Totale Verwirrung!

  • Hallo zusammen, nach laaaanger Zeit mal wieder ein Thema von mir:


    Ich war heute mit dem KTW unterwegs und geriet während einer kurzen Kaffeepause ins Gespräch mit
    einem LRA einer anderen Wache.


    Wir sprachen auch darüber, dass ich mich entschieden habe, den RA noch zu machen, und zwar von November 14
    bis April 15 + anschließendes Anerkennungsjahr.


    Mir wurde bei der Anmeldung an der Schule erklärt, dass ich mit dieser Ausbildung den NFS verkürzen könnte, und
    zwar in der Form, wie die RA´s, die zwischen 0-3 Jahre tätig gewesen sind. Spricht 3/4 Jahr Fortbildung+Prüfung.


    Nun meinte er, laut dem Gesetz wäre mein RA für diese Form hinfällig, da nur die Ausbildungen unter diese Regelung
    fallen würden, die bis zum 01.01.14 abgeschlossen waren.


    Jetzt gehen bei mir alle Warnlichter und Alarmglocken an und ich frage mich, ob ich mich nicht damit ziemlich in die Sch....
    geritten habe, und jetzt viel bezahle für eine Ausbildung, die mir im Endeffekt nichts nützt.


    Hoffe hier kennt jemand Antworten.


    Gruß Merlin

  • Hallo Merlin,


    deine Ausbildung zum RA kannst du bis zum Jahresende beginnen und dementsprechend auch abschließen. Genau weiß ich nicht, was du mit "hinfällig" meinst. Ausbildung kannst du machen bis zum Abschluss (Abschlussgespräch oder die Stunden anerkennen lassen). Wenn du dein praktisches Jahr anerkennen lassen willst kommt es ganz darauf an, in welchem Bundesland du deine Ausbildung zum RA machst oder gemacht hast. Also abschließen kannst du deine Ausbildung gesetzlich in jedem Fall.


    Anschließend, wenn du deine Urkunde zum RA hast, kannst du die Weiterbildung zum Notfallsanitäter absolvieren. Diese Weiterbildung wird bei dir genau 6 Monate dauern. Darunter fällt dann schulischer Unterricht an einer Rettungsdienstschule, ein Klinikpraktikum als auch ein Rettungswachenpraktikum an einer Lehrrettungswache. Wer diese bezahlt ist noch etwas offen, jedoch wird alles daraus hinauflaufen, dass auch die Weiterbildungen vom RA zum NFS die Kostenträger zahlen müssen, auch wenn Sie derzeit noch nicht so richtig wollen.


    Andererseits ist es aber noch so eine Frage, wieso du jetzt noch eine Ausbildung zum Rettungsassistenten machen möchtest, wenn es schon eine fundiertere Ausbildung zum Notfallsanitäter gibt oder geben wird, die dazu noch bezahlt wird. Wenn du keine aussagekräftigen Gründe hast, "nur" die Ausbildung zum RA zu absolvieren, dann melde dich im Herbst auf die Ausbildung zum Notfallsanitäter an.


    Viele Grüße

  • Lies dir mal Paragraph 32 NotSanG durch.
    Oder benutz die Suchfunktion im
    Forum. Das wurde hier schon sieben bis neun Mal diskutiert. ;-)

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Moin,


    Merlin, wenn ich deine Frage richtig verstehe, musst du dir keine Sorgen machen. Es ist grundsätzlich für alle Rettungsassistenten bis 2021 möglich, sich zum Notfallsanitäter weiterzubilden. Lediglich für die gesammelte Erfahrung war der 01.01.2014 der Stichtag. Im Gesetz steht auch nichts derartiges und eine solche Regelung bräuchte eine Rechtsgrundlage. Wenn du ein totaler Überflieger bist, kannst du es sogar noch drastischer verkürzen. Es ist nämlich auch allen Rettungsassistenten möglich statt der Ergänzungsprüfung das vollständige Staatsexamen zu machen, dafür ist keinerlei vorbereitender Lehrgang vorgeschrieben (es wird allerdings in der Regel mit kurzen freiwilligen Lehrgängen angeboten). Aber vorsicht, gerade junge und wenig erfahrene Kollegen haben sich zumindest bei meinem Staatsexamen sehr schwer getan. Ich kenne allerdings einen Fachpfleger Intensiv, der nebenbei ehrenamtlicher RS war und dieses Jahr mit dem Rettungsassistenten fertig wurde. Kennengelernt habe ich ihn in meinem Notfallsanitäterstaatsexamen, daher kann ich sicher sagen, dass auch Rettungsassistenten, die nach dem 01.01.2014 examiniert wurden, sicher noch NotSan werden dürfen. Ich hoffe, das trägt zu deiner Entspannung bei.


    Viele Grüße,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Johannes D.


    Danke dir, jetzt sitze ich doch deutlich entspannter vor meinem PC ;)
    Ich dachte heute morgen, mich trifft der Schlag, als ich das gehört habe.


    GuyFawkes


    Ich habe die betreffenden Stellen im Gesetz nachgeschlagen, jedoch nicht so interpretieren können,
    dass sie die Sachlage aufgelöst hätten...Darum frage ich lieber mal hier ;)

  • Merlin, bezüglich dieses Gesetzes werden dir vermutlich noch viele Nebelkerzen begegnen. Da bleibe ich bei dem, was ich im Dienst auch immer sage: "Ruhe bewahren ist die erste Bürgerpflicht."


