Zur aktuell vielfach geäußerten Kritik zum Notfallsanitätergesetz

  • Colt es mag durchaus sein, dass dir diese Antwort nicht ausreicht, es ist nunmal die Intention dieses Gesetztes. Andere Organe, die am NotSanG mitgewirkt haben, mögen andere Intentionen gehapt haben, da müsstest du allerdings schon selber nachfragen.


    Verabschiede dich von diesem bundeseinheitlich, dies werden vielleicht unsere Kinder erleben, wir werden weiter den Föderalismus erleben. Und dies ist auch kein Alleinstellungsmerkmal des Rettungsdienstes, ein Landespolizist aus Niedersachsen hat auch nicht die gleichen Befugnise, wie sein ortsansäßiger Amtskollege aus Bayern.


    Die Notärzte werden im übrigen mit dem "spielen", was ihnen die RLSt. zuweist ;) Die ÄLRD arbeiten derzeit mit RH, RS, TS->RS->RA, RS->RA (übergeleitet), RS->RA (o. Anerkennungsjahr), RS->RA (m. Anerkennungsjahr) und RA(Vollzeit). Gibt er etwas für irgendeine der letzten 5 Gruppen frei, so gilt dies auch automatisch für die anderen vier. In Zukunft kann der ÄLRD etwas für NotSan freigeben, die entweder die Ergänzungsprüfung oder das Staatsexamen bestanden haben. Und ja für die "5"-RA-Gruppen heißt dies wohl langfristig identische "Freigaben" wie die RS zu haben.


    Die Bedingungen sind bereits andere, heute (oder besser 2016) müssen die RFP-Anfänger nicht mehr dringend die RS-Stelle im unqualifizierten Krankentransport antreten, weil das Konto nach Lebens- u. Lehrgangskosten im Schuljahr und einem "ehrenamtlichen" Annerkennungsjahr dringend auf Vordermann gebracht werden muss. Auch die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf einer Rettungswache wird somit höher.


    Das die Adelung ein Fehler war ist aus heutiger Sicht eindeutig. Der geadelte RettAss außerhalb des Einsatzdienstes wurde soomit zum kgN was die Fähigkeiten und Kenntnisse eines RettAss anbelangte.

  • Ich versteh immer nicht, warum so viele Retter es eine gute Idee finden, alles bundeseinheitlich zu regeln. Es leuchtet doch ein, dass der Schwarzwald und die Berliner Innenstadt unterschiedliche Rahmenbedingungen bilden.

  • Ich versteh immer nicht, warum so viele Retter es eine gute Idee finden, alles bundeseinheitlich zu regeln. Es leuchtet doch ein, dass der Schwarzwald und die Berliner Innenstadt unterschiedliche Rahmenbedingungen bilden.


    Außerdem hat der Föderalismus aus gutem Grund Verfassungsrang.

  • Ich versteh immer nicht, warum so viele Retter es eine gute Idee finden, alles bundeseinheitlich zu regeln. Es leuchtet doch ein, dass der Schwarzwald und die Berliner Innenstadt unterschiedliche Rahmenbedingungen bilden.


    Das predige ich seit Jahren hier im Forum.

  • Wobei Föderalsimus natürlich auch gravierende Nachteile hat. Sollte man dabei nicht vergessen.


    Eine im weitesten Sinne differenzierte Diskussion wäre halt schön.

  • Da muss ich widersprechen Schmunzel, der Herzinfarkt im Schwarzwald ist genauso bedrohlich wie in Berlin und sollte schnellstens therapiert werden. Die Strategien mögen etwas unterschiedlich sein, Berlin - Herzkatheder, Schwarzwald evtl. vorab eine Lyse. Was ich damit sagen will ist, das die medizinische Versorgung nur geringste Unterschiede aufweisen, da sie nach medizinwisschenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen sollte. Das in einer bergigen ländlichen Region durchaus spezielle Notfälle zu finden sind, die in einer Großstadt nicht zwingend auftreten, leuchtet schon ein, aber die grundlegende medizinische Versorgung dürfte wohl überall gleich sein. Die Frage ist tatsächlich nur, wer sie durchführt.


