Zur aktuell vielfach geäußerten Kritik zum Notfallsanitätergesetz

  • Der Notsan wird die selbe Tätigkeit wie der RettAss haben.

    Da glaube ich noch nicht einmal dran! In Niedersachsen haben 90% der ÄLRD zu dem Curriculum des NotSan zugestimmt. Und was ich da die letzten Wochen so gelernt habe sagt mir, dass sich bei kompletter oder ähnlicher Umsetzung auf der regionaler Ebene sich doch recht deutlich etwas zum RettAss ändern wird. Bei meinem ÄLRD mache ich mir da auch keine Sorgen, die RettAss-Freigaben waren schon ganz okay. Auch hat er maßgeblich in der AG NUN die Dinge mit gestaltet.


    Aber was ist Dir denn lieber? Das der gleiche Fehler wie 1989 noch einmal gemacht werden soll (prüfungsfreie Überleitung)? Wenn wir Qualität in die Sache bringen möchten, dann geht das nur mit Ausbildung und Prüfung! Im Vergleich zu meiner RettAss-Ausbildung (inhaltlich, Umfang) Ende der 90ziger Jahre hat sich mein Fachwissen deutlich geändert und zugenommen. Neben der Einführung von Fortbildungsstandards auf regionaler Ebene mit jährlichen Überprüfungen, der Besuch von Buchstabenkursen, Online-Fortbildungsportale, Fachzeitschriften und auch dieses Forum haben dafür gesorgt, dass zusammen mit meiner kürzlich abgeschlossenen NotSan-Ausbildung (Ergänzungslehrgang) mein Wissen sich schon deutlich von dem Wissen von damals, zum Zeitpunkt meiner RettAss-Prüfung, abhebt.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Nun ja da steht die "Versorgung von Notfallpatienten" aber stimmt das kann der Ersthelfer am der Einsatzstelle ja auch.....



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    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • MaMo
    Welcher Berufszweig wird den abgeschafft ? Es gibt auch in Zukunft eine präklinische Fachkraft (NFS) sowie präklinische Hilfskräfte (RH,RS).
    Wer oder was wird den kanabalisiert ? Aus 5 RettAss werden ja nicht 3 NFS gebaut (obwohl son dritter Arm praktisch sein könnte). Wer wollte eigentlich die Situation der bestehenden RettAss verbesern ? Ich dachte die ganze Zeit es geht um die Patienten und um eine zeitgemäße Ausbildung.
    Was das Geld angeht wo wird mancherorts A9 disktutiert, A9 für unstudierte Berufsanfänger! Zum Vergleich das gibt es für Polizeihauptmeister, Oberpfleger, Stabsfeldwebel (Berufserfahren), als auch für Polizeikommisare und Leutnante (Studierte). Ansonsten wäre es mir neu, das der Arbeitskampf über Berufsausbildungsgesetze geführt wird.


    Du tutst gerade so als müssten alle RettAss, RettAss bleiben und würden zum KTW fahren "degradiert", weil man als RettAss ja nur Transportführer sein darf. Die Entwicklung zum NotSan scheint genauso unmöglich, wie die Übernahnme einer Leitungs-/Führungsfunktion, der Wechsel in eine stationäre Einrichtung oder die Tätigkeit als Verkäufer...äh...Produktberater.


    @rest
    ...drängler...

  • Ganz allgemein: Wenn manche Leute die gleiche Energie ins Lernen stecken würden, die sie ins Lamentieren stecken, wären sie vermutlich schon Arzt auf dem zweiten Bildungsweg. Auf jeden Fall würden sie nie Überleitungsprüfung zum Notfallsanitäter schaffen oder zur Not das ganze Staatsexamen (wo es doch eh kaum Unterschiede zum Rettungsassistenten gibt)-


    Ende der Durchsge. :scare:

  • Nun ja, die Chancen NotfSan zu werden sind leider nicht für alle gleich. Da geht es ja schon los.. Und somit kann es sein, das manche ihre Chance aus unterschiedlichen Gründen nicht bekommen können. Das ist sicher nicht im Sinne eines Rechtes auf freie Berufswahl und Entwicklung. Alle RettAss müssen meiner Meinung nach die selben Konditionen zur Überleitung haben.



