Petition gescheitert: kein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz

  • Der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg hatte sich unter der Petitionsnummer 15/498 mit der Forderung nach einem bundeseinheitlichen Rettungsdienstgesetzes zu beschäftigen. Wie bereits im vergangenen Jahr in der Petition mit der Nummer 50406, gerichtet an den Deutschen Bundestag, forderte der Petent ein Bundesgesetz für den Rettungsdienst.


    Der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg antwortet darauf wie folgt:


    Die Petition zielt im Wesentlichen darauf ab, die Rettungsdienstgesetze der Länder durch ein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz zu ersetzen. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz für Regelungen bezüglich eines bundeseinheitlichen Rettungsdienstes. Wie der Deutsche Bundestag in seinem Antwortschreiben vom 23. März 2015 an den Petenten ausgeführt hat, obliegt dem Bund zwar die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Regelungenbezüglich der Berufsausbildung zum Notfallsanitäter.

    Darüber hinaus ist der Bereich des Rettungsdienstes in dem abschließenden Katalog der Kompetenzen nicht aufgenommen und obliegt daher den Ländern. Der Erlass eines vom Petenten gewünschten Bundesgesetzes ist somit ohne Änderung des Grundgesetzes nicht möglich. Ein Bedarf für eine bundesgesetzliche Regelung besteht nicht. Länderübergreifende Abstimmungen erfolgen im Rahmen der fachbereichsbezogenen Zusammenarbeit der Länder im Ausschuss "Rettungswesen", der als Unterausschuss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK, Arbeitskreis V "Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" [AK V]) und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK, Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden [AOLG]) zugeordnet ist.

    Darüber hinausgehende Vereinheitlichungen entsprechen nicht dem föderalen Grundgedanken der Bundesrepublik Deutschland und werden abgelehnt.
    Beschlussempfehlung: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

  • Wie kann denn das immer wieder passieren.
    Liest denn keiner das Grundgesetz?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Wie kann denn das immer wieder passieren.
    Liest denn keiner das Grundgesetz?


    (Online-)Petitionen sind halt der neue Volkssport. Ich behaupte mal, 80% der Leute, die Meldungen im Internet kommentieren, haben nicht einmal die Meldung gelesen.

  • Abe das Grundgesetz ist ja nichtmal sonderlich umfangreich vom Text her. Und als juristisches Werk meiner Meinung nach noch gut zu verstehen für einen Laien (wie mich).


    Jedem Idioten mit Wahlrecht muss doch auffallen, dass eine Petition nicht einfach so das GG aushebelt, und die Kompetenzen der Länder einschneiden kann. :mauer: :mauer: :mauer:

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  • Abe das Grundgesetz ist ja nichtmal sonderlich umfangreich vom Text her. Und als juristisches Werk meiner Meinung nach noch gut zu verstehen für einen Laien (wie mich).


    Jedem Idioten mit Wahlrecht muss doch auffallen, dass eine Petition nicht einfach so das GG aushebelt, und die Kompetenzen der Länder einschneiden kann. :mauer: :mauer: :mauer:


    Du bist halt ein Idealist.

  • Ich geh ins Bett. :cray: :cray: :cray:

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  • ...aber wie immer ist mal eine gute Idee gescheitert. Entscheiden tun halt Politiker und keine Volksvertreter.

  • Zitat

    Wie kann denn das immer wieder passieren.
    Liest denn keiner das Grundgesetz?


    Wozu?


    Man schreibt eben einmal auf, was man alles gerne hätte, nicht selten ohne größere Begründung. Entweder in einem Forum, oder als Onlinepetition, oder wie auch immer. Nachgedacht wird da oft nicht weit.

  • Zitat

    ...aber wie immer ist mal eine gute Idee gescheitert.


    Ob die Idee "gut" ist oder nicht, darüber mag man streiten. Man sollte aber zumindest in der Lage sein zu erkennen, dass die sich stellende Frage sehr viel grundsätzlicher ist, nämlich, ob wir zentralstaatliche oder länderspezifische Regelungen haben wollen. Das beschränkt sich nicht auf das Rettungsdienstgesetz, sondern betrifft auch KatS, Feuerwehr, Polizei, Verwaltungsaufbau, Schulen, Universitäten usw. usf.


    Der Sinn einer Gleichmacherei erschließt sich mir dabei nicht. Und ob die anderen 15 Bundesländer bspw. mit dem baden-württembergischen Rettungsdienstgesetz glücklich wären, weiß ich auch nicht.

