ZitatAlles anzeigenAchtung - Rettungsdienstverantwortliche!
Wir möchten auf ein zusätzliches Angebot der Akademie für Gesundheitsberufe Rheine hinweisen, das es allen RS ermöglicht, auch nach dem Außerkrafttreten des RettAssG noch die Ausbildung zum Rettungsassistenten zu absolvieren:
18.12.2014: Beginn des Kurses (Vertragsunterzeichnung und Einführung in die Ausbildung)
19.12.2014: Selbststudium der Teilnehmer und Möglichkeit, klinisch-praktische Inhalte durchzuführen bis zum
05.10.2015: Beginn der theoretisch-praktischen Unterrichtseinheiten. Ich lasse es zurzeit noch offen, ob der Lehrgang in Vollzeit oder berufsbegleitend (mit durchschnittlich ca. zwei Unterrichtstagen/Woche) angeboten wird, das mache ich von der Nachfrage und den Planungsmöglichkeiten in den Dienststellen abhängig. Aus diesem Grund wird auch noch kein Endpunkt des Lehrgangs benannt.
Sollte der überwiegende Wunsch bestehen, den Unterrichtsbeginn erst ab dem 01.01.2016 zu organisieren (weil beispielsweise Mitarbeiter/innen sich bis dahin in anderen Ausbildungsabschnitten befinden sollten), können wir dies realisieren.
Wichtig für die Realisierung dieses - rechtlich vollkommen unangreifbaren Ausbildungskonstruktes – sind mehrere Faktoren:
Die Ausbildungsverträge müssen am 18.12.2014 von den entsprechenden Mitarbeiter/innen persönlich unterschrieben vorliegen.
Der Kurs kann definitiv erst dann realisiert werden, wenn mindestens 10 Teilnehmer am 18.12. verbindlich angemeldet sind, ansonsten ist eine finanzielle Grundlage nicht vorhanden.
Ich fordere Euch nun freundlich auf, in Euren Mannschaften kurzfristig den Bedarf zu erheben, ob noch Mitarbeiter/innen von diesem Kursangebot profitieren sollen/können und mir möglichst bis zum 15.12.2014 eine namentliche Benennung dieser Personen zu übermitteln.
(Quelle: Akademie für Gesundheitsberufe, Rheine)