Landtag von NRW nimmt Gesetzentwurf an


  • So oder so:
    Der Kläger ist mWn ein höhergestelltes Mitglied eben jener Gewerkschaft. Damit wird es mMn schwierig in diesem Fall eine strikte Trennlinie zu ziehen zwischen Privatperson und Organisation.


    Ja dann stell das doch bitte auch als deine Meinung so hin - die ist meiner bescheidenen Meinung nach ne legitime Ansicht aber eben falsch. Ich finde das ne hochproblematische Kiste, aber er hat eben alleine und auf eigene Verantwortung da einen Prozess vom Zaun gebrochen. Ver.di hat da auch ne diskussionswürdige Einstellung zu, aber eben weder was finanziell noch sonst nennenswerte Ressourcen reingesteckt. Das ist eine Privataktion einer Privatperson - das ist auch der Stand den Ver.di so klar kommuniziert.
    Da irgendwelches "sponsoring" zu implizieren geht an den Rand einer böswilligen Unterstellung, aber das ist dir selbst ja glaube ich durchaus klar.

    Abschließend - spreng mit x-fach hier diskutierten Sachen nicht die Themen, weil du ver.di eben scheiße findest. Das Thema hatten wir schon - da kann man auch weiterdiskutieren. Ich finde viele Sachen am DBRD zum Beispiel auch kacke aber nerve euch damit auch nicht in jedem Thread wo der Name am Rand auftaucht.


    hochachtungsvoll,


    madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

  • Neee, sorry. Dazu muss ich jetzt Stellung nehmen. Ich lasse mir hier nicht einfach so eine "böswille Unterstellung" andichten.


    1.) Habe ich nie gesagt was ich von Ver.di, deren Statuten, deren Mitgliedern, deren Verantwortlichen oder dergleichen halte. Ich habe damals für mich persönlich abgewogen und mich anders entschieden, aber das nun mit "scheiße finden" gleich zu setzen...kann man machen, ich find´s zu drastisch.


    2.) Habe ich in ganz bewusst hier geschrieben, dass es in diesem speziellen Fall eine klare Trennlinie zwischen Privatperson und Ver.di fast nicht geben kann, da diese Person in einer (wenn ich mich recht erinnere sogar höheren) Funktion eben bei Ver.di tätig ist. Er will eine Grundsatzfrage juristisch klären lassen im Bereich Arbeitsrecht, in dem er selber auch noch arbeitet. Er verklagt nicht seinen Arbeitgeber weil dieser das Weihnachtsgeld falsch berechnet hat. Dieses Urteil hätte bundesweite Konsequenzen. Wie will man das stringent trennen?


    3.) Der Begriff "Sponsoring" ist vielfältig einsetzbar. Es kann hier eine Unterstützung in Form von Geld gehen, aber auch um eine Unterstützung durch Fachexpertise, durch Einblick in Datenbänke oder Urteile, Hilfe bei fachbedingten Rückfragen, Gestellen eines Büros bis hin zum Kopierer oder einen blöden Briefumschlages und noch vieles darüber hinaus. Das alles kann Ver.di sicher ausschließen?


    Sorry, ich bleibe dabei. Wäre die Person von seinem Amt zurückgetreten und hätte dann Klage eingereicht wäre es was anderes. Aber so hat es, wie man im "Ländle" sagt ein "Geschmäckle" und das habe ich mit einem durchgestrichenen "sponsoring" zum Ausdruck gebracht. Und dabei bleibe ich.

  • §3 Abs. 4:


    Zitat

    Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Fahrzeuge müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin, Technik und Hygiene entsprechen. Krankenkraftwagen können auch für intensivmedizinische Transporte, für die Beförderung von Neugeborenen, schwergewichtigen oder hochkontagiösen Patientinnen und Patienten sowie für Zwecke des § 2 Absatz 5 ausgestattet sein und bedürfen in diesem Fall einer diesem Zweck entsprechenden Ausstattung und Besetzung. Zur wirtschaftlichen Durchführung dieser Transporte sollen Trägergemeinschaften unter Berücksichtigung bereits genehmigter oder in den Rettungsdienst eingebundener Spezialfahrzeuge gebildet werden. Bei der Bedarfsplanung sind die Standorte der Luftfahrzeuge - insbesondere der genehmigten Intensivtransporthubschrauber - entsprechend zu berücksichtigen.
    Dabei übernimmt in der Regel der Träger, in dessen Gebiet das Spezialfahrzeug stationiert ist, die Trägerschaft für alle an der Trägergemeinschaft Beteiligten. Bei Einsatz von Spezialfahrzeugen darf anlassbezogen ein Transport von Patientinnen und Patienten auch über die kommunalen Gebietsgrenzen hinaus erfolgen. Die Leitstellen haben sich dabei abzustimmen.


    Ich persönlich find es super, dass Sonderfahrzeuge wie ITW jetzt ihren Platz im RettG gefunden haben.


    Btw: Fortbildungen gemäß RettG NRW ab sofort §5. Abs. 4 und nicht mehr 5. :-D

  • ...
    Btw: Fortbildungen gemäß RettG NRW ab sofort §5. Abs. 4 und nicht mehr 5. :-D


    Zudem wurde neu aufgenommen, dass auch Notärzte Fortbildungen besuchen müssen. Das darf zwar die Landesärztekammer regeln, aber immerhin.

  • Ich muss mich dafür entschuldigen, hier in Maddes und Monschis Nebendiskussion einzusteigen, aber ich bin gerade etwas irritiert. Primär möchte ich ganz kurz ein paar Punkt klären:


    1. Wir reden von der Verfassungsbeschwerde gegen das NotSanG, die Karl-Heinz Groß eingereicht hat?


    2. Seit wann kann ein Verein eine Verfassungsbeschwerde vorbringen, der von der fraglichen Verfassungsverletzung nicht selbst betroffen ist? Im Gegensatz zum Zivil- oder Strafrecht konnte eine Verfassungsbeschwerde doch nur von einem direkt Betroffenen gestellt werden, oder bin ich da gänzlich falsch informiert?


    3. Es wird tatsächlich behauptet der Vorsitzende der Landesfachkommission Rettungsdienst Rheinland-Pfalz, der eine Verfassungsbeschwerde einbringt, die verdi nicht selbst stellen kann und die klar auf der Linie dieser Gewerkschaft liegt, habe das völlig unabhängig von seinem Amt getan?


    4. Wo hat verdi sich denn von dieser Aktion distanziert? Sie liegt doch voll auf der Linie der Gewerkschaft, die sich für den Erhalt und Aufbau von Mitgliedszahlen seit längerem nur noch an die extrem faulen und fortschrittsfeindlichen (schlechten?) Rettungsassistenten wendet. Zugegeben, sie hat mit ihren Aktionen jeden zukunftsgewandten Kollegen auch verprellt, der morgens noch in den Spiegel schauen möchte.


    Zurück zum Thema:


    Gibt es bereits einen Termin, bis wann der Maßnahmenkatalog und die Medikamentenliste ausgearbeitet sein soll?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Zitat

    An diesen Stellen trägt das neue Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen insbesondere die Handschrift der CDU:

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.