  • Danke für den Hinweis.


    Wobei mein Gedankengang dahinzielt, das gerade im KatSchutz, Feuerwehr oder auch Rettungsdienst die Tätigkeiten der dort tätigen Personen identisch sind. Auch die Handlungsweise des Rettungsdienst im Bezug auf Erkrankungen und Verletzungen dürften so ziemlich identisch sein. Ich sehe keinen Sinn, wie z.B. auch bei der Bildung nicht vom föderalistischen Grundgedanken abzuweichen und für wichtige und notwendige Vereinheitlichung zu sorgen. Vielmehr würde es unserer Gesellschaft, wohl aber unseren Politikern, keinen Abbruch tun, wenn hier generelle bundesweite Regelungen für Verbesserungen der jeweiligen Strukuturen sorgen würden. Es gäbe genug Bereiche wo man den Föderalismus durchaus weiter praktizieren sollte, deswegen halte ich die Argumentation für den grundsätzlichen Bruch mit dem Föderalismus für sehr schwach, da man durchaus beide Systeme prakizieren könnte, hierzu die Länder und ihre Vertreter aber bereit sein müßten. Das werden sie aber alleine schon aus grundsätzlichen machtpolitischen Interesse niemals sein. Lieber gehen wichtige soziale Bereiche den Bach herunter oder man verscherbelt millionen und abermillionen € für unzureichende Systeme.

  • Wobei mein Gedankengang dahinzielt, das gerade im KatSchutz, Feuerwehr oder auch Rettungsdienst die Tätigkeiten der dort tätigen Personen identisch sind. Auch die Handlungsweise des Rettungsdienst im Bezug auf Erkrankungen und Verletzungen dürften so ziemlich identisch sein.


    Sicher. Das ist aber doch überall so: Die Feuerwehr löscht auch weitgehend identisch, die Polizei betreibt Ermittlungen und Gefahrenabwehr vergleichbar, und die Schulen lehren zwar gerade nicht alle gleich, aber es wäre doch schön, wenn am Ende die Abschlüsse vergleichbar wären, damit man in Hamburg zur Schule gehen und danach in Hessen studieren oder eine Ausbildung beginnen kann.


    Das bedeutet deshalb aber noch nicht, dass auch die gesetzlichen Regelungen identisch sein müssen. Man kann das so regeln, man muss das aber nicht.


    Mir erschließt sich auch ganz ehrlich nicht, was denn der Gewinn an bundeseinheitlichen Regelungen wäre - wären "gute" Regelungen überall nicht besser? Wäre es wirklich ein Vorteil, wenn man - bspw. - die Vorgaben für die Besetzungen von Rettungsmitteln auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner vereinheitlicht? Möglicherweise spielt dabei die Fehlvorstellung mit, dass ein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz damit automatisch auch die besten Regelungen der Landesgesetze übernehmen würde - das ist aber weder gesagt noch bedingt das eine das andere.


    Auch im Föderalismus müssen natürlich die Regelungen der Länder aufeinander abgestimmt sein, und solche Abstimmungen finden auch tatsächlich statt, auf allen Bereichen; nicht immer ausreichend, aber wenn das so ist, dann muss man dort ansetzen, und nicht bei der Abschaffung des Föderalismus.


    Um Deine Beispiele aufzunehmen: auch wenn die Tätigkeiten der jeweiligen Personen und die Vorgehensweisen gleich sind, erfordert das auch, dass die Finanzierung des Rettungsdienstes identisch geregelt ist? Zwingt das dazu, isolierte Rettungsleitstellen vorzuhalten, oder integrierte Leitstellen, oder "bunte" Leitstellen, kleine oder große Leitstellenbereiche? Erzwingt die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten, dass der Rettungsdienst bevorzugt oder ausschließlich von den Hilfsorganisationen betrieben wird? Oder von der Feuerwehr? Oder gleichberechtigt von privaten Anbietern? Braucht Schleswig-Holstein Regelungen über die Bergrettung? Muss in Hamburg geregelt werden, wie sich verschiedene Leitststellenbereiche innerhalb desselben Bundeslandes (!) gegenseitig zu unterstützen haben?


