NRW: Feuerwehren, komba sowie Städte- und Landkreistag fordern Ausschluss von Berufsverbänden aus dem Landesfachbeirat Rettungsdienst

  • Es bringt nix FW mit RD zu vergleichen. Man sollte angand seiner Arbeit argumentieren und bestimmte EG fordern. Im übrigen kann man im öD durchaus auch einen Antrag auf höher Gruppierung stellen (selber schon gemacht und nach einer genauen Stellenbeschreibung und Besprechrung eine EG mehr bekommen).


    Wenn man dann doch mal vergleicht:
    FWler sind viel Organisierter und machen oft ordentlich Druck gegenüber der Stadtverwaltung. Im RD habe ich das bis jetzt selten erlebt.

  • Es gibt aber viele Regionen in denen FW und RD nicht so leicht zu trennen sind. Und wenn Angestellte auf E6 eine Funktion ausüben, die auf A8 oder A9 geschrieben ist, drängt sich die Frage nach dem Warum schon etwas auf. Ansonsten habe ich meine Meinung ja schon ausführlich kundgetan.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Und wenn Angestellte auf E6 eine Funktion ausüben, die auf A8 oder A9 geschrieben ist, drängt sich die Frage nach dem Warum schon etwas auf.


    Wie meinst du das denn?


    Und warum ist Feuerwehr nicht immer vom RettDst zu trennen?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Es gibt aber viele Regionen in denen FW und RD nicht so leicht zu trennen sind. Und wenn Angestellte auf E6 eine Funktion ausüben, die auf A8 oder A9 geschrieben ist, drängt sich die Frage nach dem Warum schon etwas auf. Ansonsten habe ich meine Meinung ja schon ausführlich kundgetan.


    Weil dort noch eine zusätzliche Ausbildung gefordert wird, nämlich mind. B1.

  • Ich bezog mich auf die Eingruppierungsdiskussion. Wenn erhebliche Teile des Rettungsdienstes von Feuerwehrbeamten geleistet werden und es dafür geschriebene Besoldungsposten, z.B. A8 oder A9, gibt, ist es nachvollziehbar und regelrecht unvermeidlich, dass sich Rettungsdienstangestellte, die ja nicht selten sogar den selben Dienstherren haben, mit dieser Entlohnung vergleichen.


    Ich zweifele damit nicht die den Berufsfeuerwehrbeamten zustehenden Vorteile aus ihrer Verbeamtung an, sie haben mit Sicherheit ein höheres Risiko (was sich im Laufe der Jahrzehnte geändert haben mag, aber meiner Meinung nach weiterhin besteht) und können sich eben nicht stets auf Eigenschutz zurückziehen. Er kann leichter zum Dienst verpflichtet werden und hat zahlreiche Pflichten mehr gegenüber seinem Dienstherren. Dafür hat ein Beamter auf A8 eben auch mehr Geld auf dem Konto als ein Angestellter mit E8, das ist gerechtfertigt. Warum eine Tätigkeit aber einen A8 / A9 Beamten erfordert und nur einen E6 Angestellten, das ist nicht gerechtfertigt. Die Stufen und Beschreibungen sind analog und ich verweigere mich der Ansicht, dass Angestellte pauschal soviel bessere und klügere Menschen sind, dass sie mit geringerem Niveau so viel schwierigere Aufgaben lösen können. Natürlich ist mir am Ende auch klar, dass diese Posten dahin geschrieben sind, damit man seinen Stellenschlüssel hält. Aber das trifft dann konsequenter Weise auch alle, die diese Stelle ausüben.


    Aber nochmal zurück zur Sache, es liegt mir fern die Beamten anzugreifen. Ich schätze ihre Arbeit hoch ein und sie ist wichtig. Ich halte eine Eingruppierung in E8 (TVöD / TVL) für realistisch und angemessen und glaube, dass wir uns alle freuen können, wenn wir das erreichen. Sollte es dann noch passieren, dass die HiOrgs nachziehen müssen und am Ende auch die HiOrgs und andere Private auf dem Niveau zahlen, haben wir in der RD Landschaft wirklich etwas erreicht.


