Viellecht sollte man sich auch im klaren sein, dass eine Verbeamtung nicht nur Vorteile hat.
Maren Noe aus Dallau ist die jüngste Notfallsanitäter-Auszubildende im Land BW
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Man kann aber auch deutlich sagen, dass die Nachteile aber auch nicht besonders viele sind. Grundsätzlich ist es schon das beste, was einem als Arbeitnehmer passieren kann. Ausser vielleicht der Nachfolger von Hugh Hefner zu werden...
Gruß
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Harris bist du verbeamtet?
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Man kann aber auch deutlich sagen, dass die Nachteile aber auch nicht besonders viele sind.
Die wenigen sind aber gravierend.
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Harris bist du verbeamtet?
Nein, aber ich habe gelernt, dass Beamte auf einem ziemlich hohen Niveau klagen können... *nach oben kuckt* :pfeif:
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Nein, aber ich habe gelernt, dass Beamte auf einem ziemlich hohen Niveau klagen können... *nach oben kuckt* :pfeif:
Wer beklagt sich denn?
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Ich wusste, dass ich Dich damit aus der Höhle locken kann... :blum1:
Wenn ich Dich mal ein paar Tage heimlich in die Tasche packen könnte, dann wüsstest Du recht schnell was ich meine!
Gruß
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Ich wusste, dass ich Dich damit aus der Höhle locken kann... :blum1:
Wenn ich Dich mal ein paar Tage heimlich in die Tasche packen könnte, dann wüsstest Du recht schnell was ich meine!
Gruß
Was meinst du denn?
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1. Wollte ich Dich ein wenig mopsen!
2. Wenn ich Dich heimlich in die Tasche packen könnte, dann würdest Du sehr viele Klagelieder hören, sobald ich die Dienststelle betrete...
Gruß
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1. Wollte ich Dich ein wenig mopsen!
2. Wenn ich Dich heimlich in die Tasche packen könnte, dann würdest Du sehr viele Klagelieder hören, sobald ich die Dienststelle betrete...
Gruß
Ich bin da relativ unemotional.
Der Beamtenstatus hat zweifellos viele Vorteile, die ich nicht missen möchte. Er bringt aber eben auch gravierende Nachteile mit sich. Wenn man die eine Seite benennen darf, muss man auch die Kehrseite benennen dürfen.
Das hat nicht zwangsläufig etwas mit "Klagen" oder "Jammern" zu tun. Man kann das ganz sachlich feststellen.J. :dance2:
P.S.: Das müsste schon eine sehr robuste Tasche sein.
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Wir Beamten müssen klagen, dass wird quasi bei der Verbeamtung vorausgesetzt.
Wenn auch auf sehr hohem Niveau, dass gebe ich gerne zu.....
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Ich bin mir gerade nicht sicher und kann nicht nach schauen, aber ist gerade das Mindestalter als definierte Zahl letztendlich gar nicht in das Gesetz/ APrV eingeflossen? Man geht nur von 16 Jahren aus weil i.d.R. hier der Mittlere Bildungsabschluss erreicht wird und dieser ohne ein zusätzlich definiertes Alter, in welche Richtung auch immer, als "alleinige" Zugangsvoraussetzung gilt.
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Stimmt, danke für die Aufklärung. Das hatte ich falsch im Kopf! Bleibt die Frage, ob das am Problem etwas ändert..?
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ehrlich gesagt sehe ich kein Problem.
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Interessant ist, dass Niedersachsen für RettSan in der APO festgelegt hat, dass die Ausbildung zwar mit 17 begonnen werden kann, man für das Klinik- und Rettungswachenpraktikum aber mindestens 18 sein muss...
Während man in Villa NotSan also schon mitfährt, wird in Villa RettSan noch gealtert. ?-(