Die Polizei hat in so einem Fall lediglich eine Zeugenfunktion. Es können auch andere Personen als Zeuge dienen. Inwieweit sich das auf alle Landesgesetze bezieht, weiß ich nicht. In NRW ist das so. Üblicherweise greift man bei rettungsdienstlichen Belangen auf die Polizei zurück.
Zum einen natürlich die Zeugenfunktion, denn das Öffnen von Türen ist uns u.a. Durch Fw-Gesetz oder SOG erlaubt. Nach einer Türöffnung muss eine Wohnung allerdings auch wieder übergeben werden. Das geschieht meist an die Polizei.