    Das alles sind Fragen, zu denen man mehr als eine Meinung haben kann, und nichts spricht dafür, dass man nicht in Hamburg, Bremen und NRW die Rettung primär der Feuerwehr zuweisen kann, wohingegen in Bayern, Baden-Würrttemberg und Rheinland-Pfalz die Feuerwehr im Rettungsdienst praktisch nicht vorkommt.


    Ich sehe keinen Sinn, wie z.B. auch bei der Bildung nicht vom föderalistischen Grundgedanken abzuweichen und für wichtige und notwendige Vereinheitlichung zu sorgen.


    Nichts ist (leider!) föderaler als die Bildung.


    Vielmehr würde es unserer Gesellschaft, wohl aber unseren Politikern, keinen Abbruch tun, wenn hier generelle bundesweite Regelungen für Verbesserungen der jeweiligen Strukuturen sorgen würden.


    Da gibt es nur zwei Probleme:


    Was wäre denn eine "Verbesserung" der Strukturen (wäre im Bereich der Bildung die Trias Haupt-/Realschule/Gymnasium der wahre Weg, oder die Gemeinschaftsschule)?


    Was bringt Dich auf den Gedanken, dass eine Vereinheitlichung eine "Verbesserung" bedeuten würde? Im Gegenteil - man wird Kompromisse schließen müssen, schließlich müssen am Ende alle Bundesländer damit leben, und daher wird man sich in der Mitte treffen, wenn es Geld kostet, vermutlich eher am unteren Ende. Eine Vereinheitlichung bedeutet also vermutlich für ungefähr die Hälfte eine Verschlechterung.


    "Einheitlich" heißt eben gerade nicht zwingend "besser" - was auch immer "besser" denn nun ist.


    Es gäbe genug Bereiche wo man den Föderalismus durchaus weiter praktizieren sollte, deswegen halte ich die Argumentation für den grundsätzlichen Bruch mit dem Föderalismus für sehr schwach, da man durchaus beide Systeme prakizieren könnte,


    Welche genau wären denn das, und wieso gilt da etwas anderes als ausgerechnet beim Rettungsdienst?


    hierzu die Länder und ihre Vertreter aber bereit sein müßten. Das werden sie aber alleine schon aus grundsätzlichen machtpolitischen Interesse niemals sein. Lieber gehen wichtige soziale Bereiche den Bach herunter oder man verscherbelt millionen und abermillionen € für unzureichende Systeme.


    Welche machtpolitischen (!) Interessen sich ausgerechnet im Rettungsdienst verwirklichen sollten, kann ich mir leider schlechterdings nicht vorstellen.

  • Zitat

    Wozu?


    Man schreibt eben einmal auf, was man alles gerne hätte, nicht selten ohne größere Begründung. Entweder in einem Forum, oder als Onlinepetition, oder wie auch immer. Nachgedacht wird da oft nicht weit.


    Wobei ich schon finde, dass es einen Unterschied ausmacht, ob man in einem Forum eine Idee kontrovers diskutiert (dafür ist ein Forum ja da), und von verschiedenen Seiten beleuchtet, oder ob gleich eine Petition daraus wird.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • @ thh


    ...die Probleme z.B. NotSanG oder auch in der Bildung sind doch mittlerweile unübersehbar. Nur geht nichts vorwärts, bestehende Probleme scheinen einfach nicht beseitigt werden zu können, da die Verantwortung hin und her geschoben wird u. a. auch mit der Föderalismusargumentation. Dies ist m. E. noch weniger im Sinne der Bevölkerung.


    Eben auch im Rettungswesen gibt es durchaus genug Bereiche, die nicht vernünftig zu regeln sind, weil es eben um reine machtpolitische Interessen geht, z.B der Status der Ärzte im Rettungsdienst.

  • Wobei ich schon finde, dass es einen Unterschied ausmacht, ob man in einem Forum eine Idee kontrovers diskutiert (dafür ist ein Forum ja da), und von verschiedenen Seiten beleuchtet, oder ob gleich eine Petition daraus wird.


    Völlig richtig.


    Ich habe allerdings zu Unterschriftensammlungen eine bestimmte Meinung und sehe bei öffentlichen Petitionen keinen Unterschied dazu.


