Colt es mag durchaus sein, dass dir diese Antwort nicht ausreicht, es ist nunmal die Intention dieses Gesetztes. Andere Organe, die am NotSanG mitgewirkt haben, mögen andere Intentionen gehapt haben, da müsstest du allerdings schon selber nachfragen.
Verabschiede dich von diesem bundeseinheitlich, dies werden vielleicht unsere Kinder erleben, wir werden weiter den Föderalismus erleben. Und dies ist auch kein Alleinstellungsmerkmal des Rettungsdienstes, ein Landespolizist aus Niedersachsen hat auch nicht die gleichen Befugnise, wie sein ortsansäßiger Amtskollege aus Bayern.
Die Notärzte werden im übrigen mit dem "spielen", was ihnen die RLSt. zuweist Die ÄLRD arbeiten derzeit mit RH, RS, TS->RS->RA, RS->RA (übergeleitet), RS->RA (o. Anerkennungsjahr), RS->RA (m. Anerkennungsjahr) und RA(Vollzeit). Gibt er etwas für irgendeine der letzten 5 Gruppen frei, so gilt dies auch automatisch für die anderen vier. In Zukunft kann der ÄLRD etwas für NotSan freigeben, die entweder die Ergänzungsprüfung oder das Staatsexamen bestanden haben. Und ja für die "5"-RA-Gruppen heißt dies wohl langfristig identische "Freigaben" wie die RS zu haben.
Die Bedingungen sind bereits andere, heute (oder besser 2016) müssen die RFP-Anfänger nicht mehr dringend die RS-Stelle im unqualifizierten Krankentransport antreten, weil das Konto nach Lebens- u. Lehrgangskosten im Schuljahr und einem "ehrenamtlichen" Annerkennungsjahr dringend auf Vordermann gebracht werden muss. Auch die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf einer Rettungswache wird somit höher.
Das die Adelung ein Fehler war ist aus heutiger Sicht eindeutig. Der geadelte RettAss außerhalb des Einsatzdienstes wurde soomit zum kgN was die Fähigkeiten und Kenntnisse eines RettAss anbelangte.