Guten Tag,
meine Frau ist Beamtin in der Justiz und es besteht ihrerseits Interesse daran, einen Betriebssanitäter zu machen. In ihrem Auftrag formuliere ich hier mal ihre Frage:
Welche Rechtsgrundlagen gibt es hierfür im öffentlichen Dienst bzw. bei Behörden? Das Gericht, bei dem sie arbeitet, hat zwar einige Ersthelfer gelistet, die aber alle nur den 2-tägigen Erstehilfekurs absolviert haben. Es gibt keinen Sanitätsraum, keine höher qualifizierten Beamten (also z.B. Betriebssanitäter).
Vielleicht kann das Forum ihr da weiterhelfen.
Danke für eure Zeit
Hauke