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  • Wenn es nur eine neue Ausbildungsform ohne tatsächlichen Kompetenzzuwachs, warum dann die Überleitungen?

    Also wenn ich mir die Algorithmen des NotSan anschaue, so wie sie mir die letzte Zeit um die Ohren geflogen sind, dann wird sich im Vergleich zum RettAss doch einiges ändern. Als RettAss habe ich bisher nicht so viele Freigaben nutzen dürfen (müssen). Ich bin gespannt auf die regionale Umsetzung hier. Und ich glaube kaum, dass sie sich zu sehr von der AG NUN unterscheiden wird. Warum schrieb ich ja eben schon.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das ist sicher nicht im Sinne eines Rechtes auf freie Berufswahl und Entwicklung.


    Das Recht auf freie Berufswahl beinhaltet allerdings nicht, dass jeder jede Prüfung besteht und jeder alle Voraussetzungen erfüllt.
    Sonst wäre ich nämlich ganz sicher Astronaut geworden und hätte jetzt das Bundesverdienstkreuz und nicht dieser Gerst!

  • Die freie Berufswahl ist nicht eingeschränkt, jeder RettAss (im aktiven Dienst) erfüllt die Bedingungen gem. § 8 NotSanG.


    @ Jörg
    Da hättest du auch Popsternchen werden können, immerhin hat Jeanette Biedermann das ja auch. ;)

  • Lieber Jörg. Ich bin mal gespannt, wie man das Prüfen des rechtfertigenden Notstandes formaljuristisch betrachten kann. Ich kann mich entsinnen das die schon bei einer RettAss Prüfung in Frage gestellt wurde. Die Kollegen aus der Jura Ecke können da vielleicht weiter helfen.


    Ich denke das in den kommenden Jahren Richter viele Fälle entscheiden werden. Sei es bei den Zulassungen zu den Prüfungen und ggf. noch weiter reichend
    Stichwort: RettAss mit RettSan stelle bekommt keine Tätigkeit anerkannt. Nun ja ist kein Gerücht sondern hier real so entschieden worden. Wie viele der Kollegen hatten eine RettSan Stelle genommen um noch arbeiten zu dürfen. Ist dieser Umgang mit den Kollegen fair?
    Aber eigentlich habe ich darauf keine Lust mehr auf Grund meiner Diskussionsfreude, die ich hier hatte auf meine Qualifikation als unfähig betitelt zu werden... Jeder hat seine Rechtsauffassung.


    Meine ist, das höhere Ausbildung nicht automatisch höhere Kompetenz voraussetzen kann. Da keine höhere Kompetenz, Erlaubnis zur Tätigkeit da ist, darf sie auf dem Niveau nicht geprüft werden. Es darf meiner Meinung nur geprüft werden was die erlaubte Tätigkeit darstellt. Und nicht was unter die Nothilfe fallen würde. Somit würde man ja quasi die Nothilfe als Regeltätigkeit definieren.




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  • Lieber Jörg. Ich bin mal gespannt, wie man das Prüfen des rechtfertigenden Notstandes formaljuristisch betrachten kann. Ich kann mich entsinnen das die schon bei einer RettAss Prüfung in Frage gestellt wurde. Die Kollegen aus der Jura Ecke können da vielleicht weiter helfen. [...].


    Kann mir das bitte jemand übersetzen? Ich verstehs nämlich nicht.


    J. ?-(

  • MaMo, ist es den fair das die RettAss auf RS-Stellen, den RS diese Stellen wegenommen haben ?


    Ich kenne Rettungsassistenten die ausschließlich im unqualifizierten Krakentransport oder im Kliniktransport gearbeitet haben und bis heute arbeiten, diese Mitarbeiter haben seit dem Annerkennungsjahr oder seit ihrer RS-Zeit keine Notfälle mehr versorgt, die Arbeitsweisen und Routine sind anders als bei den MA die auf dem RTW eingesetzt werden. Möchten diese MA nun NFS werden um anschließend den AG zu wechseln, haben Sie das Staatsexamen.


    Magst du den letzten Satz nochmal anders formulieren ?