    Ich hoffe, ich habe mich klarer ausgedrückt. Ich lerne mal wieder für Prüfungen und hab nen nicht ganz kleinen Knoten im Hirn.


    Edit: Andrechen: Sicherlich. Dafür bekommt der BF Beamte i.d.R. auch mindestens A7, wenn aber Beförderungsposten, sprich A8 oder A9 auf der Stelle liegen, ist die Argumentation hinfällig. Denn damit ist die Tätigkeit über das normale Maß herausgehoben. Und auch der BF Beamte nimmt auf der Position keine Aufgabe wahr, die einer Ausbildung jenseits der RD Ausbildung bedarf. Sollten Atemschutzmasken etc auf dem RTW vorhanden sein, werden die Angestellten in aller Regel ebenfalls vor ihrem ersten Einsatz darauf geschult.

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  • Ich sehe die EG 8 als durchaus realistisch und denke auch, dass die EG 8 durchaus in Ordnung ist. Nur kann man heute einen FW Beamten nicht mit einem RettAss gleich setzen, da andere Anforderungen vorliegen.
    Ich sehe auch kein Argument zu sagen, dass NFS künftig die EG 8 bekommen sollten, weil ein FW Beamter auch bei A7 oder A8 ist.


    Die Argumente sollten immer auf den Aufgabenbreich der Berufsgruppe bezoegen sein.

  • Ich bezog mich auf die Eingruppierungsdiskussion. Wenn erhebliche Teile des Rettungsdienstes von Feuerwehrbeamten geleistet werden und es dafür geschriebene Besoldungsposten, z.B. A8 oder A9, gibt, ist es nachvollziehbar und regelrecht unvermeidlich, dass sich Rettungsdienstangestellte, die ja nicht selten sogar den selben Dienstherren haben, mit dieser Entlohnung vergleichen.


    Wenn es einen von Angestellten besetzen Rettungsdienst innerhalb einer Berufsfeuerwehr gibt und die NotSan+mind. mD Feuerwehrler A7/A8/A9 erhalten und der "nur" NotSan Rettungsdienstangstellte E8 (oder was auch immer) ist es warum gerechtfertigt, dass dieser sich mit den Feuerwehrbeamten vergleicht?
    Na ja, vergleichen kann er sich ja mit jedem, aber der Vergleich hinkt dann doch...


    Warum eine Tätigkeit aber einen A8 / A9 Beamten erfordert und nur einen E6 Angestellten, das ist nicht gerechtfertigt.


    Ich kenne die Unterschiede in Zahlen nicht so, aber meine grundsätzliche Meinung dazu steht im Absatz oben.


    Dafür bekommt der BF Beamte i.d.R. auch mindestens A7, wenn aber Beförderungsposten, sprich A8 oder A9 auf der Stelle liegen, ist die Argumentation hinfällig. Denn damit ist die Tätigkeit über das normale Maß herausgehoben. Und auch der BF Beamte nimmt auf der Position keine Aufgabe wahr, die einer Ausbildung jenseits der RD Ausbildung bedarf.


    Das raffe ich nicht.
    Ja, der Beamte bekommt mindestens A7 und wenn er was kann (Eignung, Leistung, Befähigung) bekommt er halt auch A8 oder A9.
    Was ist daran falsch?