    Das der Föderalismus durchaus Verfassungsrang hat ist einleuchtend, im Bezug auf die Notfallmedizin halte ich es aber nur für eine billige Ausrede.. Meiner Meinung nach könnten sich die Bundesländer sehr wohl auf ein einheitliches Vorgehen verständigen. Man will aber nicht und man will auch keinen nichtärztlichen Notfallspezialisten haben.


    Johannes D und Mosquito


    Wir reden aneinander vorbei. Ich habe folgende und auch überprüfbare Thesen aufgestellt:


    1. Das ehemalige RettAssG ist nicht die Ursachen der doch gravierenden unterschiedlichen medizinischen Versorgung in den verschiedenen Rettungsdienstbereichen.
    2. Ich kann die Notfallsanitäter fünf oder zehn jahre lang ausbilden, trotzdem kann ich die Ursachen der unterschiedlichen Versorgung damit nicht beheben. Das Tätigkeitsprofil des Notfallsanitäters und des Rettungsassistenten an den jeweiligen Standorten wird sich nicht unterscheiden. Die zukünftigen Notfallsanitäter müssen sich den Strukturen und Gegebenheiten ihres zukünftigen Arbeitgebers und ÄLRD anpassen und nicht umgekehrt.
    3. Das NotSanG ist auch nicht Ursache für die veränderten und sogar wesentlich verbesserten Versorgungsstandards einzelner Rettungsdienstbereiche. Die Gründe hierfür hatten jeweils ökonomische und strukturelle Ursachen, ganz selten auch das vorausschauende Denken der Rettungsdienstverantwortlichen.
    4. Mit dem NotSanG passen wir uns der europäischen Ausbildungsstruktur an.
    5. Das NotSanG verpflichtet zur Auszahlung eines Lehrgehaltes.


    Fakt ist also, das NotSanG wird die Probleme im bundesweiten Rettungsdienst nicht beheben. Eine Qualitätsteigerung des RFP ist nur zu erreichen, wenn aufgrund struktureller und ökonomischer Engpässe keine andere Möglichkeit mehr besteht, oder aber Visionäre in einem Rettungsdienstbereich die Machtmöglichkeiten haben, dies durchzusetzen.


    Ich halte das NotSanG für notwendig aber nur in den Punkten der Anpassung an den europäischen Standard und aufgrund der Einführung eines Lehrgehaltes. Alles andere, ob Überleitung, Prüfungen und sonst was, mag sich theoretisch toll anhören, in der Praxis ist es aufgrund der derzeitigen Rettungsdienstsituation in Deutschland ein reiner Humbug und rausgeschmissenes Geld. Zudem wird diese Sinnlosigkeit für viel Ärger sorgen und die Umstrukturierung nur noch teurer machen.


    Zum Thema 1989

    Zitat

    Das die Adelung ein Fehler war ist aus heutiger Sicht eindeutig. Der geadelte RettAss außerhalb des Einsatzdienstes wurde soomit zum kgN was die Fähigkeiten und Kenntnisse eines RettAss anbelangte.

    Ich halte dies für eine sehr subjektive Meinung, zumal sie aufgrund der unterschiedlichen qualitativen Versorgungsstandards von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich so nicht haltbar ist.

  • Das der Föderalismus durchaus Verfassungsrang hat ist einleuchtend, im Bezug auf die Notfallmedizin halte ich es aber nur für eine billige Ausrede.. Meiner Meinung nach könnten sich die Bundesländer sehr wohl auf ein einheitliches Vorgehen verständigen.



    Das kann man machen. Man hat dann natürlich über lange Zeit keine Weiterentwicklung mehr, aber dies ist ja auch gelegentlich gewollt. Muss man schon nicht lernen, aber das ist ja das Schöne am Zentralismus.

  • Das kann man machen. Man hat dann natürlich über lange Zeit keine Weiterentwicklung mehr, aber dies ist ja auch gelegentlich gewollt. Muss man schon nicht lernen, aber das ist ja das Schöne am Zentralismus.