    Jörg
    Ich tippe mal das er folgendes meint:
    Situation: praktische Prüfung RA-Staatsexamen, der Patient bedarf invasiver Maßnahmen/Medikamente oder etwas anderes mit "Arztvorbehalt", diese Maßnahmen werden vom Prüfling nicht ergriffen. Auch Nachfragen der Prüfungskommision warum dies nicht erfolgte, erwidert der Prüfling, das er diese im Lehrgang erlernte und im Krankenhaus (hoffentlich) geübte Maßnahme nicht ergriffen habe, weil er kein Arzt sei.

  • @Kritiker am NotSanG
    Seht es doch mal andersherum und denkt längerfristiger. Der dreijährig-gelernte Notfallsanitäter kommt in ein paar Jahren flächendeckend auf die Autos. Zusammen mit den jetzigen RA wird der Patient qualitativ besser versorgt. Der Dank seiner Ausbildung kompetentere NFS ist der Chef, aber wir versorgen die Patienten gemeinsam und die Rettungsassistenten können ihre Erfahrung einbringen.
    Die Ergänzungsprüfung ist nicht der Maßstab des Ganzen, ist nur ein "Bonbon" für die momentanen Rettungsassistenten und hat sich in wenigen Jahren erledigt.
    Es ist Alles noch ganz jung und wird sich mit den Jahren regeln. Die Versorgung wird professioneller und besser werden, auch die Rettungsassistenten werden bis zu ihrem Aussterben davon profitieren. Niemand nimmt ihnen etwas weg.
    Geduld, es wird gut werden.

  • Aber eigentlich habe ich darauf keine Lust mehr auf Grund meiner Diskussionsfreude, die ich hier hatte auf meine Qualifikation als unfähig betitelt zu werden...

    Gut, aber den Stein hast Du ja (wieder) ins Rollen gebracht. Ich verstehe aber, dass es niederschmetternd sein kann, wenn man nur Gegenfeuer bekommt. Da mussten wir hier schon alle mal durch. Scheinbar ist es aber auch schwer Dich zu überzeugen! Dich runter geputzt oder "betitelt" hat doch aber hier keiner, oder? Eigentlich gehen hier die Diskussionen meistens gesittet vonstatten.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Leider beantwortet hier keiner die Frage:


    Was will oder wollte man mit dem NotSanG erreichen?


    Dieser Frage weicht hier jeder aus. Die Erklärung von Johannes beantwortet diese Frage leider nicht. Das ist m. Meinung nach die wichtigste Fragestellung.

    Zitat

    Aber was ist Dir denn lieber? Das der gleiche Fehler wie 1989 noch einmal gemacht werden

    Die Fehler von 1989 sind ein Witz gegenüber den Fehlern die man heute macht.


    @ Harris


    Um neue Algorithmen zu lernen bedarf es wohl nicht eines Gesetzes sondern vernünftige ÄLRD und Arbeitgeber die auch mal in Ausbildung investieren. Spannender ist die Frage, ob die erlernten Algorithmen denn nun auch bundesweit dann eingesetzt werden dürfen. Hier fehlen aber die verpflichtenden Bestandteile für die späteren Arbeitsplätze.

  • Meine ist, das höhere Ausbildung nicht automatisch höhere Kompetenz voraussetzen kann. Da keine höhere Kompetenz, Erlaubnis zur Tätigkeit da ist, darf sie auf dem Niveau nicht geprüft werden. Es darf meiner Meinung nur geprüft werden was die erlaubte Tätigkeit darstellt. Und nicht was unter die Nothilfe fallen würde. Somit würde man ja quasi die Nothilfe als Regeltätigkeit definieren.


    Auch wenn ich zugebe, dass ich diesen Absatz nicht sicher verstanden habe, vermute ich mal, dass du meinst, dass nur gelehrt und geprüft werden dürfte, was später auch praktisch angewandt wird.


    Warum sollte man das nicht dürfen? Dazu gibt es nun wirklich kein Gesetz, was dies verbietet, noch ist das in anderen Ausbildungen unüblich. Schau dir die Krankenpflege und die medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelfer an. Auch hier werden regelmäßig Dinge gelehrt und geprüft, die nur als Delegation und nicht zwangsweise eigenständig ausgeführt werden dürfen. Selbstverständlich ist das legal. Weiterhin darf sogar der gesamte Stoffumfang aus Ausbildungsgesetzen geprüft werden, nicht explizit nur, was tatsächlich gelehrt wurde. Auch dies ist in vielen Bereichen so, wobei man oftmals versucht darauf zu verzichten.


