Heute den ersten Teil der diesjährigen Pflichtfortbildung hinter mich gebracht, u.a. war Hygiene dran und Ebola stand auch auf dem Programm, insbesondere was Schutzmaßnahmen angeht.
Unser Desinfektor möchte, dass wir statt FFP2 gleich FFP3 verwenden, einfach wg. der besseren Filterwirkung auch für unbehüllte Viren. Trifft zwar auf Ebola nicht zu, aber am Patient steht man ja zunächst vor einer unklaren, hochfieberhaften Infektionserkrankung.
Meinetwegen, das Material ist ohnehin auf dem RTW vorhanden.
Ebola-Patient soll aus Afrika kommen - Münchner und Hamburger Klink sind gerüstet
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Ist mMn auch korrekt. Wenn ich mich recht erinnere, dann ist die Partikelfilterklasse 2 für Bakterien und die 3 für Viren. Also wäre die 2 falsch.
Gruß
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Bezogen war es auf das Merkblatt, da steht "mind. FFP2", was AFAIK bei behüllten Viren ausreichend wäre.
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Wenn man das vorher weiß - gut. Hier werden bei viralen Erkrankung bzw. Verdacht grundsätzlich FFP 3 Masken verwendet. Die Masken von 2 oder 3 sind ja nun nicht so unterschiedlich.
Gruß
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Heute den ersten Teil der diesjährigen Pflichtfortbildung hinter mich gebracht, u.a. war Hygiene dran und Ebola stand auch auf dem Programm, insbesondere was Schutzmaßnahmen angeht.
Unser Desinfektor möchte, dass wir statt FFP2 gleich FFP3 verwenden, einfach wg. der besseren Filterwirkung auch für unbehüllte Viren. Trifft zwar auf Ebola nicht zu, aber am Patient steht man ja zunächst vor einer unklaren, hochfieberhaften Infektionserkrankung.
Meinetwegen, das Material ist ohnehin auf dem RTW vorhanden.bedeutet nicht das Tragen einer FFP3 Masken, zwingend eine G26 Untersuchung?
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Darf man die sonst nicht aufsetzen??? 8-o
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Angeblich bräuchte man sogar für FFP 2 eine Tauglichkeit.
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Was heißt denn "Tauglichkeit"? Ob man die verträgt, oder was?
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Ja, die G26 ist vorgeschrieben damit Filtermasken getragen werden dürfen (ich glaube Gruppe 1). Die Untersuchung ist aber nicht so umfangreich wie bei der G26 Gruppe 3, wie diese Feuerwehrfuzzis absolvieren müssen, um umluftunabhängige Atemschutzgeräte tragen zu dürfen. Bei der Gruppe 1 ist nur bissel Blut abnehmen, RR messen und sowas.
Gruß
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Was ist mit Fluchthauben? Dürfen Menschen die im Brandfall, wenn sie aus einem brennenden Objekt evakuiert werden überhaupt tragen ohne vorher eine Tauglichkeitsuntersuchung gemacht zu haben? Nicht, daß man sich da als Feuerwehrmann strafbar macht, wenn man die denen einfach so aufsetzt.
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Als Fluchtgerät darf man alles tragen. Auch ohne G26.
Deswegen haben zum Beispiel bei der FF Hamburg auch die "Nicht-PA-Träger" Filtermasken als PSA.
Meine mich auch zu erinnern mal eine Intensivstation gesehen zu haben, die Pressluftatmer zur Rettung von Patienten durch das Personal vorhielt. -
Das war Ironie. Ich glaube nicht, daß man eine Tauglichkeitsuntersuchung braucht, wenn man nur gelegentlich mal für eine kurze Zeit eine FFP-Maske tragen muss. Man braucht auch als sanit keine Tauglichkeitsuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze, wenn man die Einsätze, die man gefahren ist, hinterher eingeben muß.
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Beim damals MHD haben wir die g26 wegen der ffp 2 oder 3 Masken erhalten, wobei ich als AGT eh außen vor war
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Die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung wäre aber fällig bei Personen, die regelhaft Leitstellendienst machen.
Ich habe mir übrigens sagen lassen, daß es auf Leitstellen manchmal "dicke Luft" gibt - weiss aber nicht, ob das unter die G26-1, G26-2 oder G26-3 fällt -
http://www.mesino-arbeitsschut…inische-untersuchung-g-26
Ich weiß nicht, in welche Gerätekategorie die FFP-Masken fallen, aber in der Gruppe 1 sind keine Pflichtuntersuchung vorgesehen. Zumal die Häufigkeit des Tragens einer solchen Maske ja ziemlich gering im Rettungsdienst ist.
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Das liegt dann aber meistens an einer schlechten Klimaanlage und einem zuvor ausführlichen Essen mit Flatulenzneigung. Ich habe übrigens schon mal mit dem Pressluftatmer in der Leitstelle gesessen...
Auch bei meinem nebenamtlichen HiOrg AG gibt es die G26.1, eben genau wegen der FFP-3 Masken.
Gruß
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Als Angebots- oder Pflichtuntersuchung?
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Man wird dazu einbestellt, richtig. Bei uns also Pflichtuntersuchung! Aber so richtig stören tut sich niemand daran, da ja auch die eigene Gesundheitsvorsorge für jeden persönlich recht wichtig ist (u.a. Impfungen, usw.).
Gruß
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Gerade in einem Forum gefunden, in dem genau diese Frage diskutiert wurde:
ZitatSollte dies eine für uns gültige Bestimmung sein, heißt das für mich trotzdem noch nicht, dass eine Untersuchung nach G26 durchgeführt werden muss.
1. Ich eine Aussage von Dräger, dass deren FFP3-Maske ein Atemschutzgerät der Gruppe1 ist. Damit unterliegt die nach meinem Verständnis einer Angebotsuntersuchung und keiner Pflichtuntersuchung. Ich gehe davon aus, dass das dann für Masken anderer Hersteller ähnlich ist und selbst wenn nicht, kaufen wir halt Dräger.
2. Weiter unten in dieser BGR-Schrift steht drin: Bei Arbeiten mit partikelfiltrierender Halbmaske FFP 3 ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26. 1 erst dann erforderlich, sofern die Tragedauer 30 Minuten pro Arbeitstag überschreitet.
3. Ein weiterer Weichmacher ist, dass die BUK in einem Merkblatt zur Vogelgrippe schreibt: Ehrenamtliche Kräfte, die zeitlich befristet und mit ausreichend Erholungspausen eingesetzt werden, sind von der arbeitsmedizinischen Vorsorge in der Regel nicht betroffen.
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Mag für die Gruppe 1 zutreffend sein. Ich ging bisher auch davon aus das es eine verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist. Aber wie gesagt, zu mindestens scheint sich bei mir niemand an freiwillig oder verpflichtend zu stören. Habe noch niemanden meckern hören. Die Emails mit den Terminvorschlägen hören sich jedenfalls immer recht "einladend" an...
Gruß