Türöffnung: Rettungskräfte finden Cannabis

  • Die Polizei hat in so einem Fall lediglich eine Zeugenfunktion. Es können auch andere Personen als Zeuge dienen. Inwieweit sich das auf alle Landesgesetze bezieht, weiß ich nicht. In NRW ist das so. Üblicherweise greift man bei rettungsdienstlichen Belangen auf die Polizei zurück.

    Zum einen natürlich die Zeugenfunktion, denn das Öffnen von Türen ist uns u.a. Durch Fw-Gesetz oder SOG erlaubt. Nach einer Türöffnung muss eine Wohnung allerdings auch wieder übergeben werden. Das geschieht meist an die Polizei.

  • Ja, zur Übergabe der Wohnung ist die Polizei durchaus sinnvoll. Ansonsten bei Vorliegen von erheblichen Emissionen die aus der Wohnung dringen(Wasser, Leichengeruch, Rauch etc). Und zur Leck geschlagenen Rohr im Mietshaus muss ja keine Polizei kommen. Zu einer Türöffnung mit vermisster Person kommt aber auch in HH die Polizei.

  • Nach einer Türöffnung muss eine Wohnung allerdings auch wieder übergeben werden. Das geschieht meist an die Polizei.


    In NRW ist das primär keine Aufgabe der Polizei. Wurde das Schloss beschädigt, haben viele Feuerwehren Zylinder dabei, die sie dann einsetzen. Sollte eine Objektabsicherung erfolgen müssen, kann natürlich die Polizei unterstützend mitwirken. Aber das hat ja erstmal mit der eigentlichen Türöffnung zu tun. Vollstreckungsbeamte haben auch nicht immer die Polizei mit dabei, wenn sie eine Tür öffnen lassen. Dann kommt der Schlüsseldienst und macht hinterher einen neuen Zylinder rein.


    Die Polizei ist nicht Mädchen für alles, auch wenn man das immer glaubt.

  • Ja, zur Übergabe der Wohnung ist die Polizei durchaus sinnvoll. Ansonsten bei Vorliegen von erheblichen Emissionen die aus der Wohnung dringen(Wasser, Leichengeruch, Rauch etc). Und zur Leck geschlagenen Rohr im Mietshaus muss ja keine Polizei kommen. Zu einer Türöffnung mit vermisster Person kommt aber auch in HH die Polizei.

    Zu allem anderen von dir genannten auch.........

  • In NRW ist das primär keine Aufgabe der Polizei. Wurde das Schloss beschädigt, haben viele Feuerwehren Zylinder dabei, die sie dann einsetzen. Sollte eine Objektabsicherung erfolgen müssen, kann natürlich die Polizei unterstützend mitwirken. Aber das hat ja erstmal mit der eigentlichen Türöffnung zu tun. Vollstreckungsbeamte haben auch nicht immer die Polizei mit dabei, wenn sie eine Tür öffnen lassen. Dann kommt der Schlüsseldienst und macht hinterher einen neuen Zylinder rein.


    Die Polizei ist nicht Mädchen für alles, auch wenn man das immer glaubt.

    Andere Länder, andere Sitten. Die Polizei ist nicht Mädchen für alles. F aber auch nicht. F führt Schlösser mit? Gibt's hier nicht. Warum auch?

  • Ehe wir uns jetzt mit Sitten, reinen Mutmassungen und Gesetzen auseinandersetzen kann man zusammenfassend sagen: Die Polizei muss nicht zwangsläufig überall in Deutschland bei einer Türöffnung dabei sein. Auf mehr wollte ich nicht hinaus. Deshalb war die Frage von M1k3 durchaus berechtigt.

  • Die BF und einige FF hier führen ebenfalls neue Schlösser mit sich um die ggf. einzubauen, damit eine Tür wieder schliessbar gemacht werden kann.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Es ist ja auch vielleicht jenseits der Überlegung, ob die Feuerwehr nach irgendeiner rechtlichen Regelung dazu verpflichtet ist, eine geöffnete Tür wieder schließbar zu machen, auch eine Frage des gesunden Menschenverstandes und anständigen Benehmens. Man muss ja nicht immer alles zerreden.

  • Die Wohnung genießt in D aber schon einen recht hohen Schutz. Insofern ist es natürlich schon überlegenswert, wer da alles "legal" eindringen darf. Also hier kommt i.d.R. schon die Polizei dazu. Ob das ein Muss ist kann ich nicht sagen, aber mir ist das recht, wenn sie da sind.


    Eddy

  • In NRW ist das primär keine Aufgabe der Polizei. Wurde das Schloss beschädigt, haben viele Feuerwehren Zylinder dabei, die sie dann einsetzen.