    Man darf keine Kompentenzen bekommen, in denen man nicht ausgebildet wurde, aber man darf sehr wohl Dinge ausbilden, die nicht zur eigenständigen Kompetenz gehören.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Die Fehler von 1989 sind ein Witz gegenüber den Fehlern die man heute macht.

    Ich empfinde den Fehler von 1989 nicht als Witz, er war gravierend falsch!

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Leider beantwortet hier keiner die Frage:


    Was will oder wollte man mit dem NotSanG erreichen?


    Dieser Frage weicht hier jeder aus. Die Erklärung von Johannes beantwortet diese Frage leider nicht. Das ist m. Meinung nach die wichtigste Fragestellung.


    Man wollte einen neuen, besser ausgebildeten Beruf schaffen, der zukünftig die höchste Ausbildungsstufe im Rettungsdienst darstellt und die Ausbildung zum Rettungsassistenten mit all ihren Mängeln abschaffen. Den Beitrag kurz vor meinem habe ich überlesen. Ehrlich gesagt, kommst du da aber auf mein "man darf im RTW nicht ohne Arzt operieren darf, dass man eine Prüfung machen muss und dass man nicht sofort ohne Leistung einen Topf voll Gold bekommt Gejammer" Sinnbild zurück.


    Das Notfallsanitätergesetz ist ein Berufsausbildungsgesetz. Es kann und darf Dinge nicht regeln, die die Berufsausübung oder die Tariffreiheit tangieren. Das ist schlicht und ergreifend nicht legal möglich. Entsprechend wird die Ausbildung geregelt und was darin erlernt werden soll. Ob und in wie weit davon was umgesetzt wird, liegt nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und hat in einem Ausbildungsgesetz nichts verloren. Aus dem Verantwortungsbereich der Länder ergibt sich nunmal, dass dies selbstverständlich nicht bundeseinheitlich sein kann. Dafür wäre eine Verfassungsänderung und ein Schwenk auf eine zentralistische Organisation notwendig. (Was, wenn man sich Frankreich näher anschaut, nicht unbedingt wünschenswert ist.) Die Aussage, dass ohne erweiterte Kompetenzen eine Prüfung nicht rechtens wäre, ist schlicht falsch. Denn mit der Urkunde zum neuen Berufsbild wird der entsprechende Wissens- und Ausbildungsstand bescheinigt. Deswegen ist eine Adelung wie 1989 ein grober Fehler, den man glücklicherweise dieses mal vermieden hat. An manchen Orten gibt es bereits Anpassungen in den Kompetenzen und im Gehalt. Zumindest im Bereich des öffentlichen Dienstes finden ja auch schon Verhandlungen über eine grundsätzliche Eingruppierung statt, wobei diese im kommunalen Bereich wohl wie die bisherigen eher unverbindlich sein werden. Aber zu behaupten es würde sich nirgends etwas ändern, ist schlicht falsch. Manches mal lohnt sich eine gewisse Eigen- und Vorleistung, wenn man positive Entwicklungen miterleben möchte.


    So, nun bin ich auch ausführlich auf deine verbliebene Frage eingangen. Wärst du so gut und gehst auf diese und die letzte Antwort ein?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • @ Mosquito


    ...naja, auch hier wird die Frage nicht wirklich beantwortet.

    Zitat


    Diesem Anspruch kann nur ein zukunftsorientiertes, leistungsstarkes Rettungswesen gerecht werden, das an den Bedürfnissen
    der Hilfeersuchenden ausgerichtet ist.

    Ob dieses Ziel mit dem NotSanG erreicht wird? Der Lösungsansatz:

    Zitat

    Das Ergebnis ist eine neue Ausbildung, die sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet. Unter anderem wird die Ausbildungsdauer von bisher zwei auf drei Jahre verlängert.

