ZitatDas ist mein Wissensstand:
1. Deine Rechnung betrifft somit die Fallgruppen 1 und 4.
2. Verstehen muss man diese Regelung nicht? (Nur so am Rande)
3. Wie begründest du dann den Umstand, das die jetzt berufstätigen Rettungsassistenten teilweise ihre Weiterqualifikation bezahlen müssen um ihren jetzigen Beruf in derselben Form ausüben zu können, während die zukünftigen Notfalllsanitäter dies nicht müssen? Bestimmt nicht weil es im Monat den betroffenen Personen nur 13,58 € kostet?
Colt28 warum stellst du diese Fragen dem Kollegen? Stell sie doch der Landesregierung oder noch besser der Bundesregierung die dieses Gesetz verabschiedet hat. Tatsache ist in Ba Wü werden für die über 5 jährigen RAs die Kosten recht überschaubar sein. Und der Beruf wird sich auch mit der Zeit ändern da die invasiven Maßnahmen pö a pö freigegeben werden. Ich bin der Meinung das wir hier so leicht Richtung System Schweiz bewegen werden. Und das ist gut so!