    Diese Vorstellung ist für mich so nicht greifbar. Wieso bedeutet ein Zentralismus zwingend die Beendigung der Weiterentwicklung?


    @ Guy und Jörg
    Hierauf zu antworten ist einfach zu blöd, weil ihr euch einer vernünftigen Diskussionskultur einfach verschließt und nur Agressionen erzeugt.


    Euch allen noch einen schönen Sonntag.

  • Na dann verteil doch nicht solche Allgemeinplätze?
    Außerdem: Ja, meine Antwort war blöd. Aber Jörgs Frage doch berechtigt, oder?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • @ Guy und Jörg
    Hierauf zu antworten ist einfach zu blöd, weil ihr euch einer vernünftigen Diskussionskultur einfach verschließt und nur Agressionen erzeugt.


    Das ist echt ein bisschen frech. Ich habe eine sachliche Nachfrage zu deinem Statement gestellt. Anscheinend hast du keine Antwort darauf. Aber gut..

  • @Schmunzel


    Das bezog sich mehr auf den Föderalismus an sich. Gar nicht mal konkret auf den Rettungsdienst.


    Schon verstanden. Der Schalk in mir würde sagen: Mein Beitrag bezog sich auch auf den Föderalismus insgesamt ;). Aber es genügt ja auch völlig, gelegentlich mit Bezug auf den Rettungsdienst aufzuseufzen. Immerhin werden ja zum Beispiel die wenigsten selbstfahrenden Notärzte wegen Straßenverkehrsgefährdung angezeigt, weil sie auf einer Landstraße in der Berliner Innenstadt als bedrohliche Überholer wahrgenommen werden! Da sind manche süddeutschen Regelungen echt nachteiliger!

  • Da muss ich widersprechen Schmunzel, der Herzinfarkt im Schwarzwald ist genauso bedrohlich wie in Berlin und sollte schnellstens therapiert werden.


    Da ich nichts anderes gesagt habe, widersprichst Du mir nicht. Widerspruch wäre, wenn Du Dich inhaltlich mit der Aussage auseinandersetzen würdest, die ich getroffen habe. So ist es nur Gerede der Art: "Meine Frau hat einen Rauhhaardackel."

  • Colt, Ich zerfetzte deinen Beitrag mal etwas um auf die einzelnen Punkte einzugehen.

    [...]das NotSanG wird die Probleme im bundesweiten Rettungsdienst nicht beheben[...]

    Da es keinen bundesweiten Rettungsdienst gibt, kann das NotSanG darin genauso viele Probleme lösen wie beim Beamen bei Warp.

    1. Das ehemalige RettAssG ist nicht die Ursachen der doch gravierenden unterschiedlichen medizinischen Versorgung in den verschiedenen Rettungsdienstbereichen.

    Hervorhebung durch mich Die "eine einzige" Ursache dafür gibt es nicht, da sie recht mannigfaltig sind. Dort wo RA simple handwerkliche Fertigkeiten nicht besitzen ist das RettAssG eine Ursache.

    Ich kann die Notfallsanitäter fünf oder zehn jahre lang ausbilden, trotzdem kann ich die Ursachen der unterschiedlichen Versorgung damit nicht beheben. Das Tätigkeitsprofil des Notfallsanitäters und des Rettungsassistenten an den jeweiligen Standorten wird sich nicht unterscheiden.

    Dies ist eine Mutmaßung deinerseites.

    Die zukünftigen Notfallsanitäter müssen sich den Strukturen und Gegebenheiten ihres zukünftigen Arbeitgebers und ÄLRD anpassen und nicht umgekehrt.

    Da sich bereits jetzt (in 2015) ÄLRD daran anpassen, ist diese Feststellung falsch. Sollten einzelne ÄLRD sich der Realität verschließen, das hier ein neuer Level existiert so obliegt es dem RFP seines Wirkungskreises dahin zu wirken. ÄLRD sind mWn nicht auf Lebenszeit berufen..

    [...]europäischen Ausbildungsstruktur[...]

    Seit wann gibt es eine (einheitliche) europäische Ausbilungsstrukur ?