Bayerische Rettungssanitäterverordnung ab 01.01.2016

  • Der Freistaat Bayern hat eine Novellierung der Rettungssanitäterverordnung zum 01.01.2016 beschlossen:



    Bestehende Version
    http://www.gesetze-bayern.de/j…ttSanVBYrahmen&doc.part=X



    Neue Version ab 01.01.2016
    https://www.verkuendung-bayern…15/heftnummer:5/seite:134



    Was mir beim ersten Durchlesen aufgefallen ist:

    • Die Inhalte der Praktika sind nun genauer definiert.
    • Das Klinikprakikum ändert sich. Bislang waren die Stationen Allg. Pflegestation, Notaufnahme, OP/Anästhesie und Intensiv-/Wachstation. Ab nächsten Jahr wird der OP/Anästhesie und Intensiv-/Wachstation zusammengelegt, zusätzlich muss ein Block in einer geriartrischen Abteilung absolviert werden.
  • Zusätzlich ein "Krankentransport"-Fallbeispiel und die Definition von Schwerpunkten bei den Prüfungen.


    Insgesamt so vom ersten Durchlesen her eine sehr gelungene Novellierung.

  • Schick- gut angepasst an die heutigen Erfordernisse der Realität in der Praxis.
    Gute Sache!


    Interessant aber finde ich das im Paragraf 3 beschriebene Rettungswachenpraktikum, das auch zu 50% auf einer Bergrettungswache abgeleistet werden kann.
    Ist zwar die Frage, wie hoch da die Einsatzfrequenz in 80h ist, ob das reicht, um genügend Patienten mitzubekommen um das Notwendige zu lernen.
    Andererseits wird damit auch den Erfordernissen der doch weit in Bayern verbreiteten Bergwacht Rechnung getragen.


    Grüsse aus PNG

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Ich versteh das Ding nicht so ganz. Ist das jetzt der RS-By? Scheren die damit aus dem Bundes-Curriculum aus? Was ist mit dem RS aus Hessen? Kann der bspw trotzdem noch in Bayern arbeiten? Haben Sie nicht genug Probleme mit der Umsetzung des Notfallsanitäters?

  • Haben Sie nicht genug Probleme mit der Umsetzung des Notfallsanitäters?


    Das ach so wichtige Ehrenamt in Bayern ;-)

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Interessant aber finde ich das im Paragraf 3 beschriebene Rettungswachenpraktikum, das auch zu 50% auf einer Bergrettungswache abgeleistet werden kann.
    Ist zwar die Frage, wie hoch da die Einsatzfrequenz in 80h ist, ob das reicht, um genügend Patienten mitzubekommen um das Notwendige zu lernen.
    Andererseits wird damit auch den Erfordernissen der doch weit in Bayern verbreiteten Bergwacht Rechnung getragen.


    Zitat

    wenn dadurch das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet wird


    Wenn mein Ziel ist KTW in München fahren zu dürfen, hilft es m.M. nach wenig zwei von vier Wochen in der Riesending-Höhle oder auf der Zugspitze rumzuklettern.
    Was so wie es aussieht zukünftig nicht mehr geht, ist die eigene Ausbildung im Kreis-, Ort- oder Regionalverband. Die theoretische Ausbildung muss dann an staatlichen anerkannten Ausbildungsstätten stattfinden.

  • Ich wusste ja dass da was köchelt aber genauer befasst habe ich mich damit nun nicht.


    Zumindest auf den ersten Blick scheint es doch ganz gelungen und an der realität orientiert.


    Wo kommt der RS zu Einsatz und ist dabei, ob Notfall oder nicht, auf eigene Entscheidungen angewiesen?


    - im qual. Krankentransport -> überwiegend Geriatrische Patienten
    - als Erstversorger mit dem KTW / ab und an in der Wallachei auch mal die Koplawu etc alleine
    - in spezialisierten Fachdiensten wie Bergrettung


    Für alle drei Bereiche scheint er damit gerüstet, und mal ehrlich, ein Praktikum auf einer Bergrettungswache wird auch nur ein Bergwachtler machen, und nicht der EA Kevin-Jimbo Botschinski aus der Großstadtbereitschaft! :)

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Solange man weiterhin davon ausgeht, dass der RS auch als Fahrer des RTW eingesetzt wird, finde ich dieses Aufweichen der notfallmedizinischen Orientierung dieser Ausbildung nicht gut. Wäre der RS eine reine KTW Qualifikation und man könnte auf dem RTW von zwei Rettungsassistenten ausgehen, würde ich es weniger problematisch finden. Wobei das wohl schlichte Träumerei ist in einem Bundesland, was noch den Bereitschafts-Sepp mit SanH Qualifikation auf den RTW setzt, damit es nur dem Ehrenamt gut geht. Wen interessiert auch schon der Bürger..?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • ich finde, dass gerade der einsatz als transportführer auf einem KTW die größere herausforderung für eine(n) RS ist. da muss man durchaus hin und wieder einen notfallpatienten versorgen und hat keinen höher qualifizierten zur hand.

  • Die "geeignete Person" soll angeblich in der nächsten Novellierung des BayRDG verschwinden, hört man aus verschiedenen Quellen (eher als "Quellen" zu verstehen).

  • ich finde, dass gerade der einsatz als transportführer auf einem KTW die größere herausforderung für eine(n) RS ist. da muss man durchaus hin und wieder einen notfallpatienten versorgen und hat keinen höher qualifizierten zur hand.


    Durchaus auch wahr, geht in der Perspektive, dass hierzulande ein KTW mit einem RettAss besetzt sein muss gern mal unter. (Was ich persönlich allerdings für überzogen halte, gerade da ein KTW hier wirklich so gut wie nie einen Notfall disponiert bekommt.) Allerdings finde ich es dennoch nicht gut, die notfallmedizinische Ausbildung des RS zu reduzieren. Gerade unter dem Gesichtspunkt ist das Klinikpraktikum im Bereich Anästhesie / Intensiv enorm wertvoll und das Wachenpraktikum bei der Bergwacht leisten zu können, finde ich ebenfalls kritisch. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man dort regulär eine entsprechende Anzahl an Patienten zu versorgen hat und wir reden hier ohnehin schon nur von einem vierwöchigen Praktikum auf der Rettungswache. Persönlich fände ich es eher wünschenswert, den RS im Umfang und Zeit zu erweitern.

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