    Mehr Wissen, mehr praktische Fähigkeiten, nur....darf er es auch bundesweit einsetzen? Definitiv: NEIN! Dazu fehlen die verpflichtenden Anordnungen für die ÄLRD, Rettungsdienstbetreiber und maßgeblichen Behörden.


    Unter dem Thema Kosten findet man eine echte Zielsetzung, die das NotSanG rechtfertigen würde:

    Zitat

    Diesen Mehrausgaben stehen erhebliche, in der Summe nicht quantifizierbare Einspareffekte gegenüber, da durch die verbesserte Qualifizierung dieser Berufsgruppe Einsparpotentiale bei Krankenhausbehandlungen und weitere Einsparungen durch eine Vermeidung unnötiger Notarzteinsätze zu erwarten sind.

    Ob da die Notärzte und ÄLRD mitspielen? Eine gesetzliche Regelung finde ich aber nicht, das ÄLRD hier verpflichtend mitwirken müßten. Tatsächlich ist die Position der Ärzte gestärkt worden. Damit dürfte diese Zielsetzung wohl kaum zu erreichen sein.


    @ Johannes D


    Deine Auffassung kann in nicht in allen Punkten teilen. Rechtlich hat der Bund sehr wohl die Möglichkeit, Kompetenzen nach bestandener Ausbildung zu gewährleisten. Unerheblich dessen stellt sich aber die Frage, ob man sich nicht mit der gesamten Problematik bei der Schaffung des NotSanG beschäftigt hat. Und positive Eigen- und Vorleistung gab es auch ohne das NotSanG. Die Gründe hierfür waren aber i. d. Regel eine andere Natur, z.B. Notarztmangel. Es gibt Rettungsdienstbereiche in der Bundesrepublik, bei denen nichtärztliches Fachpersonal problemlos ärztliche Maßnahmen durchführen kann/muss. Es ist allgemein bekannt, das es in der Bundesrepublik unglaubliche Kluften bzgl. der Kompetenzen von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich gibt.


    Das heißt, die RettAss-Ausbildung kann nicht die Ursache für die unterschiedlichen Rettungsdienstkompetenzen in Deutschland sein. Die Gründe müssen woanders liegen.


    Nochmals Johannes, du kannst prüfen, alte Rettungsdienstkollegen als unfähig rausschmeißen oder in Rente schicken. Glaubst du tatsächlich, das sich die Rettungsdienstlandschaft in Deutschland bei den bisherigen Bedingungen ändern würde? Langfristig vielleicht ja, aber das hätte man anders und vor allem auch wesentlich sozialverträglicher und kostengünstiger erreichen können. Die Rettungsdienstlandschaft hat sich ja bereits auch ohne das NotSanG verändert. Die Gründe hierfür sind aber eher ökonischer und struktureller Natur.


    @ Harris


    Ob es 1989 ein Fehler war, alles zu adeln weiß ich nicht. Leider ist es nicht mehr nachprüfbar ob es tatsächlich ein Fehler war, denn ich persönlcih glaube nicht, das sich die Rettungsdienstlandschaft selbst bei Prüfungen mit allem drum und dran wirklich geändert hätte.


    Allerdings ist es ein Fehler, wenn alte Rettungsassistenten irgendwann auf der Straße sitzen und als dank für ihre 30 - jährige Tätigkeit im Rettungsdienst harzen dürfen. Schon aus ökonomischen Gründen dürften sie Zielpersonen der ersten Güte für die Arbeitgeber sein. Das wäre dann messbar und für mich persönlich nicht vertretbar. Aber noch sind wir nicht soweit und ich hoffe das die Politik die richtigen Entscheidungen bzgl. des NotSanG treffen wird.


