen: die Selbstüberschätzung in diesem Thread ist so groß wie schon lange nicht mehr. Für mich ein Zeichen, mich auch erstmal weiterhin gegen die Medikamentenfreigabe von RFP einzusetzen.


    "Man kann aus Schlamm keine Festung bauen."
    (Ungarisches Sprichwort)


    Ani, mein Gedanke war das ich es fragwürdig finde einem RA Analgesie mit Opiaten zu erlauben, dies aber ohne Naloxon im Hintergrund zu tun.


  • Das verstehe ich nicht. Warum sollte nur eine selektive Patientengruppe ein Recht auf Schmerzfreiheit haben?


    Die Argumentation geht doch in sofern in die Richtung, dass Schmerzen eine vitale Bedrohung darstellen und schnellst möglichst, noch vor Eintreffen des Notarztes (medikamentös) behandelt werden müssen. Warum dann nicht auch bei Kindern, Riskiopatienten und Pat. mit schlechtem AZ? Gerade da sehe ich die Indikation zur frühestmöglichen Behandlung gegeben! Der junge Jogger, der sich im Wald den Arm bricht, hält das bei ordentlicher Lagerung oftmals deutlich besser aus...


    Gruß, Christian


    Weil er denkt das Analgesie bei diesen Bagatellverletzungen leicht und unkompliziert ist. Es geht doch nicht darum Verantwortung zu übernehmen sondern um 'das kann ich auch' gehabe. Die Situationen wo es kompliziert wird und man Schiss hat da kann der Patient ruhig leiden bis der Arzt da ist. Wer will den schon vor Augen der Eltern bei einem 5 Jährigen einen Zugang legen, ach ja und wie war noch mal die Dosierung von Fentanyl.... Hmmm einfach ne halbe Ampulle reindrücken geht dann ja nicht.

  • Ani, mein Gedanke war das ich es fragwürdig finde einem RA Analgesie mit Opiaten zu erlauben, dies aber ohne Naloxon im Hintergrund zu tun.



    Hab' ich schon verstanden. Mir erscheint es aber nicht unlogisch.

  • Eine Verdünnung für eine Kurzzeitinfusion ist auch mit NaCl möglich. Die G5 Verdünnung ist nur bei der Gabe via Perfusor notwendig, da hier das Produkt instabil wird. Dieser Prozess setzt ca nach einer halben Stunde ein.
    Richtig ist, dass der/die Hersteller die Glucose-Verdünnung auch bei der KI vorsieht, dies ist aber nicht rein pharmakologisch begründbar, sondern soll einen Standard vorgeben.


    Aus dem Beipackzettel für Amiodaron:


    Initial als Kurzinfusion:
    Über ca. 20 – 120 Minuten in entsprechendem Volumen 5%iger Glucoselösung:
    bei eingeschränkter Herzfunktion
    2,5 mg/kg KG (= 0,05 ml Konzentrat)
    bei guter Herz-Kreislaufsituation
    5,0 mg/kg KG (= 0,1 ml Konzentrat)
    Dauerinfusion:
    Zur Infusion über 24 Stunden ist die Tagesdosis mit ca. 500 bis 1000 ml 5%iger Glucose zu verdünnen. Bei Verwendung von 0,9%iger Kochsalzlösung sind
    pro 150 mg Amiodaron (1 Ampulle Amiodaron) mindestens 250 ml anzuwenden.


    Also scheidet mMn auch die häufig praktizierte Gabe per Perfusor aus.

    "Glück ists wenn man sich dort kratzen kann wos einen juckt" - L. Hirsch
    »Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind!« – Charles Bukowski

  • Mich würde mal seitens der RAs hier interessieren, ob ihr die Liste von 'heute auf morgen' umsetzen könntet (Indikation, Kontraindikation, Wirkweise, mögl. Wechselwirkungen, usw. usf.) oder ob ihr selbst sagt: Da müssen aber noch viele Stunden Schulungen vorgelagert sein.


    Im Rahmen kann ich mir auch eine Erweiterung vorstellen, aber bei vielen Kollegen nicht vom Fleck weg. Ich will damit nicht die Kompetenz der Kollegen abwerten, aber ich teile Anis Ansicht, dass sich doch der ein oder andere Kollege selbst überschätzt. Und da, wenn dann, alle Kollegen die Freigabe bekommen, muss entsprechend geschult werden. Oder man macht eine ARt Lizens-System: Wer die Schulungen + Prüfung besucht hat, wird zum RA+ und darf das. Die andere Kollegen eben nicht.


