WZ online: Ethikkonzept für die Rettungsdienste steht

  • *klick*


    Zitat

    „Es ist jetzt grundsätzlich verboten, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sowie sonstige Mediadaten während der Dienstzeit zu fertigen und weiterzugeben“


    Also auch keine Bilder von der Unfallstelle für den Schockraum?
    Also auch keine Bilder von der Wunde bevor sie verbunden worden ist?
    Also auch keine Bilder von der Fraktur bevor sie geschient worden ist?

  • Gesehen, Gelacht, GMV genutzt. :-]

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich denke nicht das ein Bild von dem Unfallauto/der Einsatzstelle verboten ist. Näheres wird bestimmt in der Dienstanweisung stehen.
    Ich würde trotzdem weiter, wenn erforderlich ein Foto vom Unfallwagen machen. Verformung etc.



    Gesendet von iPad mit Tapatalk

  • Auch für Aus- und Fortbildungen sind Photos unerlässlich. Aber ich denke, die Intention, die hinter diesen Bemühungen steckt, ist klar.

  • Zitat

    Ein komplettes Verbot von internetfähigen Handys im Rettungsdienst habe man bewusst nicht einführen wollen, erklärt Olaf Beuth von den Neusser Maltesern. „Zum einen gibt es dienstliche Smartphones, zum anderen können Smartphones im Einsatz durchaus nützlich sein.“ [...] Auch bei seltenen Notfällen könne es sinnvoll sein, sich schnell über ein Smartphone zu informieren.

    Vor nicht allzu langer Zeit in einer KatS- Führungsfortbildung ging man noch davon aus, die Helfer würden ihre privaten Smartphones selbstverständlich beim Ausrücken im Spind auf der Wache lassen. Da halte ich diesen Ansatz schon deutlich näher an der Realität.