    Hier mag der Fall etwas anders liegen; ich kenne die Petition nicht. Ich habe aber den Eindruck, dass - möglicherweise aus der Sozialisierung mit Online-Medien heraus - mittlerweile zunehmend eine Neigung besteht, das, was man früher in der Kaffeepause oder am Stammtisch diskutiert (oder "diskutiert") hat, nicht nur bei Facebook, Twitter und Co. sowie auf Online-Petitionsplattformen mit der Allgemeinheit zu teilen, sondern auch in beliebiger (jnd zumeist nicht sinnvoller) Weise an "die da oben" heranzutragen: sei es als Petition, sei es als Strafanzeige, sei es in anderer Weise.


    Die LHS Stuttgart bietet beispielsweise seit einiger Zeit einen "Bürgerhaushalt" an, ein Online-System, in dem jeder Bürger Vorschläge machen kann, wo sich etwas einsparen ließe und wo man Mittel investieren solle. Diese Vorschläge können begründet werden, und man kann dafür abstimmen. Grundsätzlich mag das eine gute Idee sein (ich traue mir eine unbefangene Beurteilung nicht zu), aber in der Praxis sieht man da auf der einen Seite einen Haufen Partikularinteressen (Förderung der lokalen Schule, des lokalen Sportplatzes, des lokalen Schwimmbades, Radwege, Verkehrsberuhigung vor der eigenen Haustür, aber nicht dort, wo man selbst hinfahren möchte), teilweise verbunden mit "Stimmen Sie für uns!"-Kampagnen, und zum anderen eine Menge Unsinn: es erscheint mir eher unwahrscheinlich, dass es Aufgabe der Haushaltsberatungen ist, die Legalisierung von Cannabis im kommunalen Bereich zu ermöglichen. Aber auch auf diese Weise bietet sich eben ein weiteres Medium, seine Ansichten zu äußern und zur Abstimmung zu stellen, ohne jeden Belang für das eigentliche Thema "Aufstellung des städtischen Haushalts". Nach meinem Eindruck gehen durchdachte Vorschläge, die das Pro und Contra abwägen und weder allgemeinpolitische Statements sind noch ausschließlich Partikularinteressenten ohne Rücksicht auf anderer Interessen vertreten, in diesem Wust schlicht unter.


    Losgelöst von dieser konkreten Petition, die ja immerhin noch ein nachvollziehbares Anliegen verfolgt, führt die Gelegenheit zur Verbreitung aller möglichen kruden Ideen im Netz - gerne als "Tatsachen" dargestellt - auch zu deren Amplifikation: die Leute, die solchen Ideen anhängen, stellen fast, dass sie ja nicht alleine sind, sondern die Wahrheit nur unterdrückt wird - aber es gibt ja Gleichgesinnte! -, und andere glauben den Unsinn entweder oder halten ihn zumindest für möglich, oder nutzen ihn auch nur, wenn er ihnen gerade passt. Ein Beispiel dafür sind die (oft zusammenfassend) als "Reichsdeutsche" bezeichneten Bewegungen unterschiedlichster Art, denen aber gemein ist, dass sie entweder die Existenz der Bundesrepulbik Deutschland bestreiten oder zumindest der Auffassung sind, dass verschiedene Gesetze aus verschiedenen Gründen nicht mehr anwendbar sind und/oder Beamte oder Richter in Wahrheit gar keine solchen seien (und das auch wüssten); besondere Exemplare gründen auch direkt eigene Königreiche oder Regierungen, stellen Ausweise und Führerscheine aus oder ordnen die Festnahme (oder Erschießung ...) mißliebiger Personen an. Allen gemeinsam ist aber, dass bestimmte Rechtsakte - typischerweise Vollstreckungen durch Gerichtsvollzieher, Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Bußgeldbescheide (v.a. im Straßenverkehr) und der Einzug der Rundfunkgebühren - als ebenso nichtig angesehen werden wie die aus der Weigerung, daran mitzuwirken, resultierenden Folgen oft eher unangenehmer Art. Wer in diesem Bereich arbeitet - gerade auch bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden - kann in der Regel gar nicht mehr zählen, wie oft er seitenweise Elaborate über die angebliche Rechtslage in Deutschland vorgelegt bekommt - und die Leute glauben oft ernsthaft, sie seien im Recht, mit allen Folgen, die aus dieser Unerinsichtigkeit resultieren. Das hat es in dieser Breite vor 10 oder 15 Jahren (und damit zugleich auch vor der starken Verbreitung des Internets in der Bevölkerung) ebenfalls noch nicht gegeben.


    Aber ich schweife ab ...