    Ich habe gerade in einem neuen Landkreis als Aushilfe angefangen und dieser Landkreis hat einige Medikamente mehr freigeben, als mein 'Heimatkreis'. Jedoch finden hier seitens des ÄLRD regelmäßige Schulungen und Überprüfungen statt. So sind z.B. Glucose 40% für die Hypoglykämie und Midazolam via MAD beim status freigeben. Diese Einsätze werden initial ohne NEF alarmiert. Wobei bei der Hypoglykämie nicht selten einfach nur "bewusstlose Person" auf dem Display steht, wo logischerweise immer ein NEF mit raus geht. Ist halt eine Sache der Informationslage für den Leitstellendisponenten.


    Für 2014 wird derzeit geprüft, ob man Prednisolut, Ranitic und Fenistil freigibt. Hierfür wird derzeit versucht, Schulungs - und Prüfungskapazitäten für die Assistenten zu schaffen (z.B. durch mich als Aushilfe ;-) )

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Also scheidet mMn auch die häufig praktizierte Gabe per Perfusor aus.


    Die von mir angesprochene Gabe via Perfusor dürfte letztlich nur für den klinischen Bereich oder bei Verlegungen relevant sein. Für den rettungsdienstlichen Einsatz wird die Kurzzeitinfution oder die Bolusgabe interessant bleiben.

  • Für den rettungsdienstlichen Einsatz wird die Kurzzeitinfution oder die Bolusgabe interessant bleiben.


    Ja, aber eben auch in der entsprechenden Verdünnung. Zumindest die Kurzinfusion.

    "Glück ists wenn man sich dort kratzen kann wos einen juckt" - L. Hirsch
    »Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind!« – Charles Bukowski

  • Natürlich. Deshalb ist meine Meinung dazu: kein Opiat und kein Opiatantagonist für Rettungsassistenten.


    Für "den" jetzigen Rettungsassitenten oder auch nicht für den kommenden NFS, bzw. niemals für nicht-Ärzte?


    Und wenn doch, was würdest du als Voraussetzungen fordern/dir wünschen.

  • Hallo,


    @ Hauke: ich kann jetzt nur für mich sprechen...................ich denke mir, dass ich durchaus noch Schulungsbedarf sehe und auch vertragen könnte, sofern es irgendwann zu erweiterten Maßnahmen im Sinne von Medikamentengabe kommt. Bei dem ein oder anderen Kollegen sehe ich noch mehr Schulungsbedarf, oder würde persönlich ganz davon absehen, irgendwelche weiteren Kompetenzen zu zu gestehen. Ich habe aber den Eindruck, dass es oft die Kollegen sind - welche für sich selbst arge Defizite erkannt haben -, die auch jedem anderen mögliche weitere Kompetenzen absprechen. Das dann mit so Totschlag Argumenten: "Das ist nur Arztsache und wir sind nur zum fahren des Autos da.". Und ja.....auch solche Kollegen erlebe ich heute noch Tag für Tag.


    Ich selbst bin auch der Meinung, das erweiterte Kompetenzen (was ein Unwort) auch nur bezogen auf die jeweilige Person in Frage kommen kann und darf. Also nicht im Sinne von: "Du bist RettAss/NFS, also kannst du/darfst du/musst du.". Des Weiteren muss es neben einer vernünftigen Schulung auch eine regelmäßige Überprüfung der Kompetenzen, so wie eine Nachbesprechung nach dementsprechend getroffenen Maßnahmen geben. Und bei Bedarf auch ein Verbot/eine Aberkennung dieser Maßnahmen. Aber auch hier sind es meiner Erfahrung nach genau die Kollegen, die nicht Willens sind - oder es schlicht nicht können und hin bekommen -, sich fort- und weiterzubilden (oder sich auch einfach mal vom Sankafahrer aufwärts weiter zu entwickeln), die jeden noch so kleinen Fortschritt boykottieren. Und ich spreche jetzt nur für das Rettungsfachpersonal. Viele Ärzte die ich kenne, würden da oft mals weiter gehen, was mögliche Kompetenzen angeht, als das Rettungsfachpersonal selbst.


    Grüße

  • Und wenn doch, was würdest du als Voraussetzungen fordern/dir wünschen.


    Vorleistung bringen: schauen, was man dem neuen NotSan zumuten kann und dann ggf.Kompetenzen erweitern. Aber als Backup für den fehlenden oder später eintreffenden Notarzt finde ich die meisten Medikamente zu risikoreich was die Anwendung angeht.

  • Ani, wir hatten hier ja auch sehr restrictive Listen als Vorschläge. Ausser der bekannten Maßnahmen wie Sauerstoff, Lagerung etc, was würdest du denn von einem frischen NFS erwarten oder als Kompetenzen zumuten. Ich meine hier ausscjließlich Maßnahmen die der NFS durchführt wärend er auf das Eintreffen des NA wartet, und nicht um das Anrücken eines NEF zu vermeiden.


  • Ich habe eine grosse Umstellung schon selbst mit machen müssen. Bei mir hat es ein halbes Jahr sicher gedauert, bis ich mich wirklich sicher in Anwendung meiner Medikamente auskannte.