Mindestlohn im Rettungsdienst

  • Ein Streik im Krankentransport ist ethisch nicht zu rechtfertigen. Man kann das nicht auf dem Rücken kranker Menschen austragen. Eine Wundbehandlung ist eine notwendige Prozedur.


    Wie sind dann die Streiks von Ärzten in der Vergangenheit zu bewerten?


    Zitat

    In der Woche nach dem 5. Juni wurden hunderte Betten an verschiedenen Unikliniken, zum Teil ganze Stationen geschlossen. Seinen Höhepunkt erreichte der Ärztestreik am 16. Juni 2006 mit der bundesweiten Arbeitsniederlegung von über 13.800 Ärzten in 41 Unikliniken und Landeskrankenhäusern. Damit trat ein Großteil der insgesamt 22.000 Universitätsmediziner in den Ausstand.


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%…treik_in_Deutschland_2006


    Um mal nur auf einen groß angelegten Streik von Ärzten in den letzten Jahren anzusprechen...

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • In welchem Gesetzestext sollte denn das Streikrecht geregelt sein?

    Ich denke, Du kennst die Antwort. Es gibt kein Gesetz zur Regelung des Streikrechts, es leitet sich aber her aus dem Grundgesetzt. §9 Tarifautonomie. Oft genug gehört von der GDL.

  • Passt vielleicht nicht ganz hier her, aber habe heute einen ehem.
    Kollegen getroffen, der für eine HiOrg arbeitet, ohne TV.
    Hat zur gleichen Zeit mit mir angefangen und hat Brutto ca. 600€ weniger und dabei sind die Zuschläge nicht miz gerechnet.
    Für die gleiche Arbeit nen Hungerslohn.
    Merci für die Menschlichkeit.

  • es definitiv, 100%ig, und ganz ganz sicher ist dass der Arbeitgeber auf alle Fälle unbedingt 2 NFS auf dem RTW benötigt und ALLE Rettungsassistenten im Unternehmen weitergebildet werden sollen


    Warum?

  • Davon abgesehen, dass auch bei unseren Forumstreffen schon effektiv berufspolitisch gearbeitet wurde, ist dort der Umgangston besser als er anscheinend bei Gewerkschaftstreffen ist.
    Das Satzmonster davor habe ich leider nicht verstanden.


    J.


    Ich würde sogar behaupten, dass auf dem einen oder anderen Forumstreffen innerhalb von wenigen Tagen mehr berufspolitisch entstanden ist als die eine oder andere Gewerkschaft in mehreren Jahren entwickelt hat...




    Übrigens:
    Streik beim Rettungsdienst ist auch durchaus schon mal vorgekommen (und auch nicht ganz unerfolgreich):
    Streik beim DRK Verden (2008)
    Wurde auch im Forum "erwähnt" aber nie wirklich besprochen.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin


  • Haben wir bei uns im Ländle auch schon gehabt. Will blos sich heute keiner mehr dran erinnern. Natürlich gibt es da immer wieder den einen oder anderen KV der durch Abwesenheit glänzte. Ich könnte da jetzt Namen nennen...


    http://www.betriebsrat-drk-goe…e/NWZArtikelDRK270308.pdf

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."



  • Das ist mehr als interessant.
    Ohne das Urteil selbst zu kennen - könnte dieses auch auf den Rettungsdienst übertragen werden bzw. könnte dies auch entsprechende Folgen für die Rettungsdienste haben?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wie muss man das verstehen? Das grundsätzlich Bereitschaftsdienst (nicht Rufbereitschaft) vollständig angerechnet werden muss? In meinem Fall werden in der Bereitschaftszeit nur 50% der Stunde angerechnet. Das wäre tatsächlich mehr als interessant!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das ist mehr als interessant.
    Ohne das Urteil selbst zu kennen - könnte dieses auch auf den Rettungsdienst übertragen werden bzw. könnte dies auch entsprechende Folgen für die Rettungsdienste haben?



    Zunächst: Der Anspruch wird wie folgt definiert:


    Quelle: Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV) (Übrigens ein Text, den ich bislang nicht kannte).



    Mindestlohngesetz:


    Ohne mich tiefer mit den Materie befasst zu haben, lässt die Ähnlichkeit der Texte tatsächlich darauf schließen, dass die Auslegung des Begriffs des Mindestlohns in der PflegeArbbV durch das BAG auch auf das Mindestlohngesetz Anwendung finden wird. Da das Urteil (Pressemeldung des BAG) noch recht frisch ist, wird die Literatur in den nächsten Monaten vermutlich einiges zum Thema sagen.


    LG Nils




    PS: Harris, nein, das sagt es nicht. Solang du bei 50% Bereitschaftszeit noch mindestens 8,50 Euro/Stunde brutto verdienst, ist rechtlich alles tacko.

  • PS: Harris, nein, das sagt es nicht. Solang du bei 50% Bereitschaftszeit noch mindestens 8,50 Euro/Stunde brutto verdienst, ist rechtlich alles tacko.

    Mmh, Mist...


    Aber für einige HiOrgs hier wird das dann wohl knifflig werden. Zu mindestens wenn die Mitarbeiter das spitz bekommen und sie bereit sind was dagegen zu tun. Ich werde das auf jedem Fall hier und da mal streuen...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Problem für AG wird werden das auch die Sozialversicherungsprüfung als auch die FKS überprüfen wird ob auf diesen Mindestlohn Abgaben abgeführt wurden.


    LG