  • ...die Probleme z.B. NotSanG oder auch in der Bildung sind doch mittlerweile unübersehbar.


    Was das NotSanG mit dem Föderalismus zu tun hat, verstehe ich nicht - das ist doch ein Bundesgesetz?


    Und das Problem der Bildungslandschaft liegt weniger darin, dass man aus föderalen Gründen kein Bundesgesetz schaffen kann, sondern in unterschiedlichen Ansichten, welche Lösung die richtige wäre. Wenn - um nur einen Punkt herauszugreifen - die einen es für richtig halten, inklusive Gemeinschaftschulen einzurichten, in denen Schüler aller Leistungsstufen (oder von mir aus Schüler mit unterschiedlichen Fähigkeitsschwerpunkten) und Behinderte wie Nichtbehinderte zusammen unterrichtet werden, andere aber der Auffassung sind, man müsse dafür ein strikt getrenntes, gegliedert Schulsystem einführen, dann wird man nicht zusammenkommen. Das Problem liegt dann nicht in der Gesetzgebung, sondern in den unterschiedlichen Auffassungen, was denn die "richtige", "gute" Lösung wäre. Die föderale Struktur der Bundesrepublik ermöglicht es dann immerhin, beides anzubieten, je nach lokalen Mehrheiten, und damit auf die Unterschiede der Menschen einzugehen.


    Nur geht nichts vorwärts, bestehende Probleme scheinen einfach nicht beseitigt werden zu können, da die Verantwortung hin und her geschoben wird u. a. auch mit der Föderalismusargumentation. Dies ist m. E. noch weniger im Sinne der Bevölkerung.


    Auf solcherlei Allgemeinplätze lässt sich schwer antworten.


    Eben auch im Rettungswesen gibt es durchaus genug Bereiche, die nicht vernünftig zu regeln sind, weil es eben um reine machtpolitische Interessen geht, z.B der Status der Ärzte im Rettungsdienst.


    Natürlich kann man diese Bereich "vernünftig regeln" - und dass das NotSanG gezielt keine Erlaubnis zur Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch NotSan enthält, ist eine bewusste Entscheidung des Bundesgesetzgebers, die mit Föderalismus nichts zu tun hat. Ich würde daher annehmen, dass diese Regelung Dich zufriedenstellt: sie ist absolut bundeseinheitlich und zudem auch klar.


    Wenn man jetzt noch bedenkt, dass der stattdessen gewählte Weg über "eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden" ein Irrweg ist, weil man NotSan natürlich so ausbilden kann, diese Maßnahmen aber aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht angewendet werden dürfen, erkennt man, dass auch insoweit landesspezifische Regelungen in SOPs usw. usf. irrelevant sind, und damit Dein Wunsch erfüllt ist: es gibt eine bundeseinheitliche Regelung, die heilkundliche Maßnahmen durch Rettungsfachpersonal außerhalb einer Notstandslage nicht gestattet.


    Ich habe aber irgendwie den Eindruck, dass Dich das trotz Bundeseinheitlichkeit nicht zufriedenstellt - daher meine Vermutung, dass es in Wahrheit gar nicht in erster Linie um bundeseinheitliche Regelungen, sondern um andere Regelungen geht. Dann sollte man das Kind aber auch so nennen.

  • thh


    Ich mag Deine Fähigkeit, solche komplexe und abstrakte Sachverhalte mit Worten verständlich auszudrücken. Würde ich auch gerne so können. :-)

  • @ thh,


    hmm, das heißt also, der MdB Heideblut hat es genauso wenig verstanden wie ich, wenn deine Kommentierung zum NotSanG so stimmen würde? Und der Bundestag hat die Probleme in der Bildungspolitik (insbesondere der interessante Beitrag von Herrn Dr. Gregor Gysi) auch nicht verstanden. Das ich mal was in dieser komplexen Welt nicht verstehe möge man mir als einfacher Rettungsassistent bitte nachsehen.


    Ich persönlich sehe es so, das man die verschiedenartigsten Probleme in unterschiedlichster Weise beschreiben kann, trotz alledem was rauskommt bleibt das Gleiche! Und da wir den Hang haben diverse Problematiken in all ihren Facetten zu diskutieren, nicht aber schauen was letztendlich rauskommt gleiten wir von einer Problematik zur nächsten hinüber.

  • hmm, das heißt also, der MdB Heideblut hat es genauso wenig verstanden wie ich, wenn deine Kommentierung zum NotSanG so stimmen würde?


