Zur aktuell vielfach geäußerten Kritik zum Notfallsanitätergesetz

  • ach Jörgi,


    vielen Dank für Deinen netten Post.

    Zitat

    Ohne dich würden wir das Problem bei all seiner Komplexität gar nicht verstehen können.

    Da bin ich mir bei Dir auch nicht ganz so sicher. Zwecks Überprüfung dessen wäre es vielleicht sinnvoll gewesen, zu der Grundproblematik einfach mal was vernünftiges zu posten, anstatt immer von der Sachthematik mit derart unsinnigen Posts abzulenken.

    Zitat

    Wir können dir gar nicht genug dafür danken, dass du uns naiven Mitusern
    die Augen öffnest. Speziell denjenigen, die gar nicht mehr im
    Rettungsdienst arbeiten, sondern ihre Zeit in wesentlich unwichtigeren
    Arbeitsbereichen verschwenden.

    Ich habe weder von naiven Mitusern gesprochen, noch nehme ich mich derart wichtig in meiner beruflichen Tätigkeit. Richtig ist aber, das ich mein Leben von meiner beruflichen Tätigkeit im Rettungsdienst bestreite und dadurch sehr wohl das Recht habe sehr kritisch die Novellierung zu sehen. Umso mehr verwundern mich dann Posts, die keinerlei soziale Verträglichkeit bei der Umsetzung des NotSanG auch nur andeuten. Richtig erbärmlich wird es aber dann, wenn man zudem noch feststellen muss, das diese Personen von der Novellierung existenziell in keinster Weise betroffen sind,

  • Hallo,
    Nach einem Gespräch mit einem RettAss aus meinem Dunstkreis, kam zu Tage, das sein AG ihm angeboten hat einen Lehrgang zu besuchen, der für Ihn auch als Arbeitszeit gewertet würde. Er müsse als AN aber den Betrag von über 1.000 Euro aus eigner Tasche vorfinanzieren. Nur wenn er bestehen würde, würde er vom AG die Kosten für den Kurs und die Prüfung erstattet bekommen. :-)


    Dieses Angebot hätten wohl mehrere Kollegen von ihm erhalten, die daraufhin ihr Vorhaben nicht weiter verfolgten.


    Ich persönlich bin mir als EA RettAss bewusst alles selber zahlen zu müssen. Die unterschiedlichen Übergangsregelungen finde ich sehr streitbar. Weiter habe ich von meinem RP schriftlich die Information das nur hauptamtliche Vollzeittätigkeiten für eine Ergänzungsprüfung anerkannt werden. EA oder Teilzeit ist KEINE Tätigkeit. Ich warte jetzt aktuell auf einen beschwerdefähigen Bescheid um vor dem Verwaltungsgericht ggf. vorzugehen.


    Die zum Teil bekannten Durchfallquoten von 50 Prozent und mindestens eine bekannte laufende Klage nach einer Prüfung bestätigen mich in dem Gefühl, das es nicht darum geht, die Kollegen des Berufsstandes in Würde zur neuen Berufsbezeichnung überzuführen, sondern einigen den Gar aus zu machen.


    Für mich steht faktisch fest, das der Notfallsanitäter ohne Weisungen des ÄLRD ebenso auf Basis des rechtfertigenden Notstandes arbeitet, wie der RettAss auch. Die bezahlte Ausbildung ist in meinen Augen der einzige wahre Erfolg, neben der Zeit von drei Jahren und dem dualen System.


    Meiner Meinung nach ist es kein neuer Beruf, da die Inhalte sich nicht wesentlich geändert haben. Es ist eine Weiterentwicklung eines Berufes, bei dem die betroffene Berufsgruppe, deren Situation man ja verbessern wollte einfach zu kurz kommt.


    Ich muss damit meine Brötchen nicht verdienen, daher trifft es mich quasi nur in meiner Ehre, aber 50 Prozent Durchfallquote beim ersten Anlauf würden mich sehe belasten. Gerade dann wenn ich jünger als 50 Jahr wäre.


    Grüsse


    MaMo

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:


  • Das ist mir alles zu viel Hören-Sagen was du schreibst und substantiell auch nichts neues. Es wird ja niemand gezwungen den Not San auf eigene Kosten zu machen.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ja, das stimmt.
    Ich wollte eigentlich auch nur auf ES' Statement zu den Kosten hinweisen.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Weiterführend ist es jedenfalls nicht. Klingt eher wie ein Aufguss von Mütoms Beiträgen.
    Eigentlich hätte man froh sein können, dass dieser Thread tot war...

    ...andersrum ist es auch nicht zielführend, noch nicht gelöste Probleme totzuschweigen.

  • Man soll auch nichts totschweigen, aber im Kreis argumentieren hilft halt auch nicht.


    Auch hilft alles Geheule nicht, wenn man sich nicht selber engagiert und probiert mit seinen Mitteln den Status Quo zu ändern. Oder?

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  • Ich denke, dies hat wenig mit Engagement zu tun. Die Probleme liegen im politischen, finanziellen und strukturellen Bereich und das Mitwirken bei der Behebung dieser Probleme eines jeden einzelnen Betroffenen muss man schon als äußerst gering ansehen.

  • Ja. Der Einzelne ist da sicher wenig effektiv. Wenn aber alle Einzelnen mal zusammenarbeiten würden statt den Kopf in den Sand zu stecken, wären es ganz schön viele Einzelne oder eben ein wirkungsvoller/beeindruckender Verband.