    Und bei wem holen sich die Bewohner den neuen Schlüssel ab, wenn sie nicht anwesend sind? Bei uns ist die Antwort einfach: bei einer Polizeidienststelle mit 24h besetztem Bürgertresen. Bei euch klingeln die bei der Feuerwehr?

  • Die Frage kann ich nicht beantworten. War auch nicht die hiesige Feuerwehr. Vielleicht kann Harris NRÜ was dazu sagen. Der kennt dieses Vorgehen auch. Möglichkeiten gäbe es ja viele: vom der Feuerwehr selber bis hin zum Ordnungsamt. Denkbar wäre auch die Polizei, ohne dass sie vor Ort war. Aber wie gesagt: ich weiß es nicht.

  • In der Regel werden die Schlüssel an eine anwesende Bezugsperson (Angehörige, Pflegedienst, Freunde) übergeben. Oft haben die auch einen Schlüssel, können diesen aber nicht nutzen, weil der betroffende Wohnungsnutzer seinen Schlüssel von innen hat stecken lassen. Oft ist es aber auch so, dass die Schlösser intakt übergeben werden können, weil die Öffnungstechniken sich von weniger invasiv (z.B. Türfallengleitblech, hier regelhaft auf BF-RTW verlastet) nach "kaputt" machen eskalieren, wie in der Medizin halt auch. Auch alternative Zugangswege (Balkon, angekippte Fenster, usw.) werden zuvor geprüft. Wenn keine Bezugspersonen anwesend sind, werden die Schlüssel an die Polizei übergeben. Die Polizei kommt hier regelhaft dazu, wenn eine Wohnung geöffnet werden muss.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • In der Regel werden die Schlüssel an eine anwesende Bezugsperson (Angehörige, Pflegedienst, Freunde) übergeben. Oft haben die auch einen Schlüssel, können diesen aber nicht nutzen, weil der betroffende Wohnungsnutzer seinen Schlüssel von innen hat stecken lassen. Oft ist es aber auch so, dass die Schlösser intakt übergeben werden können, weil die Öffnungstechniken sich von weniger invasiv (z.B. Türfallengleitblech, hier regelhaft auf BF-RTW verlastet) nach "kaputt" machen eskalieren, wie in der Medizin halt auch. Auch alternative Zugangswege (Balkon, angekippte Fenster, usw.) werden zuvor geprüft. Wenn keine Bezugspersonen anwesend sind, werden die Schlüssel an die Polizei übergeben. Die Polizei kommt hier regelhaft dazu, wenn eine Wohnung geöffnet werden

    Lange Rede, kurzer Sinn. Schon sind wir bei dem Punkt, dass eh die Polizei kommen muss......

  • Lange Rede, kurzer Sinn. Schon sind wir bei dem Punkt, dass eh die Polizei kommen muss......


    Dito, denn es ging ja gerade um die Frage bezüglich der Schlüssel bei einem neuen Schloss... :rolleyes2:


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Für mich erscheint es schon sinnvoll, zu einer Wohnungsöffnung die Polizei hinzuzuziehen, schließlich ist die Unverletzlichkeit der Wohnung schon ein sehr hohes Rechtsgut, das man als "Eindringender" verletzt.

  • Das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) wird in Schleswig-Holstein im Paragraphen 38 BrSchG eingeschränkt.


    Es ist hier auch nicht zwingend erforderlich, die Polizei zur Türöffnung zu holen, wird aber in der Einsatzfolge zur Absicherung, Schlüsselübernahme etc. dennoch getan.
    Auch bei uns führen alle Feuerwehren die über einen Türöffnungssatz verfügen Ersatzzylinder mit, um die Einsatzstelle/Wohnung vor weiteren Schäden zu schützen.


    Ist die Polizei nicht vor Ort - was schon immer wieder vorkommt - wird der Schlüssel auf der nächsten Dienststelle hinterlegt. Ein Schlüssel geht mit dem Patienten in die Klinik (wenn...).

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Schon sind wir bei dem Punkt, dass eh die Polizei kommen muss......


    Ich merk' schon: ohne die Blauen fühlst Du Dich unvollständig. An Tagen wie diesem (14. Februar) kommt das natürlich noch mehr zu tragen. ;-)


    Ich war früher auch ein Fan von: "Komm', lass uns die Polizei dazu holen!". Wenn man aber so über die Jahre mitbekommt, daß die auch fragen: "Was sollen wir hier jetzt machen?" oder nur: "Guten Tag, Auf Wiedersehen!" sagen, hinterfragt man das System ein wenig. Die Polizei muss nicht immer kommen. Nicht nur, weil sie keinen Bock oder keine Zeit hat, sondern auch, weil die gesetzlichen Grundlagen dazu fehlen. Oder weil sie einfach nicht notwendig sind.