    Ich finde die Idee in einem Fachforum nachzufragen sehr gut und entsprechend auch völlig legitim. Es kann mal passieren, dass der eine oder andere User mal etwas gereizt reagiert, das bin auch gern mal ich, weil man halt sehr häufig die selben Fragen bzw Gerüchte hört. Das wird aber sicher nicht gegen dich gerichtet sein. Also ganz entspannt.. :kaffee:

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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Anschließend, wenn du deine Urkunde zum RA hast, kannst du die Weiterbildung zum Notfallsanitäter absolvieren. Diese Weiterbildung wird bei dir genau 6 Monate dauern.


    ... und endet mit der Ergänzungsprüfung.


    Alternativ kannst Du auch mit dem RettAss-Examen ohne weitere Schulung die echte NfS-Prüfung angehen (§ 32 Abs.2 letzter Satz NotSanG). Ich habe aber keine Ahnung wie die Erfolgsaussichten sind.

  • . Es kann mal passieren, dass der eine oder andere User mal etwas gereizt reagiert, das bin auch gern mal ich, weil man halt sehr häufig die selben Fragen bzw Gerüchte hört. Das wird aber sicher nicht gegen dich gerichtet sein. Also ganz entspannt.. :kaffee:


    Warum fühle ich mich gerade angesprochen?! :greeting:
    Hab den Wink verstanden und bin jetzt wieder brav. :morning1:

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  • Ich fühle mich gar nicht befugt, dich zur Ordnung zu rufen. Allerdings reagiere ich ja selbst gern mal so, und versuche das ein wenig zu vermeiden. Jörg hat neulich einen schönen Text dazu gepostet :bye:

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  • Gibt es nicht sowas wie einen Moderatorvorbehalt?

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  • Beim Bund:
    Paragraph 8 VorgV "...aufgrund körperlicher Überlegenheit"
    oder
    Paragraph 9 VorgV "...aufgrund von Überheblichkeit"

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  • Hi Merlin, genauso wie du war ich bis vor wenigen Wochen hin und her gerissen - hab mich dann auch mal hin gesetzt und auch mit ein paar Dozenten gesprochen.


    Fakt ist :
    1. du kannst deine RA Ausbildung theoretisch am 31.12 beginnen mit einem Schultag. Somit hast du eine reguläre RA Ausbildung (ob verkürzt oder normal) begonnen und kannst diese auch abschließen. Du fällst dann in das 3 Jahre und weniger Schema.


    2. du kannst sofern du möchtest eine REGULÄRE NFSan Prüfung ablegen (wahrscheinlich ist dies in 3 Jahren dann möglich. Hier scheiden sich die Geister denn keiner der Dozenten konnte mir eine atiquarte Antwort geben.


    3. die frage die sich stellt, wie schwer wird eine reguläre Prüfung ? Ist es möglich ohne fundierte Kenntnisse diese zu bestehen - hier war die Aussage : uiuiui also wir glauben nicht dass die jemand schafft ohne richtige Ausbildung


    4. die nächste frage die sich stellt - wir lange wird das möglich sein eine reguläre Prüfung abzulegen? Klare Antwort von allen Dozenten - das Ding ist so schwammig beschrieben dass du das erstmal machen kannst bis einer klagt.


    Ich versteh deine Besorgnisse denn ich war in der selben Situation (ich mache nun meinen RA). Irgendwie sagte jeder mach ne normale Ausbildung zum NFSan, ich sag mir halt dass ich zu alt bin für diesen Weg (leider). :empathy2:

  • Es gab bereits "reguläre Prüfungen".


    Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

    Ah ok .... Hier sieht man dass net jeder hier durchblickt ... Ist mir nun neu da man mir direkt sagte dass es angeblich noch keine Abschlussprüfungen für Azubis erstellt worden wären. Ach Gott was für ein Chaos. Man hätte doch vielleicht alles in Ruhe fertig machen sollen und dann auf die Menschheit los gehen sollen statt eine ultimative Verwirrung zu starten. Wäre mir persönlich auch lieber eine normale Prüfung zu machen anstatt nochmal 980h auf die Schule zu gehen. :mad_1:

  • Was - im Bezug auf die Prüfungen - ist deiner Meinung nach denn nicht fertiggestellt?


    Das einzig Schlimme ist, dass es Dozenten/Ausbilder gibt die uninformiert schwafeln und damit für "Chaos" sorgen.
    Gerade als Dozent gilt: Keine Ahnung = Fr**** halten.
    Als Azubi ist man ja doch geneigt dem Dozenten zu glauben.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Was - im Bezug auf die Prüfungen - ist deiner Meinung nach denn nicht fertiggestellt?


    Das einzig Schlimme ist, dass es Dozenten/Ausbilder gibt die uninformiert schwafeln und damit für "Chaos" sorgen.
    Gerade als Dozent gilt: Keine Ahnung = Fr**** halten.
    Als Azubi ist man ja doch geneigt dem Dozenten zu glauben.

    Ja du hast da vollkommen recht - das ganze ist für jeden Azubi Mega verwirrend. Ich war ja genauso verwirrt und hab dann das ganze versucht zu ergründen. Natürlich wird dir jeder clevere Dozent sagen - he du musst den Kurs machen denn Kursteilnehmer = € . Auch jede Schule die Geld verdienen will wird dir sagen dass du den ohne gründlich Vorbereitung nicht schaffst.


    Egal wie - irgend ein weg wird's schon geben.

  • Ich weiß nicht, ob Dozenten so einen Schmarrn wirklich aus eiskalter Berechnung von sich geben oder ob es nicht einfach Unwissenheit gepaart mit kleinen Cojones ist. Denn die Aussage "Weiß ich nicht" oder "Hab ich auch nicht verstanden" ist im Dozentenkreis nicht sonderlich beliebt.

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