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  • Ja. Der Einzelne ist da sicher wenig effektiv. Wenn aber alle Einzelnen mal zusammenarbeiten würden statt den Kopf in den Sand zu stecken, wären es ganz schön viele Einzelne oder eben ein wirkungsvoller/beeindruckender Verband.

    ...das wäre ein echter Traum.

  • Die fortschreitende Endsolidarisierung der Gesellschaft ist seit jeher her schon Bestandteil des Rettungsdienst. Da sind bei mir schon längst alle Träume zerplatz.

  • Niemand sagt es wäre einfach...


    "Wenn es ein Gesetz ist, dann müssen es ja alle so machen!"


    Ich darf erinnern: Damit wurde vor noch nicht allzu langer Zeit hier im Forum allen möglichen auftretenden Schwierigkeiten argumentativ begegnet.

  • Was auch damals schon Käse war. ;)
    Wer das glaubt, glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten. :-D

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  • Ich weiss das ich ein böser EA Kollege bin, aber ich finde es immer unglaublicher. RettAss mit RettSanvertrag wurden jetzt auch schon vom RP für eine Ergänzungsprüfung abgelehnt. Wenn zwei RettAss auf dem RTW eingesetzt sind muss der AG beweisen wer versorgt hat. Aussage des RP "zwei Transportführer" gibt es nicht. Weiter sind aktuell Klagen wegen der ersten Prüfungen anhängig. Ist auch verständlich wenn Dozenten von Schulen betroffen sind. Die Prüfungen sind ja alle so einheitlich... :-)


    Natürlich kann man sich jetzt darüber lustig machen und das Thema tot wünschen. Das löst aber einige Probleme auch nicht. Ich bleibe dabei, das Gesetz frisst die Leute auf, für die man die Bedingungen verbessern wollte. Die zeitlich begrenzte Übergangsregelung ist unfair und behandelt RettAss unterschiedlich. Hier sehe ich durchaus einen Klageerfolg. Man kann nur hoffen das Gerichte hier erkennen, für wen das Gesetz nur Vorteile bringt under wer hier profitiert und wer nur draufzahlt, nicht nur finanziell.


    Weiter hoffe ich einfach mal, das einige Bundesländer es begreifen und den RettAss einfach so wie er jetzt gemannt ist auf dem RTW belassen, bzw die Tätigkeit vernünftig bewerten, um vielen die Chance zu geben an einer Prüfung überhaupt teilnehmen zu dürfen...

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  • Man kann nur hoffen das Gerichte hier erkennen, für wen das Gesetz nur Vorteile bringt under wer hier profitiert und wer nur draufzahlt, nicht nur finanziell.


    Diese Bewertung ist nicht die Aufgabe der Judikative, und wird hoffentlich auch nicht passieren. Die Gewaltentrennung ist ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie! Man stelle sich vor, was einem Richter sonst für Möglichkeiten geöffnet werden. Und wie wenig mehrheitsfähig diese Ansichten teilweise sind, hat die Schill-Partei ihrerzeit eindrucksvoll bewiesen.


    Einige der Punkte könnten aber vom Gericht dennoch kassiert werden, weil mindestens fraglich ist, ob das NotSanG das wirklich so festlegt. Insbesondere die Problematik von zwei Rettungsassistenten pro Fahrzeug halte ich für merkwürdig. Ich kenne einige Feuerwehren, die die formale "Transportführerposition" dokumentieren, als Regelfall würde ich dies nicht ansehen. Und selbst da ist fraglich, ob dies der Realität entspricht. Ehrlich gesagt schockiert mich das Konstrukt auch ein wenig. Wäre Schleswig-Holstein auf ähnliche Ideen gekommen, bräuchte man hier keine Ergänzungsprüfungen mehr anbieten, sondern könnte nur noch Staatsexamina abhalten. Ein erheblicher Anteil der Rettungsdienste arbeitet grundsätzlich mit RettAss / RettAss bzw. RettAss / RAiP (und auch mit entsprechenden Verträgen).


    Auch wenn ich dir zustimme, dass die Zustände in NRW wirklich unhaltbar sind, ein Beibehalt des RettAss in den RDG ist keine wünschenswerte Lösung. Damit verlieren die Arbeitgeber und mittelfristig auch die Kostenträger das Interesse daran, das Personal weiterzubilden. Und ja, als EAler bist du da weitgehend raus, aber bedenke mal kurz, wie erpressbar ein Mitarbeiter wird, wenn er nur noch in einer sehr eingeschränkten Region tätig werden kann. Damit würdest du tatsächlich alle jungen Kollegen dazu verurteilen, die Weiterbildung selbst zahlen zu müssen oder ihre berufliche Zukunft einem erheblichen Risiko auszusetzen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ich sprach von BaWü. Nur am Rande erwähnt...
    Nun ja, raus ist man dann als Transportführer.
    Gerichte können schon viel machen, bspw. Die beiden Berufe als gleichwertig anerkennen. Oder nur den Part der mit den Ergänzungsprüfungen als gegen das Grundgesetz verstossend deklarieren.


    Genau dazu gibts es die höchsten Gerichte, um die Fehler der Politik auszubügeln und den Bürger vor offensichtlichen Ungleichbehandlungen zu schützen.


    Wenn eine zusätzliche Prüfung nötig sein sollte, dann bitte für alle zu gleichen Bedingungen und keine Bevorteilung einer Tätigkeit oder Beschäftigungsgruppe.

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  • Aktuell würde mich ja mal der Stand der Verfassungsbeschwerden interessieren, man hört ja überhaupt nichts. Nicht einmal ob sie angenommen oder bereits abgewiesen wurde.