    Was der Mann verstanden hat oder nicht, weiß ich nicht; ich weiß nur, was er darüber schreibt, was ihm die Staatssekretärin im BMG geschrieben hat - und das widerspricht meiner Darstellung in keiner Weise.


    Und der Bundestag hat die Probleme in der Bildungspolitik (insbesondere der interessante Beitrag von Herrn Dr. Gregor Gysi) auch nicht verstanden.


    Wenn das nicht völlig ins thematische Aus führen würde, wäre ich verleitet zu fragen, was denn "die Probleme" sind, die offenbar - außer dem talentierten Mr. Gysi - niemand verstanden hat, aber ich unterlasse das aus dem einleitend genannten Grund.


    Das ich mal was in dieser komplexen Welt nicht verstehe möge man mir als einfacher Rettungsassistent bitte nachsehen.


    Als Notfallsanitäter bei der Feuerwehr bist Du dann aus gewerkschaftlicher Sicht immerhin quasi ein Studierter. :)


    Ich persönlich sehe es so, das man die verschiedenartigsten Probleme in unterschiedlichster Weise beschreiben kann, trotz alledem was rauskommt bleibt das Gleiche! Und da wir den Hang haben diverse Problematiken in all ihren Facetten zu diskutieren, nicht aber schauen was letztendlich rauskommt gleiten wir von einer Problematik zur nächsten hinüber.


    Das war mir jetzt, fürchte ich, etwas zu tiefschürfend. Ich bin schließlich nur Rettungssanitäter. :)

  • Zitat von »colt28«

    hmm, das heißt also, der MdB Heideblut hat es genauso wenig verstanden wie ich, wenn deine Kommentierung zum NotSanG so stimmen würde?

    Was der Mann verstanden hat oder nicht, weiß ich nicht; ich weiß nur, was er darüber schreibt, was ihm die Staatssekretärin im BMG geschrieben hat - und das widerspricht meiner Darstellung in keiner Weise.

    Zitat von »colt28«




    Und der Bundestag hat die Probleme in der Bildungspolitik (insbesondere der interessante Beitrag von Herrn Dr. Gregor Gysi) auch nicht verstanden.

    Wenn das nicht völlig ins thematische Aus führen würde, wäre ich verleitet zu fragen, was denn "die Probleme" sind, die offenbar - außer dem talentierten Mr. Gysi - niemand verstanden hat, aber ich unterlasse das aus dem einleitend genannten Grund.

    Zitat von »colt28«

    Das ich mal was in dieser komplexen Welt nicht verstehe möge man mir als einfacher Rettungsassistent bitte nachsehen.

    Als Notfallsanitäter bei der Feuerwehr bist Du dann aus gewerkschaftlicher Sicht immerhin quasi ein Studierter. :)

    Mag ja sein, aber es geht letztendlich doch um eine ganz einfache Materie:

    Zitat


    Zitat Dirk Heidenblut:
    Laut BMG ist es letztendlich die Aufgabe der Strafgerichte oder Staatsanwaltschaften, ob ein Rechtfertigungsgrund des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 Strafgesetzbuch greift, bei entsprechenden Handlungen durch die Berufsangehörigen.

    Bei allem Respekt, aber mein Verstand sagt mir, das dies nicht normal ist. Das hatten wir früher, das haben wir heute (man wollte es ändern) und es klappt nach wie vor nicht durch vernünftige Regelungen diesen Umstand zu beseitigen? Wohlgemerkt, es geht nicht darum, das ein medizinischer Fehler durch einen Notfallsanitäter geahndet werden soll, was ja vollkommen korrekt wäre, sondern darum, das eine notwendige medizinische Maßnahme, die zudem noch korrekt durchgeführt wurde, aufgrund rechtlicher Gegebenheiten, trotz alledem strafrechtlich (vor allem aber arbeitsrechtlich) beurteilt werden kann.

    Zitat


    Zitat Dirk Heidenblut:
    Wir sind mit diesem Ergebnis nicht zufrieden,....Es entspricht in keiner Weise unserem über viele Jahre verfolgten Ziel,....

    Recht hat er und ich freue mich, das wenigstens so manch ein Politiker einfach normal und nicht bagatellisierend über eine Sache schreibt. Das zeigt mir, das man in seiner Ansicht nicht alleine da steht.