  • Zumindest im Rahmen eines Ausbildungsgesetzes kann der Bund dies nicht so ohne weiteres. Eine teilweise Heilerlaubnis für NotSans war in der Tat einmal in der Diskussion, man hat sich mit diesem Thema beschäftigt. Allerdings hätte das Folgen weit weg von Notfallmaßnahmen und der Zuführung in ärztliche Behandlung. Dagegen hat man sich explizit entschieden und Regelungen über die Berufsausübung, die das dann in gewissen Umfang wirklich regeln kann, obliegen nunmal den Bundesländern. Meine Einlassung bezüglich Eigen- und Vorleistung hast du schlicht falsch verstanden. Hier ging es mir darum, dass wir erstmal tatsächlich mehr Wissen und Kompetenz sammeln müssen, auf dem man später aufbaut. Im RD hat sich diesbezüglich eine merkwürdige Mentalität aufgebaut. Man möchte möglichst wenig oder nichts leisten, dafür aber sofort etwas bekommen. Das ist eine Einstellung, die ich nicht teilen kann und für die ich auch wenig Verständnis aufbringe. Ich bezog mich hier explizit NICHT auf irgendwelche Maßnahmen, die in Cowboymanier ohne Rückhalt ausgeführt werden sollen. Auch wenn mir ob der NRW Diskussion gern etwas anderes nachgesagt wird, bin ich ein guter Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Wann immer es möglich ist, halte ich mich an Vorgaben. Mein Job sorgt nämlich dafür, dass die Brötchen auf meinen Tisch kommen. Und das ist mir ziemlich wichtig, auch wenn ich für schlechte Zeiten viele Reserven angehäuft habe.


    Die Kompetenzlandschaft hat sich schon aufgrund der RettAss Ausbildung entwickelt, naja, zumindest teilweise. Sicherlich gab es weitere Faktoren, aber die gesetzlichen Vorgaben für den RettAss waren so allgemein, dass letztlich fast jede Schule gemacht hat, was sie wollte. Weiterhin gab es grobe handwerliche Fehler, die immer mehr erfolgreiche Klagen zur Folge hatten, sodass am Ende wirklich kaum mehr eine Regel stand. Mal abgesehen davon, dass der geplante Regelfall, nämlich die Vollzeitausbildung, zur Ausnahme wurde. Dadurch war am Ende der Lehrinhalt von Schulen selbst im gleichen Bundesland nicht zwangsweise entfernt ähnlich.


    Du gehst in allen deinen Ausführungen davon aus, dass die Politik das NotSanG entworfen hat, um den RettAss einen großen Gefallen zu tun. Das ist Unsinn. Ursprünglich wollte man den RettAss novellieren, hat sich dann aber zur Schaffung eines neuen Berufes entschlossen. Hierbei hat man eine Ausbildung schaffen wollen, die den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist. Die NotSan Ausbildung hat hierfür sehr wohl das Potential. Und ja, dafür ist es erstmal wichtig, dass wir mehr lehren als man unbedingt braucht. Und dann hat man sich überlegt, wie man den bisherigen Berufsstand in ausreichendem Maß mitnehmen kann. Die Übergangsregeln finde ich in der Ausarbeitungen auch etwas unerfreulich, weil mir dieses Stufenmodell nicht einleuchtet. Man hat hier aber mit dem Staatsexamen für die in der Stufenregelung benachteiligten eine leichte, zweite Wahl gelassen. Keineswegs war es die Absicht des Gesetzgebers eine Regelkompetenz einzuführen, den RettAss mehr Gehalt zuzusprechen oder sonst etwas in der Richtung. Und ja, ich gehe fest davon aus, dass sehr wohl klar war, dass es einen nicht gänzlich kleinen Teil der Rettungsassistenten geben wird, die die Prüfung zum NotSan aus dem einen oder anderen Grund am Ende der sieben jährigen Frist nicht bestanden haben wird. Dies lässt sich insbesondere daher ableiten, dass man sehr konsequent gegen eine prüfungsfreie Adelung war. Auch hieran kann man sehr klar sehen, dass die Politik sehr genau wusste, was sie da will. Das Ziel des Gesetzes war und ist es so nicht, dass du oder ich nun neue Medikamente geben dürfen. Das ist bestenfalls ein Nebeneffekt.


    Ich möchte nochmal auf deine ursprüngliche Fragestellung zurück kommen. Du sprachst davon, dass die Mehrausgaben negativ seien. Siehst du das immernoch so, oder hat dich das Argument, dass dies primär daran liegt, dass die Azubis entlohnt werden, überzeugt? Ich fragte dich weiterhin, welche zusätzliche Organisation du beim Verfassen des NotSanG vermisst hast. Und ja, die Frage war sehr ernst gemeint, weil mir wirklich keine einfällt.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!