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  • Nichts, ich glaube du verstehst mich falsch oder dir ist das Beförderungssystem der meisten Feuerwehren nicht bekannt. Ein Beamter wird nicht nur aufgrund seiner Leistungen und Befähigungen befördert, sondern auch weil entsprechende höher eingestufte Stellen frei sind. Diese höheren Stellen sind an bestimmte Positionen gebunden, z.B. Fahrzeugführer, DLK Maschinist etc. Aber eben auch sehr gerne an die Position "RTW Führer". Am Ende werden die Stellen meist alle in einen Topf geschmissen und es ist aufgrund des Konzeptes der Stellenbündelung egal, wer wo sitzt. Dennoch sind dann bei drei RTW am Ende 12 A9er Stellen (*) durch die Position RTW Führer zu besetzen. Jetzt stellt selbige Feuerwehr Angestellte als Rettungsdienstverantwortliche ein, also explizit für die Position "RTW Führer". Diese ist nach Stellenplan mit A9 zu besolden, wird aber nun durch einen eigens dafür eingestellten E6 Angestellten besetzt. Die Funktion wird gleich ausgeübt und die entsprechende Wertigkeit ist amtlich festgestellt. Das ist schon eine Ungleichbehandlung. Und es schafft übrigens auch einen gewissen Unfrieden in der Truppe, weil durch die E6 Angestellte dann A9er Stellen "verloren gehen" und weniger Beamte befördert werden können, wenn die Feuerwehr klein genug ist, dass das eine Rolle spielt.


    (*) die genaue Zahl hängt natürlich von der Berechnungsmatrix Personal / Posten ab und ist hier stark gerundet.

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  • Nichts, ich glaube du verstehst mich falsch oder dir ist das Beförderungssystem der meisten Feuerwehren nicht bekannt.


    Ja.

    Diese ist nach Stellenplan mit A9 zu besolden, wird aber nun durch einen eigens dafür eingestellten E6 Angestellten besetzt. Die Funktion wird gleich ausgeübt und die entsprechende Wertigkeit ist amtlich festgestellt. Das ist schon eine Ungleichbehandlung.


    Ja und nein. Ich verstehe schon deinen Punkt, aber dennoch ist der Feuerwehrbeamte "RTW Führer" A9 immer noch zusätzlich im feuerwehrtechnischen Dienst ausgebildet und auch zusätzlich noch dort tätig, oder?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er - aber ich lasse mich gerne belehren - eine Tätigkeitsbeschreibung hat, die ihn eigentlich nur RTW Führer sein lässt und er aus purer Nettigkeit nebenbei hin und wieder auf dem Löschzug sitzt.
    Täusche ich mich?


    Und es schafft übrigens auch einen gewissen Unfrieden in der Truppe, weil durch die E6 Angestellte dann A9er Stellen "verloren gehen", wenn die Feuerwehr klein genug ist, dass das eine Rolle spielt.


    Das hingegen macht Sinn.

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  • Diese Stellenbeschreibungen sind tatsächlich so aufgebaut, dass man davon ausgeht, dass die Person ausschließlich diesen Posten bekleidet, darum entsprechen die zu befördende Personenzahl direkt dem Personal / Posten - Schlüssel. Damit man den Quatsch so nicht durchziehen muss, führte man eine Stellenbündelung ein, die eine Durchlässigkeit der Posten von A x - A y zulässt (i.d.R. A7 - A9). Aber grundsätzlich kannst du irgendwo nachlesen, dass die Position RTW Führer mit einem Beamten der festgelegten Stufe zu besetzen ist (wird durch og. Regelung ausgehebelt). Und dann mutet es für mich eben seltsam an, dass ein Angestellter mit etlichen Lohngruppen weniger das selbe leisten soll.


    Übrigens sind Feuerwehren, die ein Laufbahnverlaufsmodell haben, aus der Nummer raus. Denn da wird noch postenunabhängig befördert, aber leider sterben die aus. Damit sei an der Stelle nochmal explizit gesagt, dass das nicht auf die BF zutrifft, mit der ich mal Berührung hatte, die hatte zu diesem Zeitpunkt eben jenes Laufbahnverlaufsmodell.


