Betriebssanitäter im öffentlichen Dienst

  • Guten Tag,



    meine Frau ist Beamtin in der Justiz und es besteht ihrerseits Interesse daran, einen Betriebssanitäter zu machen. In ihrem Auftrag formuliere ich hier mal ihre Frage:


    Welche Rechtsgrundlagen gibt es hierfür im öffentlichen Dienst bzw. bei Behörden? Das Gericht, bei dem sie arbeitet, hat zwar einige Ersthelfer gelistet, die aber alle nur den 2-tägigen Erstehilfekurs absolviert haben. Es gibt keinen Sanitätsraum, keine höher qualifizierten Beamten (also z.B. Betriebssanitäter).


    Vielleicht kann das Forum ihr da weiterhelfen.


    Danke für eure Zeit


    Hauke

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Betriebssanitäter sind m.W. ein Konstrukt aus dem Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung und kommen aus dem Bereich der Produktion. Ich wüsste nicht, welchen Gefährdungsgrad es im Bereich der Justiz (anders ggf. im Justizvollzugsdienst) geben sollte, welcher die Kosten für Personalausbildung und Material-/Raumvorhaltung rechtfertigen würde.

  • Die Anzahl der Beschäftigten kann das rechtfertigen. Diese umfasst grundsätzlich auch einmal Verwaltungen auch wenn man sie selbstverständlich nicht mit dem Gefährdungspotential einer Baustelle gleichsetzen kann. Spontan hab ich diese Publikation der Unfallversicherer als pdf im Netz gerade gefunden, die ein Jurist vermutlich besser versteht... ;)
    Auf Seite 94f. geht es um den Betriebssanitäter und ab wann der gerfordert ist, vielleicht hilft das weiter. Es wird auch anderes in dem Heft erläutert bspw. ob es einen Erste-Hilfe-Raum geben muss und wie der ausgestattet ghört.

  • Es darf stark bezweifelt werden, dass ein Gericht in die Bedrängnis kommt, dass es nach BG Richtlinien Betriebssanitäter vorhalten müsste. Grundsätzlich ergäbe sich so eine Pflicht aus der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1, §§ 3,5,9,11 ArbSchG und §1 ASiG.


    Nur ist zu bezweifeln, dass die Zahl der Mitarbeiter hoch genug ist, oder das Gefährdungsbeurteilung auf eine so hohe Gefährdung hinweist. Zu berücksichtigen ist auch, dass Gerichte in der Regel verkehrsgünstig und zentral gelegen sind und deswegen vom Rettungsdienst auch nicht besonders schwer zu erreichen sind.


    Wäre das ganze in Baden-Württemberg könnte man vielleicht noch damit argumentieren, dass sich eine besondere Gefährdung ergibt, da der öffentliche Rettungsdienst das regelmäßige Einhalten der Hilfsfrist nicht sicherstellt und daher eine außerordentlich lange Überbrückung der Phase zwischen Notruf und Eintreffen des Rettungsdienstes zu erwarten sei. ( :ironie: )


    Da eine Behörde grundsätzlich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden ist, wird es mit dem Sanitätsraum vermutlich nicht viel werden.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Das Gericht, bei dem sie arbeitet, hat zwar einige Ersthelfer gelistet, die aber alle nur den 2-tägigen Erstehilfekurs absolviert haben.

    Mein ehemaliger Arbeitgeber, eine Kreisverwaltung, hat dieses auch so gemacht. Praktischer Weise wurden wir Leitstellendisponenten dann zu Ersthelfern innerhalb unseren Verwaltungsstandortes (es waren auch andere Abteilungen des Fachbereiches am Standort vorhanden) geadelt. Wir fragten alle bezüglich eines Erste Hilfe Kurses an. Naja, hätte ja klappen können... ;)


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat

    Grundsätzlich ergäbe sich so eine Pflicht aus der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1, §§ 3,5,9,11 ArbSchG und §1 ASiG

    Dies ist schonmal der wichtigste Passus.
    Allerdings würde ich einfach mal beim Personalwesen nachfragen ob so etwas vorgesehen ist, denn die sollten es wissen.
    Denn ich meine, dass es für Gebäude des öffentlichen Interesses mit der besonderen "Fürsorgspflicht" (diese leitet sich von unterschiedlichen Faktoren ab, aber ein Gericht gehört definitiv dazu) eine BS-Pflicht gibt.


    :morning1:

  • Ich kenne ausschließlich die Vorschrift, einen BS vorzuhalten, für große Baustellen. Zu meinen Kunden gehört ein Amtsgericht und das bilde ich auch nur normale Ersthelfer aus.

  • Zitat

    Ich kenne ausschließlich die Vorschrift, einen BS vorzuhalten, für große Baustellen. Zu meinen Kunden gehört ein Amtsgericht und das bilde ich auch nur normale Ersthelfer aus

    Möchte ich auch nicht bestreiten - Aus der Breitenausbildung bin ich auch etwas raus ... Jedoch meine ich in den Untiefen meines Fundus an Gesetzestexten für die Ausbildung noch etwas passendes zu haben :fool3:
    Werde sofort den Suchhund zu Hause einsetzen :i_am_so_happy:

  • Ich persönlich hatte sehr viele RD Einsätze in unterschiedlichen Gerichten. Es hat sich noch nie ein Betriebssanitäter zu erkennen gegeben.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Zitat

    Ich persönlich hatte sehr viele RD Einsätze in unterschiedlichen Gerichten. Es hat sich noch nie ein Betriebssanitäter zu erkennen gegeben.


    Zumindest in BW gibt es das ebenfalls nicht, auch nicht in großen Gerichten mit etlichen hundert Mitarbeitern - es sei denn zufällig RS, die dort arbeiten. :-)