    Das ist aber eine theoretische Diskussion. Ich finde es nur scheinheilig, dass ich einen Beamten für den Posten auf A8 / A9 befördern muss, weil die Tätigkeit über dem zuzumuten Niveau eines A7 / A8 Beamten ist, aber ein Angestellter dies mit E6 machen soll. Das ist alles. Ich wollte da wirklich nicht so drauf rumreiten. Aber vielleicht erfreut sich der eine oder andere an neuen Erkenntnissen zur Beförderung bei Berufsfeuerwehren. Ich halte E8 weiterhin für angemessen für die Tätigkeit eines NotSans und schätze Berufsfeuerwehrbeamte im RD wirklich. Aus der Doppelqualifikation ergeben sich am Ende erhebliche Vorteile in vielerlei Lagen. Meine persönliche Einstellung möchte ich nochmal verdeutlichen, damit niemand das von mir geschriebene missversteht.

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  • Der A9 Beamte hat neben der RTW Führer Qualifikation auch einen B3 Lehrgang und ist je nach BF Fahrzeugführer HLF oder zumindest Ausfallreserve. Von daher denke ich schon, dass ein Gehaltsunterschied durchaus vertretbar ist!

  • Übrigens sind Feuerwehren, die ein Laufbahnverlaufsmodell haben, aus der Nummer raus. Denn da wird noch postenunabhängig befördert, aber leider sterben die aus. Damit sei an der Stelle nochmal explizit gesagt, dass das nicht auf die BF zutrifft, mit der ich mal Berührung hatte, die hatte zu diesem Zeitpunkt eben jenes Laufbahnverlaufsmode

    Feuerwehren mit dem angesprochenen Laufbahnverlaufsmodell sterben tatsächlich aus. Mir ist mittlerweile keine mehr bekannt. Meine hat dieses vor ca. 3 Jahren abgeschafft. War eine nette Sache, hat einigen Kollegen aber auch in Hinsicht auf die eigene Motivation nicht gut getan.....

  • Schöner Beitrag Johannes.


    Hierzu möchte ich feststellen, das die Entwicklung nicht nur die Feuerwehren betrifft, sondern auch den reinen Rettungsdienst. In Bayern sind die Löhne im Rettungsdienst kräftig gesunken, da die Eingruppierungen E8 für einen heutigen Rettungsassistenten gar nicht mehr zu erreichen sind. Bis Ende 2002 wurden alle Rettungsassistenten nach einer zeitlichen Ausübung ihrer Tätigkeit grundlegend befördert - und konnten V c (das gute alte BAT) erreichen, was in etwa E8 entspricht. Das ist heute leider Vergangenheit und der Tribut der Ökonomisierung des Rettungsdienstes, den die heutigen Beschäftigten auszubaden haben.

  • Es gibt am Tod des BAT und der Geburt des TVöD ja noch mehr auszusetzen, nicht nur der Verfall der Eingruppierungsgruppe. Da würden mir zum Beispiel die Familien- bzw. Kinderzulagen einfallen. Quasi eine Diskriminierung von "Angestellen-Kindern" ggü. "Beamten-Kindern".


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Was das denn für eine komische Zulage? Wie viele muss ich davon haben bis es sich lohnt?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Schöner Beitrag Johannes.


    Hierzu möchte ich feststellen, das die Entwicklung nicht nur die Feuerwehren betrifft, sondern auch den reinen Rettungsdienst. In Bayern sind die Löhne im Rettungsdienst kräftig gesunken, da die Eingruppierungen E8 für einen heutigen Rettungsassistenten gar nicht mehr zu erreichen sind. Bis Ende 2002 wurden alle Rettungsassistenten nach einer zeitlichen Ausübung ihrer Tätigkeit grundlegend befördert - und konnten V c (das gute alte BAT) erreichen, was in etwa E8 entspricht. Das ist heute leider Vergangenheit und der Tribut der Ökonomisierung des Rettungsdienstes, den die heutigen Beschäftigten auszubaden haben.


    Aber dennoch rennen da bundesweit immer noch genug hin um trotz dieser miesen Bedingungen dort zu arbeiten als würde es nichts anderes geben. Irgendwie komisch!

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."